Apple hat dem Gericht in Kalifornien eine Preisliste für Käufe außerhalb der App vorgelegt: 15 Prozent im Regelfall, 5 Prozent für Kleinentwickler. Erlaubt hatte das Berufungsgericht nur eine Gebühr in Höhe der Koordinationskosten. Epic Games beziffert diese Kosten auf null.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenGenau 24 Stunden gab Richterin Yvonne Gonzalez Rogers dem Konzern, um die App-Store-Provision für externe Käufe zu beziffern. Apple lieferte fristgerecht und beantragte im selben Schriftsatz ein Vergleichsgespräch mit Epic Games. Zur Debatte steht nur noch die Höhe.
Das Wichtigste in Kürze
- Apple schlägt 15 Prozent im Regelfall vor, 10 Prozent für Abo-Verlängerungen sowie Video- und News-Partner, 5 Prozent im Small-Business-Programm.
- Der Ninth Circuit erlaubt seit dem 11. Dezember 2025 nur eine Gebühr in Höhe der notwendigen Koordinationskosten, ohne Aufschlag für Sicherheit und Datenschutz.
- In Europa entscheidet stattdessen der Digital Markets Act: Auf externe Kauflinks erhebt Apple dort 5 Prozent Core Technology Commission.
Warum musste Apple überhaupt einen Preis nennen?

Das Bundesbezirksgericht wies Apples Antrag auf Aussetzung des Verfahrens am 11. August vollständig ab und setzte 24 Stunden Frist für einen Gebührenvorschlag. Richterin Gonzalez Rogers begründete die Ablehnung mit Apples Neigung zur Verzögerung. Ein kurzer Aufschub des Supreme Court lief am 13. August aus.
Seit Januar 2024 ließ Apple externe Kauflinks zu und verlangte darauf 27 Prozent, hergeleitet aus den 30 Prozent für Käufe in der App. Am 30. April 2025 stufte das Gericht diese Konstruktion als Missachtung ein und untersagte jede Gebühr. Die Kontrolle über den Vertriebsweg zeigte zuletzt die Sperre von Telegram wegen eines einzelnen Kontos.
Was unterscheidet eine Kostengebühr von einer Provision?
Der Ninth Circuit gab Apple am 11. Dezember 2025 einen Maßstab vor: erlaubt sind allein die Kosten, die für die Koordination externer Links „wirklich und angemessen notwendig“ sind.[1] Für Sicherheits- und Datenschutzfunktionen darf Apple gar nichts berechnen. Der Anteil für geistiges Eigentum ist anteilig zu kürzen, weil dieselben Patente schon In-App-Zahlungen abwickeln.
Apples Staffelung folgt den Programmen, in denen ein Entwickler steckt, nicht dem Aufwand pro Vorgang. Die Koordination eines Link-outs kostet bei einem Zwei-Personen-Studio genauso viel wie bei Electronic Arts. Eine Kostengebühr lässt sich deshalb gar nicht nach Umsatzklasse abstufen. Die Eingabe enthält keine Kostenrechnung, nur eine halbierte Preisliste.
Epic Games hält die Sätze für weit außerhalb dessen, was der Ninth Circuit erlaubt. Nach diesem Maßstab liege der richtige Wert bei null Prozent.
Stand 14. August 2026. Die Prozentsätze stammen aus Apples Eingabe beim Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens vom 13. August 2026, das Bußgeld aus dem Beschluss der EU-Kommission vom 23. April 2025.
Fünf Stationen bis zur Preisliste
Apple rechnet in Prozent vom Umsatz, obwohl das Gericht nach Kosten pro Vorgang gefragt hat. Ein Satz, der beim Kleinentwickler auf 5 Prozent fällt, misst nicht den Aufwand, sondern die Zahlungsbereitschaft.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was ändert sich für Entwickler in Europa?
Für Apps aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert das kalifornische Verfahren zunächst nichts, weil die Anordnung allein den US-Storefront erfasst. In Europa entscheidet der Digital Markets Act. Die EU-Kommission verhängte am 23. April 2025 ein Bußgeld von 500 Millionen Euro, weil Apple Entwicklern die Weiterleitung zu eigenen Angeboten verwehrte.[2] Wie weit Brüssel voraus ist, zeigte der US-Kartellvergleich des Konzerns.
Auf genau diesen Vorgang erhebt Apple in der EU seit dem 26. Juni 2025 eine Core Technology Commission von 5 Prozent, dazu die gestaffelte Gebühr für Store-Leistungen.[3] Das Muster gleicht sich auf beiden Kontinenten: Eine untersagte Gebühr kehrt unter neuem Namen zurück. Bei Google läuft die Steuerung über die Pflicht zur Entwicklerverifizierung.
Für die Kalkulation heißt das: US- und EU-Storefront getrennt rechnen. Auf die aktuellen null Prozent in den USA lässt sich kein Geschäftsmodell bauen, denn dieser Zustand endet mit der ersten gerichtlichen Freigabe. Die Alternativen zum Store-Vertrieb stehen im Vergleich der Tech-Stacks für mobile Apps.
Quellen
[1] U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit: Urteil im Verfahren Epic Games, Inc. v. Apple Inc., Az. 25-2935, vom 11. Dezember 2025
[2] Europäische Kommission: „Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act“ (23. April 2025)
[3] Apple Developer: „Understanding the Digital Markets Act and apps in the EU“
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