Bezahlen Sie für Amazon Prime und sehen seit Anfang 2024 plötzlich Werbung bei Prime Video, ohne dafür je zugestimmt zu haben? Dann sind Sie nicht allein. Am 19. Mai 2026 beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht die derzeit größte Sammelklage Deutschlands. Geschätzt 17 Millionen Prime-Kunden sind betroffen, jeder kann sich eintragen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Zwei separate Sammelklagen gegen Amazon laufen parallel — Werbung in Prime Video und Preiserhöhung Prime-Abo 2022
- Mündliche Verhandlung zur Werbe-Klage am 19. Mai 2026 in München (Az. 102 VKl 1/24 e)
- Klageregister für die Werbe-Klage schließt am 9. Juni 2026
- Rückforderungsbeträge: bis zu 35,88 Euro pro Jahr für Werbe-Klage, bis zu 60 Euro für Preiserhöhungs-Klage
Worum es in der Werbe-Klage geht

Am 5. Februar 2024 führte Amazon in Deutschland Werbung bei Prime Video ein und verschlechterte die Bild- und Tonqualität. Über die Änderung informierte das Unternehmen per E-Mail im Januar 2024. Eine Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Prime-Kunden gab es nicht. Wer der Werbung entgehen wollte, musste ein zusätzliches Abo für 2,99 Euro im Monat abschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unzulässige einseitige Vertragsänderung. Wer ein Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024 hatte und es bis mindestens zum 6. Februar 2024 weiterlaufen ließ, ist anspruchsberechtigt. Auch wer das Zusatz-Abo abgeschlossen hat oder das Abo später gekündigt hat, kann teilnehmen. Der Rückforderungsanspruch liegt bei mindestens 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr.
Die Anmeldung zum Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos. Drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung am 19. Mai schließt das Register — Stichtag ist der 9. Juni 2026.
Die zweite Klage: Preiserhöhung von 2022

Parallel läuft eine zweite Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Anlass ist die einseitige Preiserhöhung des Prime-Abos im Sommer 2022. Bei jährlicher Zahlweise stieg der Preis von 69 Euro auf 89,90 Euro, monatlich von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Bei Prime-Student gab es einen Sprung von 34 Euro auf 44,90 Euro jährlich.
Zwei Gerichte haben die zugrundeliegende AGB-Klausel bereits als unwirksam eingestuft. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu viel gezahlten Beträge für Bestandskunden zurückholen. Rückforderung pro Person bis zu 60 Euro, abhängig von Abo-Modell und Laufzeit.
Verbraucher können sich für beide Sammelklagen getrennt anmelden — die Verfahren sind unabhängig voneinander. Bei beiden gilt: Eintragung beim Bundesamt für Justiz hemmt die Verjährung der Ansprüche.
Amazon Prime ist in deutschen Haushalten Massenware. Die zwei Sammelklagen sind das Lehrstück dafür, was passiert, wenn ein Konzern sich auf seine Reichweite verlässt und einseitig nachjustiert. Wer Prime nutzt, sollte sich heute eintragen — die fünf Minuten sind gut investiert.“
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
So melden Sie sich kostenlos an

Drei Schritte sind nötig. Zunächst prüfen Verbraucher mit dem Klage-Check der jeweiligen Verbraucherzentrale, ob ihr individueller Fall passt. Für die Werbe-Klage liegt der Check bei der Verbraucherzentrale Sachsen, für die Preiserhöhungs-Klage bei der Verbraucherzentrale NRW.
Im zweiten Schritt erfolgt die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz. Das Online-Formular fragt Vor- und Nachname, Adresse und einen kurzen Anspruchstext ab. Die Verbraucherzentralen stellen Textbausteine zur Verfügung. Wichtig: Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen mit der, die für das Amazon-Abo genutzt wurde.
Schließlich der News-Alert. Beide Verbraucherzentralen bieten kostenlose E-Mail-Benachrichtigungen zum Verfahrensverlauf an. Wer abonniert, verpasst keine Frist.
Was das für Online-Unternehmen bedeutet

Die parallelen Amazon-Verfahren sind ein Signal an alle Plattformbetreiber. Einseitige Vertragsänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden werden zunehmend juristisch riskant. Mit der seit Oktober 2023 verfügbaren Abhilfeklage haben Verbraucherzentralen ein Werkzeug, das Massenverfahren wirtschaftlich macht.
Für Mittelständler mit Abo-Modellen gilt: AGB-Klauseln zu Leistungs- oder Preisänderungen müssen klar, verhältnismäßig und für Verbraucher nachvollziehbar sein. Ein Rückgriff auf Standard-Klauseln aus alten AGB-Vorlagen schützt nicht vor Abmahnung. Wer Abo-Geschäft skaliert, sollte AGB regelmäßig juristisch prüfen lassen.
Auch der Ton zur Kundenseite spielt eine Rolle. Im aktuellen Bose-Fall zeigt sich, wie viel Vertrauen einseitige Hersteller-Entscheidungen zerstören können — auch wenn dort die gesetzliche Lage anders ist. Das wirtschaftliche Reputationsrisiko bleibt aber das gleiche.
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1 Kommentar
Ich habe mir jetzt die einzig verlinkte Site, eine Behörden-Textwüste durchgelesen, aber keine Ahnung was zu tun ist.
Va. ob es als Österreicher überhaupt Sinn macht, sich hier stundenlang mit Formularen, Vorschriften, AGBs einer DE-Behörde herumzuschlagen. Nur um dann zu hören: Nur für DE.
Kosten?
Bei uns in AT gibt es einige anerkannte Verbraucherschutzorganisationen, welche mit ähnlichen „Services“ zu ähnlichen Fällen kommen – aber im Endeffekt erreichen die oft nichts. Dennoch muss man die bis zum Schluss versteckten Gebühren bezahlen. Mehr als das Ganze selbst im Erfolgsfall bringt.
FAZIT: Ohne direkte Links zu den eigentlichen Anlaufstellen, Infos usw. wird das nicht „in 5 Minuten“ erledigt sein und kann in einer herben Enttäuschung enden …