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Yusuf Özdemir, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Deutschen Post, bittet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) per Brief, die geplante Umsatzsteuer auf Geschäftsbriefe fallen zu lassen. Das Kabinett hatte am 14. Oktober beschlossen, die Befreiung für sogenannte Teilleistungen zu streichen. Zahlen müssten vor allem Banken, Versicherer und Behörden, weil diese Versender die Vorsteuer meist nicht abziehen können.

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„Aus dieser Sorge darf keine Existenzangst werden“, schreibt Özdemir laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der das Schreiben vorliegt. Der Betriebsratschef spricht für „180.000 Kolleginnen und Kollegen“ und sieht tarifvertraglich abgesicherte Arbeitsplätze in Gefahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzentwurf streicht die Umsatzsteuerbefreiung für Teilleistungen im Briefgeschäft, der Bundestag muss noch zustimmen.
  • Der Bund kann nach früheren Angaben mit 115 Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr rechnen.
  • Die Post hält die Pläne für rechtswidrig, der Bundesverband Briefdienste lobt sie als Steuergerechtigkeit.

Was will das Kabinett ändern?

Umschlagsstapel mit »+19%«-Aufkleber und kleiner Figur, die Würfel mit Aufschrift Steuer trägt
Großversender bündeln Sendungen mehrerer Kunden und erhalten dafür Rabatte. Seit der Postgesetzreform 2024 sind die Post und kleine Wettbewerber von der Umsatzsteuer befreit

Bei Teilleistungen sortieren Großversender oder Dienstleister, die Briefe mehrerer Kunden bündeln, die Sendungen selbst vor und liefern sie gebündelt im Briefzentrum ein, die Post gewährt dafür einen Rabatt. Bis zur Postgesetzreform von 2024 waren solche Sendungen umsatzsteuerpflichtig, seither sind die Post und einige kleine Wettbewerber befreit. Das Wirtschaftsministerium will mit der Rückkehr zur Steuerpflicht gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Steuerfrei sind Postdienste nach § 4 Nr. 11b des Umsatzsteuergesetzes nur als Universaldienst eines Anbieters, der sich gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern zur flächendeckenden Versorgung verpflichtet.[1] Regionale Briefdienste ohne diese Zusage berechnen deshalb 19 Prozent auf eine Leistung, die beim Marktführer steuerfrei bleibt. Der Ratinger Dienstleister dvs nannte dieses Gefälle als Grund für seine Insolvenz im Februar, inzwischen übernimmt ihn das Gemeinschaftsunternehmen Deutschlandversand.

Wen trifft die Steuer wirklich?

Ein Maschinenbauer oder Onlinehändler zahlt die 19 Prozent auf das Porto und holt den Betrag über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück. Banken, Versicherer, Arztpraxen und Vermieter erbringen dagegen überwiegend steuerfreie Umsätze und können die Vorsteuer meist nicht abziehen, Behörden und Kleinunternehmer in der Regel gar nicht. Für diese Versender steigt das Porto für Teilleistungsbriefe um den vollen Steuersatz, sofern die Post den Nettopreis nicht senkt.

Hinzu kommt die Preisrunde zum Januar: Die Bundesnetzagentur will der Post im Schnitt 20,35 Prozent höhere Briefpreise erlauben. Die Post verweist auf sinkende Mengen bei steigenden Kosten für Infrastruktur und Löhne. Post & Paket Deutschland verdiente im dritten Quartal operativ rund 150 Millionen Euro, nach 218 Millionen ein Jahr zuvor.[3] Die höhere Gewinnprognose des Konzerns verdankt DHL vor allem dem Expressgeschäft.

Die Steuergerechtigkeit im Briefmarkt bezahlen ausgerechnet Banken und Versicherer, weil sie die 19 Prozent meist nicht als Vorsteuer abziehen können.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Umsatzsteuer auf Geschäftsbriefe: was das Kabinett plant
Die wichtigsten Zahlen zum Gesetzentwurf und wie die Befreiung entstand
19 %
Umsatzsteuer auf Teilleistungsbriefe, tatsächliche Mehrkosten für Versender ohne Vorsteuerabzug
115 Mio. €
Mehreinnahmen im Jahr für den Bund, nach früheren Angaben
180.000
Beschäftigte, für die der Gesamtbetriebsrat der Post schreibt
99 %
der Briefe muss die Post weiter innerhalb von vier Werktagen zustellen
April 2009
EuGH zieht die Grenze

Steuerfrei bleibt nur der Universaldienst als solcher, individuell ausgehandelte Konditionen sind steuerpflichtig.

2024
Postgesetz neu gefasst

Seither sind auch Teilleistungen der Post und einiger kleiner Wettbewerber von der Umsatzsteuer befreit.

14. Oktober 2026
Kabinett streicht die Befreiung

Der Gesetzentwurf geht an den Bundestag, bis zur Entscheidung gilt die bisherige Regel.

Hält die Befreiung dem Europarecht stand?

Die Post nennt die Pläne rechtswidrig. Teilleistungsbriefe gehörten als standardisierte Leistung zum Universaldienst und müssten „aufgrund europarechtlicher Vorgaben“ befreit bleiben, schreibt Özdemir. Den Rahmen setzte der Europäische Gerichtshof 2009 im Verfahren TNT Post UK: Steuerfrei sind nur Leistungen, die ein Universaldienstanbieter als solche erbringt, individuell ausgehandelte Konditionen fallen heraus.[2] Ob ein Rabatt für vorsortierte Massensendungen als Standardtarif oder als Sonderkondition gilt, entscheidet damit über die Steuer.

Zusätzlich fordert Özdemir eine verbindliche Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm für Pakete, die eine Person allein zustellt. Seit der Reform 2024 sollen schwerere Pakete zu zweit kommen, sofern kein geeignetes Hilfsmittel bereitsteht, doch eine Verordnung zu diesen Hilfsmitteln fehlt. Die Post wäre laut einem Sprecher auch mit 23 Kilogramm zufrieden.

Versender ohne Vorsteuerabzug sollten ihr Briefvolumen jetzt nach Teilleistungen aufschlüsseln und mit den Angeboten privater Briefdienste vergleichen, die schon heute Umsatzsteuer ausweisen. Mit der Steuerpflicht für alle verschwindet der Steuervorteil der Post bei diesen Kunden. Bis der Bundestag entscheidet, gilt die Befreiung weiter.

Quellen

3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. Bundesministerium der JustizUmsatzsteuergesetz, § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, Nr. 11b
  2. Gerichtshof der Europäischen UnionRechtssache C-357/07, TNT Post UK (Urteil vom 23.04.2009)
  3. DHL GroupAd-hoc-Mitteilung vom 16.10.2026

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