Kling AI, der Videogenerator von Kuaishou, hat seinen Umsatz im zweiten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Der Kurzvideo-Konzern aus Peking verdient damit erstmals ernsthaft Geld mit generierten Clips, während das klassische Livestreaming schwächelt. Für Marketing-Teams im deutschsprachigen Raum rückt so ein neuer, günstiger Anbieter für KI-Video in den Blick.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- Kling AI steigerte den Umsatz im zweiten Quartal um mehr als 200 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- Kuaishou meldet einen Quartalsumsatz von 35,5 Milliarden Yuan (rund 4,55 Milliarden Euro) und einen bereinigten Gewinn von 3,9 Milliarden Yuan (rund 500 Millionen Euro).
- Die abgespaltene Kling-Einheit wird mit etwa 18 Milliarden US-Dollar (rund 15,5 Milliarden Euro) bewertet.
- Seit dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act eine Kennzeichnung von KI-Videos, was europäische Nutzer von Kling unmittelbar betrifft.
Warum ist Klings Wachstum zugleich ein Kostenproblem?

Wachstumsmotor und Kostenbremse fallen bei Kling zusammen. Jeder generierte Clip läuft über teure Grafikprozessoren, weshalb der Videodienst Umsatz und Rechenkosten im Gleichschritt hochtreibt. Im ersten Quartal 2026 setzte Kling bereits über 650 Millionen Yuan (rund 83 Millionen Euro) um, ein Plus von mehr als 300 Prozent, doch Kuaishous Nettogewinn ging im selben Zeitraum zurück.[1]
Der eigentliche Hebel steckt in der Werbung. Unternehmen produzieren mit Kling ihre Videoanzeigen deutlich billiger und schalten sie direkt auf Kuaishous Plattform, sodass das Werbegeschäft vom eigenen KI-Werkzeug profitiert. Diese Verzahnung erklärt, warum Kuaishou trotz schwacher Livestreaming-Erlöse auf 35,5 Milliarden Yuan Quartalsumsatz kommt.
Wie schlägt sich Kling gegen Sora und Veo?
Chinas KI-Videomodelle monetarisieren früher als die westliche Konkurrenz. Kling tritt gegen OpenAIs Sora, Googles Veo und Runway an, verkauft seine Generierungen aber über günstige Guthaben-Pakete an Kreative und Agenturen. Dasselbe Muster zeigen ByteDances Jimeng und das Videomodell von MiniMax, die ihre Clips ebenfalls als bezahltes Produkt ausspielen statt als Forschungsdemo.
Aus dem Nebenprodukt einer Kurzvideo-App wurde ein eigenständiges Geschäft. Kling überschritt bereits im Januar 2026 eine jährliche Umsatzrate von 300 Millionen US-Dollar (rund 260 Millionen Euro), woraufhin Kuaishou die Einheit ausgliederte, knapp 3 Milliarden US-Dollar (rund 2,6 Milliarden Euro) einsammelte und 68 Prozent der Anteile behielt.
Kling zeigt das neue Muster chinesischer KI: Nicht das größte Modell gewinnt, sondern jenes, aus dem sich am schnellsten ein Preisschild machen lässt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wie stark solche Rechenkosten auf die Marge drücken, zeigt auch die Debatte um effizientes Modell-Routing. Kuaishou steht im selben Spannungsfeld wie Baidu, das seinen KI-Umbau mit zwei Dritteln des Gewinns bezahlt. Bei den Videomodellen selbst liefert MiniMax H3 das offene Gegenstück zu Klings geschlossenem Ansatz.
Was bedeutet Kling für Anbieter in der DACH-Region?
Der EU AI Act greift hier unmittelbar. Seit dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 alle Anbieter und Anwender dazu, KI-generierte oder manipulierte Videos als solche zu kennzeichnen und maschinenlesbar zu markieren.[2] Ein Unternehmen, das Klings Clips für Werbung oder Social Media in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einsetzt, trägt diese Offenlegungspflicht selbst.
Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen bei Verstößen. Dazu kommt die Frage des Datenschutzes, denn ein in China gehosteter Videodienst wirft dieselben Fragen zum Drittlandtransfer auf wie zuvor die behördlichen Prüfungen rund um DeepSeek. Marketing-Teams sollten Kling deshalb vor dem produktiven Einsatz gegen die eigenen Compliance-Vorgaben spiegeln, die Kennzeichnung einplanen und die Datenverarbeitung dokumentieren.
Quellen
[1] Kuaishou Technology: Ergebnisbericht zweites Quartal 2026 (Investor Relations)
[2] Europäische Kommission: Transparenzpflichten nach Artikel 50 des KI-Gesetzes