Das Bildungsniveau sinkt, die Zahl der Privatschulen wächst. Markus Seyfferth und ich fragen uns deshalb, warum eine Schule nicht wirtschaftet wie ein Handwerksbetrieb. Das Rotteck-Gymnasium in Freiburg taugt zum Testfall: Als Firma durchgerechnet, scheitert es an jeder betriebswirtschaftlichen Grundregel. Das Ergebnis erklärt am Ende weniger über Firmen als über den Staat.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Frage klingt naiv, sie ist aber ernst gemeint. Hinter ihr steckt ein reales Unbehagen: Sinkende Leistungen und abwandernde Eltern lassen den Ruf nach mehr unternehmerischer Steuerung laut werden. Eine seriöse Antwort verlangt zuerst einen Faktencheck, danach einen Blick ins Verfassungsrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bildungsniveau ist real gesunken: PISA 2022 markiert für Deutschland den tiefsten Stand seit dem Studienbeginn im Jahr 2000, in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften zugleich.
- Die Privatschul-Explosion ist ein Mythos: Der Schüleranteil liegt seit zehn Jahren stabil bei rund neun Prozent, der große Zuwachs fand in den 1990er-Jahren und fast nur in Ostdeutschland statt.
- Eine öffentliche Schule ist keine Firma, weil ihr Preis, freie Kundenwahl, eigenes Personal und die Möglichkeit der Insolvenz fehlen. Das Grundgesetz stellt Bildung ausdrücklich unter staatliche Aufsicht.
- Der Reformweg eigenverantwortliche Schule gibt Schulen seit dem PISA-Schock firmenähnliche Züge, ohne die zwei roten Linien Auslese und Insolvenz aufzugeben.
1 Wie ordnet PISA 2022 die Leistungen deutscher Schüler ein? Aufklappen ↓
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2 Wie hat sich der Anteil der Privatschüler in den letzten zehn Jahren entwickelt? Aufklappen ↓
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3 Wer ist Schulträger des Rotteck-Gymnasiums? Aufklappen ↓
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4 Was regelt Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes? Aufklappen ↓
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5 Was verbietet das Sonderungsverbot? Aufklappen ↓
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Was wäre das Rotteck-Gymnasium als Aktiengesellschaft?

Als Firma gedacht wäre das Rotteck-Gymnasium ein Sanierungsfall: 940 zahlungsbefreite Kunden, 95 Beschäftigte, die ihm nicht gehören, kein Preis und keine Bilanzhoheit. Das Gedankenspiel scheitert an jeder Grundregel der Betriebswirtschaft. Darin steckt die Antwort.
Auf den ersten Blick wirkt der Vergleich plausibel. Eine Tischlerei mit 95 Beschäftigten und rund 940 Aufträgen im Jahr wäre ein solider Mittelständler mit Geschäftsführung, Bilanz, Preisliste und Wachstumsstrategie. Das 1841 gegründete und nach dem badischen Liberalen Carl von Rotteck benannte Gymnasium in der Freiburger Lessingstraße hätte sogar ungewöhnlich treue Kundschaft, die im Schnitt acht bis neun Jahre bleibt. Auf dem Papier klingt das nach einem gesunden Dienstleister.
Sobald das Gedankenspiel ernst genommen wird, zerfällt es an jeder Grundregel des Wirtschaftens. Die Schule kennt keinen Preis, sucht sich ihre Kundschaft nicht aus, kann nicht pleitegehen und verfügt weder frei über ihr Personal noch über ihr Gebäude. Man könnte das Rotteck die am gründlichsten anti-unternehmerisch gebaute Organisation nennen, die einem im Alltag begegnet.
Diese fünf Sperren sind kein bürokratischer Unfall. Eine mutige Reform könnte sie nicht einfach wegräumen, denn hinter jeder steckt eine bewusste Entscheidung mit teils verfassungsrechtlichem Rang. Bevor dieser Text sie einzeln durchgeht, prüfen zwei Faktenchecks das Unbehagen, das die Frage überhaupt erst antreibt.
Eine durchgerechnete Bilanz wäre schnell fertig und zugleich sinnlos. Ohne Umsatzzeile, ohne zahlende Kundschaft und ohne einen Posten, an dem sich Gewinn oder Verlust ablesen ließe, fehlt jede Kennzahl, an der ein Betrieb sich misst. Ein Jahresabschluss im eigentlichen Sinn ließe sich für das Rotteck gar nicht aufstellen, weil ihm die Größen fehlen, die ihn füllen würden. An diesem Nullpunkt beginnt die eigentliche Erklärung.
Ist das Bildungsniveau wirklich gesunken?
Ja, das ist gut belegt. Die PISA-Studie 2022 weist für Deutschland in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften den tiefsten Stand seit dem Start der Erhebung im Jahr 2000 aus. Der nationale IQB-Bildungstrend bestätigt den Rückgang.
Das Gefühl, dass es bergab geht, ist also keine Nostalgie. Der Befund trifft alle drei getesteten Kompetenzen zugleich, kein einzelnes Fach reißt den Schnitt allein nach unten. Der IQB-Bildungstrend, der Grundschule und Sekundarstufe misst, zeichnet dasselbe Bild und wurde von den zuständigen Instituten als hochbesorgniserregend eingestuft.
Die Ursachen sind in der Forschung weitgehend unstrittig. Fachleute nennen die langen Schulschließungen der Pandemie, deren Nachwirkungen bis in die heutigen Kompetenzstände reichen, dazu eine zunehmend heterogene Schülerschaft und einen chronischen Lehrkräftemangel. Jede dieser Belastungen verlangt mehr Ressourcen, als das System derzeit bereitstellt.
Interessant ist die Schlussfolgerung, die viele daraus ziehen. Aus einer sinkenden Leistung sofort den Ruf nach mehr Markt abzuleiten, unterstellt ein reines Effizienzproblem, also einen schlecht geführten Betrieb, der bloß bessere Manager braucht. Ob diese Diagnose stimmt, hängt am zweiten Aufhänger, wo Gefühl und Statistik zum ersten Mal auseinanderlaufen.
Der Rückgang trifft dabei nicht nur die schwächeren Schüler. Auch in der Spitzengruppe und an den Gymnasien sanken die Werte, quer durch die Schularten und die Bundesländer. Ein einzelner Betrieb ließe sich mit besserem Management sanieren, ein flächendeckender Einbruch über alle Standorte hinweg verweist dagegen auf das System als Ganzes. Das spricht gegen die schnelle Diagnose vom bloßen Führungsproblem.
Explodieren die Privatschulen tatsächlich?

Nein. Der Anteil der Privatschüler liegt seit zehn Jahren stabil bei rund neun Prozent. Die eigentliche Expansion fand in den 1990er-Jahren statt, fast ausschließlich in Ostdeutschland, seither hält sich der Sektor auf einem Plateau.
Der Eindruck, überall schössen Privatschulen aus dem Boden, gehört zu den zählebigsten Halbwahrheiten der Bildungsdebatte. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts von Anfang 2026 sind nüchtern. Rund 3.800 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft entsprechen zwölf Prozent aller Schulen, ein Plus von sieben Prozent in zehn Jahren. Beim Schüleranteil bewegt sich fast nichts: 8,8 Prozent damals, rund neun Prozent heute.
Der Eindruck einer Explosion hat trotzdem einen wahren Kern, nur liegt er in der Vergangenheit. Seit 1992 hat sich der Anteil bundesweit von knapp fünf auf rund zehn Prozent fast verdoppelt. In der DDR waren private Schulen verboten, nach 1990 füllte sich dieses Vakuum, in einzelnen ostdeutschen Ländern sogar mehr als verzehnfacht. Im Westen wuchs der Anteil dagegen viel langsamer.
Beide Befunde zusammen ergeben eine andere Geschichte als das Klischee vom davonlaufenden Markt. Eine gesamtgesellschaftliche Institution gerät unter Druck, ohne dass die private Alternative sie ablöst. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zeigt zudem, dass die Privatschulnutzung zunehmend vom Einkommen der Eltern abhängt, ein Punkt, der beim Sonderungsverbot zurückkehrt.
Bemerkenswert ist auch, wen die Zahlen nicht zeigen. Weil Privatschulen im Schnitt kleiner sind und geschlossene staatliche Standorte oft durch größere ersetzt wurden, bleibt der Anteil stabil, obwohl die Nachfrage in manchen Ballungsräumen spürbar steigt. Der Befund taugt damit nicht als Beleg für einen Massenexodus aus der Regelschule, eher für ein zähes Nebeneinander beider Systeme.
Warum ist die Firmen-Frage keine naive Frage?

Weil ihre ökonomische Intuition stimmt: In einem Betrieb sind Entscheidung und Folge eng gekoppelt. Schlechtes Wirtschaften kostet Kunden. Genau diese Rückkopplung fehlt der Schule fast vollständig.
Die Intuition hinter der Frage ist ökonomisch alles andere als albern. Eine Tischlerei mit 90 Beschäftigten weiß jeden Monat, was ihr Material kostet, welcher Auftrag sich rechnet und wo Leerlauf entsteht. Gute Arbeit lässt den Betrieb wachsen, schlechte kostet Aufträge. Dieser Druck zur Verbesserung entsteht aus der unmittelbaren Konsequenz jeder Entscheidung.
Die Leitung des Rotteck kennt diese Kopplung kaum. Eine hervorragende Lehrkraft lässt sich nicht mit einer Prämie halten, eine schwache nicht entlassen, das Budget für die Ausstattung stammt aus einem anderen Haushalt als die Gehälter. Ob der Abiturschnitt glänzt oder enttäuscht, ändert an der Existenz der Schule nichts.
Aus der Betriebswirtschaft betrachtet, wirkt das wie eine strukturelle Schwäche, weil Verantwortung und Ergebnis weit auseinanderliegen. Die Frage nach dem Betrieb Schule bleibt deshalb berechtigt. Die Antwort lautet trotzdem nicht, dass niemand darauf gekommen wäre, denn fünf bewusste Entscheidungen stehen ihr im Weg.
Diese Spannung erklärt, warum der Ruf nach dem Betrieb Schule so hartnäckig bleibt. Dieser Ruf kommt selten von Ideologen, häufig von Praktikern, die Verschwendung sehen und klare Verantwortung vermissen. Ihre Beobachtung ist berechtigt, nur die Schlussfolgerung greift zu kurz, wie die nächsten Kapitel zeigen.
Wem gehört eine Schule überhaupt?

Niemandem als Ganzes. Das Schulrecht zerlegt jede staatliche Schule in zwei Zuständigkeiten: Die Stadt Freiburg trägt Gebäude und Ausstattung, das Land Baden-Württemberg stellt Lehrpläne und Personal. Eine verselbständigungsfähige Einheit existiert gar nicht.
Bei einer Firma ist die Eigentumsfrage trivial. Gesellschafter, Grundbuch und Lohnbuchhaltung laufen bei einer einzigen juristischen Person zusammen, sodass alles einen klaren Adressaten hat. Das Schulrecht trennt dagegen die sogenannten äußeren von den inneren Schulangelegenheiten. Diese Trennung zieht sich durch jede staatliche Schule im Land.
Für die äußeren Angelegenheiten, also Gebäude, Unterhalt, Sekretariat und Sachausstattung, ist der Schulträger zuständig, im Fall des Rotteck die Stadt Freiburg. Die Stadt besitzt die Immobilie und bezahlt den neuen Beamer ebenso wie das undichte Dach. Für die inneren Angelegenheiten, also Unterricht, Lehrpläne, Noten und Lehrpersonal, steht das Land Baden-Württemberg gerade. Die rund 95 Lehrkräfte sind Landesbedienstete, nicht Angestellte des Rotteck.
In Unternehmenslogik ist dieser Zustand grotesk. Kein Investor stiege in eine Konstruktion ein, in der die Immobilie einer Kommune und die komplette Belegschaft einer Landesbehörde gehören. Die Leitung steuert keines von beidem frei. Der staatlichen Schule fehlt damit schon die Grundvoraussetzung, überhaupt eine verselbständigungsfähige Einheit zu sein.
Die geteilte Trägerschaft hat historische Gründe und läuft im Alltag meist reibungslos. Für die Firmenfrage bleibt sie trotzdem entscheidend, weil Verantwortung und Zuständigkeit dauerhaft auf zwei staatlichen Ebenen liegen. Eine echte Verselbständigung müsste Kommune und Land zuvor zu einem einzigen Rechtsträger verschmelzen, was politisch wie rechtlich kaum vorstellbar ist.
Schon in der Grundstruktur ist eine staatliche Schule geteilt: Die Kommune besitzt das Gebäude, das Land besitzt das Personal. Vor jeder Verselbständigung müsste man aus zwei Trägern erst eine einzige Organisation machen.
Warum fehlen Preis, Kunde und Insolvenz?

Weil der Staat Bildung bewusst von der Kaufkraft entkoppelt. Öffentliche Schulen sind schulgeldfrei, ihre Schüler kommen per Schulpflicht statt aus Nachfrage. Ohne Umsatz gibt es weder Gewinn noch Insolvenz.
Aus dem simplen Tausch von Leistung gegen Geld folgt in jeder Firma fast alles Weitere: Kalkulation, Wettbewerb, Qualitätsdruck und die Möglichkeit des Scheiterns. Keiner dieser Bausteine existiert an der staatlichen Schule. Niemand zahlt an der Kasse für eine Deutschstunde, entsprechend gibt es weder Umsatz noch Gewinn.
Die ökonomische Grundbeziehung kippt sogar. Der Staat verpflichtet die Schüler zur Schule, statt dass die Schule um sie wirbt. Die Schulpflicht erzeugt die Klientel, keine Nachfrage. Ein Haus mit miserablen Ergebnissen verschwindet nicht vom Markt, es wird bestenfalls umstrukturiert.
Damit bricht der Vergleich mit dem Handwerksbetrieb endgültig. Der Tischler sucht sich Aufträge und Preise selbst aus, unrentable Aufträge lehnt er ab. Das Rotteck dagegen bekommt seine Schülerinnen und Schüler nach Wohnort und Schulart zugewiesen, zum Nulltarif und mit Aufnahmepflicht.
Man kann diese Entkopplung als Schwäche lesen. Ebenso gut zeigt sie, was politisch gewollt ist, weil Bildung eben nicht von der Kaufkraft der Familie abhängen soll. Ein Betrieb, der sein Produkt verschenken muss und seine Kunden nicht wählen darf, hat schlicht keine der Rückkopplungen, aus denen unternehmerisches Handeln entsteht.
Fehlender Preis erklärt zugleich, warum Wettbewerb an dieser Stelle kaum greift. Ohne Preissignal wird kein schlechter Anbieter automatisch aussortiert und kein guter belohnt. An seine Stelle treten Aufsicht, Vergleichsarbeiten und Inspektionen, ein Ersatzmechanismus, der Qualität sichern soll, den harten Filter der Insolvenz aber nie ersetzt.
Warum verfügt eine Schule nicht über ihr Personal?

Weil Lehrkräfte dem Land gehören, nicht der Schule. In den meisten Bundesländern sind sie verbeamtet, also praktisch unkündbar und nach fester Besoldungsordnung bezahlt. Einstellung, Entlassung und Gehalt liegen außerhalb der Schule.
In einem Unternehmen ist die Belegschaft der zentrale Hebel. Man stellt ein, wen man braucht, entlässt, wen man nicht mehr braucht, zahlt gute Leute besser und richtet die Löhne an Markt und Ertragslage aus. Der Schulleitung fehlt jeder dieser Hebel.
Lehrkräfte an staatlichen Schulen sind Bedienstete des Landes, in den meisten Bundesländern verbeamtet. Verbeamtung bedeutet praktische Unkündbarkeit, eine Besoldung nach gesetzlich festgelegter Ordnung und Versetzung nach den Regeln des öffentlichen Dienstes. Eine hervorragende Physiklehrerin ließe sich nicht mit mehr Gehalt vom Nachbargymnasium holen, eine überforderte Kollegin nicht entlassen, in einem Mangelfach keine Marktprämie zahlen.
Die Konstruktion hat gute Gründe, von der Unabhängigkeit der Lehrkräfte über den Schutz vor politischer Willkür bis zur verlässlichen Personalversorgung im ganzen Land. Für einen Betrieb ist sie trotzdem das Gegenteil des Nötigen. Ein Unternehmen, das sein wichtigstes Produktionsmittel weder auswählen noch bezahlen darf, ist im Wortsinn keines.
Bezeichnend ist, dass sich ausgerechnet der Lehrkräftemangel, das drängendste Problem der Gegenwart, an dieser Stelle so schwer löst. Weil die Gehälter zentral und starr geregelt sind, kann keine einzelne Schule dort reagieren, wo ihr das Wasser bis zum Hals steht.
Warum schlägt Gleichwertigkeit die Rendite?

Weil der Staat gleichwertige Bildung überall garantieren muss, auch dort, wo sie sich nicht rechnet. Eine Firma darf Unrentables abstoßen. Genau das soll der Staat im Bildungswesen nicht dürfen.
Ein Unternehmen optimiert auf Gewinn und darf ungleich behandeln: Premium für zahlungskräftige Kunden, Billigware für den Rest, lukrative Standorte statt defizitärer. Das ist völlig legitim, es ist die Betriebslogik selbst.
Der Verfassungsauftrag verlangt das Gegenteil. Der Staat muss ein flächendeckend gleichwertiges Bildungsangebot vorhalten, unabhängig davon, ob es sich rechnet. Das Dorfgymnasium mit dem Lateinkurs für acht Schüler, die kleine Grundschule im dünn besiedelten Landkreis, der Förderunterricht für ein einzelnes Kind: betriebswirtschaftlich defizitär, politisch gewollt.
Hier liegt der eigentliche Konflikt der Debatte. Ein Betrieb stößt Unrentables ab. Unrentabel sind im Bildungssystem aber gerade die Angebote für die Schwächsten. Ein großer Teil der vermeintlichen Ineffizienz ist in Wahrheit eingepreiste Gerechtigkeit.
Man darf ehrlich darüber streiten, ob dieser Preis immer klug gezahlt wird. Verwechseln sollte man ihn aber nicht mit Schlamperei, denn die eingebaute Unwirtschaftlichkeit ist zu großen Teilen bewusst in Kauf genommene Gleichheit.
Mehr Betrieb bedeutet auch, Unrentables zu streichen. Im Bildungssystem trifft das zuerst die Schwächsten, deshalb ist ein Teil der eingebauten Unwirtschaftlichkeit politisch gewollt.
Warum verbietet das Grundgesetz das Firmenprinzip?
Weil Artikel 7 das gesamte Schulwesen unter staatliche Aufsicht stellt und selbst private Schulen dem Sonderungsverbot unterwirft. Der Gesetzgeber untersagt damit ausdrücklich, Schüler nach dem Geldbeutel der Eltern auszuwählen.
Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet in seiner Knappheit: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Bildung ist damit von Verfassungs wegen kein freier Markt, sondern eine staatlich beaufsichtigte Form der Daseinsvorsorge, vergleichbar mit der inneren Sicherheit oder der Rechtsprechung.
Private Schulen sind erlaubt, Artikel 7 Absatz 4 garantiert die Privatschulfreiheit sogar ausdrücklich. Die Genehmigung einer Ersatzschule hängt aber an einer Bedingung: Kein Modell darf eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern. Eine Privatschule muss also grundsätzlich für alle offen und über Stipendien oder gestaffelte Beiträge zugänglich bleiben.
Dieses Sonderungsverbot ist der Kern der ganzen Frage. Das Verbot untersagt privaten Schulen genau das, was jede Firma tun muss, nämlich die zahlungskräftige Kundschaft bevorzugen. Selbst die Privatschule bleibt damit eine Sonderform unter Auflage. Der DIW-Befund zum Elterneinkommen zeigt, wie stark die Praxis diese Grenze testet.
Damit schließt sich der Kreis zur Ausgangsfrage. Der Gesetzgeber hat das Grundprinzip der Firma, Leistung nur gegen ausreichende Zahlungsfähigkeit, für den Bildungsbereich bewusst ausgehebelt, sogar dort, wo Schule privat organisiert ist.
Dieser Mechanismus erklärt auch die Rolle der Privatschule im ganzen System. Die Privatschule ist der real existierende Versuch, Schule unternehmerischer zu führen, hat aber von Anfang an eine eingebaute Bremse. Der Staat erlaubt den privaten Weg, zieht mit dem Sonderungsverbot aber die eine Grenze ein, die den Marktcharakter wieder aufhebt.
Wie nah kommt die Schule der Firma schon heute?

Näher, als die Frage vermuten lässt. Seit dem PISA-Schock 2000 gibt der Staat Schulen firmenähnliche Züge, unter dem Stichwort eigenverantwortliche Schule: eigenes Budget, mehr Personalauswahl, eigenes Profil. Zwei Grenzen bleiben unantastbar.
Der Staat hat die Frage längst selbst gestellt. Nordrhein-Westfalen verankerte 2006 die Selbstständigkeit der Schulen in einem eigenen Schulgesetz, andere Länder zogen mit vergleichbaren Modellen nach. Das Wort Autonomie taucht in keinem Landesgesetz auf, gemeint ist trotzdem der Import unternehmerischer Elemente in eine staatliche Struktur.
Die Bewegung ist real und nicht klein. Schulen verfügen heute vielerorts über Teile ihres Sachhaushalts, reden bei Neueinstellungen mit und schärfen ihr Profil, das Rotteck etwa als Eliteschule des Sports. Das ist deutlich mehr Firma, als es in den achtziger Jahren je gab.
Der Weg endet aber stets an derselben Wand. Die echte Finanzautonomie bleibt begrenzt, das Personal bleibt Landessache, Lehrplan und Abschlüsse bleiben staatlich normiert. Die Schule bekommt Firmen-Eigenschaften geliehen, die zwei entscheidenden Rechte behält der Staat, die Auswahl der Schüler und die Möglichkeit der Pleite.
Am Ende verschiebt sich die Frage selbst. Eine Schule ist keine Firma, weil der Staat ihr die beiden Rechte verweigert, die eine Firma erst ausmachen. Übrig bleibt die bessere Frage: Wie viel Firma verträgt ein Gemeingut, ohne aufzuhören, eines zu sein?
Eine Schule kann sich weder die Kundschaft aussuchen noch pleitegehen.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Die sinkenden PISA-Werte machen diese Frage dringend, der stabile Privatschulanteil zeigt zugleich, dass die Antwort selten mehr Markt heißt. Zwischen der starren Behörde von gestern und der reinen Firma, die es nie geben wird, liegt die eigenverantwortliche Schule von morgen. Ob Freiburg sie hinbekommt, entscheidet am Ende die Gesellschaft, die festlegt, was ihr Bildung wert ist, wenn Bildung an der Kasse nichts kostet.
Glossar: 13 wichtige Begriffe zu Schule und Trägerschaft

Beamtenstatus
Die meisten Lehrkräfte an staatlichen Schulen sind verbeamtet. Der Beamtenstatus bedeutet praktische Unkündbarkeit, eine gesetzlich festgelegte Besoldung und Versetzung nach den Regeln des öffentlichen Dienstes. Über Einstellung und Bezahlung entscheidet das Land, nicht die einzelne Schule.
Daseinsvorsorge
Als Daseinsvorsorge gelten staatlich gesicherte Grundleistungen wie Bildung, innere Sicherheit oder Rechtsprechung. Diese Leistungen folgen einem Versorgungsauftrag statt einem Gewinnziel und stehen deshalb außerhalb des freien Marktes.
Eigenverantwortliche Schule
Reformmodell, das Schulen seit dem PISA-Schock 2000 mehr Selbststeuerung gibt, etwa beim Sachbudget, bei der Personalauswahl und beim Schulprofil. Die Kernhoheiten Lehrplan, Abschlüsse und Personalträgerschaft bleiben beim Land.
Ersatzschule
Eine private Schule, die staatliche Schulen ersetzt und zu vergleichbaren Abschlüssen führt. Die Genehmigung nach Artikel 7 des Grundgesetzes setzt voraus, dass die Schule keine Sonderung der Schüler nach dem Einkommen der Eltern fördert.
Innere und äußere Schulangelegenheiten
Die rechtliche Zweiteilung der Schulzuständigkeit. Die inneren Angelegenheiten wie Unterricht, Lehrpläne und Personal trägt das Land, die äußeren wie Gebäude, Ausstattung und Verwaltungspersonal der kommunale Schulträger.
IQB-Bildungstrend
Nationale Vergleichsstudie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Die Studie misst regelmäßig die Kompetenzen von Grundschul- und Sekundarschülern in Deutschland und bestätigte zuletzt den Leistungsrückgang.
PISA-Studie
Internationale Schulleistungsstudie der OECD, die alle drei Jahre die Kompetenzen 15-Jähriger in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften vergleicht. Für Deutschland markierte PISA 2022 den tiefsten Stand seit dem Start im Jahr 2000.
Privatschulfreiheit
Das in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes garantierte Recht, private Schulen zu gründen und zu betreiben. Dieses Recht steht unter staatlicher Genehmigung und dem Sonderungsverbot.
Schulaufsicht
Die staatliche Aufsicht über das gesamte Schulwesen nach Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Aufsicht umfasst die Kontrolle über Unterricht, Lehrpläne und Prüfungen an öffentlichen wie privaten Schulen.
Schulgeldfreiheit
Grundsatz, dass der Besuch öffentlicher Schulen kostenlos ist. Ohne Schulgeld gibt es keinen Preis, keinen Umsatz und damit keine betriebswirtschaftliche Steuerung über Einnahmen.
Schulpflicht
Die gesetzliche Pflicht, für eine bestimmte Dauer eine Schule zu besuchen. Die Pflicht führt der Schule ihre Schüler zu, unabhängig von Nachfrage oder Werbung, als Ersatz für den Kundenmarkt einer Firma.
Schulträger
Der Rechtsträger, der für Gebäude, Ausstattung und Verwaltung einer Schule aufkommt, in der Regel die Kommune oder der Landkreis. Für das Lehrpersonal ist dagegen das Land zuständig.
Sonderungsverbot
Verfassungsrechtliche Vorgabe aus Artikel 7 Absatz 4, wonach private Ersatzschulen die Schüler nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern trennen dürfen. Das Verbot verhindert, dass Bildung zum reinen Kaufgut wird.
Häufige Fragen zu Schule, Staat und Firma

Warum sind staatliche Schulen keine privaten Unternehmen?
Weil das Grundgesetz Bildung unter staatliche Aufsicht stellt und als Daseinsvorsorge behandelt. Einer staatlichen Schule fehlen Preis, freie Kundenwahl, eigenes Personal und die Möglichkeit der Insolvenz. Damit fehlen ihr alle Rückkopplungen, aus denen unternehmerisches Handeln überhaupt entsteht.
Ist das Bildungsniveau in Deutschland wirklich gesunken?
Ja. Die PISA-Studie 2022 weist für Deutschland in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften den tiefsten Stand seit dem Studienbeginn im Jahr 2000 aus. Der nationale IQB-Bildungstrend bestätigt diesen Rückgang für Grundschule und Sekundarstufe.
Wie viele Privatschulen gibt es in Deutschland?
Im Schuljahr 2024/25 gab es rund 3.800 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, das sind zwölf Prozent aller allgemeinbildenden Schulen. Der Anteil der Privatschüler liegt bei knapp neun Prozent und ist seit zehn Jahren nahezu stabil.
Wer ist Schulträger eines staatlichen Gymnasiums?
Der Schulträger, meist die Stadt oder der Landkreis, ist für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungspersonal zuständig. Beim Rotteck-Gymnasium ist das die Stadt Freiburg. Die Lehrkräfte dagegen stellt das jeweilige Bundesland, im Beispiel Baden-Württemberg.
Was bedeutet das Sonderungsverbot bei Privatschulen?
Das Sonderungsverbot aus Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes verbietet privaten Ersatzschulen, ihre Schüler nach dem Einkommen der Eltern auszuwählen. Eine genehmigte Privatschule darf also kein exklusiver Club für Wohlhabende sein und muss grundsätzlich für alle zugänglich bleiben.
Was ist eine eigenverantwortliche Schule?
Als eigenverantwortliche oder selbstständige Schule bezeichnet man ein Reformmodell, das einzelnen Schulen mehr Spielraum gibt, etwa beim Budget, bei der Personalauswahl und beim eigenen Profil. Das Modell entstand nach dem PISA-Schock 2000, lässt die Kernhoheiten des Landes aber unangetastet.