Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer Vergleich
2026
Das sind die besten 24 Anbieter.
Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben, Belege sortieren, am Jahresende die EÜR erstellen: Für Kleinunternehmer soll die Buchhaltung vor allem schlank sein. Wir haben 24 Anbieter von Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer geprüft.
everbill ist eine Online-Buchhaltung und Fakturierung für österreichische EPU und KMU. Rechnungen, Angebote und Mahnungen entstehen in Minuten, die RKSV-konforme Registrierkasse dokumentiert Umsätze finanzamtkonform. Belege lassen sich digitalisieren, der Export führt zu Steuerberatern über BMD, DATEV, RZL und RZA. 14 Tage kostenlos.
everbill richtet sich an österreichische Einzelunternehmen, Kleinunternehmer und KMU, die Rechnungen und Belege ohne Buchhaltungskenntnisse verwalten möchten. Angebote wandeln sich per Mausklick in Rechnungen um.
Die RKSV-konforme Registrierkasse dokumentiert Umsätze finanzamtkonform, auch mobil mit App und Bondrucker. Eingangsrechnungen und Belege werden digitalisiert und elektronisch archiviert, sodass das Zettelchaos entfällt.
Ein Mahnsystem verwandelt offene Rechnungen in Mahnungen, Lagerverwaltung, Kassenbuch und wiederkehrende Rechnungen ergänzen den Funktionsumfang. Für die Steuerberatung stehen Exporte nach BMD, DATEV, RZL und RZA bereit.
Steuerberaterinnen und Steuerberater erhalten über everbill direkten Zugriff auf geordnete Daten. Die Tarife reichen vom Free-Paket über Pro bis Business, eine kostenlose Testphase über 14 Tage steht bereit.
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Was ist Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer, und brauchen Sie sie?

Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer ist ein meist cloudbasiertes Programm, das Rechnungen ohne Umsatzsteuer, Belege und die Einnahmenüberschussrechnung übernimmt. Nötig wird sie, sobald regelmäßig Rechnungen und Belege anfallen und Sie den Paragraf-19-Hinweis sowie die jährliche EÜR ohne mühsame Handarbeit erledigen wollen.
Als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz führen Sie eine bewusst schlanke Buchhaltung. Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und sind in der Regel von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Genau darauf ist eine passende Software ausgelegt. Sie stellt Rechnungen mit dem korrekten Hinweis aus, sammelt Belege GoBD-konform und hält alles an einem Ort zusammen.
Der Funktionsumfang reicht vom kostenlosen Rechnungstool bis zur vollwertigen Buchhaltung mit Bankabgleich und ELSTER-Anbindung. Viele Programme erfassen Belege per App, ordnen Bankumsätze automatisch zu und erzeugen die Einnahmenüberschussrechnung auf Knopfdruck. Für die Einkommensteuer bleibt diese EÜR auch als Kleinunternehmer die Grundlage.
Nicht jeder braucht ein großes Paket. Wer nur wenige Rechnungen im Jahr schreibt, kommt mit einem Gratis-Tarif oder einer Vorlage aus. Sobald jedoch mehr Belege und die jährliche Steuererklärung zusammenkommen, spart schon ein einfaches Programm spürbar Zeit und senkt das Risiko formaler Fehler.
- Rechnungen: Sie schreiben regelmäßig Rechnungen ohne Umsatzsteuer und wollen den Paragraf-19-Hinweis nicht jedes Mal von Hand ergänzen.
- Belege: Quittungen und Eingangsrechnungen sammeln sich, und die Zuordnung kostet Sie Zeit.
- EÜR: Sie müssen am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und wollen sie nicht mühsam zusammenrechnen.
- Überblick: Sie möchten jederzeit sehen, welche Rechnungen offen sind und wie nah Sie an der Umsatzgrenze liegen.
- Steuerberater: Für den Jahresabschluss sollen Buchungen und Belege sauber digital übergeben werden.
- E-Rechnung: Sie müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und künftig auch selbst ausstellen können.
Braucht das wirklich jeder? Wer nur wenige Rechnungen im Jahr schreibt, kommt zur Not mit einer Vorlage aus. Sobald jedoch regelmäßige Rechnungen, Belege und die jährliche EÜR zusammenkommen, spart schon ein einfaches, oft kostenloses Programm spürbar Zeit und senkt das Fehlerrisiko.
Diese Probleme löst eine Buchhaltungssoftware
Eine Buchhaltungssoftware nimmt sich die typischen Zeitfresser vor, vom korrekten Paragraf-19-Hinweis über das Belegchaos bis zur EÜR von Hand. Sie automatisiert Belegerfassung und Bankabgleich, behält die Umsatzgrenze im Blick und zeigt jederzeit, wie es um Umsatz und offene Rechnungen steht.
Die meisten Buchhaltungsprobleme entstehen nicht aus Unwillen, sondern aus fehlender Zeit und Routine. Belege bleiben liegen, der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung wird vergessen, und die EÜR gerät zum Jahresende unter Druck. Die Software gibt diesen Aufgaben eine feste, automatisierte Struktur.
Ein besonderer Vorteil für Kleinunternehmer ist die Kontrolle über die Umsatzgrenze. Ein Dashboard zeigt laufend, wie viel Abstand noch bis zum Wechsel in die Regelbesteuerung bleibt. Zusammen mit automatischer Belegerfassung, Bankabgleich und einem klaren Export für die Kanzlei sinkt der Aufwand deutlich.
Welche Arten von Buchhaltungssoftware gibt es?
Das Feld reicht vom reinen Rechnungstool über vollwertige Cloud-Buchhaltung und Geschäftskonten mit Steuerservice bis zu klassischen Desktop-Programmen. Welcher Typ passt, hängt für Kleinunternehmer vor allem davon ab, wie viele Belege anfallen und ob ein Wachstum über die Umsatzgrenze absehbar ist.
Manche Programme konzentrieren sich auf Angebote und Rechnungen und eignen sich für Kleinunternehmer mit wenigen Belegen. Andere bieten die volle Buchhaltung mit Belegerfassung, EÜR und ELSTER-Anbindung. Dazu kommen Geschäftskonten, die Buchhaltung und einen Steuerservice verbinden, sowie installierte Desktop-Klassiker mit großem Funktionsumfang.
Der wichtigste Unterschied liegt oft zwischen Cloud und Desktop. Cloud-Lösungen laufen im Browser und per App, aktualisieren sich selbst und erlauben den Zugriff für den Steuerberater. Desktop-Programme halten die Daten lokal und laufen offline. Für die meisten Kleinunternehmer ist eine schlanke Cloud-Lösung oder ein Free-Tarif die praktischere Wahl.
Diese Programme erstellen Angebote und Rechnungen mit Paragraf-19-Hinweis und verwalten Kunden. Sie passen für Kleinunternehmer mit wenigen Belegen und einfacher Situation.
Vollwertige Lösungen mit Rechnungen, Belegerfassung, EÜR und oft ELSTER-Anbindung. Sie passen für Kleinunternehmer, die ihre Buchhaltung selbst und ortsunabhängig führen wollen.
Anbieter, die ein Geschäftskonto mit Rechnungen und einem Steuerservice verbinden. Passend, wenn Sie Konto, Buchhaltung und Steuer in einer App bündeln wollen.
Installierte Programme mit großem Funktionsumfang und voller Datenhoheit auf dem eigenen Rechner. Sinnvoll, wenn Sie offline arbeiten und Daten lokal halten möchten.
- Läuft im Browser und per App auf jedem Gerät
- Automatische Updates und Online-Backup
- Direkter Zugriff für den Steuerberater möglich
- Laufende Monatsgebühr, Daten liegen beim Anbieter
- Daten bleiben lokal auf Ihrem Computer
- Läuft ohne ständige Internetverbindung
- Oft einmaliger Kauf statt Abo
- Updates und Sicherung liegen bei Ihnen
2026
Whitepaper:
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer 2026
Der Leitfaden für die Kleinunternehmerregelung: vom kostenlosen Rechnungstool bis zur Cloud-Buchhaltung mit EÜR und ELSTER, mit Auswahlkriterien, dem richtigen Paragraf-19-Modus, Ablauf der Einführung und echten Kostenspannen.
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Worauf Sie bei der Auswahl achten müssen

Bei der Auswahl zählen ein sauberer Kleinunternehmer-Modus, EÜR- und GoBD-Konformität, die Ausbaufähigkeit zur Regelbesteuerung, der E-Rechnungs-Empfang sowie ein fairer oder kostenloser Preis mehr als bunte Oberflächen. Ein Blick auf den Paragraf-19-Hinweis und den regulären Preis sagt am meisten aus.
Das wichtigste Kriterium ist, dass die Software die Kleinunternehmerregelung sauber abbildet. Prüfen Sie, ob sie den Hinweis nach Paragraf 19 automatisch setzt, die EÜR unterstützt und GoBD-konform archiviert. Wer Wachstum plant, sollte darauf achten, dass sich die Software später ohne Wechsel auf die Regelbesteuerung umstellen lässt.
Achten Sie außerdem auf den Alltag und die Kosten. Eine gute Belegerfassung per OCR und ein automatischer Bankabgleich sparen Zeit, und der Empfang von E-Rechnungen ist inzwischen Pflicht. Für viele Kleinunternehmer reicht ein kostenloser Tarif, weshalb sich der genaue Blick auf den Funktionsumfang der Free-Version lohnt.
Prüfen Sie, ob die Software einen eigenen Modus für die Kleinunternehmerregelung bietet und den Hinweis nach Paragraf 19 automatisch auf jede Rechnung setzt. Das erspart manuelle Ergänzungen und Fehler.
Auch ohne Umsatzsteuer bleibt die EÜR Pflicht. Achten Sie darauf, dass die Software die Einnahmenüberschussrechnung sauber erstellt und GoBD-konform archiviert.
Wer wächst, überschreitet irgendwann die Umsatzgrenze. Die Software sollte sich auf die Regelbesteuerung umstellen lassen, ohne dass Sie das Programm wechseln müssen.
Wenn Sie mit einer Kanzlei arbeiten, ist ein sauberer DATEV-Export entscheidend. So übergeben Sie Buchungen und Belege ohne Medienbruch.
Auch Kleinunternehmer müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Die Software sollte XRechnung und ZUGFeRD einlesen und zunehmend auch erstellen.
Für viele Kleinunternehmer reicht ein kostenloser oder sehr günstiger Tarif. Vergleichen Sie den regulären Preis nach der Rabattphase und prüfen Sie, was die Free-Version abdeckt.
Welche Buchhaltungssoftware passt zu Ihnen als Kleinunternehmer?
Fünf kurze Fragen, dann wissen Sie, welcher Typ Buchhaltungssoftware zu Ihrer Kleinunternehmer-Situation passt. Unser Vergleich: Wir gleichen Ihre Antworten mit allen 24 recherchierten Anbietern ab.
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Wie die Einführung einer Buchhaltungssoftware abläuft
Die Einführung läuft meist in sechs Schritten ab, von der Bedarfsklärung über eine Testphase und das Einrichten bis zur Datenübernahme und zum laufenden Betrieb. Für Kleinunternehmer geht das oft besonders schnell, weil die Buchhaltung schlank bleibt.
Am Anfang steht nicht die Installation, sondern die Klärung des Bedarfs. Erst wenn feststeht, ob Sie nur Rechnungen oder eine einfache Buchhaltung brauchen und wie nah Sie an der Umsatzgrenze liegen, lohnt sich die Testphase. Nahezu alle Anbieter stellen dafür eine kostenlose Testzeit oder einen dauerhaften Free-Tarif bereit.
Danach folgen Einrichtung und Datenübernahme. Sie hinterlegen Stammdaten, aktivieren die Kleinunternehmerregelung und wählen den Kontenrahmen, verbinden das Konto und importieren bestehende Kunden. Im laufenden Betrieb erfassen Sie dann Belege und schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer, während zum Jahresende die EÜR bereitsteht.
Die häufigsten Fehler bei der Buchhaltung als Kleinunternehmer
Die teuersten Fehler sind, den Paragraf-19-Hinweis zu vergessen, die Umsatzgrenze zu übersehen, Vorsteuer ziehen zu wollen und nur auf den Startpreis zu achten. Fast alle lassen sich durch die richtige Einstellung der Software und einen regelmäßigen Blick auf die Zahlen vermeiden.
Viele Probleme entstehen aus Aufschieben und falschen Annahmen. Wer Belege sammelt und erst zum Jahresende sortiert, verliert Zeit und Übersicht. Ein vergessener Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung macht Rechnungen formal fehlerhaft, und der Versuch, trotzdem Vorsteuer zu ziehen, führt zu Problemen mit dem Finanzamt.
Der zweite große Fehlerblock betrifft Wachstum und Kosten. Wer die Umsatzgrenze unbemerkt überschreitet, gerät rückwirkend in die Umsatzsteuerpflicht. Und ein im ersten Jahr rabattierter Tarif wirkt günstig, wird danach aber oft teurer. Wer den Umsatz im Blick behält und auf kostenlose Tarife achtet, arbeitet ruhiger und günstiger.
Fehlt der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Wer die Grenze unbemerkt überschreitet, gerät rückwirkend in die Umsatzsteuerpflicht.
Manche versuchen trotz Kleinunternehmerregelung, Vorsteuer zu ziehen.
Viele Tarife sind im ersten Jahr rabattiert und werden danach deutlich teurer.
Wer Belege sammelt und erst zum Jahresende sortiert, verliert Zeit und Übersicht.
Wer keine strukturierten E-Rechnungen empfangen kann, gerät im B2B-Geschäft ins Hintertreffen.
Was kostet Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer?

Kostenlose Tarife decken einfache Rechnungen mit Paragraf-19-Hinweis ab und reichen für viele Kleinunternehmer aus, solide Cloud-Buchhaltung mit EÜR liegt meist zwischen 12 und 20 Euro im Monat. Dazu kommen mögliche Aufschläge für weitere Nutzer oder Belegmengen.
Die Preisspanne ist groß, weil Funktionsumfang und Automatisierung den Preis bestimmen. Ein reines Rechnungstool oder ein Free-Tarif kostet wenig bis nichts und deckt den Bedarf vieler Kleinunternehmer bereits ab, während eine vollautomatische Buchhaltung mit Belegerkennung in einer höheren Klasse spielt. Viele Anbieter locken zudem mit Rabatten im ersten Jahr.
Entscheidend ist der Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Den monatlichen Kosten steht die Zeit gegenüber, die Sie bei Rechnungen, Belegen und der EÜR sparen. Gerade weil die Buchhaltung als Kleinunternehmer schlank ist, reicht oft ein kostenloser oder sehr günstiger Tarif, der die Ausgaben schnell wieder hereinholt.
Rechnungen mit Paragraf-19-Hinweis und einfache Belegablage in kostenlosen Tarifen. Für viele Kleinunternehmer bereits ausreichend.
Rechnungen, Angebote und einfache Auswertungen. Passend für Kleinunternehmer mit etwas mehr Belegen.
Volle Buchhaltung mit EÜR, Bankabgleich und ELSTER. Sinnvoll, wenn der Umsatz wächst und ein Wechsel näher rückt.
Buchhaltung samt Steuererklärung oder Geschäftskonto mit Steuerservice. Für alle, die möglichst viel abgeben wollen.
Der Monatspreis ist nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen oft Aufschläge für zusätzliche Nutzer, Bankkonten oder Belegmengen, der Sprung vom rabattierten ersten Jahr auf den Normalpreis sowie die eigene Zeit für Einrichtung und Pflege. Gerade für Kleinunternehmer lohnt der Vergleich mit den kostenlosen Tarifen, die den Bedarf oft schon decken.
1 Was besagt die Kleinunternehmerregelung? Aufklappen ↓
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2 Weisen Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf Rechnungen aus? Aufklappen ↓
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3 Wofür nutzen Kleinunternehmer ELSTER? Aufklappen ↓
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4 Was ist der wesentliche Nachteil der Kleinunternehmerregelung? Aufklappen ↓
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5 Was ist eine E-Rechnung im Sinne der neuen Regeln? Aufklappen ↓
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Glossar: Buchhaltungs-Begriffe kurz erklärt
Die wichtigsten Begriffe rund um Buchhaltung, Steuer und Software für Kleinunternehmer, verständlich erklärt.
- Kleinunternehmerregelung
Eine Regel nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz, nach der unter bestimmten Umsatzgrenzen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Rechnungen werden dann ohne Umsatzsteuer und mit einem entsprechenden Hinweis erstellt.
- Umsatzgrenze
Die gesetzliche Obergrenze des Umsatzes, bis zu der die Kleinunternehmerregelung gilt. Wird sie überschritten, folgt der Wechsel in die Regelbesteuerung. Die genauen Werte wurden zuletzt reformiert.
- EÜR
Die Einnahmenüberschussrechnung stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber und ermittelt den Gewinn. Sie bleibt auch für Kleinunternehmer die Grundlage der Einkommensteuer.
- Vorsteuerabzug
Das Recht, gezahlte Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückzuholen. Kleinunternehmer verzichten darauf, weil sie selbst keine Umsatzsteuer ausweisen.
- Regelbesteuerung
Die normale umsatzsteuerliche Behandlung mit Ausweis von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug. In sie wechseln Kleinunternehmer, wenn sie die Umsatzgrenze überschreiten oder freiwillig verzichten.
- GoBD
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form. Sie verlangen eine nachvollziehbare, unveränderbare und revisionssichere Ablage von Belegen und Buchungen.
- UStVA
Die Umsatzsteuervoranmeldung meldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer. Kleinunternehmer sind davon in der Regel befreit, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
- ELSTER
Das elektronische Portal der deutschen Finanzverwaltung für Steuererklärungen und Voranmeldungen. Über die ELSTER-Schnittstelle senden Programme Meldungen wie die EÜR direkt an das Finanzamt.
- DATEV
Ein weit verbreiteter Standard für den Datenaustausch mit Steuerberatern. Über die DATEV-Schnittstelle übergeben Sie Buchungen und Belege digital an die Kanzlei.
- E-Rechnung
Eine strukturierte elektronische Rechnung in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD. Anders als ein PDF lässt sie sich automatisch einlesen und weiterverarbeiten.
- Beleg
Ein Nachweis für eine Einnahme oder Ausgabe, etwa eine Rechnung oder ein Kassenbon. In der Software werden Belege erfasst, oft per Foto, und den Buchungen zugeordnet.
- Kontenrahmen
Ein geordnetes Verzeichnis aller Buchungskonten, in Deutschland meist SKR03 oder SKR04. Er sorgt dafür, dass Geschäftsvorfälle einheitlich zugeordnet werden.
- OCR-Belegerkennung
Eine Technik, die Text aus fotografierten oder eingescannten Belegen ausliest. Sie übernimmt Betrag, Datum und Lieferant automatisch in die Buchung.
- Umsatzsteuer-ID
Eine europaweit gültige Kennung für umsatzsteuerliche Zwecke, vor allem im Geschäft mit dem EU-Ausland. Sie wird relevant, sobald Sie zur Regelbesteuerung wechseln.
- Bankabgleich
Der automatische Abgleich von Kontoumsätzen mit offenen Rechnungen und Belegen. Er zeigt, welche Rechnungen bezahlt sind, und spart manuelles Zuordnen.
- Jahresabschluss
Die zusammenfassende Darstellung des Geschäftsjahres, bei Kleinunternehmern die EÜR. Sie ist Grundlage für die Steuererklärung und wird oft mit dem Steuerberater erstellt.
- Cloud-Buchhaltung
Buchhaltungssoftware, die im Browser läuft und die Daten online speichert. Sie aktualisiert sich automatisch und ist von mehreren Geräten aus erreichbar.
- Mahnwesen
Die Funktion, überfällige Rechnungen automatisch anzumahnen. Die Software erstellt Zahlungserinnerungen und Mahnungen in mehreren Stufen.
- DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei Cloud-Software zählen ein Serverstandort in der EU und ein Auftragsverarbeitungsvertrag.
Häufige Fragen
Was ist Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer?
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer ist ein meist cloudbasiertes Programm, das Rechnungen, Belege und die Einnahmenüberschussrechnung für die Kleinunternehmerregelung übernimmt. Sie stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit dem passenden Hinweis nach Paragraf 19 aus, erfasst Belege oft per Foto und gleicht Bankumsätze ab. Weil kaum Umsatzsteuerpflichten anfallen, bleibt die Buchhaltung besonders schlank. So behalten Sie den Überblick, ohne tiefes Fachwissen zu brauchen.
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Buchhaltungssoftware?
Eine Buchhaltungssoftware lohnt sich für die meisten Kleinunternehmer, sobald regelmäßig Rechnungen und Belege anfallen. Sie sorgt für den korrekten Hinweis nach Paragraf 19, hält Belege GoBD-konform vor und erstellt die Einnahmenüberschussrechnung für die Steuererklärung. Wer nur wenige Rechnungen im Jahr schreibt, kommt zur Not mit einer Vorlage aus. Für den laufenden Betrieb spart ein einfaches, oft kostenloses Programm jedoch spürbar Zeit.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz erlaubt es, ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu arbeiten, solange Sie unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen bleiben. Sie stellen Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer und mit einem Hinweis aus, dürfen im Gegenzug aber keine Vorsteuer ziehen. Die genauen Umsatzgrenzen wurden zuletzt reformiert, weshalb Sie den aktuellen Stand prüfen sollten. Gute Software bildet die Regelung mit einem eigenen Modus ab.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Kleinunternehmer sind seit den jüngsten Reformen grundsätzlich von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Dadurch fällt eine der aufwendigsten Pflichten weg und die Buchhaltung wird deutlich einfacher. Prüfen Sie den aktuellen Rechtsstand und Ihren Einzelfall, da Übergangsregelungen gelten können. Eine Buchhaltungssoftware zeigt Ihnen an, welche Meldungen für Ihren Status nötig sind.
Was kostet Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer?
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer kostet je nach Umfang meist zwischen 0 und 20 Euro im Monat. Reine Rechnungstools und einzelne Free-Tarife sind kostenlos oder sehr günstig und decken den Bedarf vieler Kleinunternehmer bereits ab. Vollwertige Cloud-Buchhaltung mit EÜR liegt oft bei 10 bis 20 Euro monatlich. Viele Anbieter locken mit Rabatten im ersten Jahr, weshalb sich der Blick auf den regulären Preis lohnt.
Gibt es kostenlose Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer?
Ja, mehrere Anbieter bieten dauerhaft kostenlose Tarife oder Rechnungstools an, die gerade für Kleinunternehmer oft ausreichen. Diese decken Rechnungen, Angebote und eine einfache Belegablage ab, während Bankabgleich oder erweiterte Auswertungen den Bezahltarifen vorbehalten bleiben. Für wenige Rechnungen ohne Umsatzsteuer ist ein Gratis-Tarif meist die passende Wahl. Mit wachsendem Umfang wird ein Bezahltarif sinnvoll.
Ist die Software GoBD-konform?
Seriöse Buchhaltungssoftware ist GoBD-konform, was Sie vor dem Kauf prüfen sollten. Die GoBD verlangen unter anderem eine unveränderbare, nachvollziehbare und revisionssichere Aufbewahrung von Belegen und Buchungen, und das gilt auch für Kleinunternehmer. Gute Cloud-Lösungen erfüllen das durch Protokollierung und geschützte Archivierung. Achten Sie auf eine klare Aussage des Anbieters zur GoBD-Konformität.
Muss ich als Kleinunternehmer trotzdem eine EÜR erstellen?
Ja, die Einnahmenüberschussrechnung bleibt für Kleinunternehmer die Grundlage der Einkommensteuer. Auch ohne Umsatzsteuer müssen Sie Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellen und den Gewinn ermitteln. Eine Buchhaltungssoftware erzeugt die EÜR aus Ihren Buchungen und überträgt sie auf Wunsch an ELSTER. So bleibt der jährliche Aufwand für die Steuererklärung gering.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Wenn Sie die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschreiten, wechseln Sie in die Regelbesteuerung und müssen künftig Umsatzsteuer ausweisen. Ab diesem Zeitpunkt stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer aus und geben in der Regel wieder eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Eine gute Software lässt sich auf die Regelbesteuerung umstellen, ohne dass Sie das Programm wechseln müssen. Achten Sie deshalb schon bei der Auswahl auf diese Ausbaufähigkeit.
Ist die E-Rechnung für Kleinunternehmer Pflicht?
Im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen müssen auch Kleinunternehmer strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Diese Empfangspflicht gilt in Deutschland seit Anfang 2025, während beim Ausstellen für Kleinunternehmer Erleichterungen und Übergangsfristen vorgesehen sind. Aktuelle Buchhaltungssoftware liest und erstellt die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Prüfen Sie beim Anbieter den Funktionsumfang und beachten Sie den jeweils gültigen Rechtsstand.
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