Fielmann und Apollo Optik haben den Big Brother Award 2026 in der Kategorie Technik erhalten, weil beide Ketten die Kamerabrille Ray-Ban Meta verkaufen. Der Datenschutzverein Digitalcourage wertet die Brille als getarntes Abhörgerät. Die Bundesnetzagentur hält die bisher geprüften Modelle dagegen für zulässig. Von dieser Einstufung hängt ab, ob der Handel die Brille weiter anbieten darf.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Big Brother Award vergab Digitalcourage am 25. September in Bielefeld. Neben den beiden Optikerketten traf der Negativpreis unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und die EU-Kommission. Laudatorin Elisabeth Niekrenz nannte die Brillen „getarnte Stalkerware“. Auf Presseanfragen zur Auszeichnung antworteten Fielmann und Apollo nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Digitalcourage vergibt den Negativpreis für den Verkauf der Ray-Ban Meta an Fielmann und Apollo Optik.
- Die Bundesnetzagentur sieht bei den bisher geprüften Modellen die Voraussetzungen für ein Verbot nicht erfüllt.
- Parallel prüft Hamburgs Datenschutzbehörde ein Verbot, zudem stellte die Organisation HateAid Strafanzeige gegen Meta und die Händler.
- Unternehmen mit Kamerabrillen im Einsatz müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen und den Betriebsrat beteiligen.
Warum entscheidet eine Leuchtdiode über den Verkauf?

Das Verbot getarnter Aufnahmegeräte in § 8 TDDDG erfasst Geräte, die einen Alltagsgegenstand vortäuschen und zum unbemerkten Aufnehmen taugen. Als dafür bestimmt gilt ein Gerät vor allem dann, wenn Betroffene die Aufnahmefunktion beim üblichen Gebrauch nicht eindeutig erkennen.[2] Über die Rechtmäßigkeit der Ray-Ban Meta entscheidet damit die Frage, ob Passanten eine Aufnahme bemerken.
Die Brille zeigt Aufnahmen mit einer weißen Leuchtdiode am Bügel an. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs hält das Lämpchen für zu schwach und prüft ein Verbot der Brille. Meta baute in die zweite Generation eine hellere LED ein und lässt die Brille per Update erkennen, ob jemand die Leuchte manipuliert. Nach Darstellung von Digitalcourage leuchtet die Diode allerdings nur dann, wenn der Nutzer eine Aufnahme speichern will. Neuere Modelle werten die Umgebung laut Laudatio laufend per KI aus.[1]
Warum trifft der Negativpreis die Händler?
Ob ein Gerät unter das Verbot fällt, entscheidet die Bundesnetzagentur. Auf Anfrage von Digitalcourage erklärte die Behörde, bei den bisher geprüften Modellen seien die Voraussetzungen nicht erfüllt.[1] Härter griff die Bonner Regulierungsbehörde 2017 bei der Puppe „My Friend Cayla“ durch, deren vernetztes Mikrofon sie als verbotene Sendeanlage einstufte.
Ohne behördliches Verbot bleibt den Kritikern der Umweg über Strafrecht und Öffentlichkeit. HateAid stellte im August Strafanzeige gegen Meta und mehrere Händler. Für das Bereitstellen getarnter Aufnahmegeräte sieht § 27 TDDDG bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.[3] Die Jury begründet ihre Wahl mit der Marktmacht der Optiker, die Kamerabrillen in jede Fußgängerzone holen. Anfang August führte Fielmann Smartglasses erst in rund 200 seiner gut 1.300 Filialen.
Solange die Bundesnetzagentur die Leuchtdiode für ausreichend hält, verkaufen Fielmann und Apollo ein legales Produkt. Unternehmen sollten trotzdem jetzt festlegen, in welchen Räumen Kamerabrillen nichts verloren haben.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was bedeutet der Streit für Unternehmen?
Eine geänderte Einstufung träfe nicht nur den Handel, denn § 8 TDDDG verbietet bereits den Besitz getarnter Aufnahmegeräte. Firmen mit Kamerabrillen im Lager oder im Außendienst müssten die Geräte dann aus dem Verkehr ziehen.
Für den betrieblichen Einsatz gilt schon heute die DSGVO, weil die Haushaltsausnahme nur private Aufnahmen abdeckt. Laufende Aufnahmen von Beschäftigten und Kunden sprechen für eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Zudem bestimmt der Betriebsrat bei technischen Einrichtungen mit, die Leistung oder Verhalten der Belegschaft überwachen können.[4] Wie eng deutsches Recht Tonaufnahmen im Arbeitsalltag fasst, zeigt der Test von Bodycams bei DB Regio.
Regeln Sie in der Hausordnung, ob Besucher und Beschäftigte Kamerabrillen in Besprechungsräumen oder Laboren tragen dürfen. Ihr Hausrecht genügt für ein solches Verbot.
Quellen
[1] Digitalcourage: Laudatio „Apollo Optik und Fielmann“, BigBrotherAwards 2026, Kategorie Technik (25.09.2026)
[2] Bundesministerium der Justiz: § 8 TDDDG (Missbrauch von Telekommunikationsanlagen)
[3] Bundesministerium der Justiz: § 27 TDDDG (Strafvorschriften)
[4] Bundesministerium der Justiz: § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte)
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