UniCredit meldete die Übernahme der Commerzbank am 9. Oktober bei der EU-Kommission an. Bis zum 16. November muss Brüssel die Transaktion freigeben oder eine vertiefte Prüfung eröffnen. Die Fusionskontrolle ist dabei nur eine von 17 Bedingungen, die bis Juni 2027 eintreten müssen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenIn Brüssel trägt die Commerzbank-Übernahme das Aktenzeichen M.12405.[1] Vorgespräche mit der Generaldirektion Wettbewerb laufen seit März: Am 20. März beantragte UniCredit dort ein eigenes Team für den Fall.[3]
Das Wichtigste in Kürze
- UniCredit meldete die Übernahme der Commerzbank am 9. Oktober bei der EU-Kommission an, die erste Prüfphase endet am 16. November.
- Eröffnet Brüssel eine vertiefte Prüfung, rechnet UniCredit erst bis Mai 2027 mit einer Entscheidung.
- Alle Angebotsbedingungen müssen bis zum 19. Juni 2027 eintreten, 17 davon sind noch offen.
- Zu den offenen Punkten gehört die Zustimmung der EZB, dass UniCredit die Kontrolle über die Commerzbank übernimmt.
Was prüft die EU-Kommission bis zum 16. November?

Die Kommission prüft, ob der Zusammenschluss den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert. UniCredit nutzte dafür das vollständige Formblatt CO, die Kurzfassung ist für unproblematische Fälle vorgesehen.[2] Beide Banken bedienen in Deutschland Privat- und Firmenkunden: UniCredit über ihre Münchner Tochter HypoVereinsbank, die Commerzbank über ihr Filial- und Mittelstandsgeschäft.
Für die erste Phase hat Brüssel 25 Arbeitstage Zeit. Bietet UniCredit Zusagen an oder beantragt ein Mitgliedstaat eine Verweisung, verlängert sich die Frist auf 35 Arbeitstage. Bei ernsthaften Bedenken folgt Phase II mit bis zu 90 weiteren Arbeitstagen.[3] Für diesen Fall erwartet UniCredit die Freigabe bis Mai 2027.
Warum reicht die Freigabe aus Brüssel nicht?
Das Tauschangebot über 0,485 UniCredit-Aktien je Commerzbank-Aktie endete am 3. Juli. Vollzogen wird der Tausch nur, wenn alle Bedingungen bis zum 19. Juni 2027 eingetreten sind.[3] Laut UniCredits jüngster Bekanntmachung vom 8. September fehlen neben der EU-Fusionskontrolle noch die Prüfung nach der Drittstaatensubventionsverordnung der EU, eine mögliche Verweisung an eine nationale Behörde und 14 Freigaben von Finanzaufsehern.[4]
Offen ist vor allem die Inhaberkontrolle bei der EZB. Die Frankfurter Aufseher entscheiden, ob UniCredit die Commerzbank samt deren Beteiligung am Exportfinanzierer AKA kontrollieren darf.[3] Muss die Kommission in die zweite Phase, bleiben zwischen der erwarteten Entscheidung im Mai und dem Stichtag am 19. Juni nur wenige Wochen Puffer.
Mit der Anmeldung in Brüssel läuft die Uhr: Bis zum 19. Juni 2027 muss UniCredit 17 Bedingungen abhaken.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Welche Hebel bleiben dem Bund?
Der Bund hält rund 13 Prozent an der Commerzbank und nannte UniCredit im September seine Bedingungen. In der Fusionskontrolle bleibt der Bundesregierung vor allem ein Verweisungsantrag: Binnen 15 Arbeitstagen nach Erhalt der Anmeldung kann Deutschland beantragen, den Fall ganz oder teilweise an das Bundeskartellamt abzugeben.[5] Begründen lässt sich ein solcher Antrag nur mit Gefahren für den Wettbewerb auf einem deutschen Markt.
Andere nationale Schutzinteressen lässt die Fusionskontrollverordnung ausdrücklich für öffentliche Sicherheit, Medienvielfalt und Aufsichtsregeln zu, alle weiteren muss die Kommission erst anerkennen.[5] Wie eng Brüssel diese Ausnahme auslegt, erlebte Italien: Die Kommission gab UniCredits Übernahme der Banco BPM im Juni 2025 frei und meldete im Juli Zweifel an den Golden-Power-Auflagen aus Rom an. UniCredit zog das Angebot kurz darauf zurück.
Den Austausch des Aufsichtsrats plant UniCredit-Chef Andrea Orcel laut Financial Times erst nach allen behördlichen Freigaben. Für Firmenkunden von Commerzbank und HypoVereinsbank lohnt der Blick auf den 16. November: Verlangt die Kommission Zusagen wie den Verkauf von Filialen oder Kundenportfolios, wechseln womöglich auch Ihre Ansprechpartner. Hängen Ihre Kreditlinien an beiden Instituten, verteilen Sie das Risiko gerne auf eine dritte Bank. Einen Überblick über Anbieter liefert unser Geschäftskonto-Vergleich.
Quellen
5 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- EU-KommissionM.12405 UNICREDIT / COMMERZBANK (Anmeldung 09.10.2026, abgerufen am 12.10.2026)
- EU-KommissionM.12405 UNICREDIT / COMMERZBANK, Form CO Section 1.2: Description of the concentration (09.10.2026, PDF)
- UniCreditAngebotsunterlage zum Tauschangebot an die Aktionäre der Commerzbank (05.05.2026, PDF, Ziffern 10.1 und 11.1)
- UniCreditBekanntmachung des Eintritts einer Angebotsbedingung (08.09.2026, PDF)
- EUR-LexVerordnung (EG) Nr. 139/2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, Artikel 9 und 21
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