Hausmeisterservice Vergleich 2026
Das sind die besten 37 Anbieter.

Markus Seyfferth Michael Dobler
Markus Seyfferth
& Michael Dobler
8 Min. Lesezeit
4,7 (128) Bewerten
Alle Angaben verifiziert Monatlich aktualisiert Von Fachredakteuren kuratiert Fokus DACH-Markt
Schlüsselbund an silberner Türklinke mit Etikett "Bin gleich da" und grünem Schraubenschlüssel-Anhänger

Ohne eigenen Hausmeister fallen Schäden spät auf, und bei Glätte im Winter haftet der Eigentümer. Wir haben 37 Anbieter für Hausmeisterservice in Deutschland, Österreich und der Schweiz geprüft, vom Facility-Management-Konzern bis zum regionalen Dienst.


Hausmeisterdienste: Empfohlene Anbieter

SFC Facility Management

ISO 9001 und 14001 GEFMA-Mitglied Berlin und Brandenburg

SFC Facility Management Berlin-Brandenburg ist ein Facility-Management-Dienstleister mit Hausmeisterservice für Eigentümergemeinschaften, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte in Berlin und Brandenburg. Zum Angebot gehören ein 24/7-Notfallservice und ein Angebot innerhalb von 24 Stunden.

SFC Facility Management Screenshot sfc-berlin-brandenburg.de

Die SFC Facility Management Berlin-Brandenburg GmbH hat ihre Büroanschrift in der Schönwalder Straße in Berlin; der Firmensitz liegt in Sinsheim. Das Unternehmen ist als Dienstleister für technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement in Berlin und Brandenburg tätig. Der Hausmeisterservice ist eine von mehreren Leistungen im Gebäudemanagement.

Der Hausmeisterservice umfasst tägliche oder wöchentliche Kontrollgänge, Funktionsprüfungen an Beleuchtung, Türen, Fenstern und technischen Anlagen sowie die Sichtkontrolle von Brandschutz und Notbeleuchtung. Kleinreparaturen an Schlössern, Sanitär und Leuchtmitteln erledigen die Hausmeister direkt, größere Arbeiten werden an Fachfirmen koordiniert. Hinzu kommen Winterdienst, Grünanlagenpflege und Müllmanagement mit Bereitstellen der Tonnen. Betreut werden Eigentümergemeinschaften (WEG), Wohnanlagen, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Industriegebäude und öffentliche Einrichtungen.

Ergänzend bietet SFC Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Entrümpelung, Elektrotechnik sowie Sanitär und Heizung an. Ein fester Hausmeister betreut das Objekt. Die Servicepakete werden individuell zusammengestellt; bei Notfällen wie Wasserschäden oder Heizungsausfall ist ein 24/7-Notdienst erreichbar. Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Leistungen und Einsatzhäufigkeit; ein Angebot erhalten Sie per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.

Das spricht für SFC Facility Management
Objektkontrollen
Tägliche oder wöchentliche Kontrollgänge mit Funktionsprüfung.
Kleinreparaturen
Schlösser, Sanitär und Leuchtmittel direkt durch den Hausmeister.
Fester Hausmeister
Persönlicher Ansprechpartner pro Objekt.
24/7-Notdienst
Erreichbar bei Wasserschäden, Stromausfall und Heizungsdefekt.
Saisonale Pflege
Winterdienst, Grünanlagen und Mülltonnenservice.
Breites Portfolio
Reinigung, Elektro, Sanitär und Heizung aus einer Hand.

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Was ist ein Hausmeisterservice, und brauchen Sie einen?

Schlüsselbund an silberner Türklinke mit Etikett "Bin gleich da" und grünem Schraubenschlüssel-Anhänger
Ein Hausmeisterservice hält Gebäude sicher, sauber und funktionsfähig, auch wenn kein eigener Hausmeister vor Ort ist.

Ein Hausmeisterservice ist ein externer Dienstleister, der Gebäude und Außenanlagen regelmäßig kontrolliert, kleine Schäden behebt und für Sauberkeit und Sicherheit sorgt. Eigentümer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften beauftragen ihn, sobald kein eigener Hausmeister vor Ort ist.

Was macht ein Hausmeisterservice konkret? Typische Aufgaben sind Rundgänge mit Begehungsprotokoll, die Kontrolle von Heizung, Aufzug und Beleuchtung, Kleinreparaturen sowie die Reinigung von Treppenhaus, Keller und Tiefgarage. Hinzu kommen Grünpflege, Mülltonnenservice, Winterdienst und die Koordination von Handwerkern.

Der wichtigste rechtliche Hintergrund ist die Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer müssen Gefahren auf ihrem Grundstück so weit wie zumutbar abwenden, etwa glatte Wege oder lose Bauteile. Die Gemeinde überträgt zusätzlich per Straßenreinigungssatzung das Räumen und Streuen der Gehwege an die Anlieger.

In Österreich heißt die Leistung Hausbetreuung. Seit dem Jahr 2000 werden dort keine neuen Hausbesorger-Dienstverhältnisse mehr begründet, Hausbetreuungsfirmen haben die Aufgaben übernommen. In der Schweiz spricht man von Hauswartung.

Lohnt sich ein externer Hausmeister? Für die meisten Wohnhäuser und kleineren Gewerbeobjekte ja, weil der Dienst Vertretung, Werkzeug und Erfahrung mitbringt und keine Arbeitgeberpflichten entstehen.

Trifft einer der sechs Punkte zu, sollten Sie die Betreuung Ihres Objekts klar regeln. Jeder weitere Treffer spricht für einen Dienst mit festem Leistungsverzeichnis und Notdienst.

Der 6-Punkte-Test: Wie dringend braucht Ihr Objekt einen Hausmeisterservice?
  • Kein eigener Hausmeister: Ihr Mehrfamilienhaus, Ihre Wohnanlage oder Ihr Gewerbeobjekt hat niemanden, der regelmäßig nach dem Rechten sieht.
  • Winterdienst: Gehwege und Zugänge müssen bei Schnee und Glätte nach der Satzung Ihrer Gemeinde geräumt und gestreut werden.
  • Außenanlagen: Zum Objekt gehören Grünflächen, eine Tiefgarage, Stellplätze oder ein Spielplatz.
  • Kleinschäden: Defekte Leuchten, klemmende Türen oder volle Mülltonnen bleiben liegen, weil niemand zuständig ist.
  • Kontrollen: Die Verwaltung schafft keine regelmäßigen Begehungen und kann Kontrollen nicht nachweisen.
  • Viele Gewerke: Reinigung, Garten, Winterdienst und Haustechnik sollen aus einer Hand kommen.

Schon ein Treffer zeigt Handlungsbedarf, denn die Verkehrssicherungspflicht trägt der Eigentümer auch dann, wenn niemand vor Ort ist. Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Dienst mit festem Leistungsverzeichnis.

Diese 6 Probleme löst ein externer Hausmeisterdienst

Ein grüner Eimer mit Henkel und Etikett "Heizung" steht auf Schnee neben einem kleinen Modellhaus
Winterdienst, Kontrollen und schnelle Reparaturen schützen Eigentümer vor Haftung und Folgeschäden.

Ein externer Hausmeisterdienst löst sechs typische Probleme: das Haftungsrisiko bei Glätte, liegengebliebene Kleinschäden, fehlende Kontrollen, unkoordinierte Gewerke, den Ausfall des eigenen Hausmeisters und Handwerker ohne Aufsicht. Welche davon Ihr Objekt treffen, hängt von Größe, Technik und Außenanlagen ab.

Die meisten Probleme bleiben lange unsichtbar. Sie zeigen sich erst nach einem Sturz auf dem Gehweg, bei einem Wasserschaden im Keller oder wenn Mieter sich über ein verschmutztes Treppenhaus beschweren.

Wer haftet beim Winterdienst? Grundsätzlich der Eigentümer. Er kann das Räumen und Streuen per Vertrag auf einen Hausmeisterservice übertragen, muss den Dienst aber stichprobenartig kontrollieren. Ein dokumentierter Einsatz mit Datum und Uhrzeit ist im Streitfall der wichtigste Nachweis.

Haftung bei Glätte

Stürzt jemand auf einem ungeräumten Weg, haftet der Eigentümer. Ein Hausmeisterservice mit vertraglich geregeltem Winterdienst übernimmt Räumen, Streuen und Dokumentation.

Liegengebliebene Kleinschäden

Defekte Leuchten oder tropfende Hähne ärgern Mieter und führen zu Folgeschäden. Der Hausmeister behebt Kleinigkeiten direkt und meldet größere Mängel.

Fehlende Kontrollen

Ohne regelmäßige Rundgänge fallen Schäden an Dach, Keller oder Haustechnik spät auf. Begehungsprotokolle schaffen Überblick und Nachweise.

Unkoordinierte Gewerke

Reinigung, Garten, Mülltonnen und Winterdienst laufen über verschiedene Firmen. Ein Hausmeisterservice bündelt die Aufgaben in einem Vertrag.

Ausfall des eigenen Hausmeisters

Urlaub und Krankheit eines angestellten Hausmeisters reißen Lücken. Externe Dienste stellen eine Vertretung aus ihrem Team.

Handwerker ohne Aufsicht

Fremdfirmen brauchen Zugang, Einweisung und Abnahme. Der Hausmeister öffnet, begleitet und prüft die Arbeiten vor Ort.

Welche Arten von Hausmeisterdiensten stehen zur Wahl?

Pyramide aus drei grünen Kisten mit Flagge "BUNDESWEIT" auf beigem Stab, vor hellem Hintergrund
Vom regionalen Dienst bis zum Facility-Management-Konzern: Die Anbieter unterscheiden sich in Reichweite und Leistungstiefe.

Der Markt teilt sich in sechs Typen: regionale Hausmeisterdienste, überregionale Facility-Management-Dienstleister, Hausbetreuung und Hauswartung in Österreich und der Schweiz, Gebäudereiniger mit Hausmeisterleistung, Hausverwaltungen mit eigenem Service und der angestellte Hausmeister im Objekt.

Welcher Typ passt, entscheidet vor allem Ihr Bestand. Eine Verwaltung mit Objekten in einer Stadt fährt mit einem regionalen Dienst und kurzen Wegen gut. Ein Bestandshalter mit Objekten in mehreren Bundesländern profitiert von einem Dienstleister mit bundesweitem Netz.

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeister und Facility Management? Facility Management umfasst den gesamten Betrieb eines Gebäudes, von der Technik bis zur kaufmännischen Verwaltung. Der Hausmeisterservice ist ein Teil davon und kümmert sich um die laufende Betreuung vor Ort. Die Gegenüberstellung zeigt, wann sich ein externer Dienst und wann ein angestellter Hausmeister lohnt.

Regionaler Hausmeisterdienst

Kleine und mittlere Betriebe betreuen Objekte in einer Stadt oder Region mit kurzen Wegen und festen Hausmeistern. Sie passen zu Verwaltungen mit lokalem Bestand.

Überregionaler FM-Dienstleister

Facility-Management-Unternehmen bieten Hausmeisterleistungen als Baustein neben Reinigung, Technik und Sicherheit. Sie passen zu großen Beständen an vielen Standorten.

Hausbetreuung und Hauswartung

In Österreich übernehmen Hausbetreuungsfirmen, in der Schweiz Hauswartungsfirmen die Aufgaben. Leistungen und Pakete sind auf die dortigen Regeln zugeschnitten.

Gebäudereiniger mit Hausmeisterleistung

Reinigungsfirmen erweitern ihr Angebot um Hausmeisterdienste und Winterdienst. Prüfen Sie, wie tief die technische Betreuung reicht.

Hausverwaltung mit Hausmeisterservice

Einige Hausverwaltungen bieten einen eigenen Hausmeisterservice an. Verwaltung und Betreuung kommen dann aus einer Hand, die Kontrolle liegt aber beim selben Unternehmen.

Angestellter Hausmeister

Große Wohnanlagen oder Betriebe beschäftigen einen eigenen Hausmeister vor Ort. Das sichert Präsenz, bringt aber Arbeitgeberpflichten und Vertretungsfragen mit sich.

Externer Hausmeisterservice
Dienstleistungsvertrag mit einer Firma
  • Vertretung bei Urlaub und Krankheit über das Team
  • Leistungen und Intervalle nach Leistungsverzeichnis
  • Keine Arbeitgeberpflichten für Eigentümer oder WEG
  • Passt zu kleinen und mittleren Objekten
Angestellter Hausmeister
Eigene Arbeitskraft im Objekt
  • Ständige Präsenz und kurze Wege
  • Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Sozialabgaben
  • Vertretung muss selbst organisiert werden
  • Lohnt sich meist erst bei großen Anlagen

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Worauf Sie bei der Auswahl eines Hausmeisterservices achten sollten

Sicherheits-Checkliste auf Klemmbrett mit Lupe, die auf blaue Arbeitskleidung zeigt
Einsatzgebiet, Leistungsverzeichnis und eine klare Winterdienstregelung entscheiden mehr als der Monatspreis.

Bei der Auswahl eines Hausmeisterservices prüfen Sie zuerst Einsatzgebiet und Leistungsumfang, danach die Regelung von Winterdienst und Haftung. Anschließend zählen Erreichbarkeit, eine feste Ansprechperson, Dokumentation, Erfahrung mit Ihrem Objekttyp sowie Preis und Vertrag.

Der günstigste Monatspreis nützt wenig, wenn der Dienst im Winter erst mittags kommt oder jede Woche ein anderer Hausmeister erscheint. Vergleichen Sie Angebote deshalb nur auf Basis eines gemeinsamen Leistungsverzeichnisses.

Wie finden Sie einen guten Hausmeisterservice? Fragen Sie andere Verwaltungen nach Erfahrungen, lassen Sie sich Referenzobjekte in Ihrer Nähe nennen und bestehen Sie auf einer Objektbegehung vor dem Angebot. Die folgenden acht Kriterien helfen beim Abgleich.

Einsatzgebiet
Ist der Dienst schnell vor Ort?

Viele Hausmeisterdienste arbeiten nur in einer Stadt oder Region. Kurze Anfahrten sind vor allem im Winterdienst und im Notfall entscheidend.

Objekt liegt im EinsatzgebietStandort oder Stützpunkt in der NäheAnfahrtszeit im NotfallKeine Anfahrtspauschale oder klar beziffert
Praxistipp: Fragen Sie, von welchem Standort aus Ihr Objekt betreut wird.
Leistungsumfang
Deckt der Dienst alle Aufgaben ab?

Vergleichen Sie Angebote nur auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses. Sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungen.

Objektkontrollen und KleinreparaturenTreppenhaus- und AußenreinigungGrünpflege und MülltonnenserviceZählerablesung und Handwerkerkoordination
Praxistipp: Erstellen Sie das Leistungsverzeichnis selbst und legen Sie die Liste allen Anbietern vor.
Winterdienst und Haftung
Wer haftet bei Glätte?

Der Vertrag sollte regeln, welche Flächen der Dienst wann räumt und streut und wer im Schadensfall haftet. Eine Betriebshaftpflicht des Dienstleisters gehört dazu.

Flächenplan für den WinterdienstEinsatzzeiten nach SatzungDokumentation jedes EinsatzesNachweis der Betriebshaftpflicht
Praxistipp: Lassen Sie sich die Versicherungspolice vor Vertragsschluss zeigen.
Erreichbarkeit
Wer hilft am Wochenende?

Wasserschäden und Stromausfälle halten sich nicht an Bürozeiten. Ein Notdienst mit klarer Reaktionszeit verhindert Folgeschäden.

Notdienst außerhalb der BürozeitenVereinbarte ReaktionszeitFeste TelefonnummerMeldeweg für Mieter
Praxistipp: Testen Sie die Hotline vor der Beauftragung mit einem Anruf am Abend.
Feste Ansprechperson
Kennt der Hausmeister Ihr Objekt?

Ein fester Hausmeister kennt Technik, Schlüssel und Bewohner. Häufige Wechsel kosten Zeit und führen zu Fehlern.

Namentlich benannter HausmeisterVertretungsregelungObjektleitung als zweite EbeneRegelmäßige Abstimmung mit der Verwaltung
Praxistipp: Lassen Sie sich den zuständigen Hausmeister vor dem Start vorstellen.
Dokumentation
Wie weisen Sie die Arbeit nach?

Begehungsprotokolle, Fotos und Einsatznachweise sichern Sie gegenüber Mietern, Eigentümern und Versicherung ab. Viele Anbieter nutzen dafür eine App oder ein Kundenportal.

Digitale BegehungsprotokolleFotos bei MängelnEinsatznachweise im WinterdienstZugang für die Verwaltung
Praxistipp: Bitten Sie um ein Musterprotokoll einer echten Begehung.
Erfahrung mit Ihrem Objekttyp
WEG, Mietshaus oder Gewerbe?

Eine Eigentümergemeinschaft braucht andere Abläufe als ein Bürogebäude. Erfahrung mit Ihrem Objekttyp spart Abstimmung.

Referenzen mit vergleichbaren ObjektenErfahrung mit Verwaltungen und BeirätenKenntnis der BetriebskostenabrechnungGewerbliche Anforderungen wie Schließdienst
Praxistipp: Fragen Sie nach zwei Referenzobjekten in Ihrer Nähe.
Preis und Vertrag
Was zahlen Sie wirklich?

Anbieter rechnen pauschal pro Objekt oder Monat, nach Stunden oder nach Einzelleistung ab. Erst Laufzeit, Kündigungsfrist und Zuschläge ergeben das Gesamtbild.

Pauschale oder StundensatzZuschläge für Notdienst und WinterdienstMaterial und EntsorgungLaufzeit und Kündigungsfrist
Praxistipp: Lassen Sie umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen getrennt ausweisen.
Bedarfscheck in 2 Minuten

Welcher Hausmeisterservice passt zu Ihrem Objekt?

Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Sie erhalten eine persönliche Übersicht per E-Mail. Unser Vergleich: Wir gleichen Ihre Antworten mit allen 37 recherchierten Anbietern ab.

Frage 1 von 5
Welches Objekt soll betreut werden?
Art und Größe des Objekts bestimmen Leistungsumfang und Anbietertyp.
Mehrfamilienhaus
Ein Wohnhaus mit mehreren Mietparteien.
WEG-Wohnanlage
Eine Eigentümergemeinschaft, betreut durch eine Verwaltung.
Gewerbe- oder Büroobjekt
Büros, Praxen, Läden oder Hallen.
Mehrere Objekte
Ein Bestand mit Objekten an verschiedenen Orten.
Frage 2 von 5
Wo liegt das Objekt?
Begriffe, Regeln und Anbieter unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Deutschland
Hausmeisterservice, Umlage nach Betriebskostenverordnung.
Österreich
Hausbetreuung statt Hausbesorger.
Schweiz
Hauswartung für Liegenschaften.
Mehrere Länder
Objekte in mehr als einem DACH-Land.
Frage 3 von 5
Welche Leistungen brauchen Sie?
Der Leistungsumfang entscheidet zwischen spezialisiertem Dienst und Komplettanbieter.
Kontrolle und Reparaturen
Objektkontrollen, Haustechnik und Kleinreparaturen.
Reinigung und Grünpflege
Treppenhaus, Außenanlagen und Garten.
Winterdienst
Räumen und Streuen nach der örtlichen Satzung.
Alles aus einer Hand
Komplette Objektbetreuung mit einem Vertrag.
Frage 4 von 5
Wie oft soll jemand vor Ort sein?
Die Einsatzfrequenz bestimmt Kosten und Anbieterwahl.
Täglich
Große Anlagen mit ständigem Bedarf.
Wöchentlich
Feste Rundgänge und Reinigungsintervalle.
Monatlich
Regelmäßige Kontrollen in kleineren Objekten.
Nur bei Bedarf
Einsätze auf Abruf und im Notfall.
Frage 5 von 5
Was ist Ihnen am wichtigsten?
Ihre Priorität entscheidet zwischen regionalem Dienst und überregionalem Dienstleister.
Schnelle Reaktion
Notdienst und kurze Anfahrtswege.
Feste Ansprechperson
Ein Hausmeister, der das Objekt kennt.
Digitale Dokumentation
Protokolle, Fotos und Kundenportal oder App.
Niedrige Kosten
Klare Pauschalen statt offener Stundenabrechnung.
Fast geschafft
Wohin sollen wir Ihre Übersicht senden?

Sagen Sie uns, wohin wir Ihre persönliche Empfehlung schicken dürfen. Sie kommt in wenigen Minuten per E-Mail.

Vielen Dank, {vorname}

Ihre persönliche Empfehlung ist unterwegs und kommt in wenigen Minuten per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

So beauftragen und starten Sie einen Hausmeisterservice

Stapel grüner Kunststoffkoffer mit schwarzen Verschlüssen, darauf ein Stempel mit "BEAUFTRAGT" und Holzgriff mit Schild "Aufsichtspflicht erfüllt"
In sechs Schritten vom Leistungsverzeichnis zur laufenden Objektbetreuung.

Die Beauftragung läuft in sechs Schritten: Objekt erfassen, Leistungsverzeichnis erstellen, Angebote mit Begehung einholen, Beschluss und Vertrag, Übergabe sowie laufende Kontrolle. Bei einer Eigentümergemeinschaft gehört der Beschluss der Eigentümerversammlung vor den Vertrag.

Muss die Eigentümerversammlung zustimmen? In der Regel ja. Die Beauftragung eines Hausmeisterservice ist eine Frage der ordnungsmäßigen Verwaltung, über die die Gemeinschaft beschließt. Die Verwaltung schließt anschließend den Vertrag und überwacht die Leistung. Was der Verwalter allein entscheiden darf, regeln Gesetz und Verwaltervertrag.

Planen Sie für den Start genug Zeit ein. Ein Wechsel zum Winter ist riskant, weil der neue Dienst Flächen, Zugänge und Einsatzzeiten erst kennenlernen muss. Ideal ist eine Übergabe im Spätsommer.

Vorbereitung

Objekt erfassen

Erfassen Sie Flächen, Technik, Außenanlagen und die Pflichten aus der Satzung Ihrer Gemeinde. Notieren Sie, was heute schon erledigt wird und was fehlt.

Flächen und Anlagen auflistenWinterdienstflächen markierenBisherige Kosten zusammenstellen
1
Planung

Leistungsverzeichnis erstellen

Legen Sie jede Aufgabe mit Intervall fest, von der Objektkontrolle bis zum Mülltonnenservice. Das Verzeichnis ist die Grundlage für alle Angebote.

Aufgaben und Intervalle festlegenReaktionszeiten definierenUmlagefähige Leistungen kennzeichnen
2
Vergleich

Angebote und Begehung

Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und lassen Sie jeden Anbieter das Objekt vorher besichtigen. Seriöse Dienste kalkulieren erst nach einer Begehung.

Objektbegehung vereinbarenAngebote auf ein Jahr hochrechnenReferenzen prüfen
3
Vertrag

Beschluss und Vertrag

Regeln Sie Laufzeit, Haftung, Winterdienst und Kündigung schriftlich. Bei einer Eigentümergemeinschaft entscheidet in der Regel die Eigentümerversammlung, die Verwaltung schließt den Vertrag.

Beschluss der EigentümerversammlungHaftung und Versicherung regelnVertrag unterschreiben
4
Start

Übergabe

Übergeben Sie Schlüssel, Pläne und Ansprechpartner und informieren Sie Mieter oder Eigentümer über den neuen Dienst.

Objektbuch und Schlüssel übergebenAushang im TreppenhausMeldeweg für Schäden festlegen
5
Laufend

Kontrollieren und auswerten

Prüfen Sie die Arbeit stichprobenartig, vor allem im Winterdienst. Einmal im Jahr gleichen Sie Leistungen, Protokolle und Kosten mit dem Vertrag ab.

Stichproben vor OrtProtokolle auswertenJahresgespräch mit dem Anbieter
6
6
Schritte bis zur laufenden Betreuung
2 bis 3
Angebote auf Basis eines Leistungsverzeichnisses
§ 2 Nr. 14
BetrKV: Hauswartkosten umlagefähig
1×
Jahresauswertung mit dem Anbieter

Die häufigsten Fehler bei der Beauftragung

Grüner Besen neben Clipboard mit Fragezeichen und Text "Leistungen?" auf weißem Hintergrund
Ohne schriftliches Leistungsverzeichnis lässt sich ein Hausmeisterservice weder vergleichen noch kontrollieren.

Am häufigsten fehlt ein schriftliches Leistungsverzeichnis, oder der Winterdienst ist nicht klar geregelt. Ebenso verbreitet: Eigentümer wählen den billigsten Anbieter ohne Begehung, kontrollieren die Einsätze nicht, vermischen umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten und binden sich zu lange.

Viele dieser Fehler entstehen aus Zeitdruck. Die Verwaltung braucht schnell einen Dienst, und das erste brauchbare Angebot gewinnt. Die Folgen zeigen sich dann in der Betriebskostenabrechnung oder nach dem ersten Wintereinbruch.

Welche Hausmeisterkosten sind umlagefähig? Nach § 2 Nr. 14 BetrKV dürfen Vermieter die Kosten für den Hauswart umlegen, soweit dieser Pflege-, Kontroll- und Reinigungsaufgaben übernimmt. Reparaturen und Verwaltungsarbeit gehören nicht dazu. Deshalb sollte der Vertrag beide Bereiche getrennt ausweisen.

1
Leistungen nur mündlich vereinbart

Ohne schriftliches Leistungsverzeichnis streiten Verwaltung und Dienst später darüber, was vereinbart war.

Halten Sie jede Aufgabe mit Intervall im Vertrag fest.
2
Winterdienst ohne klare Regelung

Flächen, Uhrzeiten und Haftung sind nicht geregelt. Nach einem Sturz ist unklar, wer zahlt.

Vereinbaren Sie einen Flächenplan, Einsatzzeiten nach Satzung und eine Dokumentationspflicht.
3
Billigster Anbieter ohne Begehung

Ein Angebot ohne Objektbesichtigung unterschätzt oft den Aufwand. Nachträge oder schlechte Leistung folgen.

Beauftragen Sie nur Anbieter, die das Objekt vorher angesehen haben.
4
Keine Kontrolle der Einsätze

Rundgänge und Reinigungen werden abgerechnet, aber niemand prüft, ob sie stattfinden.

Verlangen Sie Protokolle und prüfen Sie stichprobenartig vor Ort.
5
Kosten nicht getrennt ausgewiesen

Reparaturen und Verwaltungsarbeit stecken in derselben Pauschale wie umlagefähige Leistungen. Die Betriebskostenabrechnung wird angreifbar.

Lassen Sie umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile getrennt abrechnen.
6
Zu lange Bindung

Mehrjährige Verträge ohne Ausstiegsklausel halten Sie auch bei schlechter Leistung fest.

Vereinbaren Sie eine kurze Erstlaufzeit und ein Sonderkündigungsrecht bei Mängeln.

Was kostet ein Hausmeisterservice?

Grünes Sparschwein mit Kappe und Schaufel neben Schild "Pauschale"
Die Kosten für einen Hausmeisterservice hängen vom Leistungsverzeichnis ab, Hauswartkosten sind in Deutschland teilweise umlagefähig.

Was ein Hausmeisterservice kostet, hängt von Objektgröße, Leistungsverzeichnis, Einsatzhäufigkeit und Region ab. Die Anbieter rechnen mit Monatspauschalen je Objekt, nach Stunden, mit Saisonpaketen oder individuell nach Begehung ab. Nur wenige der geprüften Anbieter veröffentlichen Preise.

Was kostet ein Hausmeister pro Stunde? Eine seriöse Zahl lässt sich ohne Objekt kaum nennen, denn Anfahrt, Zuschläge und Material verändern den Preis stark. Ein veröffentlichtes Beispiel ist eine Mindest-Monatspauschale von 198 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ein Basispaket in Österreich.

Sind Hausmeisterkosten Nebenkosten? In Deutschland ja, soweit sie unter § 2 Nr. 14 BetrKV fallen und im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart sind. Fordern Sie Angebote deshalb mit getrennt ausgewiesenen Anteilen an und rechnen Sie alle Posten, inklusive Winterdienst und Notdienst, auf ein Jahr hoch.

Monatspauschale je Objekt ab 198 € pro Monat

Ein geprüfter Anbieter aus Österreich veröffentlicht eine Mindest-Monatspauschale von 198 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für sein Basispaket. Die meisten anderen nennen Pauschalen erst im Angebot.

Abrechnung nach Stunden auf Anfrage pro Einsatzstunde

Für Einsätze auf Abruf und Kleinreparaturen rechnen viele Dienste nach Stunden ab. Achten Sie auf Anfahrtspauschalen und Mindestzeiten.

Saisonpakete auf Anfrage pro Saison

Winterdienst und Grünpflege bieten viele Anbieter als eigene Pakete an. Der Preis hängt von Fläche, Bereitschaft und Zahl der Einsätze ab.

Individuelles Angebot auf Anfrage nach Objekt

Die meisten geprüften Anbieter kalkulieren nach einer Begehung. Grundlage sind Objektgröße, Leistungsverzeichnis, Intervalle und Region.

Umlagefähig oder nicht?

In Deutschland dürfen Vermieter Hauswartkosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV auf die Mieter umlegen. Ausgenommen sind Anteile für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung. Lassen Sie sich deshalb Reparaturen und Verwaltungsaufgaben getrennt ausweisen, sonst wird die Betriebskostenabrechnung angreifbar.

Der Dr.-Web-Quizmaster
Wissenstest
Wie gut kennen Sie sich mit Hausmeisterdiensten aus?
5 Fragen aus dem Artikel. Wählen Sie Ihre Antwort, dann decken Sie die Lösung auf.
1 Wer trägt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für ein Mietshaus? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: B. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Er kann Aufgaben wie den Winterdienst vertraglich an einen Hausmeisterservice übertragen, behält aber eine Pflicht zur Kontrolle.
2 Welche Hausmeisterkosten darf ein Vermieter in Deutschland nicht auf die Mieter umlegen? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: B. Nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung sind Hauswartkosten umlagefähig. Ausgenommen sind Anteile für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung.
3 Wie heißt der Hausmeisterservice in der Schweiz? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. In der Schweiz spricht man von Hauswartung und Hauswart. In Österreich heißt die Leistung Hausbetreuung, der frühere Hausbesorger ist ein Auslaufmodell.
4 Was beschreibt ein Leistungsverzeichnis? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: C. Das Leistungsverzeichnis legt fest, welche Arbeiten der Hausmeisterservice in welchem Rhythmus übernimmt. Ohne diese Liste lassen sich Angebote kaum vergleichen.
5 Was bleibt beim Eigentümer, wenn er den Winterdienst übertragen hat? Aufklappen ↓
Auflösung aufdecken ↓
Richtig: A. Mit dem Vertrag geht die Ausführung auf den Dienstleister über. Der Eigentümer muss aber stichprobenartig prüfen, ob geräumt und gestreut wird.

Glossar: Begriffe rund um den Hausmeisterservice kurz erklärt

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Hausmeisterservice, Objektbetreuung und Winterdienst in Deutschland, Österreich und der Schweiz, kompakt und anbieterneutral erklärt.

Objektbetreuung

Objektbetreuung umfasst alle laufenden Arbeiten, die ein Gebäude sicher, sauber und funktionsfähig halten. Der Begriff wird oft gleichbedeutend mit Hausmeisterservice verwendet.

Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Zum infrastrukturellen Gebäudemanagement zählen Dienste wie Reinigung, Hausmeisterleistungen, Winterdienst, Grünpflege und Empfang. Die Abgrenzung beschreibt die Norm DIN 32736.

Technisches Gebäudemanagement

Das technische Gebäudemanagement betreibt und wartet Anlagen wie Heizung, Lüftung, Aufzüge und Elektrik. Hausmeister übernehmen hier meist Sichtkontrollen und einfache Arbeiten, Fachfirmen die Wartung.

Leistungsverzeichnis

Im Leistungsverzeichnis stehen alle Aufgaben des Hausmeisterservice mit ihrem Intervall. Das Dokument ist Grundlage für Angebot, Vertrag und Kontrolle.

Verkehrssicherungspflicht

Wer ein Grundstück öffnet, muss Gefahren für andere so weit wie zumutbar abwenden. Für Eigentümer folgt die Pflicht aus § 823 BGB, etwa bei glatten Wegen oder losen Bauteilen.

Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streupflicht verlangt, Gehwege und Zugänge bei Schnee und Glätte zu sichern. Uhrzeiten und Umfang regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Straßenreinigungssatzung

Mit dieser Satzung überträgt die Gemeinde die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen an die Anlieger. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Betriebskostenverordnung

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet die Kosten, die ein Vermieter in Deutschland auf die Mieter umlegen darf. Hauswartkosten stehen in § 2 Nr. 14.

Begehungsprotokoll

Im Begehungsprotokoll hält der Hausmeister fest, was er bei einem Rundgang geprüft und welche Mängel er gefunden hat. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Verwaltung und Versicherung.

Objektbuch

Das Objektbuch sammelt Pläne, Schlüssellisten, Ansprechpartner, Zählerstände und Wartungstermine eines Gebäudes. Bei einem Anbieterwechsel erleichtert das Buch die Übergabe.

Kleinreparatur

Kleinreparaturen sind einfache Arbeiten wie der Tausch eines Leuchtmittels oder das Nachstellen einer Tür. Größere Instandsetzungen übernehmen Handwerksbetriebe.

Notdienst

Ein Notdienst ist außerhalb der normalen Arbeitszeiten erreichbar, etwa bei Wasserschäden oder Stromausfall. Viele Hausmeisterdienste koordinieren dann die passenden Fachfirmen.

Hausbetreuung

Hausbetreuung ist der österreichische Begriff für den Hausmeisterservice. Seit dem Jahr 2000 werden in Österreich keine neuen Hausbesorger-Dienstverhältnisse mehr begründet, Hausbetreuungsfirmen haben die Aufgaben übernommen.

Hauswartung

In der Schweiz heißt der Hausmeisterservice Hauswartung. Hauswarte können sich mit einem eidgenössischen Fachausweis weiterbilden.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen rund um den Hausmeisterservice, kurz und anbieterneutral beantwortet. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung.

Was macht ein Hausmeisterservice?

Ein Hausmeisterservice kontrolliert Gebäude und Außenanlagen, behebt Kleinschäden und sorgt für Sauberkeit und Sicherheit. Zu den Aufgaben gehören Rundgänge, Treppenhausreinigung, Grünpflege, Mülltonnenservice und Winterdienst. Viele Dienste koordinieren außerdem Handwerker und bieten einen Notdienst.

Was kostet ein Hausmeisterservice?

Die Kosten hängen von Objektgröße, Leistungsumfang, Einsatzhäufigkeit und Region ab. Anbieter rechnen mit Monatspauschalen, nach Stunden oder mit Saisonpaketen ab, die meisten nennen Preise erst nach einer Begehung. Ein veröffentlichtes Beispiel ist eine Mindest-Monatspauschale von 198 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für ein Basispaket in Österreich.

Sind Hausmeisterkosten auf Mieter umlegbar?

Ja, in Deutschland dürfen Vermieter Hauswartkosten nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ausgenommen sind Anteile für Reparaturen, Erneuerungen und Hausverwaltung. Lassen Sie diese Anteile im Vertrag getrennt ausweisen.

Wer haftet beim Winterdienst?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer, weil er die Verkehrssicherungspflicht trägt. Er kann das Räumen und Streuen vertraglich auf einen Hausmeisterservice übertragen. Eine Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle bleibt aber bei ihm.

Was gehört in einen Hausmeistervertrag?

Ein Hausmeistervertrag regelt das Leistungsverzeichnis mit Intervallen, Reaktionszeiten, den Winterdienst mit Flächen und Haftung, Preise, Laufzeit und Kündigung. Sinnvoll sind außerdem Regeln zur Dokumentation und ein Nachweis der Betriebshaftpflicht.

Braucht eine Eigentümergemeinschaft einen Beschluss für den Hausmeisterservice?

In der Regel ja. Die Eigentümerversammlung beschließt über die Beauftragung, die Verwaltung schließt danach den Vertrag. Was der Verwalter allein entscheiden darf, ergibt sich aus Wohnungseigentumsgesetz und Verwaltervertrag.

Externer Hausmeisterservice oder angestellter Hausmeister?

Für die meisten Wohnhäuser und kleineren Gewerbeobjekte ist ein externer Hausmeisterservice die einfachere Lösung. Der Dienst stellt Vertretung, Werkzeug und Erfahrung, Arbeitgeberpflichten entfallen. Ein angestellter Hausmeister lohnt sich vor allem bei großen Anlagen mit täglichem Bedarf.

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeisterservice, Hausbetreuung und Hauswartung?

Gemeint ist im Kern dieselbe Leistung. In Deutschland spricht man von Hausmeisterservice, in Österreich von Hausbetreuung und in der Schweiz von Hauswartung. Unterschiede bestehen bei rechtlichen Rahmenbedingungen und typischen Paketen.

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Michael Dobler & Markus Seyfferth
Autoren
Michael Dobler und Markus Seyfferth bilden das Autorenduo hinter den Vergleichen von Dr. Web. Anbietervergleiche sind ihre Spezialität und entstehen grundsätzlich gemeinsam: Praxiswissen aus über drei Jahrzehnten Web trifft auf den strategischen Rundum-Blick eines Chefredakteurs, damit Entscheider ohne Umwege die beste Wahl für ihr Business treffen.
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