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Elon Musk und sein Wahlkampfkomitee America PAC haben sich mit zwei Wählerinnen aus Arizona geeinigt, die sich von der Millionen-Aktion im US-Wahlkampf 2024 getäuscht sahen. Die Bedingungen stehen nicht in den Akten des Bundesgerichts in Austin, ein Richter muss die Einigung noch genehmigen. Im August hatte dasselbe Gericht den Betrugsvorwurf gegen Musk persönlich nicht abgewiesen.

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Ab dem 19. Oktober 2024 verteilte Musk bis zum Wahltag täglich eine Million Dollar, rund 870.000 Euro, an Wähler aus dem Wählerverzeichnis, die eine Petition seines Komitees unterschrieben hatten. Am 15. Oktober 2026 meldeten beide Seiten dem Gericht eine Einigung in den Klagen von Jacqueline McAferty und Joy Harvick.[1] Die Klägerinnen werfen Musk vor, mit dem Wort „zufällig“ eine Verlosung vorgetäuscht zu haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Musk und America PAC meldeten am 15. Oktober eine Einigung in zwei Klagen, das Gericht muss noch zustimmen.
  • Summen und Bedingungen sind nicht öffentlich, die Beklagten bestreiten die Vorwürfe.
  • Laut Gerichtsakte wählte das Komitee die Empfänger mit einem Prüfbogen aus.
  • Die Preisgabe der Kontaktdaten ließ das Gericht als möglichen Schaden gelten.

Was steht in der Einigung?

Lostrommel mit Zetteln, Beschriftung „Vorausgewählt“ und kleine Figur
Richter Pitman soll 30-Tage-Frist aussetzen, damit beide Parteien Vergleich ausarbeiten und anschließend vorläufige Genehmigung beantragen können

Der Antrag umfasst einen einzigen Absatz: Beide Parteien bitten Richter Robert Pitman, alle Fristen 30 Tage lang auszusetzen, damit sie den Vergleich ausarbeiten können. Danach wollen sie eine vorläufige Genehmigung beantragen. Diesen Schritt verlangt das US-Recht, sobald eine Einigung für eine ganze Klägergruppe gelten soll. Musk und America PAC haben die Vorwürfe im Verfahren bestritten.

Laut Reuters hatte ein Bundesrichter im Juni entschieden, dass Musk aussagen muss. Zu einer Befragung kam es bis zur Einigung nicht. Im August lehnte Pitman es ab, den Betrugsvorwurf ohne Prozess zu verwerfen.[2] Geschworene könnten daraus schließen, dass Musk von der gezielten Auswahl wusste, heißt es im Beschluss. Als Nächstes stand die Frage an, ob die Klage für alle Unterzeichner geführt werden darf. Wie schnell die Zulassung als Sammelklage wieder kippen kann, zeigte zuletzt das Verfahren gegen Tesla um das Fahrassistenzpaket FSD.

Wie hat America PAC die Empfänger ausgewählt?

America PAC hatte auf X verbreitet, Musk werde das Geld „zufällig“ vergeben. Schatzmeister Chris Young beschrieb unter Eid etwas anderes: einen Prüfbogen, der Vorstrafen, Alter, Familienstand, Kinder und Beiträge in sozialen Netzwerken erfasste.[2] Gesucht wurden laut Young Unterzeichner, die ideologisch zum Komitee passen. Schon im November 2024 hatte ein Anwalt des Komitees vor einem Gericht in Philadelphia eingeräumt, die Empfänger würden nicht per Zufall bestimmt.

Als möglichen Schaden ließ das Gericht gelten, dass Klägerin McAferty ihre Kontaktdaten preisgab. Telefonnummern und E-Mail-Adressen stehen in Arizona nicht im öffentlichen Wählerverzeichnis und haben deshalb einen Marktwert, argumentierte ein Gutachter. Young bestätigte, dass er Wählerdaten mit denselben Angaben in manchen Bundesstaaten kaufen muss. Für jede vermittelte Unterschrift zahlte das Komitee 47 Dollar, in Pennsylvania 100 Dollar, umgerechnet 41 und 87 Euro.

Musks Millionen-Aktion vor Gericht
Vom Versprechen auf X bis zur Einigung in Austin, und was die Akten zur Auswahl zeigen
Stufen des Rechtsstreits
  • 19.10.2024

    Ankündigung: täglich 870.000 € für Unterzeichner der Petition, laut America PAC „zufällig“ vergeben

  • 04.11.2024

    Philadelphia: Anwalt des Komitees räumt ein, dass die Empfänger nicht per Zufall bestimmt werden

  • Nov. 2024

    Klagen eingereicht von Jacqueline McAferty und Joy Harvick am Bundesgericht in Austin

  • 18.08.2026

    Beschluss: Vertragsklage abgewiesen, Betrugsvorwurf gegen Musk und America PAC bleibt

  • 15.10.2026

    Einigung gemeldet: Bedingungen offen, Genehmigung durch das Gericht steht aus

Was die Akte zeigt
  • Auswahl

    Prüfbogen mit Vorstrafen, Alter, Familienstand, Kindern und Beiträgen in sozialen Netzwerken

  • Prämie

    41 € je vermittelter Unterschrift, in Pennsylvania 87 €

  • Schaden

    Preisgabe der Kontaktdaten, die Marktwert haben, weil Telefon und E-Mail in Arizona nicht im Wählerverzeichnis stehen

Regeln in Deutschland
  • DSGVO

    Kopplungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 für Gewinnspiel und Einwilligung

  • UWG

    Irreführung nach § 5, wenn ein Los versprochen und nach Kriterien ausgewählt wird

  • VDuG

    Abhilfeklage durch Verbraucherverbände seit Oktober 2023

Eine Gewinnchance gegen Kontaktdaten ist ein Tauschgeschäft, und dieses Geschäft braucht ehrliche Bedingungen.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Was bedeutet der Fall für Gewinnspiele im DACH-Raum?

Marketingabteilungen kennen das Muster: Teilnahme gegen Daten. In Deutschland begrenzt das Kopplungsverbot aus Art. 7 Abs. 4 DSGVO solche Geschäfte. Die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfalen erlaubt den offenen Tausch von Gewinnchance gegen Newsletter-Anmeldung, dann darf das Gewinnspiel aber nicht als kostenlos beworben werden.

Ein versprochenes Losverfahren, hinter dem eine Auswahl nach eigenen Kriterien steht, kann nach § 5 UWG als Irreführung abgemahnt werden. In Deutschland können Verbraucherverbände seit Oktober 2023 mit der Abhilfeklage für viele Betroffene zugleich klagen, wie im Fall Amazon Prime. Prüfen Sie deshalb, ob Teilnahmebedingungen, Werbetext und tatsächliche Auswahl übereinstimmen. Weitere Meldungen zu Konzernchefs vor Gericht sammelt das Archiv der Tech-Titanen.

FAQ: Musks Vergleich im Streit um die Millionen-Aktion

Worum ging es in den Klagen gegen Elon Musk und America PAC?

Zwei Wählerinnen aus Arizona warfen Musk und seinem Wahlkampfkomitee Betrug vor. Musk hatte 2024 täglich eine Million Dollar an Unterzeichner einer Petition vergeben, laut America PAC zufällig. Nach Aussagen aus dem Verfahren wählte das Komitee die Empfänger aber mit einem Prüfbogen aus.

Ist der Vergleich zwischen Musk und den Klägerinnen schon wirksam?

Nein. Die Parteien haben dem Bundesgericht in Austin am 15. Oktober 2026 eine Einigung gemeldet und 30 Tage Aufschub beantragt. Danach wollen sie eine vorläufige Genehmigung beantragen, die für Vergleiche mit Wirkung für eine Klägergruppe vorgeschrieben ist. Summen und Bedingungen sind nicht öffentlich.

Musste Elon Musk in dem Verfahren aussagen?

Laut Reuters entschied ein Bundesrichter im Juni 2026, dass Musk in den Verfahren aussagen muss. Zu einer Befragung kam es bis zur Einigung nicht. Mit der Einigung haben beide Seiten beantragt, alle Fristen 30 Tage lang auszusetzen.

Dürfen Firmen in Deutschland ein Gewinnspiel an den Newsletter koppeln?

Das ist umstritten. Art. 7 Abs. 4 DSGVO spricht dagegen, die Teilnahme an die Einwilligung zu koppeln. Die Datenschutzaufsicht in Nordrhein-Westfalen lässt einen offenen Tausch von Gewinnchance gegen Newsletter-Anmeldung als Vertrag zu, dann darf das Gewinnspiel aber nicht als kostenlos beworben werden.

Quellen

2 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. US-Bezirksgericht für den Westbezirk von TexasNotice of Settlement and Request for a Stay of All Proceedings, McAferty v. Musk, Az. 1:24-cv-01346, 15. Oktober 2026; gleichlautend Harvick v. Musk, Az. 1:24-cv-01373
  2. US-Bezirksgericht für den Westbezirk von TexasOrder, McAferty v. Musk, Az. 1:24-cv-01346, Richter Robert Pitman18.08.2026

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