Google darf die dreidimensionalen Luftbilder eines Frankfurter Wohnhauses nicht mehr auf Google Earth und Google Maps zeigen, weil der Eigentümer widersprochen hat. Das Landgericht Frankfurt wertet die unangekündigten Überflüge als heimliche Ausspähung des Gartens hinter dem Haus. Sechs Jahre zuvor hatte das Landgericht Itzehoe eine ähnliche Klage abgewiesen.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen„Niemand muss es hinnehmen, dass Luftbildaufnahmen seines bewohnten Grundstücks ohne seine Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden“, schreibt die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt in ihrem Urteil vom 24. September.[1] Geklagt hatte ein Familienvater, der sein Haus zuvor schon bei Google Street View und Apple Look Around unkenntlich machen ließ. Diesmal wehrte sich der Mann gegen die Ansicht von oben.
Das Wichtigste in Kürze
- Google muss die 3D-Luftbilder des Grundstücks aus Google Earth und Google Maps nehmen (Aktenzeichen 2-03 O 388/25).
- Den Ausschlag gab der Garten hinter dem Haus, den Passanten von der Straße aus nicht sehen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google will Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
Warum ist der Garten hinter dem Haus so wichtig?

Den rückwärtigen Grundstücksbereich sieht von der Straße aus niemand, auf den Luftbildern liegt er offen. Aus Grundstücksgröße und Außenanlagen lassen sich laut Kammer Rückschlüsse auf die Lebensweise der Familie ziehen. Zudem legten die Bilder mögliche Zugänge zum Grundstück offen, die für die Sicherheit wichtig sind.[1]
Schwer wog für das Gericht die Art der Aufnahme. Google kündigt die Überflüge aus großer Höhe nicht an, Eigentümer können vorher also nichts abdecken. Die Kammer spricht deshalb von „Ausspähung“. Googles Berufung auf die Informationsfreiheit wiesen die Richter zurück: Der „Abenteuergeist“ des Menschen erschöpfe sich in Neugier oder unredlichen Absichten wie der Vorbereitung eines Einbruchs.[1] Dieselbe Abwägung zwischen Aufnahme und Persönlichkeitsrecht entscheidet auch, ob eine Dashcam im Auto rechtmäßig läuft.
Für Kamera-Drohnen hat der Gesetzgeber eine ähnliche Linie längst gezogen: Über Wohngrundstücke dürfen die Geräte laut Luftverkehrs-Ordnung nur mit Zustimmung des Eigentümers fliegen, ab 100 Metern Höhe nur unter engen Bedingungen.[4]
Warum entscheiden zwei Landgerichte gegensätzlich?
Das Landgericht Itzehoe wies im Juni 2020 eine Klage auf Verpixelung in Google Earth ab (Aktenzeichen 10 O 84/20).[2] Die Aufnahme zeigte Dächer und Garten, aber weder Personen noch Zugänge zum Haus. Für die Itzehoer Richter wogen Googles Informations- und Berufsfreiheit aus Artikel 5 und 12 des Grundgesetzes schwerer: Ein Anspruch auf Verpixelung ohne weitergehenden Eingriff in die Privatsphäre würde den Dienst unbrauchbar machen.
Beide Gerichte wägen im Einzelfall ab, das Ergebnis hängt also am Bild. Google will laut Deutscher Presse-Agentur Berufung einlegen. Ein Sprecher verwies auf Stadtplanung, Umweltforschung und Katastrophenhilfe.[3] Für solche Zwecke hält die Kammer heimliche Aufnahmen privater Grundstücke durch ein Unternehmen wie Google nicht für nötig.[1]
Frankfurt misst an der Straße: Was ein Passant nicht sieht, gehört nicht ungefragt ins Netz.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Zwei Landgerichte, zwei Abwägungen
Was bedeutet das Urteil für Eigentümer und Kartendienste?
Das Urteil gilt nur für das Grundstück des Klägers. Andere Eigentümer müssen selbst widersprechen. Anfragen zur Unkenntlichmachung prüft Google nach Angaben des Sprechers, um das Recht des jeweiligen Landes einzuhalten.[3] Bei Street View widersprachen vor dem Start 2010 in den 20 größten deutschen Städten 244.237 Haushalte, 2,89 % aller Haushalte dort.[5]
Unberührt bleiben die amtlichen Luftbilder. Hessen stellt digitale Orthophotos mit 20 Zentimetern Bodenauflösung flächendeckend und kostenfrei bereit und erneuert die Aufnahmen seit 2008 alle zwei Jahre.[6]
- Widerspruch begründen: Eigentümer beschreiben genau, welcher Teil des Grundstücks von der Straße aus nicht einsehbar ist. Auf diesen Bereich stützte sich das Frankfurter Gericht.
- Jeden Dienst einzeln angehen: Ein Widerspruch bei Google wirkt nicht bei Apple.
Dasselbe Landgericht nahm im September bereits Meta für betrügerische Anzeigen in die Haftung. Über die Luftbilder entscheidet nun das Oberlandesgericht Frankfurt, sobald Google die Berufung einlegt.
Quellen
6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Landgericht Frankfurt am MainKeine Veröffentlichung von Bildern eines privaten Grundstücks (Pressemitteilung)
- RechtslupeGoogle Earth und die Verpixelung von Grundstücken (Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 11. Juni 2020, 10 O 84/20)
- Handelsblatt/dpaUrteil: Gericht untersagt Luftbildaufnahmen bei Google Maps
- Luftverkehrs-Ordnung§ 21h Absatz 3 Nummer 7
- Google Europe BlogHow many German households have opted-out of Street View?
- Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und GeoinformationProduktblatt Digitale Orthophotos und True Orthophoto (Stand September 2022)
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