SIM-Karten gibt es in China ab dem 1. August nur noch beim Netzbetreiber selbst. China Mobile, China Unicom und China Telecom haben gemeinsam angekündigt, den Verkauf über dritte Internetplattformen zu beenden und Bestellungen ausschließlich über ihre eigenen Apps und Websites zuzulassen.[1]

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Der Schritt klingt nach Verbraucherschutz, trifft aber einen wunden Punkt jeder Digitalwirtschaft. Wo Fremde Mobilfunkverträge vermarkten, sammeln sie Ausweisdaten, die anschließend niemand mehr kontrolliert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. August verkaufen Chinas drei Netzbetreiber SIM-Karten nur noch über ihre eigenen Apps und Websites (10086.cn, 10010.com, 189.cn).
  • Als Grund nennen sie irreführende Werbung, unrechtmäßig gesammelte Kundendaten und Datenlecks bei Drittanbietern.
  • Deutschland verlangt bereits seit 2017 für jede SIM-Karte einen Identitätsnachweis, aus demselben Motiv: Betrug erschweren.

Warum zieht China den SIM-Verkauf aus dem freien Netz?

Hand reicht Chipkarte aus Luke neben Schild; davor offener Karton mit Aufschrift „geschlossen“
Chinas Ausweispflicht für Mobilfunkrufnummern wird unterlaufen: Marktplätze und Videoshops prüfen Identitäten nachlässig und hortern Daten, woraus Betrüger anonyme Nummern erhalten

Ausweispflicht mit Schlupfloch. China koppelt jede Rufnummer seit Jahren an einen Personalausweis. Verkauften Marktplätze, Kurzvideo-Shops und virtuelle Anbieter die Karten weiter, prüften sie die Identität oft nachlässig und horteten die erfassten Daten. Genau dort entstehen die anonymen Nummern, mit denen Betrüger telefonieren.

Weniger Hände, weniger Lecks. Zieht der Betreiber den Verkauf auf seine eigenen Kanäle zurück, schrumpft die Kette, über die Ausweiskopien wandern. Die Grundlagen der Cybersecurity gelten auch hier: Jede zusätzliche Stelle, die Daten hält, kann sie auch verlieren.

Ist der Datenklau über SIM-Karten ein Einzelfall?

Gefälschte Läden, echte Daten. Das Muster kennt man aus Deutschland. Über gekaufte Anzeigen locken gefälschte Vignetten-Shops Autofahrer in die Datenfalle, und geklonte Stimmen machen den Telefonbetrug am Hörer überzeugender. Die Masche ist stets dieselbe: ein seriös wirkender Kanal, an dessen Ende persönliche Daten abfließen.

Teil einer Kampagne. Peking bekämpft seit 2020 mit der Karten-Sperr-Aktion die anonymen SIM-Karten, die Anrufbetrug erst ermöglichen; 2022 folgte ein eigenes Gesetz gegen Telekommunikationsbetrug. Der Schritt der drei Betreiber verlängert diese Linie konsequent in den Onlinehandel, so wie inzwischen auch Android vor verdächtigen Anrufen warnt.

Das Risiko ist nicht die Karte, sondern die Ausweiskopie, die auf dem Weg zu ihr entsteht. Ein kürzerer Vertriebsweg verkleinert die Angriffsfläche schon vor dem ersten Betrugsanruf.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Chinas SIM-Verkauf zieht sich zurück
Was sich für Nummernkarten ab dem 1. August 2026 ändert
1. Aug. 2026
Stichtag: SIM-Karten nur noch über offizielle Kanäle
3 Anbieter
China Mobile, China Unicom und China Telecom ziehen gemeinsam nach
App + Web
Erlaubt bleiben nur die eigenen Kanäle 10086.cn, 10010.com und 189.cn
seit 2017
Deutschland verlangt längst einen Ausweis für jede SIM-Karte

Was die Betreiber als Grund nennen

Irreführende Werbung, unrechtmäßig gesammelte Kundendaten und Datenlecks bei Drittanbietern. Die dort erzeugten anonymen Karten sind das Werkzeug für den Anrufbetrug.

Was heißt das für deutsche Anbieter und Nutzer?

Deutschland ist weiter. Seit 2017 verlangt das Telekommunikationsgesetz für jede SIM-Karte einen Identitätsnachweis, ob Prepaid oder Vertrag. Der chinesische Vorstoß holt nach, was hier Standard ist, und zeigt zugleich die Kehrseite, die auch bei der Altersprüfung im Netz sichtbar wird: Je mehr Ausweisdaten ein Verkäufer erfassen muss, desto strenger muss er sie schützen.

Datenminimierung bleibt Pflicht. Die DSGVO verlangt, nur so viele Daten zu erheben wie nötig, und genau daran scheitern lockere Wiederverkäufer. Online-Händler von Mobilfunk sollten den Identitätscheck sauber dokumentieren und Ausweiskopien nach der Aktivierung löschen. Jeder Subvertrieb gehört vertraglich auf denselben Standard verpflichtet, sonst haftet am Ende die Marke, deren Name auf dem Tarif steht.

Quelle

[1] Sina Finance: „Drei Netzbetreiber geben Ankündigung bekannt: Ab 1. August wird der Kartenverkauf über Internetkanäle geregelt“

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