Meta Smart Glasses sehen aus wie eine gewöhnliche Sonnenbrille. Genau darin liegt aus Sicht der Hamburger Aufsicht das Problem. Thomas Fuchs, Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält ein vollständiges Verbot der Kamerabrille für möglich. Ausschlaggebend ist ein Lämpchen, das im Alltag kaum jemand bemerkt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hamburger Datenschutzbehörde stuft die Aufnahme-LED als zu schwaches Warnsignal ein und prüft ein Verbot.
  • Für Fuchs zählt die Brille rechtlich als getarntes Aufnahmegerät, dessen Verkauf in Deutschland unzulässig ist.
  • Berichten zufolge lässt sich das Signallämpchen für rund 60 US-Dollar dauerhaft abschalten.
  • Über den betrieblichen Einsatz entscheidet nicht Meta, sondern die DSGVO und das Hausrecht.

Warum eine kleine LED zum Rechtsproblem wird

Schwarze Sonnenbrille mit Ansteck-Mikrofon und handgeschriebenem Anhänger
Kamerabrille im öffentlichen Raum verstößt gegen Datenschutz, da Umstehende die Aufnahme nicht erkennen und nicht widersprechen können

Sobald jemand im öffentlichen Raum fremde Menschen filmt, verarbeitet er personenbezogene Daten und braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Die private Haushaltsausnahme der DSGVO greift auf offener Straße nicht. Damit Umstehende überhaupt widersprechen können, müssen sie die Aufnahme erkennen. Genau hier versagt die Brille.[1] Das einzige Signal ist eine winzige LED am Bügel, die Fuchs für unzureichend hält.

„Das LED-Signal fällt im Alltag einfach nicht genug auf. Läuft man im Park an einer Person mit Meta Glasses vorbei, erkennt man ohne große Mühe nicht, dass gefilmt wird“, sagt Thomas Fuchs, Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Sein zweites Argument wiegt schwerer: Als Alltagsgegenstand getarnte Aufnahmegeräte sind in Deutschland verboten. In genau diese Kategorie könnte die Kamerabrille fallen.

Ein Muster, das über die Brille hinausreicht

Der Fall steht nicht für sich. Die Hamburger Aufsicht prüft die Ray-Ban Meta Glasses bereits seit Sommer 2025. Hinweise auf heimliche Aufnahmen reichen bis in Schwimmbäder. Dass sich die Warn-LED für wenige Dollar stilllegen lässt, hebelt Metas wichtigste Schutzvorkehrung aus. Der Konzern reagierte mit einem Update, das die Kamera sperrt, sobald die LED manipuliert wird.

Aufsichtsbehörden gehen europaweit und in den USA härter gegen unkontrollierte Datenerfassung vor. In Washington klagt die Handelsaufsicht, weil ein Anbieter Gesundheitsdaten an Meta weitergereicht hatte. Auch bei der Altersprüfung auf Android zieht Google nach. Datenbrillen sind der nächste Prüfstein.

Eine Brille, die sich von einer normalen Sonnenbrille nicht unterscheiden lässt, verschiebt die Beweislast auf die Falschen: Nicht der Filmende muss aufpassen, sondern der Gefilmte.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Meta Smart Glasses: der Datenschutz-Streitpunkt
Warum Hamburgs Aufsicht ein Verbot der Kamerabrille prüft
kaum sichtbar
Die Aufnahme-LED fällt im Alltag nicht auf
rund 60 $
Kosten, um das Warnlämpchen stillzulegen (Berichten zufolge)
seit 2025
Hamburgs Datenschutzbehörde prüft die Brille
Art. 6 DSGVO
Rechtsgrundlage fehlt bei heimlicher Aufnahme

Mögliche Folge: ein vollständiges Verkaufs- und Nutzungsverbot der Kamerabrille in Deutschland.

Was Unternehmen und Träger jetzt tun sollten

Für Entscheider ist der Streit mehr als eine Verbraucherfrage. Trägt ein Beschäftigter die Brille auf dem Firmengelände oder auf einer Messe, haftet im Zweifel das Unternehmen für unzulässige Aufnahmen. Die BfDI appelliert an einen verantwortungsvollen Einsatz und verweist auf die Auskunftsrechte der Betroffenen nach der DSGVO.[2]

Für den Betrieb empfiehlt sich eine klare Regelung. Eine Betriebsvereinbarung zu Datenbrillen und das konsequent genutzte Hausrecht auf Messen und Firmengelände schließen die größte Lücke. Beschäftigte sollten zudem wissen, dass die winzige LED kaum als Warnung taugt. Am einfachsten ordnet man Datenbrillen gleich in die vorhandenen Grundlagen der IT-Sicherheit ein. Ob am Ende die Bundesnetzagentur ein Verkaufsverbot durchsetzt oder der Europäische Datenschutzausschuss eigene Vorgaben macht, bleibt offen. Sicher ist nur, dass die Kamerabrille zum Testfall für die DSGVO in Europa wird.

Quellen

[1] Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Hamburgischer Datenschutzbeauftragter hält vollständiges Verbot von Meta Glasses für möglich“

[2] BfDI: „Häufige Fragen zu den Ray-Ban Meta Smart Glasses“

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