Betriebsarzt Vergleich
2026
Das sind die besten 37 Anbieter.
Ab der ersten beschäftigten Person brauchen Unternehmen eine betriebsärztliche Betreuung, und viele kleine Betriebe merken das erst bei einer Kontrolle oder nach einem Arbeitsunfall. Wir haben 37 Anbieter in Deutschland, Österreich und der Schweiz geprüft.
AUVAsicher ist das kostenlose Präventionsangebot der AUVA für Kleinbetriebe in Österreich. Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner betreuen Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten direkt im Betrieb.
auva.at
AUVAsicher ist ein Angebot der AUVA, des öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträgers in Österreich. AUVAsicher ist ein öffentlicher Präventionsdienst und kein kommerzieller Anbieter. Die Betreuung ist für die Betriebe kostenlos.
Das Angebot richtet sich an Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten je Arbeitsstätte, bei Filialbetrieben insgesamt höchstens 250. Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner kommen in den Betrieb. Der Betreuungsbericht dient als Beleg für die gesetzlich vorgeschriebene präventivdienstliche Betreuung nach § 78a ASchG.
Die Betreuung läuft über die Anmeldung bei der AUVA und deren Landesstellen. Kosten entstehen für berechtigte Kleinbetriebe nicht, deshalb besteht kein Preismodell. Für größere Betriebe ist das Angebot nicht vorgesehen.
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Was ist ein Betriebsarzt, und braucht Ihr Unternehmen einen?

Ein Betriebsarzt ist eine Ärztin oder ein Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, der Arbeitgeber und Beschäftigte zu Gesundheit am Arbeitsplatz berät. In Deutschland besteht die Pflicht zur Bestellung ab der ersten beschäftigten Person, in Österreich ebenso. Die meisten kleinen und mittleren Betriebe beauftragen dafür einen externen Dienst.
Grundlage in Deutschland ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Nach § 2 ASiG bestellen Arbeitgeber Betriebsärzte, die DGUV Vorschrift 2 der gesetzlichen Unfallversicherung legt den Umfang fest. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wählen zwischen einer Regelbetreuung für Kleinbetriebe und dem Unternehmermodell. Größere Betriebe erhalten eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten und einen betriebsspezifischen Teil.
Was macht ein Betriebsarzt konkret? Er berät bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit und führt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV durch. Hinzu kommen Mutterschutz, Wiedereingliederung nach Krankheit und Fragen zu Impfungen. Der Betriebsarzt ist dabei fachlich weisungsfrei und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
In Österreich regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die arbeitsmedizinische Betreuung über eine jährliche Präventionszeit. Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten können die kostenlose Betreuung durch AUVAsicher nutzen. In der Schweiz verlangt die EKAS-Richtlinie 6508 den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, sobald besondere Gefährdungen vorliegen. Viele Betriebe erfüllen das über eine Branchenlösung.
Einen fest angestellten Werksarzt brauchen nur große Unternehmen. Alle anderen schließen einen Vertrag mit einem überbetrieblichen Dienst, einem regionalen Zentrum oder einem digitalen Anbieter, der Ärztinnen und Ärzte vor Ort einsetzt.
Trifft der erste Punkt des Tests zu, sind Sie zur Betreuung verpflichtet. Jeder weitere Treffer erhöht den Bedarf an Vorsorgen und Beratung und spricht für einen Anbieter mit festem Ansprechpartner.
- Beschäftigte: Mindestens eine Person arbeitet für Sie, auch in Teilzeit oder als Minijob.
- Pflichtvorsorge: Im Betrieb fallen Tätigkeiten mit Lärm, Gefahrstoffen, Feuchtarbeit oder Infektionsgefährdung an.
- Nacht und Fahrten: Mitarbeitende arbeiten nachts, im Schichtdienst oder steuern Fahrzeuge und Maschinen.
- Mutterschutz: Schwangere, Stillende oder Jugendliche arbeiten in Ihrem Betrieb.
- Fehlzeiten: Längere Krankheitsfälle häufen sich, und die Wiedereingliederung läuft ohne festen Ablauf.
- Gefährdungsbeurteilung: Ihre Gefährdungsbeurteilung ist veraltet oder klammert psychische Belastung aus.
Der erste Punkt genügt bereits: In Deutschland und Österreich besteht die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Betreuung ab der ersten beschäftigten Person. Die weiteren Punkte zeigen, wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht und wie eng der Kontakt zum Betriebsarzt sein sollte.
Diese 6 Probleme löst ein externer Betriebsarzt

Ein externer Betriebsarzt löst sechs typische Probleme: unklare Pflichten, verpasste Vorsorgetermine, Lücken in der Gefährdungsbeurteilung, eine ungeplante Wiedereingliederung, offene Fragen im Mutterschutz und das Haftungsrisiko bei Kontrollen. Welche davon Ihren Betrieb treffen, hängt von Größe und Tätigkeiten ab.
Die Probleme ohne Betriebsarzt fallen selten sofort auf. Sie zeigen sich bei einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde, nach einem Unfall oder wenn eine Beschäftigte ihre Schwangerschaft meldet und niemand den Arbeitsplatz beurteilen kann.
Darf der Betriebsarzt Diagnosen an den Arbeitgeber weitergeben? Nein. Nach einer Vorsorge erhalten Sie nur eine Bescheinigung über Anlass und Datum. Befunde bleiben beim Betriebsarzt, sofern die betroffene Person nicht ausdrücklich zustimmt. Diese Vertraulichkeit macht den Betriebsarzt für Beschäftigte zu einer glaubwürdigen Anlaufstelle.
Welche Betreuung, wie viele Stunden, welche Vorsorgen? Ein externer Betriebsarzt ordnet Ihren Betrieb ein und leitet die Pflichten aus ASiG und DGUV Vorschrift 2 ab.
Fristen für Pflicht- und Angebotsvorsorge geraten im Alltag schnell aus dem Blick. Der Dienst plant Termine und hilft beim Führen der Vorsorgekartei.
Ohne medizinische Sicht bleiben Belastungen wie Lärm, Hautkontakt oder psychischer Druck unterbewertet. Der Betriebsarzt wirkt an der Beurteilung mit.
Nach langer Krankheit fehlt oft ein geordneter Weg zurück. Betriebsärzte begleiten das betriebliche Eingliederungsmanagement mit Fachwissen und Schweigepflicht.
Schwangere brauchen eine schnelle Beurteilung ihres Arbeitsplatzes. Der Betriebsarzt berät bei Schutzmaßnahmen und Beschäftigungsverboten.
Fehlt die Bestellung, drohen Bußgelder und im Schadensfall Fragen der Unfallversicherung. Ein Vertrag mit Betreuungsnachweis schafft Sicherheit.
Welche Modelle der betriebsärztlichen Betreuung gibt es?

Der Markt teilt sich in sechs Modelle: große überbetriebliche Dienste, Prüforganisationen mit Arbeitsmedizin, regionale Betriebsärzte, digitale und hybride Anbieter, öffentliche Präventionsdienste sowie der Werksarzt im eigenen Betrieb. Für Kleinbetriebe in Deutschland kommt die Wahl zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell hinzu.
Welches Modell passt, entscheidet vor allem die Struktur Ihres Unternehmens. Ein Handwerksbetrieb mit einem Standort braucht kurze Wege zu einer Praxis. Ein Filialunternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern profitiert dagegen von einem Dienst mit bundesweitem Netz.
Betreuen Betriebsärzte auch online? Teilweise. Digitale Anbieter bieten Beratungen, Wunschvorsorgen und Gespräche zum Mutterschutz per Videosprechstunde an. Begehungen, körperliche Untersuchungen und viele Pflichtvorsorgen finden weiterhin vor Ort statt. Die Gegenüberstellung zeigt die zwei Grundmodelle für Kleinbetriebe.
Bundesweite Dienste mit eigenen Zentren und vielen Betriebsärzten betreuen vom Kleinbetrieb bis zum Konzern. Sie passen zu Unternehmen mit mehreren Standorten.
TÜV- und DEKRA-Gesellschaften bieten Arbeitsmedizin oft zusammen mit Arbeitssicherheit und Prüfdiensten an. Das ist praktisch, sobald Sie ohnehin Prüfleistungen einkaufen.
Regionale Zentren und Praxen betreuen Betriebe in ihrem Umkreis mit kurzen Wegen und festen Ansprechpartnern. Sie passen zu Unternehmen mit einem Standort.
Diese Anbieter kombinieren Kundenportal, Online-Buchung und Videosprechstunde mit Ärztinnen und Ärzten vor Ort. Begehungen und körperliche Untersuchungen bleiben persönlich.
In Österreich betreut AUVAsicher Kleinbetriebe kostenlos. In Deutschland unterhält die BG BAU einen eigenen Dienst für ihre Mitgliedsbetriebe.
Große Unternehmen stellen Betriebsärzte selbst an und betreiben einen werksärztlichen Dienst. Für kleine und mittlere Betriebe lohnt sich das selten.
- Grundbetreuung plus anlassbezogene Betreuung
- Fester Vertrag mit einem arbeitsmedizinischen Dienst
- Regelmäßige Begehungen und Beratung
- Passt zu Betrieben mit klarer Gefährdungslage
- Unternehmensleitung nimmt an Schulungen der Berufsgenossenschaft teil
- Betriebsarzt kommt bei konkretem Anlass hinzu
- Pflichtvorsorgen bleiben trotzdem verpflichtend
- Größengrenzen legt die jeweilige Berufsgenossenschaft fest
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Worauf Sie bei der Auswahl eines Betriebsarztes achten müssen

Bei der Auswahl eines Betriebsarztes prüfen Sie zuerst die Fachkunde der betreuenden Person und die Erreichbarkeit, danach den Leistungsumfang. Anschließend zählen feste Ansprechpartner, digitale Angebote, Arbeitssicherheit aus einer Hand, Qualitätsnachweise sowie Abrechnung und Vertrag.
Der günstigste Preis pro Beschäftigtem nützt wenig, wenn das nächste Zentrum eine Stunde entfernt liegt oder die Betreuungsperson jedes Jahr wechselt. Legen Sie deshalb Ihre Gefährdungsbeurteilung und die Liste der nötigen Vorsorgen neben jedes Angebot.
Wie finden Sie einen Betriebsarzt? Erste Anlaufstellen sind Ihre Berufsgenossenschaft, die Landesärztekammer und Dienste mit Qualitätssiegel. Kann ich den Betriebsarzt wechseln? Ja, im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist. Achten Sie beim Wechsel auf eine saubere Übergabe der Vorsorgetermine. Die folgenden acht Kriterien helfen beim Abgleich.
Betriebsärzte brauchen die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Fragen Sie, welche Ärztin oder welcher Arzt Ihren Betrieb betreut.
Vorsorgen finden im Zentrum, in einer Praxis oder direkt im Betrieb statt. Lange Anfahrten kosten Arbeitszeit.
Prüfen Sie, ob alle in Ihrem Betrieb nötigen Vorsorgen, Eignungsuntersuchungen und Impfungen angeboten werden.
Ein häufiger Wechsel der Betreuungsperson kostet Zeit, weil jede neue Ärztin den Betrieb erst kennenlernen muss.
Kundenportale, digitale Vorsorgekartei und Videosprechstunde sparen Verwaltungsaufwand. Begehungen und körperliche Untersuchungen ersetzen sie nicht.
Viele Dienste stellen neben dem Betriebsarzt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Das vereinfacht Abstimmung und Abrechnung.
Das Gütesiegel der Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung (GQB) prüft Struktur und Abläufe arbeitsmedizinischer Dienste.
Anbieter rechnen pauschal pro Beschäftigtem, nach Einsatzstunden oder nach Einzelleistung ab. Erst Laufzeit, Kündigungsfrist und Zusatzkosten ergeben das Gesamtbild.
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Wie Sie einen Betriebsarzt bestellen und einführen

Die Einführung eines Betriebsarztes läuft in sechs Schritten: Betrieb einordnen, Angebote einholen, schriftlich bestellen, Erstbegehung, Vorsorgeplan aufsetzen und regelmäßig auswerten. Bei Betrieben mit Betriebsrat gehört dessen Beteiligung vor die Bestellung.
Wie oft kommt der Betriebsarzt? Das hängt vom Betreuungsmodell ab. In der Regelbetreuung ergibt sich der Umfang aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl, im Unternehmermodell kommt der Betriebsarzt bei konkretem Anlass. Pflichtvorsorgen finden unabhängig davon zu den festgelegten Zeitpunkten statt.
Muss der Betriebsrat zustimmen? Nach § 9 ASiG bestellt der Arbeitgeber Betriebsärzte mit Zustimmung des Betriebsrats. Binden Sie ihn deshalb früh ein, am besten schon beim Vergleich der Angebote. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bilden außerdem einen Arbeitsschutzausschuss, der mindestens einmal im Quartal tagt.
Betrieb einordnen
Ermitteln Sie die Zahl der Beschäftigten, die Tätigkeiten und die zuständige Berufsgenossenschaft. Daraus folgen Betreuungsgruppe oder Präventionszeit.
Angebote einholen
Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie Leistungsumfang, Erreichbarkeit und Abrechnungsmodell.
Schriftlich bestellen
Bestellen Sie den Betriebsarzt schriftlich und legen Sie die Aufgaben fest. Einen vorhandenen Betriebsrat beteiligen Sie vor der Bestellung.
Erstbegehung
Beim ersten Termin lernt der Betriebsarzt Arbeitsplätze und Abläufe kennen und prüft die vorhandene Gefährdungsbeurteilung.
Vorsorgeplan aufsetzen
Legen Sie fest, wer welche Vorsorge braucht, und führen Sie eine Vorsorgekartei mit Anlass und Datum.
Austauschen und auswerten
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat tauschen sich regelmäßig aus, in größeren Betrieben im Arbeitsschutzausschuss. Einmal im Jahr werten Sie die Betreuung aus.
Die häufigsten Fehler bei der betriebsärztlichen Betreuung

Am häufigsten existiert der Betriebsarzt nur auf dem Papier, oder die Einsatzzeiten sind zu knapp berechnet. Ebenso verbreitet: Vorsorge und Eignungsuntersuchung werden verwechselt, psychische Belastung bleibt außen vor, mobile Arbeitsplätze fehlen im Plan und der Austausch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterbleibt.
Viele dieser Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil der Arbeitsschutz im Alltag hinter dem Tagesgeschäft zurücksteht. Ein guter Betriebsarzt meldet sich deshalb von selbst, erinnert an Fristen und dokumentiert jede Leistung.
Welche Strafen drohen ohne Betriebsarzt? Wer keinen Betriebsarzt bestellt, handelt nach dem ASiG ordnungswidrig, sobald die Behörde eine Anordnung erlassen hat und diese nicht befolgt wird. Hinzu kommen Bußgelder der Unfallversicherungsträger nach ihren Unfallverhütungsvorschriften. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Der Vertrag liegt in der Schublade, Begehungen und Beratungen finden nie statt. Bei einer Kontrolle fehlen die Nachweise.
Die Betreuungsgruppe wurde zu niedrig angesetzt oder Teilzeitkräfte falsch gezählt. Die Grundbetreuung reicht dann nicht aus.
Vorsorge dient dem Schutz der Beschäftigten, eine Eignungsuntersuchung prüft die Tauglichkeit. Wer beides vermischt, riskiert Konflikte mit Beschäftigten und Betriebsrat.
Die Gefährdungsbeurteilung erfasst Lärm und Gefahrstoffe, aber keinen Termindruck, keine Schichtarbeit und keine Konflikte.
Mobile Beschäftigte fallen aus dem Betreuungsplan, obwohl Bildschirmarbeit und Fahrtätigkeit Vorsorgeanlässe sein können.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten nebeneinander her, Maßnahmen bleiben liegen.
Was kostet ein Betriebsarzt?

Was ein Betriebsarzt kostet, hängt von Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe, Vorsorgen und Standorten ab. Die Spanne reicht von kostenlosen öffentlichen Angeboten für Kleinbetriebe über veröffentlichte Pauschalen ab 15 Euro pro Mitarbeiter bis zu individuellen Angeboten, die die meisten Dienste erst auf Anfrage nennen.
Die Kosten trägt in jedem Fall der Arbeitgeber. Arbeitsmedizinische Vorsorge darf Beschäftigte nichts kosten und findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Für die Kalkulation zählen deshalb nicht nur Honorare, sondern auch Fahrt- und Ausfallzeiten Ihrer Beschäftigten.
Wie rechnen Anbieter ab? Verbreitet sind drei Modelle: eine Pauschale pro Beschäftigtem, die Abrechnung nach Einsatzstunden und Einzelpreise pro Vorsorge oder Untersuchung. Nur wenige der geprüften Anbieter veröffentlichen Preise. Fordern Sie deshalb Angebote auf Basis Ihrer realen Beschäftigtenzahl an und rechnen Sie alle Posten auf ein Jahr hoch.
AUVAsicher betreut Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten in Österreich kostenlos. Der Dienst der BG BAU finanziert sich über den Beitrag der Mitgliedsbetriebe.
Einige digitale Anbieter veröffentlichen Pauschalen für die betriebsärztliche Betreuung pro Mitarbeiter. Prüfen Sie, welcher Zeitraum und welche Leistungen darin enthalten sind.
Untersuchungen und Vorsorgen rechnen manche Anbieter nach Zeitaufwand ab. Der veröffentlichte Stundensatz eines geprüften Anbieters liegt bei 125 Euro.
Die meisten geprüften Dienste nennen ihre Preise erst im Angebot. Grundlage sind Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe, nötige Vorsorgen und Standorte.
Neben der Grundbetreuung summieren sich Einzelposten: Laborwerte, Impfstoffe, Sehtests oder Hörtests, Anfahrtspauschalen und Termine außerhalb der Sprechzeiten. Hinzu kommen Mindestlaufzeiten und Stundenkontingente, die verfallen. Fordern Sie deshalb immer eine vollständige Preisliste an.
1 Ab wann braucht ein Unternehmen in Deutschland einen Betriebsarzt? Aufklappen ↓
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2 Was erfährt der Arbeitgeber nach einer arbeitsmedizinischen Vorsorge? Aufklappen ↓
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3 Welches Gesetz regelt in Deutschland die Bestellung von Betriebsärzten? Aufklappen ↓
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4 Wofür steht das Unternehmermodell? Aufklappen ↓
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5 Was bietet AUVAsicher in Österreich? Aufklappen ↓
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Glossar: Begriffe der Arbeitsmedizin kurz erklärt
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Betriebsarzt, arbeitsmedizinische Vorsorge und Arbeitsschutz in Deutschland, Österreich und der Schweiz, kompakt und anbieterneutral erklärt.
- ASiG
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Das Gesetz beschreibt auch deren Aufgaben und ihre fachliche Unabhängigkeit.
- DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung legt fest, wie Betriebe nach Größe und Gefährdung betreut werden. Sie unterscheidet Regelbetreuung, Unternehmermodell und betriebsspezifische Betreuung.
- Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst die Basisleistungen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, etwa die Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung. Ihr Umfang richtet sich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nach festen Einsatzzeiten je Betreuungsgruppe.
- Betriebsspezifische Betreuung
Der betriebsspezifische Teil ergänzt die Grundbetreuung um Aufgaben, die sich aus den Besonderheiten Ihres Betriebs ergeben. Den Umfang ermittelt der Arbeitgeber selbst anhand eines Leistungskatalogs.
- Unternehmermodell
Das Unternehmermodell ist eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung für kleinere Betriebe. Die Unternehmensleitung lässt sich schulen und holt Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft bei konkretem Anlass hinzu.
- Betreuungsgruppe
Die DGUV Vorschrift 2 ordnet Betriebe nach ihrer Gefährdung einer von drei Betreuungsgruppen zu. Die Gruppe bestimmt die Einsatzzeit der Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr.
- ArbMedVV
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt, wann Arbeitgeber Vorsorge veranlassen, anbieten oder ermöglichen müssen. Sie trennt Vorsorge klar von Eignungsuntersuchungen.
- Pflichtvorsorge
Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten muss der Arbeitgeber Vorsorge veranlassen, bevor die Tätigkeit beginnt und danach in regelmäßigen Abständen. Ohne Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
- Angebotsvorsorge
Bei bestimmten Gefährdungen bietet der Arbeitgeber Vorsorge an, etwa bei Bildschirmarbeit. Beschäftigte entscheiden selbst, ob sie das Angebot annehmen.
- Wunschvorsorge
Beschäftigte können Vorsorge auch ohne festgelegten Anlass wünschen, sofern ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Arbeit nicht ausgeschlossen ist. Der Arbeitgeber muss sie dann ermöglichen.
- Eignungsuntersuchung
Eine Eignungsuntersuchung klärt, ob jemand für eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Sie braucht eine eigene Rechtsgrundlage, etwa die Fahrerlaubnis-Verordnung, und gehört nicht zur Vorsorge.
- Vorsorgekartei
In der Vorsorgekartei dokumentiert der Arbeitgeber Anlass und Datum jeder Vorsorge pro Person. Befunde gehören nicht hinein, sie bleiben beim Betriebsarzt.
- Arbeitsschutzausschuss
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bilden in Deutschland einen Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA. Er tagt mindestens vierteljährlich mit Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber zu technischen und organisatorischen Fragen des Arbeitsschutzes. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt bildet sie das Rückgrat der Betreuung nach ASiG.
- Präventionszeit
In Österreich legt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eine jährliche Mindestzeit für Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte fest. Die Präventionszeit hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Art der Arbeitsplätze ab.
- ASA-Spezialist
In der Schweiz bezeichnet ASA die Arbeitsärzte und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit. Nach der EKAS-Richtlinie 6508 ziehen Betriebe sie bei besonderen Gefährdungen bei, häufig über eine Branchenlösung.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um den Betriebsarzt im Unternehmen, kurz und anbieterneutral beantwortet. Die Antworten ersetzen keine Rechts- oder medizinische Beratung.
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Unternehmen einen Betriebsarzt?
In Deutschland braucht ein Unternehmen ab der ersten beschäftigten Person eine betriebsärztliche Betreuung. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten wählen zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell. In Österreich gilt die Pflicht nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ebenfalls ab der ersten Person.
Was macht ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt berät Arbeitgeber und Beschäftigte zur Gesundheit am Arbeitsplatz und führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch. Er wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit, begleitet die Wiedereingliederung nach Krankheit und berät im Mutterschutz. Fachlich ist er weisungsfrei.
Was kostet ein Betriebsarzt?
Die Kosten hängen von Beschäftigtenzahl, Branche und Betreuungsmodell ab. Einige Anbieter veröffentlichen Pauschalen ab 15 Euro pro Mitarbeiter oder Stundensätze für Vorsorgen, die meisten nennen Preise erst im Angebot. Kleinbetriebe in Österreich können die Betreuung durch AUVAsicher kostenlos nutzen.
Was ist das Unternehmermodell?
Das Unternehmermodell ist eine bedarfsorientierte Betreuung für kleinere Betriebe nach DGUV Vorschrift 2. Die Unternehmensleitung nimmt an Schulungen der Berufsgenossenschaft teil und holt Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft bei konkretem Anlass hinzu. Welche Betriebsgrößen das Modell nutzen dürfen, legt die jeweilige Berufsgenossenschaft fest.
Darf der Betriebsarzt Befunde an den Arbeitgeber weitergeben?
Nein, der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Nach einer Vorsorge erhält der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung über Anlass und Datum. Befunde gibt der Betriebsarzt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person weiter.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung?
Vorsorge schützt die Gesundheit der Beschäftigten und trifft keine Aussage über deren Eignung. Eine Eignungsuntersuchung prüft dagegen, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit ausüben kann, und braucht eine eigene Rechtsgrundlage. Beides sollte getrennt stattfinden.
Kann ein Betriebsarzt online betreuen?
Teilweise. Beratungen, Wunschvorsorgen und Gespräche zum Mutterschutz sind bei vielen Anbietern per Videosprechstunde möglich. Begehungen, körperliche Untersuchungen und viele Pflichtvorsorgen finden weiterhin vor Ort statt.
Kann ich den Betriebsarzt wechseln?
Ja, im Rahmen der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist können Sie den Betriebsarzt wechseln. Einen vorhandenen Betriebsrat beteiligen Sie an der neuen Bestellung. Planen Sie die Übergabe so, dass keine Vorsorgefristen verstreichen.
Welche Strafen drohen ohne Betriebsarzt?
Ohne Betriebsarzt drohen Bußgelder nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Schwerer wiegt oft der fehlende Nachweis nach einem Arbeitsunfall.
Wer zahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge?
Der Arbeitgeber zahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge. Für Beschäftigte ist sie kostenlos und findet in der Regel während der Arbeitszeit statt.
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