Tesla bringt den Cybercab noch im August auf öffentliche Straßen in Austin, zuerst mit eigenen Mitarbeitern an Bord. Das Fahrzeug hat weder Lenkrad noch Pedale. Die US-Norm, die ein Bremspedal bis heute vorschreibt, wird gerade erst umgeschrieben.

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Den Zeitplan für den Cybercab berichtet der Branchendienst The Information, Reuters griff die Meldung am 17. August auf. Am 26. August endet in Washington die Frist für Stellungnahmen zu der Vorschrift, die Fahrzeuge ohne Bremspedal erlauben soll. Beide Termine fallen in dieselbe Woche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tesla startet den Cybercab laut The Information mit Mitarbeiterfahrten in Austin, wenige Tage später soll er im Robotaxi-Dienst fahren. Gegenüber Reuters äußerte sich der Konzern nicht.
  • Eine befristete Ausnahmegenehmigung hat Tesla für das Fahrzeug ohne Lenkrad und Pedale nicht beantragt.
  • Zoox brauchte Ausnahmen aus acht Sicherheitsnormen, seine Genehmigung vom 31. Juli 2026 begrenzt den Bau auf 2.500 Fahrzeuge im Jahr.
  • Die geplante Streichung der Bremspedal-Pflicht aus der Norm FMVSS Nr. 135 ist bis heute ein Entwurf.

Warum verzichtet Tesla auf eine Ausnahmegenehmigung?

Lenkrad an weißer Wand mit Text: „Wird nicht mehr gebraucht, Austin, August 2026“
US-Hersteller können Fahrzeuge durch Selbstzertifizierung auf den Markt bringen, die NHTSA prüft nachträglich. Nur bei Normnichterfüllung ist eine befristete Ausnahmegenehmigung erforderlich

Das US-Recht kennt zwei Wege auf die Straße. Im Regelfall bescheinigt der Hersteller selbst, dass sein Fahrzeug alle Bundes-Sicherheitsnormen erfüllt, die Verkehrsaufsicht NHTSA prüft erst hinterher. Diese Selbstzertifizierung kennt weder Wartezeit noch Stückzahlgrenze. Den zweiten Weg nimmt nur ein Hersteller, der eine Norm nicht erfüllen kann: eine befristete Ausnahme nach Paragraf 30113 des US-Verkehrsrechts, gedeckelt bei 2.500 Fahrzeugen im Jahr.

Für den Cybercab liegt kein solcher Antrag vor, obwohl die Behörde jeden davon im Federal Register veröffentlicht, im Fall Zoox im März 2026. Tesla setzt stattdessen auf den Maßstab von morgen: Am 26. Juni 2026 schlug die NHTSA vor, die Pflicht zum Bremspedal in der Norm FMVSS Nr. 135 auf Fahrzeuge mit manuellen Bedienelementen zu beschränken.[1] Die Kommentarfrist läuft nach einer Verlängerung bis zum 26. August 2026.[2] Bis zur endgültigen Regel gilt der alte Wortlaut, wie unsere Analyse zum Abbau der Lenkrad- und Pedalvorschriften zeigt.

Was verrät der Fall Zoox über den zweiten Weg?

Zoox erklärte 2022 ebenfalls, sein Robotaxi erfülle alle Normen. Nach einer Untersuchung der Behörde stellte das Amazon-Unternehmen doch einen Antrag. Die Genehmigung vom 31. Juli 2026 befreit den Wagen von Teilen aus acht Normen, darunter die Bremsnorm Nr. 135, und knüpft den Betrieb an eine verschärfte Aufsicht mit einzeln erteilten Betriebsfreigaben.[3] General Motors gab zwei vergleichbare Anträge auf, bevor die Behörde überhaupt entschied.

Der Preis dieses Weges steht in der Genehmigung selbst: 2.500 Fahrzeuge im Jahr. Tesla nannte im Oktober 2024 einen Zielpreis unter 30.000 US-Dollar, umgerechnet unter 26.100 Euro (Kurs 0,87 am 18. August 2026). Eine Kalkulation für den Massenmarkt verträgt diese Grenze nicht. Der Verzicht auf den Antrag folgt also der geplanten Stückzahl.

Tesla verlässt sich nicht auf eine Ausnahme, sondern auf eine Regel, die es noch gar nicht gibt. Europäische Flottenbetreiber können diese Wette nicht nachspielen, weil hier jede Genehmigung vor der ersten Fahrt vorliegen muss.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Zwei Wege zum Fahrzeug ohne Lenkrad
Zahlen zum Marktstart des Cybercab in Austin und zur Ausnahmegenehmigung, die Zoox für sein Robotaxi erhielt. Alle Beträge in Euro, umgerechnet mit 0,87 am 18. August 2026.

Der Weg über die Ausnahme

Normen, von denen Zoox befreit ist
8
darunter die Bremsnorm Nr. 135, die Sichtnorm Nr. 111 und der Insassenschutz Nr. 208
Obergrenze der Ausnahmegenehmigung
2.500
Fahrzeuge im Jahr, festgelegt in Paragraf 30113 des US-Verkehrsrechts
Genehmigung für Zoox erteilt
31.07.2026
verbunden mit verschärfter Aufsicht und einzeln erteilten Betriebsfreigaben

Der Weg über die Selbstzertifizierung

Ausnahmeanträge Teslas für den Cybercab
0
im Federal Register ist kein Antrag veröffentlicht, der Antrag von Zoox lag dort im März 2026 zur Kommentierung
Angekündigter Zielpreis des Cybercab
unter 26.100 €
genannt bei der Vorstellung im Oktober 2024, entspricht unter 30.000 US-Dollar
In Europa gilt die umgekehrte Reihenfolge
Eine Selbstzertifizierung kennt das EU-Recht nicht. Jedes Fahrzeug braucht die Genehmigung vor dem Verkauf, das automatisierte Fahrsystem zusätzlich eine eigene.
2022/1426
Durchführungsverordnung der EU für die Genehmigung automatisierter Fahrsysteme
§ 1e StVG
verlangt in Deutschland genehmigten Betriebsbereich, Technische Aufsicht und risikominimalen Zustand

Was bedeutet der Start für Europa?

Im EU-Recht existiert keine Selbstzertifizierung. Jedes Fahrzeug braucht vor dem Verkauf eine Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858, das automatisierte Fahrsystem zusätzlich eine eigene nach der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426. Deutschland verlangt zusätzlich einen genehmigten Betriebsbereich, eine Technische Aufsicht und ein Fahrzeug, das sich selbst in einen risikominimalen Zustand versetzt.[4]

Anbieter nehmen in Europa deshalb den Umweg über bereits genehmigte Modelle. Waymo holt sich 3.200 Zeekr-Fahrzeuge trotz 102 Prozent Strafzoll in die Flotte, Pony.ai und Uber bringen über 2.000 Robotaxis nach Europa. Peking verschiebt die Maßstäbe zusätzlich mit einer verbindlichen Norm für die Stufe 3.

Für Flottenbetreiber folgen daraus zwei Aufgaben. Zunächst gehört die Zulassungsgrundlage in jede Ausschreibung, weil eine amerikanische Selbstzertifizierung hier nichts wert ist. Danach gehören Betriebsbereich und Technische Aufsicht als dauerhafte Personalposten in die Kalkulation, nicht als einmalige Hürde vor dem Start.

Quellen

[1] Federal Register: „Modernization of FMVSS No. 135 To Accommodate ADS-Equipped Vehicles“ (26. Juni 2026)

[2] Federal Register: Verlängerung der Kommentarfrist bis zum 26. August 2026 (28. Juli 2026)

[3] Federal Register: Ausnahmegenehmigung der NHTSA für das Robotaxi von Zoox (31. Juli 2026)

[4] Bundesministerium der Justiz: Paragraf 1e Straßenverkehrsgesetz, Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion (abgerufen am 18. August 2026)

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