Der Palantir-Vertrag der Londoner Metropolitan Police scheiterte nicht an einer Ethikdebatte, sondern an einer übersprungenen Unterschrift. Rund 59 Millionen Euro für KI-gestützte Ermittlungsanalyse liegen seit Mai auf Eis, seit dem 30. Juli verhandelt der High Court darüber. Deutsche Polizeibehörden kaufen dieselbe Art von Software nach sehr ähnlichen Regeln.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenVor dem Londoner High Court verteidigte das Bürgermeisterbüro am 30. Juli 2026 seinen Stopp für den Palantir-Vertrag der Metropolitan Police. Palantir wirft der Aufsicht vor, den Zuschlag wegen der Werte und der Ethik des Unternehmens verweigert zu haben. Die Vergabeakte nennt einen banaleren Grund.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizeiaufsicht MOPAC verweigerte am 22. Mai 2026 die Freigabe für 29,6 Millionen Euro plus eine Option über 29,0 Millionen Euro.
- Die Metropolitan Police sprach ernsthaft mit genau einem Anbieter und legte ihre Beschaffungsstrategie nie zur Genehmigung vor.
- Palantir klagt gegen die Ablehnung, die Hauptverhandlung vor dem High Court beginnt im Januar 2027.
- Vier deutsche Bundesländer arbeiten mit Palantir-Plattformen, die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung greifen erst Ende 2027.
Woran scheiterte der Palantir-Vertrag wirklich?

Zwei Formfehler begründen die Ablehnung. Die Metropolitan Police legte ihre Beschaffungsstrategie dem stellvertretenden Bürgermeister für Polizei und Kriminalität nie zur Genehmigung vor, obwohl die Zuständigkeitsordnung von MOPAC das bei Aufträgen dieser Größe verlangt. Auf dem Tisch der Aufsicht landete erst der fertige Zuschlag. Ernsthaft geprüft hatte die Londoner Polizei zuvor genau einen Anbieter, und damit ließ sich die Wirtschaftlichkeit nicht belegen.[1]
Formal blieb der Weg trotzdem gangbar. Die Polizei berief sich auf einen Rahmenvertrag des britischen Beschaffungsamts Crown Commercial Service, und ein Abruf daraus ersetzt die eigene Ausschreibung. Die Wirtschaftlichkeit belegt ein solcher Abruf allerdings nicht. Bei Datenanalyse-Plattformen entsteht die Bindung ohnehin über das Datenmodell und nicht über den Lizenzpreis: Sobald Fallakten und Vorgänge in der Ontologie eines Anbieters liegen, verursacht ein Wechsel vor allem Umbaukosten. Scotland Yard nannte die Entscheidung enttäuschend und verwies auf Verteidigungsministerium, NHS und weitere Polizeibehörden als Nutzer derselben Software.
Warum entscheidet der Pilot und nicht die Ausschreibung?
Im Juni 2026 verlängerte dieselbe Aufsicht den laufenden Pilotbetrieb mit Palantir um zwölf Monate. Ein Jahr lang arbeitet die Polizei also weiter mit der Software, deren Vollvertrag gerade gestoppt wurde.
Genau daraus entsteht das Muster. Beim britischen Gesundheitsdienst NHS prüft der zuständige Minister aktuell den bestehenden Palantir-Vertrag, und Spanien hat den Konzern nach politischem Streit auf eine schwarze Liste gesetzt. Die Ausschreibung, die in London 2027 folgen soll, trifft dann auf eine Behörde, deren Daten bereits im Modell eines einzigen Anbieters stecken. Wie sensibel solche Bestände sind, zeigte der Streit um Millionen Gesundheitsdaten bei Palantir.
Der gestoppte Palantir-Vertrag zeigt, an welcher Stelle eine Behörde ihre KI-Beschaffung noch steuern kann: im Vergabeverfahren, nicht im Regelbetrieb. Nach dem zweiten Pilotjahr verhandelt eine Polizeibehörde nur noch über den Preis.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Vom Zuschlag zur Klage
Was folgt daraus für Behörden im DACH-Raum?
Vier Bundesländer arbeiten bereits mit Palantir-Plattformen: Hessen seit 2017 mit HessenData, Bayern mit VeRA, Nordrhein-Westfalen mit DAR und Baden-Württemberg seit dem zweiten Quartal 2026. Während die Länder weiter Palantir kaufen, hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz für die europäische Alternative ArgonOS entschieden.
Die europäische KI-Regulierung hilft dabei kurzfristig nicht weiter. Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, und Analysesoftware für die Strafverfolgung fällt genau in diese Kategorie. Bis dahin bleibt das Vergaberecht der harte Prüfpunkt. Eine Direktvergabe nach § 14 der Vergabeverordnung setzt nachweislich einen einzigen möglichen Anbieter voraus, und ein Rahmenvertragsabruf ersetzt diesen Nachweis nicht.
Für Beschaffer in Verwaltung und Konzern folgt daraus ein knapper Prüfplan. Vor jedem Rahmenvertragsabruf gehört die Marktabfrage dokumentiert, auch bei nur einem plausiblen Anbieter. Dazu gehört eine Ausstiegsklausel, die das Datenmodell in einem offenen Format herausgibt, sonst entscheidet der Pilotbetrieb die spätere Ausschreibung.
Quelle
[1] Greater London Authority: „MPS and Palantir“ (Antwort des Bürgermeisters zur Entscheidung von MOPAC)
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