Acht Minuten nach der Übergabe eines Mietwagens in Huizhou lud der Mieter einen Browser ins Bordsystem und spielte damit eine Serie von iQIYI ab. Im Juli verklagte der Streamingdienst den Browseranbieter Xunlei auf 15 Millionen Yuan, umgerechnet 2 Millionen Euro, und nahm den Autovermieter in die Klage auf. Ein Gericht in Ningde wertete dieses Vorgehen in einem ähnlichen Fall als künstlich geschaffenen Gerichtsstand.
Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen7.204 Einträge zählt die Firmendatenbank Tianyancha zu Klagen von iQIYI wegen Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung. Weil Berufungen und Zuständigkeitsrügen eigene Einträge erzeugen, bleiben nach grober Bereinigung einige hundert Verfahren.[1] Beklagt sind Plattformen wie Bilibili, Kuaishou, Migu und Xunlei, daneben Autovermieter, ein Computerladen und ein Pannendienst.
Das Wichtigste in Kürze
- iQIYI verklagt Videoplattformen und Browseranbieter und nimmt kleine Firmen als Mitbeklagte in die Klagen auf.
- Den Mietwagen in Huizhou soll ein Bevollmächtigter der Kanzlei gemietet haben, die iQIYI vertritt.
- Das Mittlere Volksgericht Ningde gab sechs Verfahren an das Gericht am Sitz von Kuaishou ab.
- Nach der Rücknahme der Klage in Huizhou klagen Xunlei und der Vermieter gegen iQIYI.
Warum landen Autovermieter in Urheberrechtsklagen?

Chinas Zivilprozessgesetz erlaubt bei mehreren Beklagten die Klage am Wohnsitz jedes einzelnen von ihnen, der Kläger sucht sich das Gericht aus.[5] Ist ein Autovermieter aus Huizhou oder Ningde mitverklagt, verhandelt das Gericht dort statt am Sitz von Xunlei in Shenzhen. Juristen nennen das laut dem Bericht der Zeitung Xin Huanghe ein typisches Druckmittel bei Serienklagen: Die großen Beklagten müssen quer durchs Land Prozesse führen, ein Vergleich wird wahrscheinlicher.[2]
Im Fall Huizhou ging es um die Serie Ran Zui. Ein Mieter übernahm im Mai einen BYD Qin Plus, laut Fahrzeugprotokoll lud er acht Minuten nach der Übergabe den Xunlei-Browser aus dem App-Store des Autos und spielte die Serie ab. In der notariellen Beweissicherung der Kanzlei, die iQIYI vertritt, steht als Bevollmächtigter derselbe Name wie im Mietvertrag.[1] Vom Vermieter verlangte iQIYI bis zu 50.000 Yuan, rund 6.700 Euro, gemeinsam mit Xunlei. Als Schaden belegen die Unterlagen von iQIYI laut Xin Huanghe nur die Reichweite: Die Serie sei im Netz rund 835 Millionen Mal angezeigt worden. Einen bezifferten Verlust nennen sie nicht.[2]
Wie reagieren die Gerichte?
Das Mittlere Volksgericht Ningde hat das Vorgehen schon zweimal beanstandet. 2025 klagte iQIYI dort gegen Kuaishou auf 14,5 Millionen Yuan, rund 1,9 Millionen Euro, und gegen einen örtlichen Vermieter auf bis zu 300.000 Yuan. Das Gericht hegte den Verdacht, iQIYI führe Beklagte nur zum Schein auf, um einen Gerichtsstand zu schaffen, und gab sechs Verfahren an das Gericht am Sitz von Kuaishou ab.[1][3] Bei einer Klage gegen Xunlei und den Vermieter Fujian Shoushang Yixing im Juli 2026 stellte es laut dem Portal Huxiu fest, der Gerichtsstand sei künstlich geschaffen.[3]
In Huizhou senkte iQIYI die Forderung auf 10.000 Yuan und nahm die Klage am 8. Oktober zurück, das Gericht erstattete 111.775 Yuan Gerichtskosten, rund 14.900 Euro.[1][3] Xunlei und der Vermieter haben inzwischen selbst geklagt, auf Schadenersatz wegen einer missbräuchlich erhobenen Schutzrechtsklage.[2] iQIYI erklärt, im Visier stünden die Betreiber der Software. Den Vermietern werfe man nicht vor, selbst Inhalte anzubieten, über die Bordsysteme verbreiteten sich die Werke aber weiter. Ob das eine Verletzung sei, müssten die Gerichte entscheiden.[1]
Allein steht das Unternehmen damit nicht. Auch Youku, Tencent Video und Mango TV führen Autovermieter als Beklagte, 2023 traf es iQIYI selbst, als Tencent den Dienst zusammen mit einem Vermieter aus Chongqing verklagte.[1][2] Für iQIYI geht es um das Kerngeschäft: Im zweiten Quartal 2026 nahm der Dienst 4,01 Milliarden Yuan mit Abos ein, umgerechnet 535 Millionen Euro, und verbuchte 3,82 Milliarden Yuan Kosten für Inhalte. Unter dem Strich stand ein Verlust von 287,5 Millionen Yuan, rund 38 Millionen Euro.[4] Mit KI-generierten Filmen senkt iQIYI zwar die Produktionskosten, den Verlust bisher nicht.
Wer einen Mietwagen als Gerichtsstand bucht, schützt keine Serie, er verteuert den Prozess für alle anderen.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Wäre das in Deutschland möglich?
In Deutschland bräuchte ein Rechteinhaber den Umweg über einen Mitbeklagten selten. Für Klagen wegen unerlaubter Handlungen ist nach § 32 ZPO das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.[6] Bei Inhalten, die bundesweit abrufbar sind, kann der Kläger deshalb unter vielen Gerichten wählen, Juristen sprechen vom fliegenden Gerichtsstand. Haben mehrere Beklagte keinen gemeinsamen Gerichtsstand, bestimmt nach § 36 ZPO das nächsthöhere Gericht den Ort des Verfahrens.[6]
Vor Serienklagen schützt das Urheberrechtsgesetz seit 2013 vor allem Privatleute. Wer Werke nicht gewerblich nutzt, darf nach § 104a UrhG nur an seinem Wohnsitz verklagt werden, und § 97a UrhG begrenzt für ihn die erstattungsfähigen Anwaltskosten einer Abmahnung auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro.[7] Ein Autovermieter fällt als Unternehmen unter keine der beiden Regeln. Wie schnell Händler hierzulande in Serienabmahnungen geraten, zeigen die Miele-Abmahnungen gegen Onlinehändler.
Für Firmen mit vernetzten Fahrzeugflotten lohnt deshalb ein Blick ins Bordsystem. Im Fall Huizhou kam der Browser aus dem App-Store des Herstellers, auf dessen Angebot der Vermieter keinen Einfluss hatte.[3] Wer Fahrzeuge vermietet oder an Mitarbeiter überlässt, sollte deshalb wissen, welche Apps sich darauf installieren lassen und wer sie nach der Rückgabe wieder entfernt.
Quellen
7 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- Guancha via Sina FinanceNur um die Großen zu verklagen? iQIYI soll mit Lockvogel-Beweisen kleine Firmen vor Gericht bringen (chinesisch)
- Xin Huanghe via The PaperiQIYI verklagt Bilibili, Kuaishou, Migu, Xunlei und andere in großem Stil, Autovermieter und Einzelhändler in mehreren Provinzen sind mitverklagt (chinesisch)
- HuxiuiQIYI soll Autovermieter als Beklagte aufgeführt haben, um einen Gerichtsstand zu schaffen (chinesisch)
- iQIYIiQIYI Announces Second Quarter 2026 Financial Results (englisch, 18. August 2026, Anlage zum Formular 6-K bei der SEC)
- Staatliche Steuerverwaltung der VR China, RechtsdatenbankZivilprozessgesetz der Volksrepublik China (chinesisch, Fassung vom 1. September 2023), Art. 22 Abs. 3 und Art. 36
- Bundesministerium der Justiz§ 32 ZPO, Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung und § 36 ZPO, Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit
- Bundesministerium der Justiz§ 104a UrhG, Gerichtsstand und § 97a UrhG, Abmahnung
Mehr Newshunger?
- iQIYI: KI-Filme senken die Kosten, nicht den Verlust
- KI-generierte Filme: iQIYI bringt Chinas ersten lizenzierten KI-Langfilm
- Kling-Börsengang in Hongkong: Kuaishous KI-Videosparte will mindestens 890 Millionen Euro einsammeln
- Miele-Abmahnungen: Wie Streichpreise und Herkunftsangaben Onlinehändler treffen
- Hollywood und ByteDance: Leitplanken für KI-Videos statt Klage
- Sony und Warner verklagen Anthropic wegen zehntausender Songs im Claude-Training
