Robert Kingett ist blind und liest das Web mit einem Screenreader. In einem Essay nimmt er Prototypen auseinander, die in viralen Videos Applaus ernten und im Alltag kaum helfen, während Onlineshops an unbeschrifteten Schaltflächen scheitern. Daten von WebAIM zeigen, wie verbreitet diese Fehler sind.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Das fortschrittlichste Hilfsmittel für Barrierefreiheit, das ich besitze, ist mein weißer Stock“, schreibt Kingett. Der Stock kostet nach seinen Angaben 40 Dollar, rund 35 €, braucht keinen Akku und stürzt nie ab.[1] Einen treppensteigenden Rollstuhl zum Preis eines Kompaktwagens nennt er dagegen einen „Disability Dongle“.
Das Wichtigste in Kürze
- Liz Jackson prägte 2019 den Begriff „Disability Dongle“ für auffällige Technik, die behinderten Menschen kaum hilft.
- Kingett fordert statt teurer Prototypen Webseiten mit beschrifteten Schaltflächen und sauberen Überschriften.
- Auf 95,9 % der Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites fand WebAIM 2026 WCAG-Fehler.
- Seit Juni 2025 gilt das BFSG auch für Onlineshops, Bußgelder reichen bis 100.000 €.
Was ist ein Disability Dongle?

Ein Disability Dongle ist Technik für behinderte Menschen, die Preise und Aufmerksamkeit gewinnt, das Problem aber nicht löst. Liz Jackson schuf den Begriff nach eigener Aussage 2019, als spöttische Bezeichnung für Entwürfe, die gefeiert werden, obwohl Betroffene berechtigte Bedenken äußern.[2]
Ein Dongle ist ein Adapter, der ein Gerät an ein fremdes System anschließt. Genau das kritisiert Jackson: Die Technik soll den Menschen an die Umgebung anpassen, nicht die Umgebung an den Menschen.[2] Kingett hält eine Rampe dagegen, die ohne Akku und Update auskommt und auch Eltern mit Kinderwagen und Paketboten hilft.[1]
Welche Fehler bremsen Screenreader-Nutzer im Web?
Am häufigsten fehlen Alternativtexte, Beschriftungen von Formularfeldern und Schaltflächen sowie eine saubere Gliederung durch Überschriften. Kingett beschreibt einen Bestellknopf, den sein Screenreader als „Button_Graphic_v2_Final“ vorliest.[1] WebAIM prüfte im Februar 2026 die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites: 30,6 % hatten Schaltflächen ohne Text, 53,1 % fehlende Alternativtexte, 51 % unbeschriftete Formularfelder.[3]
Im Schnitt zählte die Analyse 56,1 Fehler pro Startseite, 10,1 % mehr als ein Jahr zuvor.[3] Warum der Barrierefreiheitsexperte Adrian Roselli dekorative Bilder gar nicht gelten lässt, lesen Sie in unserem Beitrag über Alternativtexte.
In einer WebAIM-Umfrage unter 1.539 Screenreader-Nutzern gaben 71,6 % an, sich auf einer langen Seite zuerst an den Überschriften zu orientieren.[4] Trotzdem setzten 18,1 % der Startseiten mehr als eine H1, und WebAIM zählte über 1,2 Millionen übersprungene Überschriftenebenen.[3] Wie viel ein einzelner Betroffener bewegen kann, zeigt der Fall eines blinden Kunden, der unsichtbare Lücken sichtbar machte.
Die Lage in Zahlen
Anteil der Startseiten mit diesem Fehler
Hilfsmittel im Vergleich
Barrierefreiheit beginnt bei der beschrifteten Schaltfläche, nicht beim Prototyp fürs Werbevideo.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was heißt das für Onlineshops in Deutschland?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG auch für Onlineshops, und ein nachgerüstetes Plug-in ersetzt die Arbeit am eigenen Code nicht. Die US-Handelsbehörde FTC warf accessiBe vor, sein Plug-in accessWidget mache entgegen der Werbung nicht alle Websites WCAG-konform. Der Anbieter einigte sich mit der Behörde, zahlte 1 Million Dollar, rund 870.000 €, und darf solche Versprechen seit April 2025 nur noch mit Belegen machen.[5]
Wo automatische Prüfungen an ihre Grenzen stoßen, zeigt unser Beitrag über den KI-Scanner A11yEngine. Verstöße gegen das BFSG kosten bis zu 100.000 € Bußgeld.[6] Schon bei der Pflichtangabe bleiben viele Händler vage: Von 102 Barrierefreiheitserklärungen europäischer Shops nannten nur 44 ein Datum.
Prüfen Sie zuerst die sechs Fehlerarten, auf die laut WebAIM 96 % aller erkannten Fehler entfallen.[3] Gehen Sie danach Ihren Bestellvorgang mit dem kostenlosen Screenreader NVDA durch,[7] den 37,7 % der befragten Nutzer hauptsächlich verwenden.[4] Den rechtlichen Rahmen fasst unser Ratgeber zur barrierefreien Website zusammen.
Quellen
7 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Robert KingettThe ‚Disability Dongle‘: Why Silicon Valley Hates Me and you.
- Liz Jackson, Alex Haagaard, Rua WilliamsDisability Dongle
- WebAIMThe WebAIM Million 2026
- WebAIMScreen Reader User Survey #10 Results
- FTCFTC Approves Final Order Requiring accessiBe to pay $1 Million
- Bundesministerium der Justiz§ 37 BFSG, Bußgeldvorschriften
- NV AccessAbout NVDA
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