Die EU-Kommission hat am 9. Mai 2026 den Leitlinienentwurf zu Artikel 50 des KI-Gesetzes vorgelegt. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 3. Juni 2026. Unternehmen, die Chatbots, KI-Texte oder generative Bilder einsetzen, haben drei Wochen Zeit, eigene Stellungnahmen einzubringen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenNeues vom Bürokratiemonster: Wann haben Sie zuletzt eine EU-Konsultation aktiv mitgestaltet? Bei Artikel 50 lohnt es sich. Die Pflichten greifen ab dem 2. August 2026 verbindlich und treffen jeden Mittelständler, der irgendwo im Marketing, im Vertrieb oder im Kundenservice generative KI im Einsatz hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Konsultation zum Code of Practice für KI-Kennzeichnung läuft bis 3. Juni 2026
- Artikel 50 KI-VO tritt am 2. August 2026 verbindlich in Kraft, der Digital-Omnibus hat den Stichtag bestätigt
- Strafen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Weltumsatzes
- Betroffen: Chatbots, Deepfakes, KI-Texte zu öffentlichen Themen, synthetische Bilder und Audios
Wer ist von Artikel 50 betroffen?

Anbieter und Betreiber stehen beide in der Pflicht. Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Outputs maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Betreiber, also der typische Mittelständler mit ChatGPT-Workflow oder Midjourney-Pipeline, müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Themen für den Endnutzer erkennbar kennzeichnen. Die Kommission strukturiert den Code of Practice in zwei Arbeitsgruppen für Anbieter und Betreiber. Der finale Verhaltenskodex soll im Juni 2026 vorliegen.
Praktische Schwelle ist niedriger, als viele KMU annehmen. Ein automatisch generierter Marketing-Text, der ohne menschliche redaktionelle Verantwortung veröffentlicht wird, fällt unter die Kennzeichnungspflicht, sobald er ein „Thema von öffentlichem Interesse“ berührt. Politik, Gesundheit, Wirtschaftsthemen oder Verbraucherrechte landen schnell in dieser Kategorie. Der LLMs-Ratgeber ordnet die Modellfamilien ein, der GEO-Ratgeber behandelt die parallel laufende Sichtbarkeits-Verschiebung in KI-Antworten.
Eine Konsultation ist kein Bürokratie-Ritual, sondern die letzte Chance, technische Anforderungen mitzugestalten. Die wenigen Mittelständler, die jetzt antworten, prägen den Code of Practice für alle anderen.“
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Welche Hebel hat eine Stellungnahme?

Praxisrelevanz entsteht durch konkrete Fallbeispiele. Die Kommission sammelt explizit Use-Cases aus dem operativen Betrieb. Wer ein Chatbot-System einsetzt und auf konkrete Hürden bei der maschinenlesbaren Markierung stößt, bringt diese Beobachtung in die Konsultation ein. Das verschiebt die finalen Leitlinien hin zu praktikablen Lösungen, weg von realitätsfernen Wasserzeichen-Pflichten. Der parallele Digital Omnibus on AI hat gezeigt, dass Brüssel auf KMU-Druck reagiert.
Risikoabschätzung bleibt parallel zur Konsultation Pflicht. Drei Schritte stehen bis Anfang August an. Eine Inventarisierung aller KI-Systeme im Unternehmen klärt die Anwendungsbreite. Die Rollenklärung Anbieter oder Betreiber legt die konkrete Pflicht fest. Eine technische Bestandsaufnahme zeigt, ob die genutzten KI-Tools bereits Watermarking-Optionen bieten. OpenAI, Anthropic und Google haben die Roadmaps für Markierungen in den letzten Monaten beschleunigt. Google AI Mode liefert dafür ein praktisches Lehrbeispiel zur Auswirkung auf DACH-Märkte.
Bis zum 3. Juni bleibt das Stellungnahmen-Fenster offen. Die Einreichung erfolgt über die offizielle EU-Plattform. Marketing-Verantwortliche und IT-Leiter sollten den Termin bis Ende Mai im Kalender blocken. Ab dem 2. August läuft die Uhr ohne Korrekturschleife. Bußgeld-Sanktionen können bis zu 7 Prozent des Weltumsatzes betragen.
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