Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Ihre berufliche Leistung und kann über den nächsten Job mitentscheiden. Arbeitgeber lesen Zeugnisse oft genauer, als Bewerber vermuten, und achten neben Ihren Aufgaben auch darauf, wie Ihr früherer Chef Sie bewertet hat.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEin gutes Zeugnis öffnet Türen, ein schlechtes kann Ihnen den Weg zum nächsten Arbeitgeber verbauen. Heikel sind Formulierungen, die wohlwollend klingen und doch versteckte Kritik enthalten. Genaues Hinsehen lohnt sich deshalb.
Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben, worauf Sie achten sollten und wie Sie auf ein fehlerhaftes Zeugnis reagieren. Steht die Anfrage bei Ihnen noch aus? Am Ende wissen Sie auch, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Haben Sie ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, Sie haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, festgeschrieben in § 109 Gewerbeordnung und § 630 BGB. Ob Ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder reguläres Ende ausläuft, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Zeugnis verlangen. Automatisch flattert das Dokument nur selten ins Haus.
Je nachdem, was Sie anfordern, bekommen Sie eine von zwei Varianten. Das einfache Arbeitszeugnis nennt nur Art und Dauer Ihrer Beschäftigung und sagt nichts über Leistung oder Verhalten. Die qualifizierte Fassung geht weiter und bewertet zusätzlich Ihre Arbeit. Bei der Stellensuche ist diese Variante fast immer die bessere Wahl. In der Bewerbung liegt das Zeugnis später neben dem Lebenslauf, deshalb sollten Zeiträume und Aufgaben in beiden Dokumenten übereinstimmen. Mit welchen Programmen Sie den Lebenslauf dazu passend erstellen, zeigt unser Vergleich der Lebenslauf-Editoren.
Das Gesetz verlangt ein schriftliches Zeugnis, also auf Papier, mit Datum und Unterschrift. Eine elektronische Fassung, etwa als PDF per E-Mail, ist nach § 109 Absatz 3 Gewerbeordnung nur mit Ihrer Einwilligung zulässig. Tippfehler, Flecken oder ein geknicktes Blatt müssen Sie ebenfalls nicht hinnehmen, denn ein Zeugnis soll ordentlich und professionell aussehen. Ein Zeugnis, das wie in der Mittagspause heruntergetippt aussieht, sollten Sie zurückgeben.
Bleibt das Zeugnis aus, fragen Sie gerne freundlich, aber bestimmt nach. Eine feste gesetzliche Frist existiert nicht, doch je länger Sie warten, desto schwerer lassen sich Korrekturen durchsetzen.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: Welches brauchen Sie?

Das qualifizierte Zeugnis gehört in aller Regel in die Bewerbungsmappe, das einfache genügt als reine Bestätigung Ihrer Beschäftigung. Vor der Anfrage lohnt deshalb ein Blick auf den Unterschied.
Das einfache Arbeitszeugnis macht seinem Namen alle Ehre. Der Arbeitgeber bestätigt darin lediglich, welche Tätigkeit Sie in welchem Zeitraum ausgeübt haben, mehr nicht. Für die Rentenkasse oder einen Nebenjob kann diese Bestätigung ausreichen, im Bewerbungsverfahren bringt sie Ihnen wenig.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die ausführlichere Fassung: Neben der Tätigkeitsbeschreibung bewertet der Arbeitgeber darin Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Genau diese Bewertung kann zur Falle werden, weil hier die berühmten Zeugnis-Codes mitspielen. Auf den ersten Blick wirkt ein solches Zeugnis wohlwollend, zwischen den Zeilen fällt das Urteil mitunter alles andere als schmeichelhaft aus.
Ohne ausdrückliche Bitte erhalten Sie in vielen Fällen nur ein einfaches Zeugnis. Sofern Ihnen eine Beurteilung Ihrer Arbeitsweise wichtig ist, sagen Sie das bei der Anfrage klar. Bei der nächsten Bewerbung kann genau diese Beurteilung entscheiden.
Bei Unsicherheit hilft eine einzige Frage: Reicht Ihnen die Bestätigung, dort gearbeitet zu haben, oder wollen Sie Ihre Leistung dokumentiert sehen? Im zweiten Fall fordern Sie das qualifizierte Zeugnis an.
Beide Varianten bestätigen Ihre Beschäftigung. Ihre Arbeit bewertet nur eine.
Was gehört ins Arbeitszeugnis, und was hat dort nichts verloren?

Ins Zeugnis gehören Name, Beschäftigungszeitraum und Tätigkeiten, beim qualifizierten Zeugnis die Bewertung von Leistung und Sozialverhalten sowie Ort, Datum und Unterschrift. Krankheitszeiten, Abmahnungen, Privates und die Art der Kündigung bleiben draußen. Ein genauer Blick lohnt sich, sobald Sie das Dokument in den Händen halten: Nicht alles, was darin steht, stimmt automatisch, und manches, was fehlt, müsste eigentlich drinstehen.
Ein Zeugnis muss vollständig und wohlwollend sein. Schönreden muss Ihr Arbeitgeber Ihre Leistung deshalb nicht, bewusst Steine in den Weg legen darf er Ihnen aber auch nicht. Negative Andeutungen, die Sie schlechter dastehen lassen, als Ihre Leistung objektiv rechtfertigt, sind im Zeugnis tabu.
Diese fünf Angaben gehören in jedes Zeugnis:
- Ihr vollständiger Name und der genaue Zeitraum der Beschäftigung
- Eine klare Beschreibung Ihrer Tätigkeiten
- Eine Bewertung Ihrer Leistung (bei einem qualifizierten Zeugnis)
- Eine Bewertung Ihres Sozialverhaltens gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden
- Ort, Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers
Bei einer Lücke in dieser Liste fragen Sie nach. Ein Zeugnis aus einem einzigen Satz erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, und ein auf den Notizzettel gekritzeltes „Viel Erfolg weiterhin“ erst recht nicht.
Ausdrücklich nicht ins Zeugnis gehören diese Angaben:
- Krankheitszeiten, egal wie oft Sie gefehlt haben
- Abmahnungen oder Streitigkeiten aus der Vergangenheit
- Private Details wie Familienstand oder politische Ansichten
- Angaben über die Art der Kündigung
Kreative Formulierungen, die Kritik umschreiben, sollten Sie hellhörig machen. Das nächste Kapitel zeigt, wie Sie solche Codes erkennen und was hinter ihnen steckt.
Wie entschlüsseln Sie die Geheimsprache im Arbeitszeugnis?

Die Zeugnissprache folgt einem festen Muster: Kleine Wörter wie „stets“ und „vollsten“ entscheiden über die Note, und auch eine fehlende Personengruppe beim Sozialverhalten sendet ein Signal. Ein Zeugnis, das klar und eindeutig wirkt, verdient deshalb eine zweite Lektüre.
Zwischen den Zeilen verstecken sich mitunter Botschaften, die Sie auf den ersten Blick nicht erkennen, weil manche Arbeitgeber Formulierungen wählen, die harmlos klingen und doch etwas ganz anderes meinen.
Die Arbeitsleistung bewerten Arbeitgeber meist mit Standardformulierungen. Kompliziert wirkt das nur, bis Sie die Formeln kennen, und die folgende Übersicht zeigt die gängigen Abstufungen:
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit. | Sehr gut |
| Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit. | Gut |
| Er/Sie erledigte die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit. | Befriedigend |
| Er/Sie erledigte die Aufgaben zur Zufriedenheit. | Ausreichend |
| Er/Sie war bemüht, die Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen. | Mangelhaft |
Bescheinigt Ihnen das Zeugnis, Sie hätten „stets zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet, klingt das zunächst gut. Tatsächlich steht diese Formel nur für ein „Gut“. Ein „Sehr gut“ verlangt den Superlativ: „stets zur vollsten Zufriedenheit“.
Ähnlich fein abgestuft beschreibt das Zeugnis Ihr Sozialverhalten, wobei vor allem zählt, welche Gruppen genannt werden:
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei. | Sehr gut |
| Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. | Gut (Kunden fehlen, ein möglicher Hinweis auf Beschwerden) |
| Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei. | Befriedigend (Vorgesetzte fehlen, ein möglicher Hinweis auf Konflikte) |
| Er/Sie war stets um ein gutes Verhältnis bemüht. | Mangelhaft (Bemühen ist nicht gleich Erfolg) |
Mit diesem Wissen erkennen Sie, warum die unteren Stufen weniger positiv sind, als sie klingen. Hätte Ihr Arbeitgeber Ihnen wirklich gute Arbeit bescheinigen wollen, hätte er klarer formuliert.
Ergänzend dazu können Sie sich dieses Video ansehen:
Stellt sich Ihr früherer Arbeitgeber stur, sollten Sie eine qualifizierte Arbeitsrechtsberatung ins Boot holen. Ein unwahres Zeugnis kann Ihnen sonst die nächsten Karrierechancen verbauen.
Zwei Buchstaben kosten im Arbeitszeugnis eine ganze Note: Zwischen „stets zur vollen“ und „stets zur vollsten Zufriedenheit“ liegt der Abstand von Gut zu Sehr gut. Lesen Sie Ihr Zeugnis deshalb mit den Augen eines Personalers, bevor Sie das Blatt der nächsten Bewerbung beilegen.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer?

Sie müssen das Zeugnis in den meisten Fällen aktiv anfordern und Fehler selbst beanstanden. Ein Arbeitszeugnis zu bekommen ist zwar Ihr gutes Recht, von allein landet das Dokument aber selten im Briefkasten. Natürlich können Sie darauf warten, dass Ihr Arbeitgeber von sich aus daran denkt, doch statt bis zur Rente zu hoffen, kümmern Sie sich besser selbst darum.
Verlangen Sie das Zeugnis am besten gleich zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Später setzt Ihr ehemaliger Arbeitgeber womöglich andere Prioritäten oder erinnert sich nur noch vage an Ihre Leistung. Erhalten Sie dann eine Bewertung mit mehr Fantasie als Realität, kennen Sie den Grund.
Für die Anfrage genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Passiert nach ein paar Wochen nichts, dürfen Sie höflich nachhaken, und nach einer weiteren erfolglosen Nachricht hilft oft ein Hinweis auf Ihren gesetzlichen Anspruch.
Auch nach Erhalt des Zeugnisses liegt der nächste Schritt bei Ihnen: Bei Fehlern dürfen Sie eine Korrektur verlangen. Ziel ist ein korrektes Dokument, kein erschlichenes Lob.
Liefert Ihr Arbeitgeber statt des qualifizierten Zeugnisses nur eine Tätigkeitsbeschreibung, liegt ein Missverständnis vor. Falscher Name, falsches Austrittsdatum: Hier liegt ein handwerklicher Fehler vor. Formulierungen, die nur wohlwollend klingen und Sie in Wirklichkeit versteckt abwerten, sollten Sie nicht einfach hinnehmen.
Fehlerhaftes oder schlechtes Zeugnis: Wie fordern Sie eine Berichtigung ein?

Sie benennen schriftlich, was falsch ist, schlagen eine angemessene Formulierung vor und setzen Ihrem Arbeitgeber eine Frist. Hinter einem fehlerhaften Zeugnis stecken zwei mögliche Ursachen: Entweder hat sich Ihr Arbeitgeber vertippt, oder er wollte Ihnen eine Botschaft mitgeben, die Sie nicht auf Anhieb verstehen sollen.
Bei falschem Namen oder Austrittsdatum liegt der Fall klar. Lautet das Urteil dagegen nur „zur vollen Zufriedenheit“, obwohl Sie sich immer voll reingehängt haben, wird die Lage komplizierter.
Die Korrektur müssen Sie selbst anstoßen. Ein pauschales „Das Zeugnis gefällt mir nicht“ reicht dafür nicht aus. Benennen Sie genau, was falsch ist und welche Formulierung Sie stattdessen für angemessen halten.
So gehen Sie vor:
- Zeugnis prüfen. Lesen Sie das Dokument genau und achten Sie auf fehlende oder verdächtige Formulierungen.
- Fehler notieren. Halten Sie falsche Daten und fehlende Tätigkeiten schriftlich fest.
- Mit Zeugniscodes vergleichen. Gleichen Sie Bewertungen, die Sie stutzig machen, mit den gängigen Codes ab.
- Arbeitgeber kontaktieren. Eine höfliche, schriftliche Bitte um Korrektur ist der erste Schritt.
- Konkrete Verbesserungsvorschläge machen. Schlagen Sie für jede störende Note eine angemessene Formulierung vor.
- Frist setzen. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, haken Sie nach und erinnern an Ihren Anspruch.
- Notfalls juristische Hilfe holen. Stellt sich Ihr Arbeitgeber quer, kann eine rechtliche Beratung helfen.
Verweigert Ihr Arbeitgeber die Korrektur, entscheidet eine Frage: Ist das Zeugnis objektiv falsch oder nur nicht so gut, wie Sie sich das wünschen? Nach Jahren mit durchschnittlichen Leistungen wird aus „zur vollen Zufriedenheit“ kein „zur vollsten Zufriedenheit“. Absichtlich eingebaute Formulierungen, die Ihre Chancen schmälern, rechtfertigen dagegen die Auseinandersetzung.
Bei einem fairen Zeugnis, das trotzdem nicht gut klingt, hilft oft ein Blick auf die typischen Floskeln, allen voran im letzten Absatz.
Was verrät die Schlussformel im Arbeitszeugnis?

Die Schlussformel zeigt, wie das Arbeitsverhältnis endete: Dank und Bedauern stehen für ein sehr gutes Verhältnis, eine nüchterne Feststellung ohne Dank und Wünsche für ein mangelhaftes. Die letzten Zeilen verdienen deshalb einen genauen Blick. Eine fehlende Schlussformel ist kein gutes Zeichen, ein seltsam klingender Abschluss ebenso wenig.
Ein gutes Zeugnis endet mit einer freundlichen Verabschiedung, oft mit Dank und Zukunftswünschen. Gibt sich Ihr Arbeitgeber an dieser Stelle wortkarg, kann das mehr über Ihr Arbeitsverhältnis aussagen, als Ihnen lieb ist.
Diese vier Varianten kommen häufig vor:
- „Wir danken ihm/ihr für die stets hervorragende Arbeit und bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr.“
Sehr gut: Die Trennung verlief ohne Streit, und Ihr Arbeitgeber hätte Sie gern behalten. - „Wir danken ihm/ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.“
Gut bis befriedigend: Die Formel klingt höflich, verzichtet aber auf jedes Bedauern. Sie waren wohl in Ordnung, ein Verlust für den Betrieb sind Sie aber nicht. - „Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Berufsweg alles Gute.“
Befriedigend bis ausreichend: Der Dank fehlt, und ein Versehen steckt selten dahinter. - „Er/Sie verlässt unser Unternehmen zum…“
Mangelhaft: Die Formel enthält weder Wünsche noch Dank, nur eine neutrale Feststellung. Nach so einem Abschied war die Trennung wahrscheinlich nicht besonders herzlich.
Bei einer zu nüchternen Schlussformel können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Nachbesserung bitten. Fehlt der Abschluss ganz, lohnt die Nachfrage erst recht, denn ohne Ihre Initiative rätseln künftige Arbeitgeber womöglich, warum Ihr Zeugnis so kühl endet.
Eine Absage Ihres Arbeitgebers ist zu verschmerzen. Ein Zeugnis ohne Schlussformel sieht zwar unschön aus, bleibt aber gültig, und bei einem ansonsten guten Text nimmt Ihnen ein Personaler die fehlenden Abschiedsworte nicht übel. Bei einem ohnehin mittelmäßigen oder negativen Rest könnte der kühle Schluss allerdings das i-Tüpfelchen sein.
Spätestens jetzt sollten Sie aktiv werden, falls Sie Ihr Zeugnis korrigieren lassen wollen. Andernfalls bleibt nur, das Thema ruhen zu lassen und darauf zu hoffen, dass niemandem der kühle Schluss auffällt.
Je weniger Dank und Bedauern am Schluss stehen, desto schlechter fällt die Note aus.
„Wir danken ihm/ihr für die stets hervorragende Arbeit und bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr.“
Ihr Arbeitgeber hätte Sie gern behalten, die Trennung verlief ohne Streit.
„Wir danken ihm/ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.“
Die Formel klingt höflich, verzichtet aber auf Bedauern. Sie waren in Ordnung, ein Verlust sind Sie nicht.
„Wir wünschen ihm/ihr für den weiteren Berufsweg alles Gute.“
Der fehlende Dank ist selten ein Versehen.
„Er/Sie verlässt unser Unternehmen zum …“
Übrig bleibt eine neutrale Feststellung, die Trennung war wahrscheinlich nicht besonders herzlich.
Fazit: Was nehmen Sie aus Ihrem Arbeitszeugnis mit?

Kein Arbeitszeugnis gehört ungeprüft in den Ordner, denn eine wohlwollende Formulierung ist nicht automatisch ein wohlwollendes Urteil. Spätestens bei Ihrer nächsten Bewerbung schaut der neue Arbeitgeber genau hin.
Sie haben ein Recht auf ein vollständiges und korrektes Zeugnis. Fehlt etwas oder klingt eine Passage verdächtig, dürfen Sie nachhaken, und stellt sich Ihr Arbeitgeber quer, stehen Ihnen Wege offen, den Anspruch durchzusetzen. Ohne diesen Aufwand bleibt nur die Hoffnung, dass niemand die versteckten Botschaften entschlüsselt.
Wir halten diese Hoffnung für den schlechteren Plan. Die gängigen Codes sind öffentlich dokumentiert, etwa im „ABC der Zeugnissprache“ der Gewerkschaft ver.di. Was jeder Bewerber nachlesen kann, kennen Personaler erst recht.
Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden, legen Sie das Zeugnis beruhigt weg und denken beim nächsten Jobantritt daran, gleich nach einem Zwischenzeugnis zu fragen. Andernfalls kennen Sie jetzt die Schritte zur Korrektur.
Und falls Ihnen noch gar kein Zeugnis vorliegt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Anfrage. Worauf Sie achten müssen, wissen Sie ja.
FAQ: Arbeitszeugnis: Ihre Rechte und Pflichten

Muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis von sich aus ausstellen?
In den meisten Fällen nicht: Sie müssen das Zeugnis selbst anfordern, automatisch erhalten Sie das Dokument nur selten. Für die Anfrage genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Darf ein Arbeitszeugnis als PDF oder per E-Mail kommen?
Nur mit Ihrer Einwilligung. Grundsätzlich erteilt der Arbeitgeber das Zeugnis schriftlich auf Papier, mit Datum und Unterschrift; die elektronische Form erlaubt § 109 Absatz 3 Gewerbeordnung ausschließlich mit Zustimmung des Arbeitnehmers.
Was bedeutet „stets zur vollen Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis?
Die Formel steht für die Note gut. Ein Sehr gut verlangt den Superlativ „stets zur vollsten Zufriedenheit“, und ohne das Wort „stets“ sinkt die Bewertung auf befriedigend.
Dürfen Krankheitszeiten im Arbeitszeugnis stehen?
Nein, Krankheitszeiten gehören nicht ins Zeugnis, egal wie oft Sie gefehlt haben. Ebenso tabu sind Abmahnungen, frühere Streitigkeiten, private Details wie Familienstand oder politische Ansichten und Angaben über die Art der Kündigung.
Welche Frist gilt für das Arbeitszeugnis?
Eine feste gesetzliche Frist existiert nicht. Je länger Sie warten, desto schwerer lassen sich Korrekturen durchsetzen, weil der frühere Arbeitgeber andere Prioritäten setzt oder sich nur noch vage an Ihre Leistung erinnert.
Ist ein Arbeitszeugnis ohne Schlussformel gültig?
Ja, ein Zeugnis ohne Schlussformel bleibt gültig, wirkt aber unschön. Ist der übrige Text gut, nimmt ein Personaler die fehlenden Abschiedsworte nicht übel; bei einem mittelmäßigen Zeugnis kann der kühle Schluss dagegen das i-Tüpfelchen sein.
Quellen
Gesetze im Internet: Gewerbeordnung § 109 Zeugnis
ver.di: Das Arbeitszeugnis: ABC der Zeugnissprache
