Amazon Web Services und Microsoft Azure sollen nach einem Bloomberg-Bericht im November unter den Digital Markets Act fallen, obwohl beide Cloud-Dienste die festen Schwellen des Gesetzes verfehlen. Die EU-Kommission begründet den Schritt mit hohen Wechselkosten und der wachsenden Bedeutung von KI-Werkzeugen beim Cloud-Einkauf. Für Firmenkunden entscheidet das Verfahren mit, wie leicht Daten und Anwendungen künftig zu einem anderen Anbieter umziehen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenWann haben Sie zuletzt nachgerechnet, was ein Wechsel von AWS oder Azure zu einem anderen Cloud-Anbieter kosten würde? Genau diese Rechnung will die EU-Kommission mit dem Digital Markets Act (DMA) verändern. Der Beschluss, beide Dienste als Gatekeeper einzustufen, liegt laut Bloomberg im Entwurf vor, der Termin kann sich allerdings noch verschieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Bloomberg will die EU-Kommission AWS und Azure im November als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act einstufen, danach bleiben sechs Monate zur Umsetzung.
- Beide Cloud-Dienste verfehlen die festen Schwellen des Gesetzes, die Kommission stützt sich auf Lock-in-Effekte, hohe Wechselkosten und die Rolle von KI-Werkzeugen beim Cloud-Einkauf.
- Drohende Pflichten betreffen Interoperabilität, Datenübertragbarkeit und das Verbot, eigene Dienste zu bevorzugen; Verstöße kosten bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Unabhängig davon streicht der EU Data Act ab dem 12. Januar 2027 alle Wechselgebühren, auch die Kosten für den Datenexport.
Warum fallen AWS und Azure unter den DMA, obwohl sie die Schwellen verfehlen?

Die Kommission eröffnete am 18. November 2025 zwei Marktuntersuchungen zu AWS und Azure, dazu eine dritte zur Frage, ob der DMA für Cloud-Dienste überhaupt passt.[2] Anlass war ein Schwellenproblem: Das Gesetz erfasst Gatekeeper automatisch über feste Grenzwerte bei Umsatz und Nutzerzahlen, und beide Cloud-Dienste bleiben unter diesen Werten. Für solche Fälle erlaubt Artikel 17 des DMA eine qualitative Prüfung, die binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein soll.
Am 25. Juni 2026 legte die Brüsseler Behörde ihr vorläufiges Ergebnis vor.[1] Nach Einschätzung der Kommission sind AWS und Azure die größten Cloud-Dienste in der EU, mit „großen und verfestigten Nutzerbasen“, Lock-in-Effekten, hohen Wechselkosten und einem großen Ökosystem. Zusätzlich führt die Kommission KI an: Werkzeuge und Partnerschaften rund um KI seien „zu einem entscheidenden Faktor beim Cloud-Einkauf“ geworden. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, nennt Cloud-Dienste „einen Grundpfeiler der europäischen Wirtschaft und eine Voraussetzung für KI“, inzwischen nutze mehr als die Hälfte der Unternehmen in der EU solche Angebote.
Der Umweg über die qualitative Prüfung hat einen Präzedenzfall. Apples Tablet-Betriebssystem iPadOS stufte die Kommission im April 2024 als Gatekeeper ein, obwohl der Dienst die Schwelle für gewerbliche Nutzer verfehlte. Umgekehrt überschritt Microsofts Browser Edge die Nutzerschwelle und blieb trotzdem außen vor, eine Entscheidung, die das Gericht der Europäischen Union im September bestätigte. Die Zahlen allein entscheiden also nicht, maßgeblich ist die Marktmacht im Einzelfall.
Welche Pflichten kämen auf Amazon und Microsoft zu?
Mit dem Beschluss beginnt eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf der Frist müssten beide Konzerne ihre Cloud-Dienste für Konkurrenzangebote öffnen und Kunden die Mitnahme ihrer Daten erleichtern. Hinzu käme ein Verbot, eigene Dienste zu bevorzugen. Verstöße kosten bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, im Wiederholungsfall bis zu 20 %. Welche Regeln genau für Cloud-Infrastruktur gelten, klärt die dritte Untersuchung: Über einen delegierten Rechtsakt kann die Kommission die Pflichten des DMA an den Cloud-Markt anpassen.
Beide Konzerne halten die Einstufung für überflüssig. AWS wirft der Kommission vor, die Bandbreite der Cloud-Angebote für europäische Kunden zu übersehen und Investitionen in Europa zu gefährden; zudem regle der Data Act den Markt bereits. Microsoft verweist darauf, dass der Cloud-Sektor in Europa innovativ und stark umkämpft sei. Gegen frühere DMA-Beschlüsse zogen Konzerne regelmäßig vor Gericht, zuletzt Google mit zwei Klagen gegen die Öffnung von Android und Suchdaten. Eine solche Klage hätte keine aufschiebende Wirkung.
Betroffen ist ein großer Markt. Allein Azure setzte im Quartal bis Juni 2026 25,6 Milliarden Euro um. Google Cloud, die Nummer drei der Branche, ist nicht Teil der Verfahren.
Vom Prüfauftrag zur Pflicht: die Etappen
| Datum | Etappe | Bedeutung für Kunden |
|---|---|---|
| 18.11.2025 | Kommission eröffnet drei Marktuntersuchungen zur Cloud | Prüfung, ob AWS und Azure trotz verfehlter Schwellen Gatekeeper sind |
| 25.06.2026 | Vorläufiges Ergebnis: beide Dienste sollen unter den DMA | Lock-in, Wechselkosten und KI-Angebote als Begründung |
| November 2026 | Beschluss laut Bloomberg geplant, Termin noch nicht fest | Start der sechsmonatigen Umsetzungsfrist |
| 12.01.2027 | Data Act streicht alle Wechselgebühren | Datenexport zum neuen Anbieter ohne Aufpreis |
| Mai 2027 | Rechnerisches Fristende bei Beschluss im November | Pflichten zu Interoperabilität und Datenübertragbarkeit greifen |
Was ändert sich für Cloud-Kunden in Deutschland?
Schneller als der DMA wirkt der Data Act. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen Cloud-Anbieter beim Wechsel höchstens ihre tatsächlichen Kosten berechnen, danach fallen Wechselgebühren einschließlich der Gebühren für den Datenexport ganz weg.[3] Vertragsstrafen für eine vorzeitige Kündigung bleiben allerdings erlaubt, ebenso die regulären Nutzungsentgelte.
Der DMA setzt eine Ebene tiefer an, bei der technischen Bindung. Kostenlos exportierte Daten nützen wenig, solange Anwendungen an proprietären Datenbanken, KI-Diensten und Schnittstellen hängen. Wie teuer diese Bindung werden kann, zeigt der Streit um VMware: Europäische Cloud-Verbände beziffern die Preissteigerungen nach der Übernahme durch Broadcom auf kumuliert über 1.000 Prozent. Airbus braucht für seinen Ausstieg mehrere Jahre: Der Konzern verlagert 70 Anwendungen von AWS zum französischen Anbieter Scaleway und plant dafür bis Ende 2028.
Lock-in war für AWS und Azure jahrelang ein Geschäftsmodell. Brüssel macht daraus jetzt eine Compliance-Frage.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Für IT-Leiter und Geschäftsführer ergeben sich daraus vier Aufgaben:
- Prüfen Sie Ihre Cloud-Verträge auf Ausstiegsklauseln und Gebühren für den Datenexport. Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselgebühren unzulässig, Vertragsstrafen für vorzeitige Kündigungen dagegen nicht.
- Verhandeln Sie neue Mehrjahresverträge gerne mit einer Klausel zur Nachverhandlung. Fällt der Beschluss im November, greifen die DMA-Pflichten rechnerisch im Mai 2027, also mitten in der Laufzeit.
- Dokumentieren Sie, welche Anwendungen an proprietären Diensten wie Datenbanken oder KI-Modellen hängen. Diese Liste bildet die Grundlage jedes Exit-Plans.
- Vergleichen Sie europäische Alternativen, etwa im Cloud-Server-Vergleich. Die Schwarz-Gruppe baut mit ihrer IT-Sparte Schwarz Digits und der Cloud STACKIT gezielt ein Gegenangebot zu AWS und Azure auf.
Die Kommission muss den Beschluss noch förmlich fassen, Amazon und Microsoft können bis dahin Stellung nehmen. Den endgültigen Termin hat die Behörde bislang nicht genannt.
FAQ: AWS und Azure als Gatekeeper
Werden AWS und Azure Gatekeeper nach dem Digital Markets Act?
Die EU-Kommission hat sich am 25. Juni 2026 vorläufig dafür ausgesprochen. Laut Bloomberg soll der förmliche Beschluss im November 2026 fallen, der Termin kann sich aber verschieben. Ab dem Beschluss haben Amazon und Microsoft sechs Monate Zeit, die Pflichten des DMA umzusetzen.
Warum gelten AWS und Azure als Gatekeeper, obwohl sie die Schwellenwerte verfehlen?
Der DMA erlaubt in Artikel 17 eine qualitative Prüfung. Die Kommission verweist auf große, verfestigte Nutzerbasen, Lock-in-Effekte, hohe Wechselkosten und große Ökosysteme. Zusätzlich seien KI-Werkzeuge und KI-Partnerschaften zu einem entscheidenden Faktor beim Cloud-Einkauf geworden.
Welche Pflichten drohen Amazon und Microsoft?
Als Gatekeeper müssten beide Konzerne ihre Cloud-Dienste für Konkurrenzangebote öffnen, die Mitnahme von Daten erleichtern und auf die Bevorzugung eigener Dienste verzichten. Verstöße kosten bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent.
Ab wann entfallen Gebühren für den Wechsel des Cloud-Anbieters?
Nach dem EU Data Act dürfen Cloud-Anbieter ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselgebühren mehr verlangen, auch nicht für den Datenexport. Bis dahin sind nur die tatsächlichen Kosten des Wechsels erlaubt. Vertragsstrafen für vorzeitige Kündigungen bleiben zulässig.
Quellen
[1] Europäische Kommission: „Commission reaches preliminary position that Amazon’s and Microsoft’s market leading cloud services should be designated under the DMA“, 25. Juni 2026
[2] Europäische Kommission: „Commission launches market investigations on cloud computing services under the Digital Markets Act“, 18. November 2025
[3] Europäische Kommission: „Data Act explained“
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