Der Cloud-Anbieter des Fernsehsenders Nine PBS in St. Louis verschwand im März, seither liegen 50 Terabyte Sendearchiv unerreichbar in einem fremden Rechenzentrum. Der Vertrag räumte dem Sender 30 Tage für den Datenabzug ein und half trotzdem nicht. Für europäische Verträge schreibt der Data Act dieselbe Frist inzwischen vor.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenAm 6. März 2026, einen Tag vor Vertragsende, kappte der Cloud-Anbieter Open Source Storage den Zugang von Nine PBS zum eigenen Archiv. Seitdem streiten drei Parteien vor zwei Gerichten darüber, wer 70 Jahre Fernsehgeschichte herausgeben muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Nine PBS lagerte rund 50 Terabyte Archivmaterial bei Open Source Storage.
- Laut Klageschrift sperrte der Anbieter den Zugang am 6. März 2026 ohne Vorwarnung.
- Physisch liegen die Bestände bei Iron Mountain in Denver.
- Artikel 25 des Data Act verlangt seit dem 12. September 2025 eine vertragliche Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen.
Wie verliert ein Sender den Zugang zum eigenen Archiv?

Der Zugang endete früher als der Vertrag. St. Louis Regional Public Media, auf Sendung als Nine PBS, speicherte seit 2019 bei Open Source Storage. Der jüngste Jahresvertrag lief bis zum 6. März 2026 und sicherte dem Sender das Eigentum an den Daten sowie 30 Tage für den Abzug zu. Laut Klageschrift sperrte der Anbieter einen Tag vor Ablauf, ohne Ankündigung. Nach denselben Unterlagen war die Firmenwebsite verschwunden und die Eintragung in Colorado als säumig geführt.
Nine PBS klagte im April gegen Open Source Storage und dessen Präsidenten Charles Wells, im Juli zusätzlich gegen Iron Mountain. Ein Gericht in Denver untersagte dem Rechenzentrumsbetreiber daraufhin, die Dateien zu löschen.
Warum schützt der Vertrag nicht vor dem Rechenzentrum?
Der Vertrag bindet den Anbieter, nicht dessen Vermieter. Open Source Storage mietete die Kapazität bei Iron Mountain, und der Betreiber kennt nur seinen eigenen Kunden. Nach der Klageschrift verweigerte Iron Mountain die Herausgabe mit dem Hinweis, die Systeme im Rechenzentrum gehörten Open Source Storage. Eigentum an den Daten und Verfügungsgewalt über die Hardware fallen damit auseinander, und die Hardware gewinnt.
Dieselbe Kette zerlegte 2013 den Speicherdienst Nirvanix. Nach dem Insolvenzantrag blieben den Kunden zwei Wochen für teils petabytegroße Bestände, und viele hatten nie direkt gebucht, sondern über IBM, Dell oder HP. Dass ein Dritter auf der Infrastrukturebene über Erreichbarkeit entscheidet, zeigte zuletzt die Domain-Sperre in der .com-Registry. Wie schnell daraus ein Totalverlust wird, führte der Angriff auf Rumäniens Grundbuch vor.
Ein Cloud-Vertrag klärt, wem die Daten gehören. Über den Zugriff entscheidet trotzdem, wer die Rechnung des Rechenzentrums bezahlt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was der US-Sender verloren hat und welche Fristen europäische Verträge seit dem Data Act enthalten müssen.
Wem gehört was in der Speicherkette
Was verlangt der Data Act von Ihrem Cloud-Vertrag?
Seit dem 12. September 2025 gehört der Ausstieg in den Vertrag. Artikel 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 verlangt einen schriftlichen Vertrag, der die Übertragung aller exportierbaren Daten innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen zusichert und die Kündigungsfrist für den Wechsel auf höchstens zwei Monate begrenzt.[1] Genannt ist auch die Pflicht des Anbieters, die Ausstiegsstrategie seines Kunden zu unterstützen. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen alle Wechselentgelte.[2]
Papier ersetzt trotzdem keinen zweiten Speicherort. Paragraf 257 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs verlangt, dass aufbewahrte Unterlagen während der gesamten Frist verfügbar und lesbar bleiben, bei Handelsbüchern und Abschlüssen zehn Jahre lang.[3] Ein gesperrtes Cloud-Konto verletzt diese Pflicht auch dann, wenn der Anbieter den Fehler gemacht hat. Anbieter mit europäischem Standort werben damit, etwa Fastmail mit seiner EU-Datenregion in Amsterdam.
Vor der nächsten Verlängerung gehört geklärt, welcher Subunternehmer die Bestände hält. Daneben gehört ein zweiter, vom Anbieter unabhängiger Bestand, dazu ein jährlicher Testabzug, der die Wiederherstellung prüft. Den Aufbau dieser Kette beschreibt der Überblick zu Backup-Strategien 2026, die Fristen für den Schriftverkehr klärt der Beitrag zur E-Mail-Archivierung.
Quellen
[1] Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: „Verordnung (EU) 2023/2854, Artikel 25, Vertragsklauseln für den Wechsel“
[2] Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: „Verordnung (EU) 2023/2854, Artikel 29, Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten“
[3] Bundesamt für Justiz: „Paragraf 257 HGB, Aufbewahrung von Unterlagen und Aufbewahrungsfristen“
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