Seit dem 11. August 2026 sind Werbeanrufe bei französischen Verbrauchern nur noch nach vorheriger Einwilligung erlaubt. Ein Dekret vom 23. Juli gibt dieser Einwilligung ein Verfallsdatum von zwölf Monaten. Für jede angerufene Nummer brauchen deutsche Vertriebsteams jetzt einen Nachweis.

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Telefonwerbung lief in Frankreich bisher über die staatliche Sperrliste Bloctel, in die sich genervte Verbraucher selbst eintragen mussten. Der Gesetzgeber hat diese Logik umgedreht: Ohne dokumentierte Zustimmung bleibt das Telefon stumm. Betroffen sind auch Anbieter aus Deutschland, die von hier aus französische Haushalte anrufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel L. 223-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs verlangt seit dem 11. August 2026 für jeden Werbeanruf bei Verbrauchern eine vorherige Einwilligung.
  • Die Einwilligung gilt höchstens zwölf Monate und verlängert sich nicht stillschweigend.
  • Ein Vertrag aus einem unerlaubten Anruf ist nichtig, die Aufsicht DGCCRF kann bis zu 375.000 Euro verhängen.
  • Deutschland kennt das Opt-in seit 2009, die Bundesnetzagentur zählte 2025 dennoch 39.842 Beschwerden.

Was ändert sich für Werbeanrufe nach Frankreich?

Schwarzer Telefonhörer mit Spiralkabel und braunem Anhänger auf weißem Grund
Werbeanrufe in Frankreich benötigen ab sofort die vorherige Einwilligung des Verbrauchers. Das anrufende Unternehmen muss diese nachweisen

Jeder Werbeanruf bei einem Verbraucher setzt jetzt eine vorher erteilte Einwilligung voraus. Den Nachweis darüber schuldet das anrufende Unternehmen. Artikel 13 des französischen Gesetzes gegen Subventionsbetrug vom 30. Juni 2025 hat den Artikel L. 223-1 des Code de la consommation dafür neu gefasst.[1] Als Einwilligung zählt nur eine freie, spezifische, informierte und unmissverständliche Willensbekundung durch eine klare positive Handlung, also derselbe Maßstab wie in der DSGVO.

Ausnahmen bleiben für Anrufe im Rahmen eines laufenden Vertrags sowie für eng umgrenzte Fälle wie das Presseabonnement. Ein Vertrag, der aus einem verbotenen Anruf entsteht, ist nichtig. Die telefonische Ansprache zwischen Unternehmen bleibt möglich, denn das Verbot schützt ausdrücklich Verbraucher.

Warum entwerten die Nachweispflichten gekaufte Adresslisten?

Das Dekret Nr. 2026-662 vom 23. Juli 2026 verlangt, dass die Einwilligung das anrufende Unternehmen und die beworbenen Leistungen ausdrücklich benennt.[2] Ein bloßes Weitersurfen auf einer Website zählt nicht als Zustimmung. Gesammelte Kontakte aus Gewinnspielen oder Vergleichsportalen verlieren damit ihren Wert, sobald der spätere Anrufer im Einwilligungstext fehlt.

Unternehmen archivieren jede Einwilligung digital mit Datum und Uhrzeit. Der Nachweis bleibt drei Jahre gespeichert und steht dem Verbraucher kostenlos auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Der Widerruf darf nicht umständlicher ausfallen als die Erteilung. Wie teuer eine erzwungene Zustimmung wird, zeigt das Bußgeld von 1,8 Millionen Euro gegen den Kundenklub der Elektronikkette Elkjøp. Dieselbe Beweislogik kennen Shop-Betreiber aus dem Consent Mode von Google.

Telefonwerbung in Frankreich: die neuen Pflichten
Seit dem 11. August 2026 ersetzt die vorherige Einwilligung die Sperrliste Bloctel.
12 Monate
Höchstdauer einer Einwilligung. Eine stillschweigende Verlängerung schließt das Gesetz aus.
375.000 €
Höchstes Bußgeld für ein Unternehmen, verhängt von der Aufsicht DGCCRF.
39.842
Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte die Bundesnetzagentur 2025 in Deutschland.

Zwei Opt-in-Regime im Vergleich

Frankreich seit 11.08.2026

Einwilligung höchstens zwölf Monate gültig.

Nachweis drei Jahre digital archiviert, mit Datum und Uhrzeit.

Ein Vertrag aus einem unerlaubten Anruf ist nichtig.

Deutschland seit 2009 und 2021

Einwilligung ohne gesetzliche Verfallsfrist.

Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren, nach Paragraf 7a UWG.

Der Vertrag bleibt wirksam, das Bußgeld reicht bis 300.000 Euro.

Kein Klick, keine Zustimmung
Das Dekret Nr. 2026-662 stellt klar: Ein bloßes Weitersurfen auf einer Website gilt nicht als Einwilligung. Widerrufen dürfen Verbraucher jederzeit, auch mündlich.

Frankreich schreibt der Einwilligung ein Verfallsdatum ins Gesetz und entwertet damit jede gekaufte Adressliste. Den fehlenden Nachweis im eigenen CRM bemerken die meisten Vertriebe erst beim Bußgeldbescheid.

Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
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Was müssen deutsche Anbieter jetzt tun?

Das französische Verbraucherrecht schützt die dort angerufenen Haushalte, ein Callcenter in Deutschland ändert daran nichts. Hierzulande gilt die vorherige ausdrückliche Einwilligung schon seit 2009 nach Paragraf 7 Absatz 2 Nummer 1 UWG, seit Oktober 2021 verlangt Paragraf 7a UWG zusätzlich eine Dokumentation samt fünfjähriger Aufbewahrung. Die Bundesnetzagentur verhängte 2025 in 13 Verfahren Bußgelder über insgesamt 1,099 Millionen Euro und sanktionierte dabei erstmals eine fehlende Dokumentation der Einwilligung.[3]

Vor der nächsten Kampagne trennen Vertriebe ihre Einwilligungstexte nach Land und hinterlegen für französische Kontakte ein Ablaufdatum von zwölf Monaten im CRM-System. Beim Aufbewahren zählt die jeweils längere Frist, in Deutschland also fünf Jahre. Auch eine automatisierte Stimme braucht diese Grundlage, wie der Rückzug eines KI-Telefonassistenten in einer US-Apothekenkette zeigt. Ein Bußgeldbescheid landet am Ende auf dem Schreibtisch der Geschäftsführung, für die Datensicherheit ohnehin Chefsache ist.

FAQ: Telefonwerbung in Frankreich ohne Einwilligung verboten

Ab wann gilt in Frankreich das Verbot der Telefonwerbung ohne Einwilligung?

Seit dem 11. August 2026. An diesem Tag traten Artikel 13 des Gesetzes Nr. 2025-594 vom 30. Juni 2025 und das dazugehörige Dekret Nr. 2026-662 in Kraft. Die Sperrliste Bloctel verliert damit ihre Funktion.

Gilt das Verbot auch für Anrufe zwischen Unternehmen?

Nein. Der neue Artikel L. 223-1 des Code de la consommation schützt Verbraucher. Telefonische Ansprache im B2B-Geschäft bleibt möglich, unterliegt aber weiterhin den Regeln der DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie lange gilt eine einmal erteilte Einwilligung?

Höchstens zwölf Monate. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen. Den Nachweis über Erteilung, Datum und Uhrzeit bewahrt das Unternehmen drei Jahre auf und stellt ihn dem Verbraucher kostenlos zur Verfügung.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Die französische Aufsicht DGCCRF kann bis zu 75.000 Euro gegen eine natürliche Person und bis zu 375.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängen. Zusätzlich ist jeder Vertrag nichtig, der aus einem unerlaubten Werbeanruf entsteht.

Quellen

[1] Légifrance: „Code de la consommation, Artikel L223-1 bis L223-7, Fassung vom 11. August 2026“

[2] Légifrance: „Décret n° 2026-662 du 23 juillet 2026 relatif aux modalités de recueil, de conservation et de retrait du consentement“

[3] Bundesnetzagentur: „Bundesnetzagentur verzeichnet erneuten Anstieg der Beschwerdezahlen“

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