Picasso-artige Illustration einer farbenblinden Frau. Daneben die Aufschrift Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG).
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Website-Betreiber aufgepasst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt – und zwar schneller, als viele denken: Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst. Für Unternehmen, die eine Website oder einen Online-Shop betreiben, heißt das: Jetzt handeln, bevor es teuer wird. Was bisher nur für öffentliche Stellen galt, trifft nun auch die Privatwirtschaft. Websites, Webshops und Apps müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Wie das geht und was Sie jetzt tun müssen? Genau darum geht’s in diesem Artikel. Auf geht’s!

Worum geht es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um. Kurz gesagt: Digitale Angebote müssen für alle nutzbar sein. Produkte und Dienstleistungen im Netz müssen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne Schwierigkeiten nutzen können. Egal, ob jemand eine Seh- oder Hörbehinderung hat, älter ist oder Mobilitätseinschränkungen hat – jeder soll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ mehr, sondern wird zur Pflicht.

Die Notwendigkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz illustriert. Zu sehen sind 6 Personen mit Behinderungen: a) Eine Person mit nur einem Arm. b) Eine Person mit einem gebrochenem Arm. c) Eine Mutter, die Ihr Kind auf dem Arm hält. d) Eine blinde Person. e) eine alte, sehbehinderte Person f) ein Autofahrer.
Diese Illustration von Microsoft zeigt, dass Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen, sondern für eine Vielzahl von Nutzern in unterschiedlichen Situationen wichtig ist. Bildquelle: Microsoft Inclusion Toolkit

Das Gesetz richtet sich gezielt auf digitale Angebote, weil der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen im Internet für Menschen mit Behinderungen oft schwierig ist. Das BFSG verlangt, dass Websites, Webshops und andere digitale Dienste so gestaltet werden, dass sie leicht nutzbar und bedienbar sind. Das betrifft sowohl die Navigation als auch die Darstellung von Inhalten, die für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen verständlich und problemlos nutzbar sein müssen – sei es durch Vorlesefunktionen oder anpassbare Schriftgrößen und Kontraste. Digitale Barrierefreiheit ist damit nicht mehr nur eine Option, sondern wird zur Pflicht.

Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an alle Unternehmen (!), die ihre Produkte oder Dienstleistungen über das Internet oder per App anbieten. Egal ob Sie Betreiber eines Webshops sind oder nur eine einfache Website mit Kontaktformular haben. Unternehmen mit digitalem Angebot, egal ob Großkonzern oder kleiner Dienstleister, müssen ihre Websites und digitalen Dienste bis 2025 barrierefrei gestalten. 

Ja, ich möchte einen Online Shop erstellen und optimal warten lassen

Das brauche ich

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von der Barrierefreiheitspflicht bei Dienstleistungen ausgenommen – aber nur, wenn sie keine Produkte herstellen, die vom Gesetz betroffen sind. Ein kleines Kosmetikstudio ohne Online-Terminbuchungsformular fällt also nicht unter die Regelung. Sobald jedoch Produkte online verkauft oder digitale Dienstleistungen angeboten werden, greifen auch hier die Anforderungen des BFSG.

Ferner gilt das BFSG nicht für reine B2B-Angebote, also z.B. Webshops, die nicht an Verbraucher verkaufen.

Beispiel 1: Der Online-Shop

Nehmen wir als Beispiel einen Online-Shop, der Elektronikartikel verkauft: Ein Kunde mit Sehbehinderung muss ab 2025 die gesamte Seite ohne Einschränkungen nutzen können. Das bedeutet, dass er mit einem Screenreader die Produktbeschreibung hören, durch die Kategorien navigieren und Produkte in den Warenkorb legen kann – ohne auf Barrieren zu stoßen. Auch der Bezahlvorgang muss für ihn komplett über die Tastatur und Vorlesefunktion möglich sein. Zudem müssen alle Informationen – von Produktdetails bis zur Bestätigungsmail – in einer für ihn verständlichen Form und für den Screenreader lesbar dargestellt sein. Wenn dieser Online-Shop beispielsweise Bilder von Produkten zeigt, müssen diese mit Alt-Texten versehen sein, die beschreiben, was auf den Bildern zu sehen ist, damit der Kunde den Kaufprozess vollständig nachvollziehen kann.

Die Anforderungen hören aber nicht beim Einkauf auf: Auch der Kundenservice, wie etwa Kontaktformulare oder Live-Chats, müssen barrierefrei gestaltet sein, sodass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen diese uneingeschränkt nutzen können. Kurz gesagt, jedes Element des Online-Shops muss so angepasst sein, dass es für alle zugänglich und leicht bedienbar ist.

Beispiel 2: Die Website des Handwerksbetriebs

Nehmen wir ein Handwerksunternehmen mit einer eigenen Website. Es bietet auf der Seite die Möglichkeit, handwerkliche Dienstleistungen über ein Kontaktformular anzufragen und hat zusätzlich eine eigene Landingpage für offene Stellen im Betrieb.

Das Kontaktformular

Ein Kunde, der eine Dienstleistung anfragen möchte, muss das Kontaktformular auf der Website barrierefrei ausfüllen können. Das bedeutet: Jemand mit motorischen Einschränkungen muss das Formular vollständig über die Tastatur bedienen können, ohne eine Maus zu benötigen. Tab-Reihenfolgen, also die Reihenfolge, in der die Felder über die Tab-Taste angesprungen werden, müssen logisch und klar sein. Auch für sehbehinderte Nutzer muss alles verständlich sein: Jedes Eingabefeld braucht eine klare Beschriftung, die von einem Screenreader vorgelesen wird. So weiß der Nutzer genau, was er wo eintragen muss. Außerdem sollten Fehlermeldungen nicht nur durch Farbe (für farbenblinde Nutzer unverständlich) signalisiert, sondern auch textlich erklärt werden – zum Beispiel: „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.“

Die Landeseite für offene Stellen

Nun zur Seite für offene Stellen: Hier müssen Informationen zu den Jobangeboten ohne Barrieren zugänglich sein. Das bedeutet, dass alle Texte gut lesbar sind, mit ausreichenden Kontrasten zwischen Schrift und Hintergrund. Das Stellenangebot selbst muss in klarer und verständlicher Sprache geschrieben sein, damit es auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz verstanden werden kann. Videos oder Bilder, die den Beruf näher erklären, brauchen alternative Texte oder Untertitel, sodass auch gehörlose oder sehbehinderte Nutzer die Informationen vollständig erfassen können.

Zusätzlich sollten sich Bewerber mit Einschränkungen problemlos bewerben können, egal ob sie ein Kontaktformular ausfüllen oder Dokumente hochladen müssen. Eine gut strukturierte Seite mit leicht verständlichen und barrierefreien Inhalten sorgt dafür, dass niemand von der Bewerbung ausgeschlossen wird.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webshops?

Gerade für Webshops bedeutet das BFSG: Alles, von der Produktauswahl bis hin zur Bezahlung, muss barrierefrei funktionieren. Ein konkretes Beispiel: Ein Nutzer mit eingeschränkter Sehkraft besucht den Shop. Er muss in der Lage sein, die Seite komplett ohne Barrieren zu nutzen – von der Produktbeschreibung bis zur Kasse. Das beginnt bei gut lesbaren Texten mit starken Kontrasten, damit er die Produkte klar erkennen kann. Jedes Bild braucht einen Alt-Text, der vom Screenreader vorgelesen wird, damit der Nutzer den Inhalt des Bildes erfassen kann, auch wenn er es selbst nicht sehen kann.

Im Warenkorb darf es keine versteckten Fallstricke geben – alle Buttons und interaktiven Elemente müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein. So kann der Nutzer Artikel hinzufügen, entfernen oder die Menge ändern, ohne auf eine Maus angewiesen zu sein. Beim Bezahlprozess ist es wichtig, dass jede Information – von der Eingabe der Lieferadresse bis zur Bestätigung der Zahlung – klar strukturiert und barrierefrei gestaltet ist. Selbst die Zahlungsbestätigung per E-Mail muss einfach lesbar und zugänglich sein, damit der Kunde den Kaufvorgang vollständig nachvollziehen kann.

Welche Dienstleistungen müssen angepasst werden?

Das BFSG betrifft nicht nur physische Produkte, sondern auch alle digitalen Dienstleistungen, die über das Internet angeboten werden. Egal ob Online-Banking, Terminbuchungen, E-Learning-Plattformen oder Telekommunikationsdienste wie Messenger und Videokonferenzen – alles muss barrierefrei funktionieren. Das bedeutet konkret, dass Informationen nicht nur optisch, sondern auch auf anderen Wegen verfügbar sein müssen, wie etwa auditiv oder sogar haptisch.

Stellen wir uns ein Online-Banking-System vor: Ein blinder Nutzer muss in der Lage sein, sich alle Texte vorlesen zu lassen – von der Kontostandsübersicht bis zu den Zahlungsdetails. Auch Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie vollständig über die Tastatur ausgefüllt werden können, ohne dass die Nutzung einer Maus erforderlich ist. Eine rein visuelle Darstellung von Fehlerhinweisen, wie zum Beispiel ein rotes Feld bei falschen Eingaben, reicht hier nicht aus. Es muss zusätzlich erklärt werden, was genau falsch gemacht wurde, damit auch blinde oder sehbehinderte Menschen den Vorgang nachvollziehen und korrigieren können.

Ein weiteres Beispiel wäre eine Videokonferenzplattform: Menschen mit Hörbehinderungen müssen Zugriff auf Untertitel oder schriftliche Zusammenfassungen haben, damit sie den Inhalt der Gespräche verstehen. Dazu muss die Plattform so gestaltet sein, dass diese Funktionen leicht auffindbar und einfach zu aktivieren sind. Auch Personen mit motorischen Einschränkungen müssen in der Lage sein, die Plattform vollständig per Tastatur oder anderen Eingabemethoden zu bedienen, ohne auf die Maus angewiesen zu sein.

Das BFSG stellt sicher, dass kein Dienst unberührt bleibt – sei es für den digitalen Vertragsabschluss, das Buchen eines Arzttermins oder das Lernen auf einer E-Learning-Plattform. Alle diese Dienste müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sie problemlos nutzen können, ohne auf Barrieren zu stoßen.

Mit diesen 10 Maßnahmen wird ihre Website barrierefrei

Der erste Schritt zur barrierefreien Website? Eine gründliche Bestandsaufnahme. Als Online Agentur führen wir einen umfassenden Site-Audit durch, um genau zu prüfen, wie barrierefrei Ihre Website wirklich ist. Dabei setzen wir auf spezialisierte Tools, die technische Barrieren wie fehlende Tastaturnavigation, Alt-Texte oder schlechte Kontraste aufdecken. Wir identifizieren die Schwachstellen Ihrer Seite und erstellen darauf basierend einen klaren Plan, wie wir die Barrierefreiheit optimieren. Der Audit liefert uns die Grundlage, um Ihre Website auf den gesetzlich geforderten Stand zu bringen – damit Sie sicher und fit für die Zukunft sind.

1. Lesbarkeit: Kontraste und Schriftgrößen erhöhen

Ein zentraler Punkt der Barrierefreiheit ist die Lesbarkeit der Website. Texte müssen in ausreichend großer Schrift dargestellt sein, und die Kontraste zwischen Text und Hintergrund müssen stark genug sein, damit auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, wie ältere Menschen, die eine Lesebrille brauchen, Inhalte mühelos erfassen können. Dabei geht es nicht darum, dass ältere Menschen den Text ohne Lesebrille lesen können sollen, sondern darum, dass die Website so gestaltet ist, dass sie mit möglichst wenig Aufwand angepasst werden kann.

Farben finden: 5 Tools für gute Farbkombinationen - Ein Screenshot eines Handys - Computer Programm
Mit www.whocanuse.com kann man testen, wie sich Farbkontraste auf verschiedene Menschen mit Sehbehinderungen auswirken können.

Das bedeutet konkret:

  • Große, gut lesbare Schriftgrößen: Die Texte sollten von Anfang an nicht zu klein sein, damit Nutzer nicht ständig ihre Lesebrille ab- und aufsetzen müssen.
  • Einfache Anpassung der Schriftgröße: Nutzer sollten die Möglichkeit haben, die Schriftgröße selbst leicht zu verändern, ohne dass komplizierte Einstellungen notwendig sind.
  • Hohe Kontraste: Ein starker Kontrast zwischen Text und Hintergrund sorgt dafür, dass die Inhalte klarer und schneller erfasst werden – gerade für Menschen mit Sehproblemen.

Eine klare Strukturierung der Inhalte hilft zudem, sich schnell zu orientieren, ohne lange nach wichtigen Informationen suchen zu müssen. Gerade für ältere Nutzer kann das Navigieren auf komplexen Seiten anstrengend sein, daher muss alles so einfach wie möglich gestaltet sein.

2. Vorlesefunktion und Tastaturnavigation

Für blinde oder stark sehbehinderte Menschen ist es entscheidend, dass die Inhalte einer Website auch hörbar gemacht werden können. Dafür braucht es Vorlesefunktionen, die Texte und Informationen in gesprochene Sprache umwandeln. Ein blinder Nutzer kann dann mithilfe eines Screenreaders die Inhalte der Seite anhören – von einfachen Textabschnitten bis zu komplexeren Informationen wie Produktbeschreibungen oder Navigationselementen. Dies gilt nicht nur für Texte: Auch Bilder müssen über beschreibende Alt-Texte verfügen, die der Screenreader vorliest, sodass der Nutzer erfährt, was auf dem Bild zu sehen ist.

Ebenso wichtig ist die Tastaturnavigation. Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen sind nicht in der Lage, eine Maus zu verwenden. Deshalb müssen sie sich komplett über die Tastatur durch die Website bewegen können. Jedes interaktive Element – ob Links, Formulare oder Buttons – muss so programmiert sein, dass es leicht über die Tastatur erreichbar und bedienbar ist. Das bedeutet: Die Reihenfolge, in der man per Tab-Taste von einem Element zum nächsten springt, muss logisch und intuitiv sein, damit der Nutzer ohne Verwirrung durch die Seite navigieren kann.

3. Alternative Texte für Bilder und Videos

Ein weiterer essenzieller Bestandteil der Barrierefreiheit sind alternative Texte für Bilder und Videos, die sogenannten Alt-Texte. Sie ermöglichen es blinden oder sehbehinderten Menschen, den Inhalt eines Bildes oder Videos mithilfe von Screenreadern nachzuvollziehen. Jeder Screenreader liest den Alt-Text eines Bildes vor, sodass der Nutzer genau weiß, was auf dem Bild dargestellt ist – sei es ein Produkt, eine Grafik oder ein Symbol. Wichtig ist, dass diese Texte aussagekräftig und präzise sind. Ein Bild einer Landschaft sollte also nicht nur als „Landschaft“ beschrieben werden, sondern beispielsweise als „Berglandschaft mit Sonnenuntergang im Hintergrund“.

Für diese kunstvolle Darstellung wäre ein korrekter Alt-Text: Berglandschaft mit Sonnenuntergang im Hintergrund.

Bei Videos ist es ebenso wichtig, dass sie über eine Transkription oder eine Tonspur verfügen, die die visuellen Inhalte beschreibt. Wenn im Video wichtige Informationen nur visuell vermittelt werden, müssen diese für blinde Nutzer hörbar gemacht werden – zum Beispiel durch eine Audiodeskription, die beschreibt, was gerade im Video zu sehen ist. So können auch sehbehinderte Menschen den vollen Inhalt eines Videos erfassen.

4. Formulare: Barrierefrei und verständlich

Ein weiteres zentrales Element der Barrierefreiheit sind barrierefreie Formulare. Formulare müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer, egal ob mit oder ohne Einschränkungen, sie problemlos ausfüllen können. Das beginnt bei klaren Labels (Beschriftungen), die jedem Eingabefeld zugeordnet sein müssen. Diese Labels sorgen dafür, dass Screenreader die Felder korrekt vorlesen können, sodass blinde oder sehbehinderte Menschen wissen, welche Information in welches Feld eingetragen werden muss.

Wer die Zahlen lesen kann ist nicht Farbenblind.

Auch die Fehlermeldungen müssen barrierefrei sein. Anstatt nur farbige Markierungen zu verwenden, die für farbenblinde Nutzer schwer zu erkennen sind, sollten Fehlermeldungen klar und verständlich erklären, was genau schiefgelaufen ist. Beispielsweise: „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“, anstatt nur das Feld rot zu markieren. So wird sichergestellt, dass wirklich alle Nutzer verstehen, was korrigiert werden muss.

5. Dynamische Inhalte und Pop-ups

Auch interaktive und dynamische Inhalte wie Pop-ups oder sich verändernde Bereiche auf einer Website müssen barrierefrei gestaltet sein. Diese Elemente sollten klar angekündigt werden, damit Nutzer – insbesondere solche mit Screenreadern – wissen, dass sich etwas verändert. Wenn beispielsweise ein Pop-up plötzlich erscheint, muss der Screenreader dies sofort mitteilen, damit der Nutzer darauf reagieren kann.

Beispiel eines nett gemachten Popups, das sachte von der Seite her erscheint. Zu sehen auf www.joshwcomeau.com

Wichtig ist, dass diese dynamischen Inhalte die Nutzererfahrung nicht stören. Sie dürfen den Bildschirm nicht „übernehmen“ oder schwer zu schließen sein. Zudem müssen sie vollständig über die Tastatur bedienbar sein. Das bedeutet, dass Pop-ups und andere interaktive Elemente nicht nur per Maus, sondern auch über Tastaturbefehle geöffnet, navigiert und geschlossen werden können, sodass auch Menschen mit motorischen Einschränkungen sie problemlos handhaben können.

6. Multimedia-Inhalte: Barrierefreie Videos und Audios

Videos sollten immer mit Untertiteln und idealerweise mit einer Beschreibung der visuellen Inhalte (Audiodeskription) versehen sein. Die Untertitel ermöglichen es Menschen mit Hörbehinderungen, die gesprochenen Inhalte zu erfassen, während die Audiodeskription beschreibt, was im Video visuell passiert – z.B. „Eine Hand greift nach dem Produkt“. So können auch Menschen, die das Video physisch nicht sehen können, den vollen Inhalt nachvollziehen.

Auch Audiodateien müssen mit einer Transkription ausgestattet sein. Das stellt sicher, dass Menschen mit Hörbehinderungen den Inhalt vollständig nachvollziehen können. Dies ist besonders wichtig auf Podcasts oder Nachrichtenseiten, wo wichtige Informationen nicht nur über Ton, sondern auch über Text vermittelt werden müssen. Nur so wird garantiert, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Einschränkungen, die Inhalte aufnehmen können.

7. Fokus-Management: Wo bin ich gerade?

Für Menschen, die die Website mit der Tastatur navigieren, ist es wichtig, dass klar erkennbar ist, welches Element gerade im Fokus steht. Das sogenannte Fokus-Management sorgt dafür, dass Nutzer immer genau wissen, wo sie sich gerade auf der Seite befinden – ob es ein Link, ein Button oder ein Formularfeld ist. Der aktuelle Fokus sollte deutlich hervorgehoben sein, zum Beispiel durch eine farbliche Umrandung oder eine Veränderung des Buttons.

Das ist besonders relevant bei langen Seiten oder komplexen Formularen, wo Nutzer durch viele Elemente navigieren müssen. Ohne ein klares Fokus-Management können Nutzer schnell den Überblick verlieren, was die Bedienung erheblich erschwert. Ein gut umgesetztes Fokus-Management garantiert, dass Nutzer zielgerichtet und ohne Frustration durch die Website steuern können.

8. Vermeidung von Animationen und Blinkeffekten

Für Nutzer mit epileptischen Anfällen oder anderen neurologischen Störungen können starke Animationen, Blinkeffekte oder plötzlich aufleuchtende Bilder nicht nur störend, sondern auch gefährlich sein. Solche visuellen Reize können Anfälle auslösen oder zu Unwohlsein führen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Effekte vermieden oder zumindest so gestaltet werden, dass sie abschaltbar sind. Eine Website sollte eine ruhige und stabile Benutzeroberfläche bieten, die keine überraschenden visuellen Ablenkungen verursacht. Das erhöht nicht nur die Barrierefreiheit, sondern sorgt auch dafür, dass alle Nutzer komfortabel und sicher durch die Website navigieren können.

9. Barrierefreie Sprache: Klar und verständlich

Barrierefreiheit betrifft nicht nur die technischen Aspekte, sondern auch die Sprache auf der Website. Einfach verständliche Texte, die ohne unnötig komplizierte Fachbegriffe und lange Sätze auskommen, helfen allen Nutzern, die Inhalte schnell zu erfassen. Kurze, prägnante Anweisungen sorgen dafür, dass niemand hängen bleibt oder verwirrt ist. Dazu gehören auch leicht verständliche Fehlermeldungen und Anleitungen. Es sollte zu keiner Zeit zu Mehrdeutigkeiten oder unklaren Anweisungen kommen, die den Nutzer ausbremsen oder verunsichern. Denn je klarer die Sprache, desto einfacher ist die Website für jeden nutzbar.

10. Kompatibilität mit Assistenzsoftware

Eine barrierefreie Website muss vollständig kompatibel mit Screenreadern und anderer Assistenzsoftware sein, die Menschen mit Behinderungen im Alltag nutzen. Screenreader, die Texte vorlesen und dem Nutzer dabei helfen, sich auf der Seite zu orientieren, sind nur ein Teil davon. Es gibt auch Software, die spezielle Eingabemethoden ermöglicht, wie Spracherkennung oder Tools für Nutzer mit motorischen Einschränkungen. Eine barrierefreie Website muss so entwickelt sein, dass sie nahtlos mit all diesen Technologien zusammenarbeitet.

Das bedeutet: Alle Inhalte – Texte, Bilder, Links, Formulare und interaktive Elemente – müssen von Screenreadern korrekt erfasst und vorgelesen werden können. Jedes Bild braucht einen präzisen Alt-Text, der beschreibt, was dargestellt ist, damit blinde Nutzer sich den Bildinhalt vorstellen können. Formulare müssen so gestaltet sein, dass jeder Screenreader die Eingabefelder klar identifizieren und deren Labels vorlesen kann. Navigationselemente, wie Menüs oder Buttons, müssen so programmiert sein, dass sie auch über Assistenzsoftware wie Tastaturnavigation oder Spracherkennung erreichbar und bedienbar sind.

Darüber hinaus müssen dynamische Inhalte wie Pop-ups oder sich verändernde Bereiche auf der Seite ebenfalls für Assistenzsoftware erkennbar sein, damit der Nutzer informiert wird, wenn sich etwas auf der Seite ändert. Diese nahtlose Integration zwischen Website und Assistenztechnologien ist entscheidend, damit Menschen mit Behinderungen die Seite genauso gut nutzen können wie jeder andere.

Was passiert, wenn die Website nicht barrierefrei ist? Sogar ein Vertriebsverbot droht nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz!

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft, und wer die Vorgaben ignoriert, dem drohen hohe Kosten. Wer seine Website nicht barrierefrei gestaltet, muss mit Abmahnungen und Bußgeldern rechnen. Die Strafen können bis zu 100.000 Euro betragen – ein Betrag, der vor allem für kleine und mittlere Betriebe schnell zur Existenzbedrohung werden kann. Das besonders Brisante? Verstöße werden sofort geahndet, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Ihre Website barrierefrei ist. Wer also zu spät reagiert, riskiert nicht nur empfindliche Kosten, sondern auch rechtliche Probleme, die schneller auf Sie zukommen, als Ihnen lieb ist.

Noch heftiger ist die Möglichkeit eines Vertriebsverbots. Wenn Ihre Website oder Ihr Webshop die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, könnte es passieren, dass Sie den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen über die Seite komplett einstellen müssen. Das trifft vor allem Unternehmen, die elektronische Produkte, Telekommunikationsdienste oder digitale Dienstleistungen anbieten. Und das Verbot bleibt bestehen, bis die Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Für viele Unternehmen heißt das: Umsatzeinbußen, und zwar so lange, bis die Seite wieder läuft. Im schlimmsten Fall kann das Wochen oder Monate dauern – und für manche Firmen kann das den Unterschied zwischen Überleben und Untergang bedeuten.

Der relevante Gesetzestext aus § 29 BFSG Abs. 3 lautet:

(3) Ergreift der Dienstleistungserbringer innerhalb der […] gesetzten Frist keine geeigneten Korrekturmaßnahmen, so trifft die Marktüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen […]. Sie kann insbesondere innerhalb einer von ihr gesetzten Frist anordnen, das Angebot oder die Erbringung der Dienstleistung einzustellen.

Ein Vertriebsverbot wird jedoch nicht einfach so verhängt werden. Unternehmen werden in der Regel eine Frist zur Nachbesserung erhalten, damit das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Erst wenn das nicht passiert, greifen die Behörden durch – dann ist Schluss mit dem Vertrieb, bis die Website gesetzeskonform ist. Verhältnismäßigkeit bleibt dabei das Stichwort: Drastische Maßnahmen wie ein Vertriebsverbot werden nur als letztes Mittel eingesetzt, wenn nichts anderes mehr hilft.

Für viele Unternehmen, die stark auf den Online-Vertrieb angewiesen sind, kann ein Vertriebsverbot zu massiven Umsatzeinbußen führen. Die Betriebskosten laufen weiter, während der Umsatz praktisch auf null sinkt – eine Situation, die vor allem für kleinere und mittlere Betriebe schnell existenzbedrohend werden kann.

Und hier kommt der entscheidende Punkt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer sich frühzeitig um die Barrierefreiheit seiner Website kümmert, hat nicht nur die rechtliche Sicherheit auf seiner Seite, sondern vermeidet auch kostspielige Nachbesserungen und potenziell drastische Maßnahmen wie das Vertriebsverbot. Lieber jetzt handeln, als später mit den Konsequenzen kämpfen.

Warum das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz eine Chance ist

Barrierefreiheit mag auf den ersten Blick wie ein reines Pflichtthema erscheinen, doch für Unternehmen steckt viel Potenzial darin. Gerade kleine und mittlere Betriebe, die lokal aktiv sind, haben die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Denn in Deutschland leben Millionen Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen, die oft vor digitalen Barrieren stehen. Doch wie viele Menschen betrifft das wirklich? Hier ein Blick auf die Zahlen, die zeigen, warum eine barrierefreie Website keine Option, sondern eine echte Chance ist.

1. Sehbehinderungen

Laut dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gibt es in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit einer Sehbehinderung, davon rund 150.000 komplett blinde oder erblindete Menschen.

2. Hörbehinderungen

Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) leben in Deutschland etwa 16 Millionen Menschen mit einer Hörbehinderung. Diese Zahl umfasst sowohl Menschen mit leichten bis mittleren Hörschäden als auch stark Schwerhörige. Etwa 80.000 bis 100.000 Menschen sind vollständig gehörlos.

3. Motorische Einschränkungen

Genaue Zahlen zu motorischen Einschränkungen in Deutschland sind schwer zu ermitteln, da diese Gruppe sehr heterogen ist. Allerdings sind laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) etwa 7,8 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Mobilität eingeschränkt, was z.B. auch die Nutzung von Computern und Mobilgeräten betrifft.

4. Kognitive Einschränkungen

Darüber hinaus gibt es auch eine beträchtliche Anzahl von Menschen mit kognitiven oder Lernbehinderungen, die Schwierigkeiten haben, komplexe oder unübersichtliche Websites zu nutzen. Hier gibt es keine eindeutigen Zahlen, aber laut Schätzungen haben etwa 3-4 Millionen Menschen in Deutschland Lernschwierigkeiten oder kognitive Einschränkungen.

Zusammengefasst heißt das: Es gibt in Deutschland mehrere Millionen Menschen (geschätzt etwa 2-3 Millionen allein mit relevanten Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen), die von barrierefreien Websites profitieren könnten. Diese Menschen stellen eine potenzielle Zielgruppe dar, die lokal aktive Unternehmen durch barrierefreie Angebote besser erreichen können.

5. Verbesserte Nutzererfahrung für alle

Interessanterweise profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen von barrierefreien Websites. Viele der Maßnahmen, die Barrierefreiheit unterstützen, verbessern die allgemeine Benutzererfahrung für alle Nutzer. Eine einfache Navigation, gut lesbare Texte und klare Strukturierungen machen es jedem Besucher leichter, sich auf der Seite zurechtzufinden. Selbst Nutzer ohne Einschränkungen schätzen Funktionen wie größere Schriftarten oder alternative Zugriffswege. Gute Barrierefreiheit bedeutet oft auch eine benutzerfreundlichere Website.

6. Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Ein weiterer oft übersehener Vorteil der Barrierefreiheit ist die Verbesserung der SEO (Suchmaschinenoptimierung). Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie die Nutzung von Alt-Texten, die Optimierung der Struktur und die Bereitstellung von guten Inhalten, helfen dabei, die Sichtbarkeit Ihrer Website in Suchmaschinen zu erhöhen. Suchmaschinen wie Google bewerten Seiten besser, die leicht bedienbar und gut strukturiert sind. So können Sie durch Barrierefreiheit auch Ihre Rankings verbessern und mehr organischen Traffic generieren.

7. Gesetzeskonform und zukunftssicher

Letztendlich schützt eine barrierefreie Website Ihr Unternehmen vor gesetzlichen Konsequenzen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur Strafen und mögliche Vertriebsverbote, die ab Sommer 2025 mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz drohen, sondern macht seine Website auch zukunftssicher. Sie sind damit bestens auf kommende Entwicklungen vorbereitet und erfüllen schon heute die gesetzlichen Anforderungen – bevor es überhaupt kritisch wird.

8. Wettbewerbsvorteil durch frühzeitige Anpassungen

Viele Unternehmen werden die Umstellung auf barrierefreie Websites wohl erst kurz vor der Frist im Sommer 2025 angehen. Doch wer frühzeitig handelt, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Eine barrierefreie Website kann schon jetzt neue Zielgruppen erschließen und gleichzeitig verhindern, dass potenzielle Kunden zur Konkurrenz abwandern. Wenn Ihre Website jetzt schon barrierefrei ist, nutzen Sie diesen Vorteil und treten Sie als Vorreiter in Ihrer Branche auf. Warum warten, wenn Sie der Konkurrenz einen Schritt voraus sein können?

Fazit: Nutzen Sie die Chancen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Umstellung auf eine barrierefreie Website mag auf den ersten Blick wie zusätzlicher Aufwand wirken, bringt aber eine Menge Vorteile mit sich. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen – es bietet auch die Chance, Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Wenn Sie die Bedürfnisse aller Nutzer berücksichtigen, öffnen Sie die Tür zu einem breiteren Kundenkreis und verbessern nebenbei die Nutzererfahrung für alle.

Die meisten Unternehmen werden erst auf den letzten Drücker reagieren. Doch wer frühzeitig handelt, kann sich schon jetzt einen Wettbewerbsvorteil sichern. Barrierefreie Websites sind einfacher zu bedienen und können so für mehr Anfragen oder Umsätze im Online-Shop sorgen. So zahlt sich die Investition in eine barrierefreie Website auch mittelfristig aus.

Aber Vorsicht: Auch die rechtlichen Aspekte dürfen nicht vergessen werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft, und wer bis dahin nicht handelt, riskiert hohe Bußgelder und sogar Vertriebsverbote. Mit einer barrierefreien Website sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich abgesichert und zugleich mit einer stärkeren Marktposition.

Es ist also nicht nur klug, sondern auch geschäftlich vorteilhaft, Ihre Website jetzt barrierefrei zu gestalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Kunden zu gewinnen, Ihr Unternehmen als inklusive und moderne Marke zu präsentieren und sich gleichzeitig auf kommende gesetzliche Anforderungen vorzubereiten. Mit jedem Schritt zur Barrierefreiheit machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicherer und positionieren sich für langfristigen Erfolg.

Falls Sie den sofortigen finanziellen Mehrwert einer barrierefreien Website noch nicht sehen, denken Sie daran: Sie ermöglichen allen den Zugang zu Ihren Informationen und Leistungen. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden teure Abmahnungen. Barrierefreiheit ist mehr als eine Ausgabe – sie zeigt, dass Sie Ihre Kunden ernst nehmen. Das ist für jedes Unternehmen ein echter Mehrwert.

Wir machen Ihre Website fit für die Zukunft! Kontaktieren Sie uns dazu gerne.

Zum Weiterlesen

Zum Gesetzestext: bfsg-gesetz.de

Infos der IHK München

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