Artikel teilen

Eine Demoseite auf royfish.dev erkennt Besucher auch nach dem Löschen aller Cookies wieder und gibt ihnen einen Spitznamen aus Eigenschaft und Tier. Der Name entsteht aus einem Hash von Messwerten des Geräts und bleibt laut dem Autor der Seite auch mit VPN gleich.[1]

Ein Klick · kostenlosDr. Web bei Google bevorzugenMarkieren Sie drweb.de als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Artikel öfter unter den Top-Meldungen.Jetzt hinzufügen
Inhalt 4 Abschnitte
  1. Wie erkennt eine Website ein Gerät ohne Cookie?
  2. Was erlaubt Google und was verlangt das deutsche Recht?
  3. Was können Betreiber und Besucher tun?
  4. Mehr Newshunger?

Für Betreiber von Websites ist das mehr als eine Spielerei. Google erlaubt Werbekunden Fingerprinting seit dem 16. Februar 2025, in Deutschland braucht es trotzdem eine Einwilligung.[2][4]

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Demoseite liest Audio-, Grafik-, Zeitzonen- und Hardwarewerte aus, ohne dass der Browser eine Berechtigung abfragt.
  • Die Datenschutzkonferenz wertet das aktive Auslesen per JavaScript als Zugriff auf das Endgerät, der nach § 25 TDDDG einer Einwilligung bedarf.
  • Ein Cookie-Banner, das nur Cookies erfasst, deckt Fingerprinting nicht ab.
Ein Keks mit orangefarbenem Fingerabdruck und einem Schild mit der Aufschrift „Kein Cookie“ auf weißem Hintergrund
Website erstellt Fingerprint durch Browser-Messwerte wie Audio, WebGL, Canvas, Zeitzone und Prozessorkerne ohne Nutzererlaubnis

Eine Website liest Messwerte aus, die der Browser ohne Rückfrage herausgibt, und verrechnet sie zu einem Hash. Die Demoseite nutzt dafür Audio, WebGL, Canvas, Zeitzone und Prozessorkerne.

Beim Audio-Test rendert der Browser einen Ton, ohne ihn abzuspielen, und winzige Rechenunterschiede verraten Audio-Engine und Prozessor. WebGL liefert Modell und Fähigkeiten der Grafikkarte, ein gezeichnetes Canvas zeigt Eigenheiten von Betriebssystem, Grafikchip und Schriften.[1] Alle Werte laufen durch den Hash-Algorithmus SHA-256.

Ein Merkmal allein identifiziert niemanden, entscheidend ist die Kombination. Ein Merkmal, das nur jeden Zweiten betrifft, bringt 1 Bit, und nach 20 Bit bleibt rechnerisch eines von einer Million Geräten übrig.[1]

Wie weit das trägt, zeigt die Studie DrawnApart von 2022: Per JavaScript unterschied sie Geräte an der Geschwindigkeit der Recheneinheiten ihrer Grafikchips, selbst bei identischer Hard- und Software. Im Feldversuch mit über 2.500 Geräten verlängerte das die mittlere Verfolgungsdauer um bis zu 67 Prozent.[3] Ein Praxisfall ist AliExpress mit lautlosem WebAudio-Fingerprinting.

Was erlaubt Google und was verlangt das deutsche Recht?

Google lässt Fingerprinting in seinen Werbeprodukten seit dem 16. Februar 2025 zu. Nach § 25 TDDDG braucht das Auslesen von Geräteeigenschaften in Deutschland trotzdem eine Einwilligung.

Die britische Datenschutzaufsicht ICO nannte die Änderung im Dezember 2024 unverantwortlich und erinnerte daran, dass Google Fingerprinting zuvor selbst als Aushöhlung der Nutzerentscheidung abgelehnt hatte.[2]

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hält in ihrer Orientierungshilfe für digitale Dienste (Version 1.2, November 2024) fest: Liest Code wie JavaScript aktiv Eigenschaften eines Endgeräts aus und schickt sie für einen Fingerprint an einen Server, ist das ein Zugriff auf die Endeinrichtung.[4] § 25 TDDDG verlangt dafür eine Einwilligung, auch wenn der Wert keinen Personenbezug hat. Ausgenommen ist nur, was unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert.[5]

Wie aus Messwerten ein Fingerprint wird
Das Prinzip der Demoseite, die Rechenregel dahinter und der rechtliche Rahmen in Deutschland

Drei Schritte der Demoseite

1
Messen
Audio-Rendering, WebGL, Canvas, Zeitzone, Prozessorkerne und Sprache werden ohne Berechtigungsabfrage ausgelesen.
2
Verrechnen
Alle Werte laufen durch den Hash-Algorithmus SHA-256. Ein geänderter Wert ergibt einen anderen Hash.
3
Wiedererkennen
Der Hash legt den Spitznamen fest. Er bleibt nach dem Löschen der Cookies derselbe.

Kennzahlen

20 Bit
genügen rechnerisch, um ein Gerät unter einer Million herauszufinden
67 %
längere mittlere Verfolgungsdauer mit der GPU-Methode DrawnApart (Studie 2022)
16.2.2025
Stichtag, ab dem Google Fingerprinting in Werbeprodukten zulässt
§ 25
TDDDG: Einwilligung fürs Auslesen, auch ohne Personenbezug

Ein Banner, das nur Cookies kennt, deckt Fingerprinting nicht ab. Prüfen Sie, was die Skripte Ihrer Seite auslesen, nicht nur, was sie speichern.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Zitat teilen

Was können Betreiber und Besucher tun?

Betreiber prüfen eingebundene Skripte auf das Auslesen von Audio, WebGL und Canvas und laden verdächtige erst nach der Einwilligung. Besucher testen ihren Browser bei der EFF.

Den Überblick liefern der Netzwerk-Reiter der Browser-Entwicklerwerkzeuge und der Tag Manager. Tauchen in einem Drittanbieter-Skript Aufrufe wie OfflineAudioContext, WEBGL_debug_renderer_info oder getImageData auf, liegt der Verdacht auf Fingerprinting nahe. Besonders Betrugsschutz setzt laut DLA Piper häufig darauf.[2]

Das Projekt Cover Your Tracks der Electronic Frontier Foundation zeigt Besuchern, wie eindeutig ihr Browser auffällt.[6] Als Gegenmittel nennt der Autor der Demoseite Browser, die Messwerte verrauschen, wie Brave, oder vereinheitlichen, wie Tor Browser und Mullvad Browser. Erweiterungen machten den Browser dagegen eher noch einzigartiger.[1]

Für Betreiber heißt das: Machen Sie vor der nächsten Überarbeitung des Banners eine Inventur aller Skripte und fragen Sie bei Anbietern nach, ob sie Geräteeigenschaften auslesen.

Quellen

6 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
  1. royfish.devFingerprints are the new cookies
  2. DLA PiperGoogle’s U-turn on device fingerprinting, ICO’s response and subsequent guidance
  3. Laor u. a.DrawnApart: A Device Identification Technique based on Remote GPU Fingerprinting (NDSS 2022)
  4. DatenschutzkonferenzOrientierungshilfe für Anbieter:innen von digitalen Diensten, Version 1.2
  5. Gesetze im Internet§ 25 TDDDG
  6. Electronic Frontier FoundationCover Your Tracks

Mehr Newshunger?

4,5 10 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Dr. Web Newsletter

Jede Woche ein bisschen klüger.

Der Dr. Web Newsletter: die besten Artikel, Anbieter-Tipps und neue Tools, kompakt zusammengefasst, jeden Donnerstag. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.