Audi geht juristisch gegen den Import seiner China-Modelle AUDI E5 Sportback und E7X vor. Beim Importeur Auto China sind die beiden Elektroautos inzwischen von der Website verschwunden. Hinter dem Schritt steht das Markenrecht: Mit Zustimmung von Audi kamen die Autos nur in China auf den Markt, nicht im Europäischen Wirtschaftsraum.

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„Wir haben gegenüber dem Importeur rechtliche Schritte eingeleitet und werden unsere Rechte konsequent durchsetzen“, erklärte eine Audi-Sprecherin der Automobilwoche. Auto China hatte die mit dem chinesischen Partner SAIC gebauten Modelle seit August für 59.980 und 72.900 Euro angeboten. Erste Exemplare fahren laut Automobilwoche bereits durch deutsche Großstädte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Audi geht rechtlich gegen den Importeur Auto China vor, der E5 Sportback und E7X nicht mehr anbietet.
  • Markenrechte erschöpfen sich nur bei Ware, die der Inhaber selbst oder mit seiner Zustimmung in der EU oder im EWR verkauft hat.
  • Im März gab das Landgericht Hamburg Volkswagen gegen zwei Händler recht: 22 importierte ID.6 Crozz sind zur Vernichtung herauszugeben.
  • Das Markenrecht trifft private Halter nicht, der fehlende Service dagegen schon: Audi-Werkstätten behandeln die Modelle als Fremdfabrikat.

Warum darf Audi den Import der eigenen Modelle verbieten?

Ein weißes Modellauto mit orangefarbenem Band und Anhänger „Nur für China“ auf einem Podest
Nach dem Erschöpfungsgrundsatz verliert der Markeninhaber sein Verbotsrecht nur für Waren, die er selbst oder mit Zustimmung in der EU oder dem EWR in Verkehr brachte

Den Maßstab setzt der Grundsatz der Erschöpfung. Nach § 24 Markengesetz verliert ein Markeninhaber sein Verbotsrecht nur für Waren, die er selbst oder mit seiner Zustimmung in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht hat.[1] Den AUDI E5 und den E7X haben Audi und SAIC ausschließlich für den chinesischen Markt entwickelt, offiziell exportiert Audi keines der Modelle. Das Recht am Namen AUDI ist in Europa deshalb nicht erschöpft.

Eine weltweite Erschöpfung schließt das EU-Recht seit 1998 aus. Im Silhouette-Urteil entschied der Europäische Gerichtshof, dass kein Mitgliedstaat eine solche Regel einführen darf.[2] Händler, die Markenware außerhalb des EWR einkaufen und hier anbieten, brauchen folglich die Zustimmung des Markeninhabers.

Der Streit fällt in eine heikle Phase für Audi. Der Gewinn aus China ist im ersten Halbjahr um 74 Prozent eingebrochen, gleichzeitig drängen chinesische Hersteller nach Europa, weil ihr Heimatmarkt um 21 Prozent schrumpft.

Was lehrt der Fall des VW ID.6?

Den Präzedenzfall lieferte Volkswagen. Zwei Händler hatten ab 2023 das nur für China gebaute Elektro-SUV ID.6 Crozz angeboten. Am 19. März 2026 gab das Landgericht Hamburg dem Konzern in einem Teilurteil weitgehend recht:[3] Die Händler müssen den Vertrieb unterlassen und 22 Fahrzeuge zur Vernichtung herausgeben.

VW stützte die Klage auf die Marken „VW im Kreis“, „ID.“ und „ID.6“ sowie auf das in der EU geschützte Design der Karosserie. Auf die Erschöpfung konnten sich die Händler nicht berufen, weil sie ein Inverkehrbringen im EWR hätten beweisen müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, liefert Audi aber die Blaupause: Die AUDI-Modelle haben laut Audi keine EU-Typgenehmigung und erreichen die Straße nur per Einzelabnahme.

Audi baut in China Autos, die in Europa nicht fahren sollen, und verteidigt diese Grenze jetzt mit dem Markenrecht. Das Hamburger VW-Urteil zeigt Importeuren, dass am Ende dieses Geschäfts die Schrottpresse stehen kann.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
China-Audi in Deutschland: Wo das Markenrecht greift
Die wichtigsten Zahlen und Normen zum Streit um Direktimporte
nur im EWR
Nur in EU oder EWR vom Markeninhaber verkaufte Ware darf ohne seine Zustimmung weiterverkauft werden (§ 24 MarkenG)
22 Autos
vom Typ VW ID.6 Crozz müssen Händler laut Landgericht Hamburg zur Vernichtung herausgeben (nicht rechtskräftig)
59.980 €
kostete der AUDI E5 Sportback beim Importeur Auto China, der E7X 72.900 €
2 statt 8 Jahre
Batteriegarantie beim Import gegenüber einem Audi aus dem deutschen Händlernetz

Was bedeutet der Streit für Käufer und Fuhrparks?

Das Markengesetz verbietet die Benutzung einer fremden Marke nur im geschäftlichen Verkehr.[4] Private Halter, die bereits einen China-Audi gekauft haben, müssen deshalb keine Unterlassungsklage fürchten. Der Vernichtungsanspruch aus § 18 Markengesetz erfasst nur Waren im Besitz oder Eigentum des Verletzers, im Fall Auto China also die Bestände des Händlers.[5] Unternehmen, die solche Fahrzeuge später weiterverkaufen möchten, bewegen sich dagegen im geschäftlichen Verkehr.

Schwerer wiegt für Halter der Service. Audi-Händler außerhalb Chinas übernehmen keine Wartung, weil Audi die AUDI-Modelle dort als Fremdfabrikate einstuft. Beim Import galt zudem eine Batteriegarantie von zwei statt acht Jahren. Geladen wird über den chinesischen Standard GB/T mit Adapter. Ob Auto China Garantie und Ersatzteile für verkaufte Autos weiter abdeckt, blieb offen: Auf Anfrage der Automobilwoche äußerte sich der Importeur nicht.

Einen regulären Weg nach Europa geht GAC, das seine Elektroautos bei Magna in Österreich bauen lässt und so den EU-Ausgleichszoll vermeidet. Klären Sie vor dem Kauf eines Direktimports gerne schriftlich, ob der Hersteller dem Vertrieb in der EU zugestimmt hat und wer Garantie und Ersatzteile verantwortet. Ohne Vertragswerkstatt fällt zudem der Wertverlust beim Elektroauto höher aus.

Quellen

[1] Bundesministerium der Justiz: § 24 Markengesetz (Erschöpfung)

[2] Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 16. Juli 1998, Rechtssache C-355/96 (Silhouette)

[3] Landgericht Hamburg: „Teilurteil wegen Graumarktimporten von Kfz aus China“, Az. 312 O 182/23 (19.03.2026)

[4] Bundesministerium der Justiz: § 14 Markengesetz (Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke)

[5] Bundesministerium der Justiz: § 18 Markengesetz (Vernichtungs- und Rückrufansprüche)

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