Uber Eats bekommt Drohnenlieferungen. Zipline setzt Bestellungen ab Ende 2026 in fünf bis zehn Minuten ab, bis Ende 2029 sollen daraus eine Million Lieferungen pro Tag werden. Die US-Rechtsgrundlage für den Flug ohne Sichtkontakt liegt bislang nur als Entwurf vor.

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Alle 20 Sekunden setzt Zipline derzeit eine Drohnenlieferung ab. Bis Ende 2029 soll daraus eine Million pro Tag werden, ein Sprung um das gut 230-Fache. Uber schickt künftig Uber-Eats-Bestellungen über dieses Netz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Uber beteiligt sich strategisch an Zipline und peilt mit dem Drohnenbetreiber bis Ende 2029 eine Million Lieferungen pro Tag an.
  • Die ersten Uber-Eats-Flüge starten noch 2026 in Ziplines Bestandsmärkten, darunter der Großraum Dallas-Fort Worth.
  • Die FAA-Regel Part 108 für Flüge außerhalb der Sichtweite steckt seit August 2025 im Verfahren, eine Endfassung fehlt.
  • In Deutschland fliegen Lieferdrohnen bislang in Förderprojekten, etwa für zwei Ortsteile von Michelstadt im Odenwald.

Warum hängt die Million an Andockstellen statt an Drohnen?

Drohne mit Papiertüte und Landeplattform auf weißem Hintergrund
Zipline liefert alle 20 Sekunden ein Paket, schafft täglich 4.300 Lieferungen. Für eine Million braucht es das 230-fache Durchsatzes und viele Standorte

Eine Lieferung alle 20 Sekunden ergibt gut 4.300 am Tag. Für eine Million braucht Zipline rund das 230-Fache dieses Durchsatzes.[1] Ein Fluggerät befördert aber immer nur eine Bestellung. Jede Bestellung startet an einer Andockstelle beim Händler, der Engpass sitzt damit am Boden und nicht in der Luft.

Skaliert wird deshalb über Standorte, und jeder Standort braucht in den USA eine eigene Freigabe. Die FAA erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite bislang über Einzelausnahmen, zugeschnitten auf Betreiber, Fluggerät und Gebiet. Das Tempo gibt damit die Behörde vor, nicht die Fertigung. Wie weit autonome Systeme im Alltag stehen, zeigt unsere Übersicht zur Robotik 2026.

Wo ist dieses Versprechen schon einmal aufgelaufen?

Der Anlauf erinnert an DoorDash. Der Lieferdienst gründete im Juli eine eigene Fluggesellschaft, weil die Zulassung nach Part 135 zum Nadelöhr wurde und nicht die Technik. DoorDash baut die Flugsparte selbst auf, Uber mietet sich bei einem Betreiber mit fertigen Freigaben ein.

Uber kauft Autonomie ein, statt sie selbst zu bauen. Am Boden ging diese Rechnung zuletzt nicht auf: Fünf Tage vor der Zipline-Meldung stand fest, dass der Konzern seinen Anteil am Lieferroboter-Hersteller Serve Robotics verkauft hat. Der Roboter fuhr, die Aufträge fehlten. In der Luft stellt sich dieselbe Aufgabe, nur mit Flugrecht obendrauf.

Über die Million entscheidet die Zahl genehmigter Startplätze, nicht die Flugzeit einer Zipline-Drohne. Messen sollten Einkäufer den Fortschritt an eröffneten Standorten, nicht an der Zielzahl für 2029.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Drohnenlieferung: der Abstand zwischen Ziel und Genehmigung
Was Uber und Zipline am 17. August 2026 angekündigt haben und wie weit die Regeln in den USA und in Europa sind.

Der Sprung bis Ende 2029

Heutiger Durchsatz
4.300
Lieferungen am Tag, rechnerisch eine alle 20 Sekunden
Zielmarke Ende 2029
1.000.000
Lieferungen am Tag, also rund das 230-Fache

Woher Zipline heute kommt

Seit dem Start insgesamt
2,7 Mio.
ausgelieferte Sendungen auf vier Kontinenten
Autonom geflogen
217 Mio. km
entspricht 135 Millionen Meilen aus der Mitteilung
Versorgt im Gesundheitswesen
über 5.000
angebundene Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
Die Genehmigung hinkt der Ankündigung hinterher
Flüge außerhalb der Sichtweite laufen in den USA weiter über Einzelausnahmen. In Europa steht der Rechtsrahmen, den Luftraum weisen die Mitgliedstaaten selbst aus.
07.08.2025
Entwurf der FAA-Regel Part 108 veröffentlicht, Endfassung steht aus
26.01.2023
U-Space-Verordnung (EU) 2021/664 in der EU anwendbar
2 Ortsteile
beliefert das Förderprojekt LieferMichel im Odenwald

Was gilt für Lieferdrohnen im deutschsprachigen Raum?

Der europäische Rahmen steht länger als der amerikanische. Die U-Space-Verordnung (EU) 2021/664 gilt seit dem 26. Januar 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt, wie Drohnenverkehr in einem festgelegten Luftraum koordiniert wird. Den Luftraum selbst weisen die Staaten aus, und genau daran hängt der Zeitplan. Die USA arbeiten mit Part 108 an einer vergleichbaren Standardisierung, der Entwurf steckt seit dem 7. August 2025 im Verfahren und die Kommentarfrist wurde im Januar 2026 noch einmal geöffnet.[2]

Gewerbliche Lieferflüge ohne Sichtkontakt laufen in Deutschland über eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, erteilt vom Luftfahrt-Bundesamt in der speziellen Kategorie. Die Praxis bleibt klein: Wingcopter und die Frankfurt University of Applied Sciences beliefern im Projekt LieferMichel zwei Ortsteile von Michelstadt im Odenwald, gefördert vom Bund mit rund 430.000 Euro.[3] Zwei Ortsteile gegen eine Million Lieferungen am Tag beschreibt den Abstand ziemlich genau.

Für Händler im deutschsprachigen Raum folgt daraus ein nüchterner Zeitplan für 2027. Zustellversprechen unter zehn Minuten gehören nur an Standorte mit vorliegender Betriebsgenehmigung. Für Wind und Gewitter braucht jeder Flugbetrieb zudem eine Rückfallebene, etwa Abholstationen im Quartier. Wuhan zeigt mit 146 automatischen Drohnenhäfen, wie dicht ein solches Netz sein muss, damit fünf Minuten Lieferzeit überhaupt realistisch werden.

Quellen

[1] Uber Investor Relations: „Uber and Zipline Partner to Bring Drone Delivery to Millions of Americans“ (17. August 2026)

[2] Federal Register: „Normalizing Unmanned Aircraft Systems Beyond Visual Line of Sight Operations“, Proposed Rule (7. August 2025)

[3] Frankfurt University of Applied Sciences: „Drohnen liefern erstmals in Deutschland Güter des täglichen Bedarfs“

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