Volkswagen hat zum 31. Dezember einen Großteil seiner Haustarifverträge gekündigt, darunter den Manteltarifvertrag mit Arbeitszeit und 30 Urlaubstagen. Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 bleibt unangetastet. Auf dem Tisch liegen damit Einkommen, Zulagen, Eingruppierung und Urlaub, ab Januar sind Warnstreiks möglich.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAls „übles Foul an der Belegschaft“ bezeichnet IG-Metall-Verhandlungsführer Thorsten Gröger die Kündigung der VW-Tarifverträge.[2] Die Schreiben überreichte Volkswagen am 30. September im Überprüfungsgespräch mit IG Metall und Betriebsrat, am letzten Tag der Frist. Mit der Kündigung öffne das Unternehmen „den Verhandlungsraum“, schreibt Volkswagen.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Laut IG Metall kündigt Volkswagen zum 31. Dezember zehn Haustarifverträge, darunter Entgelt, Eingruppierung und Manteltarif.
- Der Zukunftstarifvertrag mit der Jobgarantie bis Ende 2030 bleibt bestehen.
- Die gekündigten Regeln wirken für bestehende Arbeitsverhältnisse nach, Neueinstellungen ab Januar erfasst die Nachwirkung nicht.
- Mit dem Jahreswechsel endet die Friedenspflicht, die IG Metall fordert 5 Prozent mehr Entgelt.
Welche Tarifverträge kündigt Volkswagen?

Zehn Verträge. Volkswagen nennt weder Zahl noch Namen. Die IG Metall listet die gekündigten Verträge auf: Neben Entgelt und Manteltarif trifft die Kündigung unter anderem die Eingruppierung, Zulagen, Zusatzvergütung, Regeln für besondere Arbeitszeiten sowie die Übernahme von Auszubildenden.[2] Der Manteltarifvertrag enthält neben Arbeitszeit und Urlaub auch Schutzrechte für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte.
Druck aus China. Personalvorstand Arne Meiswinkel verweist auf ein Umfeld, das sich binnen 18 Monaten „gravierend verschärft“ habe: „Unter anderem drängen chinesische Hersteller mit günstigen Exporten nach Europa.“[1] Chinas Autobauer verkaufen immer mehr Fahrzeuge ins Ausland, weil ihr Heimatmarkt schrumpft. Seit Anfang September setzt der Vorstand den Zukunftsplan um.
Was ändert sich am 1. Januar für die Beschäftigten?
Nachwirkung statt Stichtag. Nach § 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz gelten die Regeln eines abgelaufenen Tarifvertrags weiter, bis eine andere Abmachung sie ersetzt.[3] „Für die Beschäftigten der Volkswagen AG ändert sich daher vorerst nichts“, schreibt Volkswagen.[1] Zwingend sind die Regeln ab Januar allerdings nicht mehr, eine neue Vereinbarung darf sie auch zum Nachteil der Beschäftigten ändern.
Lücke bei Neueinstellungen. Das Bundesarbeitsgericht beschränkt die Nachwirkung auf Arbeitsverhältnisse, für die der Tarifvertrag schon vorher galt.[4] Beschäftigte, die Volkswagen ab Januar einstellt, fallen nicht darunter.
Streikrecht ab Januar. Am 1. Januar endet zudem die Friedenspflicht. Die IG Metall hatte für ihre Forderung von 5 Prozent schon vorher Warnstreiks ab Januar in Aussicht gestellt.[5] Volkswagen weist die Forderung zurück und setzt ihr einen eigenen Katalog entgegen: Aus der Entgeltrunde wird eine Verhandlung über fast das gesamte Tarifwerk.
Bei Volkswagen gehört die Kündigung inzwischen zum Handwerkszeug der Tarifrunden: 2024 traf sie die Jobgarantie, 2026 die Regeln zu Urlaub und Zulagen. Nach 1,5 Milliarden Euro Verzicht pro Jahr soll die Belegschaft ein zweites Mal für den Umbau zahlen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Warum greift Volkswagen erneut zur Kündigung?
Drehbuch von 2024. Im September 2024 kündigte Volkswagen die seit 1994 bestehende Beschäftigungssicherung.[6] Nach Warnstreiks mit rund 103.000 Beteiligten[7] einigten sich Volkswagen und IG Metall am 20. Dezember 2024 auf den Abbau von mehr als 35.000 Stellen bis 2030.[8] Die Jobgarantie bleibt diesmal bestehen, verhandeln will Volkswagen trotzdem auch über einen „sozialverträglichen Personalabbau“.[1] Gesamtbetriebsratschefin Daniela Cavallo rechnet „mit einer heftigen Auseinandersetzung zum Jahreswechsel“.[2]
Verzicht als Branchenmuster. Bei Grob in Mindelheim verzichtet die Belegschaft auf 30 Millionen Euro, bei Valeo in Ebern arbeiten die Mitarbeiter ab 2027 länger. Am 21. September folgten mehr als 175.000 Metaller einem Protestaufruf der IG Metall.
Puffer für Zulieferer. Legen VW-Beschäftigte im Januar die Arbeit nieder, können Just-in-time-Abrufe kurzfristig ausfallen. Produktionsplaner bei Zulieferern sollten für das erste Quartal 2027 schwankende Abrufe einplanen und die Gespräche ab der zweiten Oktoberhälfte verfolgen. Personalabteilungen mit eigenem Haustarif prüfen jetzt am besten, welche Regeln nach einer Kündigung nachwirken.
Quellen
[1] Volkswagen AG: Revisionsgespräche haben begonnen: Volkswagen AG kündigt verschiedene Tarifverträge zum Jahresende (30.09.2026)
[2] IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Volkswagen begeht übles Foul an Belegschaft (30.09.2026)
[3] Bundesministerium der Justiz: § 4 Tarifvertragsgesetz, Wirkung der Rechtsnormen
[4] Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 27.09.2017, 4 AZR 630/15
[5] IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: IG Metall fordert 5 Prozent mehr Geld für Beschäftigte und Azubis (22.09.2026)
[6] Volkswagen AG: Tarifrunde gestartet: Volkswagen weist Forderungen der IG Metall zurück und fordert Kostensenkungen (25.09.2024)
[7] IG Metall bei Volkswagen: Zeichen der Entschlossenheit: Mehr als 100.000 Beschäftigte legen Arbeit nieder (10.12.2024)
[8] Volkswagen AG: Einigung erzielt: Volkswagen AG stellt sich wettbewerbsfähig für die Zukunft auf (20.12.2024)
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