ZF sichert seinen Standort in Koblenz bis mindestens Ende 2031, betriebsbedingte Kündigungen sind dort bis Ende 2029 ausgeschlossen. Nach rund einem Jahr Verhandlungen stimmten die IG-Metall-Mitglieder am 23. September mit 99 Prozent für den Tarifvertrag „Bündnis Koblenz“.[1]

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„Ohne die Möglichkeit, notfalls auch in einen Arbeitskampf zu treten, wäre diese Bewegung auf Arbeitgeberseite nicht zustande gekommen“, sagt Erdal Tahta, Betriebsratsvorsitzender von ZF Koblenz. Im Juni hatte die Arbeitgeberseite eine weit fortgeschrittene Einigung kurzfristig zurückgezogen, die IG Metall kündigte daraufhin weitere Eskalationsschritte an.[1]

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kündigungsschutz gilt bis 31. Dezember 2029 und verlängert sich unter bestimmten Voraussetzungen bis 30. Juni 2030.
  • Im September 2025 hatte ZF den Abbau von rund 500 Arbeitsplätzen in Koblenz angekündigt.
  • Der Abbau läuft jetzt über Abfindungen, Altersteilzeit, eine Rentenbrücke und eine Transfergesellschaft mit 85 Prozent des Nettoentgelts.
  • Für die Produktion steht das künftige Zielbild fest, für die Entwicklung noch nicht.

Warum bleibt die Entwicklung die offene Baustelle?

Weiße Geschenkbox in Fabrikform mit orangefarbenem Band, Schloss und Anhänger »bis 2031«
ZF-Werk Koblenz: Produktion von Brems- und Fahrstabilitätssystemen sowie Entwicklung von Bremsen und Fahrerassistenzsystemen

Das Werk gehörte früher zu Lucas Automotive und kam mit der Übernahme von TRW im Jahr 2015 zu ZF. In Koblenz baut der Konzern Brems- und Fahrstabilitätssysteme, im Entwicklungszentrum entstehen Bremsen und Fahrerassistenzsysteme.

Das zweite Arbeitsgebiet gibt ZF gerade ab. Die Samsung-Tochter Harman kauft die Sparte für Assistenzsysteme zum Preis von rund 1,5 Milliarden Euro. Aus Koblenz wechseln laut Rhein-Zeitung rund 300 Beschäftigte mit. Damit verliert das Entwicklungszentrum Aufgaben, bevor der Konzern ihm neue zuweist. Tahta sagt dazu: „Am Zielbild für die Entwicklung wird noch gearbeitet.“[1]

Wie baut ZF Stellen ab, ohne zu kündigen?

Der Abbau läuft über freiwillige Abgänge. In einer Transfergesellschaft zahlt die Agentur für Arbeit bis zu zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld,[2] ZF stockt in Koblenz auf 85 Prozent des Nettoentgelts auf. Ältere Beschäftigte können über Altersteilzeit oder eine Rentenbrücke in den Ruhestand wechseln.

Der zweite Hebel ist die Arbeitszeit. Beschäftigte können Sonderzahlungen in freie Tage umwandeln, dazu kommen erweiterte Teilzeit und Sabbaticals. Jeder getauschte Tag senkt das Arbeitsvolumen, ohne dass eine Stelle wegfällt. Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz, nennt den Kündigungsausschluss in Verbindung mit diesen Instrumenten „das Herzstück der Vereinbarung“.[1]

Bündnis Koblenz: die Eckpunkte
Was der Tarifvertrag bei ZF in Koblenz regelt
bis 2031
Standortsicherung mit Zielbild, mindestens bis 31. Dezember 2031
bis 2029
keine betriebsbedingten Kündigungen, verlängerbar bis 30. Juni 2030
rund 500
Arbeitsplätze wollte ZF im September 2025 in Koblenz abbauen
85 %
des Nettoentgelts in der Transfergesellschaft, für bis zu zwölf Monate

Koblenz hat eine Jobgarantie, aber noch keinen Auftrag für seine Entwickler. Die Garantie hält nur so lange, wie ZF dem Standort Arbeit gibt.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was zeigt der Fall für die Zulieferer?

Den Werkzeugkasten kennt die Branche von Volkswagen. Im Tarifvertrag vom Dezember 2024 sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 ausgeschlossen, dafür verzichten die Beschäftigten vorerst auf eine Tariferhöhung von gut 5 Prozent. Aus dem eingesparten Geld bezahlt VW unter anderem kürzere Arbeitszeiten mit teilweisem Lohnausgleich und Altersteilzeit.[3] Beim Abbau in der Verwaltung sagte ZF zu, bis Mai 2028 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Koblenz geht darüber hinaus.

Andere Zulieferer verlangen dagegen mehr Arbeitszeit. Bei Valeo arbeitet die Belegschaft in Ebern ab 2027 länger, Aumovio fordert 40 Stunden ohne Lohnausgleich. ZF selbst verleiht Fachkräfte an Diehl Defence und hält sie so im Konzern.

Für Geschäftsführer im Mittelstand lohnt der Blick auf die Reihenfolge. Prüfen Sie vor einem Stellenabbau, welche Sonderzahlungen sich in Freizeit umwandeln lassen und ob Ihr Tarifvertrag dafür schon eine Öffnung vorsieht. Eine Transfergesellschaft setzt voraus, dass Sie sich vorab von der Agentur für Arbeit beraten lassen.[2] Klären Sie außerdem früh, welche Aufgaben der Standort nach dem Umbau übernimmt, denn ohne diese Antwort bleibt jede Jobgarantie eine Frist.

Quellen

[1] IG Metall Koblenz: „ZF Koblenz: Einigung zur Standortsicherung erreicht“ (23.09.2026)

[2] Bundesministerium der Justiz: „§ 111 SGB III Transferkurzarbeitergeld“

[3] IG Metall Wolfsburg: „Weihnachtswunder von Hannover sichert Volkswagen-Standorte ab“ (Dezember 2024)

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