Ein Alphabet-Aktionär macht Sundar Pichai, Larry Page und Sergey Brin persönlich dafür verantwortlich, dass Google seine KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert haben soll. Zahlen sollen die Manager selbst: Schadenersatz und Teile ihrer Vergütung. Pichai erhielt laut Klage von 2023 bis 2025 über 30 Millionen Dollar (26 Mio. Euro). Das Landgericht München hat ähnliche Fälle gegen OpenAI und Suno bereits entschieden.
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Der Alphabet-Aktionär Phil Rosen hat am 30. Oktober beim Bundesbezirksgericht in Chicago Klage gegen 13 Manager und Verwaltungsräte der Google-Mutter eingereicht.[1] Das Branchenportal Music Business Worldwide machte die 79 Seiten am Montag öffentlich.[2] Alphabet hat sich dazu bisher nicht geäußert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kläger wirft der Konzernspitze vor, Bücher, Bilder, Musik und Sprachaufnahmen bewusst ohne Lizenz für die KI-Entwicklung genutzt zu haben.
- Ein möglicher Schadenersatz ginge an Alphabet, nicht an den Kläger.
- Das Landgericht München hat in ähnlichen Fällen gegen OpenAI und Suno entschieden, beide Urteile sind erstinstanzlich.
Was wirft der Kläger den Managern vor?

Die Beklagten sollen nach dem Grundsatz vorgegangen sein, Werke erst zu nutzen und später um Verzeihung zu bitten. Die Strategie sei „sorgfältig darauf angelegt“ gewesen, die Zeit und das Geld für rechtmäßige Lizenzen zu sparen „und stattdessen später einfach Schadenersatz zu zahlen“, heißt es in der Klageschrift.[1] Für die Musikmodelle Lyria und MusicLM soll Google Aufnahmen, Kompositionen und Liedtexte kopiert und die Urheberangaben entfernt haben. Für Sprachfunktionen wie Gemini Live seien Stimmen ohne die Einwilligung verarbeitet worden, die das Biometrie-Gesetz des Bundesstaats Illinois verlangt.
Der Kläger sieht auch die Aktionäre getäuscht. In den Unterlagen zur Hauptversammlung 2025 hatte der Verwaltungsrat geschrieben, Google halte für alle KI-Modelle und -Anwendungen fest, woher die Daten stammen. Für Aktienrückkäufe von 169,6 Milliarden Dollar (148 Mrd. Euro) habe Alphabet deshalb überhöhte Kurse gezahlt.[1] In einer Sammelklage unabhängiger Musiker vor demselben Gericht hält Google dagegen, die Musiker hätten mit den Nutzungsbedingungen von YouTube auch Google eine Lizenz erteilt.[2]
Warum klagt ein Aktionär gegen die eigene Konzernspitze?
Rosen klagt im Namen von Alphabet. Nach dem Recht von Delaware, wo Alphabet seinen Sitz hat, darf er das nur, wenn eine vorherige Aufforderung an den Verwaltungsrat zwecklos wäre, weil dessen Mitglieder selbst haften könnten. Diese Frage klärt das Gericht zuerst. Rosen fordert neben Schadenersatz, dass der Verwaltungsrat künftig überwacht, ob beim KI-Training das Urheberrecht eingehalten wird.[1]
Für Pichai ist es die zweite Aktionärsklage binnen eines Monats, im Oktober ging es um Ankündigungen zu Gemini 3.5 Pro. Laut Music Business Worldwide hat ein Aktionär gleichen Namens im August eine ähnliche Klage gegen die Führung von Apple eingereicht.[2] Wie teuer Trainingsdaten werden können, zeigt Anthropics Vergleich mit Buchautoren über 1,5 Milliarden Dollar (1,3 Mrd. Euro).
Was bedeutet das für Deutschland?
Das Landgericht München entschied im Juli, dass Suno mit Songs aus dem GEMA-Repertoire gegen US- und deutsches Urheberrecht verstößt, obwohl Suno in den USA trainiert hatte. Gegen ein Urteil von 2025 zu Liedtexten in ChatGPT hat OpenAI Berufung eingelegt.[3] Seit August 2025 müssen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck zudem eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts vorweisen und ihre Trainingsdaten zusammenfassen.[4]
Zahlen sollen die Manager selbst, nicht der Konzern. Damit wird Urheberrecht beim KI-Training zur Haftungsfrage für Vorstände.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Auch hierzulande können Aktionäre Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Vorstände einklagen, wenn sie zusammen ein Prozent des Grundkapitals oder Anteile im Wert von 100.000 Euro halten.[5] Unternehmen, die eigene KI-Modelle trainieren, sollten deshalb belegen können, woher ihre Trainingsdaten stammen und welche Lizenzen dafür gelten. Rechteinhaber behalten sich das Training nach deutschem Recht nur mit einem maschinenlesbaren Vorbehalt wirksam vor, etwa in der robots.txt.[6]
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- United States District Court for the Northern District of IllinoisPhil Rosen v. Sundar Pichai et al., Verified Stockholder Derivative Complaint, Az. 1:26-cv-13499 (30.10.2026, PDF, englisch)
- Music Business WorldwideAlphabet shareholder sues Sundar Pichai and 12 others over training Google’s AI, including Lyria, on copyrighted works (02.11.2026, englisch)
- GEMAGericht entscheidet pro Musikschaffende: GEMA setzt sich gegen SUNO durch und definiert Maßstäbe für internationales Urheberrecht
- Amtsblatt der Europäischen UnionVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Art. 53 Abs. 1 Buchst. c und d, Art. 113
- Bundesministerium der Justiz§ 148 AktG, Klagezulassungsverfahren
- Bundesministerium der Justiz§ 44b UrhG, Text und Data Mining
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