Seit dem 8. Oktober dürfen Microsoft und Adobe in den USA keine Green-Card-Verfahren mehr für Fachkräfte einleiten, ebenso sechs IT-Dienstleister wie Infosys und Capgemini. Auf Eis liegen auch die laufenden Verfahren von Beschäftigten, die längst im Land arbeiten.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen„Leider hat kein Unternehmen in den USA das System mehr missbraucht als Microsoft“, sagte Vizepräsident JD Vance, als Keith Sonderling, Chef des US-Arbeitsministeriums, die Green-Card-Sperre verkündete. Sonderling verweist auf mehrere laufende Bundesermittlungen, ein Ergebnis liegt nicht vor. Microsoft weist die Vorwürfe zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- Das US-Arbeitsministerium bearbeitet keine Green-Card-Anträge von acht Unternehmen mehr.
- Laut Vizepräsident JD Vance hat Microsoft Arbeitsvisa missbraucht, der Konzern widerspricht.
- Deutschland erteilt die Blaue Karte EU ab 50.700 Euro Jahresgehalt ohne Zustimmung der Arbeitsagentur.
Was genau hat das US-Arbeitsministerium gestoppt?

Gesperrt ist die Arbeitsmarktzertifizierung, im Behördenjargon PERM. Mit diesem Verfahren weist ein Arbeitgeber nach, dass er für die Stelle keinen geeigneten US-Bewerber gefunden hat und mindestens den ortsüblichen Lohn zahlt. Erst danach kann das Unternehmen die Green Card für den Beschäftigten beantragen. Neben Microsoft und Adobe trifft die Sperre Cognizant, Infosys, Tata Consultancy Services, Wipro, HCL und Capgemini.
Die Vorschrift dahinter erlaubt dem Ministerium, bei Verdacht auf Betrug oder vorsätzliche Falschangaben alle Anträge eines Arbeitgebers anzuhalten, zunächst für bis zu 180 Tage.[1] Ohne Anklage kann die Behörde die Verfahren danach fortsetzen oder die Pause bis zum Ende der Ermittlungen verlängern. Steht am Ende Betrug fest, droht ein Ausschluss von bis zu drei Jahren. Vance will die Sperre aufrechterhalten, bis die Unternehmen ihre Einstellungspraxis ändern.
Warum trifft die Sperre vor allem die Beschäftigten?
In den USA beantragt allein der Arbeitgeber die Zertifizierung, der Beschäftigte hat darauf keinen Einfluss. Viele Fachkräfte arbeiten währenddessen mit einem befristeten H-1B-Visum, das in der Regel nach sechs Jahren endet. Erst ein rechtzeitig eingereichter Antrag erlaubt Verlängerungen darüber hinaus. Neue Anträge nimmt das Ministerium aber nicht mehr an.
Seit September 2025 verlangen die USA bei neuen H-1B-Anträgen für Beschäftigte im Ausland eine Sonderzahlung von umgerechnet rund 87.000 Euro (Kurs 0,87).[2] Am 8. September 2026 hatte das Ministerium bereits die Green-Card-Anträge von Cognizant und dem Datenspezialisten Cloudera ausgesetzt, Microsoft und Adobe kommen nun hinzu.
Was werfen Vance und das Ministerium Microsoft vor?
Laut Vance entließ Microsoft im vergangenen Jahr rund 6.000 US-Beschäftigte und nutzte zugleich 6.300 H-1B-Visa, dazu kamen fast 3.000 Green Cards. Für die acht Konzerne nannte das Ministerium eigene Zahlen: Seit 2009 erhielten die Unternehmen über 230.000 H-1B-Genehmigungen und über 100.000 Zertifizierungen.
Microsoft hält dagegen, die große Mehrheit der US-Belegschaft seien Amerikaner. Rund 80 Prozent der zuletzt etwa 6.000 H-1B-Anträge betrafen nach Darstellung des Konzerns Verlängerungen oder Statuswechsel bereits Beschäftigter. Eine Stellungnahme von Adobe lag zunächst nicht vor.
Die Green-Card-Sperre trifft Microsofts Beschäftigte, bevor ein Ermittler dem Konzern irgendetwas nachgewiesen hat.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet die Sperre für Unternehmen im DACH-Raum?
Die gesperrten IT-Dienstleister betreuen auch deutsche Konzerne, Knorr-Bremse etwa modernisiert seine Konzern-IT mit Infosys. Unternehmen mit US-Projekten fragen ihre Dienstleister deshalb, welche Teammitglieder in den USA auf eine Green Card warten. Andere bauen Kapazität gleich im Ausland auf, Wacker Chemie etwa ein Digitalzentrum im indischen Pune.
Akademiker erhalten die Blaue Karte EU ab 50.700 Euro Jahresgehalt ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, IT-Fachkräfte mit Zustimmung schon ab 45.934,20 Euro.[3] Die Niederlassungserlaubnis folgt nach 27 Monaten mit einfachen Deutschkenntnissen, mit ausreichenden Kenntnissen schon nach 21 Monaten.[4] Die deutsche Wirtschaft schöpft das Fachkräftepotenzial von Zuwanderern laut einer Bertelsmann-Studie nicht aus. Personalabteilungen mit offenen Entwicklerstellen sprechen Bewerber mit stockendem US-Verfahren am besten gezielt an.
FAQ: Green Card: USA stoppen Anträge von Microsoft, Adobe und sechs IT-Dienstleistern
Was ist PERM?
PERM ist das Verfahren, mit dem das US-Arbeitsministerium bestätigt, dass ein Arbeitgeber für eine Stelle keinen geeigneten US-Bewerber gefunden hat und mindestens den ortsüblichen Lohn zahlt. Für die meisten arbeitsplatzbasierten Green Cards ist diese Zertifizierung der erste Schritt.
Ist die Sperre ein Verbot von H-1B-Visa?
Nein. Die Sperre betrifft die Arbeitsmarktzertifizierung für die Green Card. Bestehende H-1B-Visa der Beschäftigten bleiben gültig, Anträge auf ein H-1B-Visum laufen über ein eigenes Verfahren.
Kann ein Beschäftigter die Green Card selbst beantragen?
Beschäftigte können das nur in Ausnahmefällen. Die meisten arbeitsplatzbasierten Green Cards beantragt der Arbeitgeber. Ohne Arbeitgeber bleiben Sonderkategorien wie die für außergewöhnliche Fähigkeiten oder eine Ausnahme im nationalen Interesse der USA.
Was unterscheidet die Green Card von der Blauen Karte EU?
Die Green Card ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in den USA. Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Akademiker, der in Deutschland nach 21 bis 27 Monaten zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis führen kann.
Quellen
[1] Electronic Code of Federal Regulations: „20 CFR 656.31, Labor certification applications involving fraud or willful misrepresentation“
[2] U.S. Department of State: „Restriction on Entry of Certain Nonimmigrant Workers“
[3] Bundesministerium der Justiz: „§ 18g AufenthG, Blaue Karte EU“
[4] Bundesministerium der Justiz: „§ 18c AufenthG, Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte“
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