Optische Transceiver aus chinesischer Fertigung sollen in den USA keine Einfuhrfreigabe mehr bekommen, so der Regelentwurf, über den Reuters am 4. August berichtet. Getroffen würde vor allem Zhongji Innolight mit rund 27 Prozent Weltmarktanteil. Die Aktien der Wettbewerber Coherent und Lumentum sprangen am selben Tag zweistellig nach oben.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAls Hebel dient die Covered List der US-Fernmeldebehörde FCC, ein Verzeichnis von Ausrüstung mit Sicherheitsrisiko. Ein Eintrag dort blockiert nicht die verbauten Geräte, sondern allein die Zulassung neuer Modelle. Dieser Zulassungsstopp wirkt deshalb erst über die kommenden Austauschzyklen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die FCC entwirft laut Reuters eine Regel gegen die Einfuhr neuer chinesischer Transceiver für Rechenzentren.
- Zhongji Innolight hält rund 27 Prozent des Weltmarkts und erzielt etwa 90 Prozent des Umsatzes außerhalb Chinas.
- Frühere Einträge auf der Covered List ließen erteilte Zulassungen unangetastet, der Altbestand bleibt in Betrieb.
- Europa kennt kein Herkunftsverbot für Rechenzentrumstechnik, die deutschen 5G-Verträge gelten nur für Mobilfunk.
Warum gelten optische Transceiver als Sicherheitsrisiko?

Ein Transceiver steckt als handflächengroßes Modul im Switch und übersetzt elektrische Signale in Licht. Aktuelle Bausteine für 800 Gigabit tragen einen eigenen Signalprozessor samt aktualisierbarer Firmware und sitzen als kleiner Rechner mitten im Datenpfad. Schon das SFP-Modul im Heimnetz zeigt, wie viel Technik in so einem Stecker steckt. Genau diese Eigenintelligenz unterscheidet ihn vom passiven Kabel.
Zhongji Innolight liefert nach Zahlen von Counterpoint Research rund 27 Prozent aller Transceiver für Rechenzentren und erwirtschaftet etwa 90 Prozent des Umsatzes außerhalb Chinas. Am 8. Juni 2026 nahm das US-Verteidigungsministerium den Hersteller auf die Liste chinesischer Unternehmen mit Militärbezug nach Section 1260H auf. Für die Betreiber großer Rechenzentren bedeutet eine Einfuhrsperre vor allem Beschaffungsaufwand, weil Coherent und Lumentum ihre Mengen erst hochfahren müssten.
Wie greift die FCC auf die Lieferkette der Rechenzentren zu?
Die Covered List führt die FCC seit 2021 nach dem Secure and Trusted Communications Networks Act.[1] Seit November 2022 erteilt die Behörde für gelistete Ausrüstung keine neuen Gerätezulassungen mehr, betroffen sind bislang Huawei, ZTE, Hytera, Hikvision und Dahua. Bereits erteilte Zulassungen hob die FCC ausdrücklich nicht auf, der Altbestand darf weiter verkauft und betrieben werden.
Wie wenig eine Sperrliste den Absatz bremst, führt Dahua vor: Der gelistete Kamerahersteller beliefert heute Fahrzeuge von Leapmotor. Auch das US-Handelsministerium hatte im Oktober 2025 vergleichbare Beschränkungen vorbereitet und danach zurückgezogen. Der Ausbau läuft unterdessen weiter, etwa an Anthropics norwegischem Standort. Jede neue Halle vergrößert die Angriffsfläche.
Vier Schritte bis zum geplanten Importstopp
Ein Eintrag auf der Covered List sperrt allein die Zulassung neuer Modelle. Verbaute Module dürfen weiterlaufen, der Austausch folgt erst dem normalen Erneuerungszyklus.
Eine Sperrliste verbietet nicht das Gerät, sondern die nächste Zulassung. Über die Angriffsfläche der kommenden fünf Jahre entscheidet deshalb der Bestand in den Racks.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet der Importstopp für Rechenzentren in Europa?
Die EU kennt kein Verbot nach Herkunftsland für Rechenzentrumstechnik. Die Verträge des Bundesinnenministeriums mit Telekom, Vodafone und Telefónica vom Juli 2024 verpflichten die Betreiber bis Ende 2026 auf ein 5G-Kernnetz ohne kritische Komponenten von Huawei und ZTE; im Zugangs- und Transportnetz läuft die Frist bis Ende 2029.[2] Diese Fristen decken allerdings nur den Mobilfunk, nicht die Serverhallen.
Für Rechenzentren greift stattdessen NIS2 mit der Pflicht zur Absicherung der Lieferkette, herstellerneutral und ohne Länderliste. Betreiber inventarisieren deshalb besser selbst, aus welcher Fertigung ihre Module stammen. Eine vertraglich gesicherte Zweitquelle gehört in dieselbe Prüfung, denn die Haftung aus NIS2 landet bei der Geschäftsführung. Welche Wucht eine Handelsbeschränkung entfaltet, zeigt Europas Kobalt-Lieferkette.
Veröffentlicht die FCC die Regel, verteuert sich zunächst die Beschaffung in den USA. Europäische Betreiber gewinnen Zeit für einen geordneten Wechsel, verlieren aber Verhandlungsmacht, sobald Coherent und Lumentum ihre Kapazitäten Richtung Nordamerika lenken. Ein Blick in die eigene Stückliste kostet heute wenig. Warum diese Aufgabe in die Chefetage gehört, erklärt der Grundlagenartikel.
Quellen
[1] Federal Communications Commission: „List of Equipment and Services Covered By Section 2 of The Secure Networks Act“
[2] Bundesministerium des Innern und für Heimat: „Stärkung der Sicherheit und technologischen Souveränität der deutschen 5G-Mobilfunknetze: Bundesregierung schließt Verträge mit Telekommunikationsunternehmen“ (11. Juli 2024)
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