Für die Netzwerk-Appliance DCA-AGNI-100 steht das Support-Ende fest: Arista Networks hat den Verkauf am 18. August 2026 ohne Vorlauf gestoppt. Software-Fehler behebt der Hersteller noch bis August 2029, Ersatzteile und Telefonsupport laufen zwei Jahre länger. Genau diese Lücke entscheidet darüber, wie lange die Zugangskontrolle im Firmennetz noch sicher arbeitet.

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Auf der Appliance läuft CloudVision AGNI, also Aristas Zugangskontrolle für kabelgebundene und drahtlose Netze. Als Grund für den Stopp nennt Arista weltweite Engpässe in der Lieferkette und das Auslaufen einer OEM-Komponente.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort gestoppt: Seit dem 18. August 2026 verkauft Arista die DCA-AGNI-100 nicht mehr, eine Übergangsfrist für Neubestellungen fehlt.
  • Zwei Jahre Lücke: Software-Fehlerbehebungen enden im August 2029, Hardware-Austausch und Telefonsupport erst im August 2031.
  • Fremdes Bauteil: Ausgelöst hat den Stopp eine auslaufende Komponente im zugekauften Server, nicht die eigene Software.
  • Nachfolger: Die DCA-AGNI-200 bringt mehr Rechenleistung und eine 10-Gigabit-Schnittstelle.

Warum scheitert eine Appliance an einem fremden Bauteil?

Silberne Box mit Haltbarkeitsstickern vor weißem Hintergrund. Eine orangefarbene Schale liegt davor
Arista bezieht Server-Hardware von Dell und nutzt deren iDRAC-Management-Controller zur Fernwartung der DCA-AGNI-100-Appliance

Eine Appliance ist selten ein Eigenbau. Arista liefert die Software, den Rechner darunter kauft der Konzern zu. In der eigenen Kurzanleitung zur DCA-AGNI-100 beschreibt Arista die Fernwartung über iDRAC, also über den Management-Controller von Dell.[2]

Über den Lebenszyklus entscheidet damit der Zulieferer, nicht der Anbieter des fertigen Produkts. Läuft eine Server-Generation aus, verliert die Appliance ihre Grundlage, obwohl die Software unverändert weiterläuft. Dieselbe Abhängigkeit von zugekauften Bausteinen zeigt der Fall der Marinedrohne mit chinesischen Komponenten. Im Speichermarkt bremst der Mangel inzwischen sogar den Marktstart des iPhone 18 Pro.

Wo klafft die Lücke im Support-Plan?

Zwischen dem 18. August 2029 und dem 18. August 2031 bleibt die Appliance im Servicevertrag, bekommt aber keine Software-Fehlerbehebungen mehr. Aristas Fahrplan nennt 2029 als letzten Tag für Fehlerbehebungen und Software-Support, 2031 als letzten Tag für Telefonsupport, Hardware-Austausch und Lebensende.[1] Bei einer Zugangskontrolle wiegt dieser Unterschied schwer, weil das Gerät entscheidet, welches Endgerät ins Firmennetz darf.

Fünf Tage zuvor kündigte Arista bereits die Appliance DCA-NDR-NCC10 ab, Anfang August folgten zwei Switch-Modelle der 7060-Reihe.[3] Vier Abkündigungen in gut zwei Wochen sagen mehr über die Lage der Zulieferketten aus als jede Quartalsmeldung. Wie angespannt der Markt für Netzwerkhardware bleibt, zeigt auch der Streit um die Kartellauflage im HPE-Juniper-Vergleich. Was ein Support-Ende praktisch bedeutet, kennen Unternehmen aus der Gnadenfrist für Windows 10.

Der Fahrplan für die Arista-Appliance DCA-AGNI-100
Fünf Stichtage zwischen Verkaufsstopp und Lebensende
18.08.2026
Verkauf gestoppt
Sofort wirksam, ohne Übergangsfrist für Neubestellungen
18.08.2027
Letzter Tag für neue Serviceverträge
Danach nimmt Arista keine Erstverträge für das Gerät mehr an
18.08.2029
Letzter Tag für Software-Fehlerbehebungen
Ab diesem Datum erhält die Zugangskontrolle keine Korrekturen mehr
18.08.2030
Letzter Tag zum Verlängern
Bestehende Serviceverträge lassen sich bis dahin erneuern
18.08.2031
Ende von Austausch und Telefonsupport
Zugleich das endgültige Lebensende der Appliance
Zwischen 2029 und 2031 bleibt die Zugangskontrolle im Vertrag, ohne noch Software-Fehlerbehebungen zu erhalten. Diese zwei Jahre sind die eigentliche Lücke im Fahrplan.

Bei einer Zugangskontrolle zählt das Datum der letzten Fehlerbehebung, nicht das Datum des letzten Ersatzteils. Aristas Fahrplan trennt beide um zwei Jahre.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was ändert sich für die Beschaffung im DACH-Raum?

Ab dem 11. Dezember 2027 müssen Hersteller den Unterstützungszeitraum eines vernetzten Produkts festlegen und beim Kauf klar und verständlich angeben. Artikel 13 des Cyber Resilience Act, der EU-Verordnung 2024/2847, macht daraus eine Pflichtangabe.[4] Die Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen greift schon ab dem 11. September 2026. Wie viel eine Zertifizierung über die Vertrauensfrage hinaus wirklich klärt, zeigte zuletzt Dahuas IEC-62443-Zertifikat.

Für Beschaffer folgt daraus eine schärfere Prüfliste. Zwei Termine gehören künftig getrennt ins Lastenheft: das Ende der Software-Pflege und das Ende des Hardware-Austauschs. Beide in einer einzigen Zahl zusammenzufassen kostet im Ernstfall zwei Jahre Sicherheit. Ebenso wichtig ist die Frage, wessen Server unter der Software steckt. Dass Netzwerkgeräte selbst zum Einfallstor werden, führte im August die FortiWeb-Lücke vor.

Quellen

[1] Arista Networks: „End-of-Sale Notice of DCA-AGNI-100“ (18.08.2026)

[2] Arista Networks: „Quick Start Guide CloudVision AGNI Appliance DCA-AGNI-100“

[3] Arista Networks: „Advisories & Notices: End of Sale“ (Übersicht der Abkündigungen)

[4] Europäische Kommission: „Cyber Resilience Act“ (Verordnung (EU) 2024/2847)

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