Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Projektentwickler haben die Deutsche Telekom mit dem Glasfaserausbau für sieben Millionen Wohnungen beauftragt. Den Rahmen setzt eine Gesetzesänderung: Seit Juli 2024 dürfen Vermieter den Fernseh- oder Internetanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Glasfaserausbau in Mehrparteienhäusern stellt die Telekom in den Mittelpunkt: Die Immobilienwirtschaft hat dem Konzern Aufträge für insgesamt sieben Millionen Wohneinheiten erteilt.[1] Wie viele davon schon angeschlossen sind und bis wann der Rest folgt, sagt der Bonner Konzern nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehrparteienhäuser und sozialer Wohnungsbau stehen im Fokus der Aufträge.
- In den kommenden drei Jahren steckt die Telekom zusätzlich 800 Mio. € in den Ausbau bis in die Wohnung.
- Ein Bereitstellungsentgelt dürfen Vermieter nur umlegen, solange Mieter ihren Anbieter frei wählen.
Was hat die Telekom mit der Wohnungswirtschaft vereinbart?

Mit Verbänden der Immobilienwirtschaft hat die Telekom Rahmenvereinbarungen und Musterregelungen für Planung, Bau und Betrieb der Hausnetze entwickelt. Parallel arbeitet der Konzern in gut 50 Kooperationen mit regionalen Netzbetreibern und Stadtwerken, die das Netz vor Ort mitbauen, während die Telekom den offenen Betrieb übernimmt.[1] „Glasfaser darf keine Frage der Wohnform sein“, sagt Jean-Pascal Roux, bei der Telekom Leiter Fiber Reichweite.
Für die Telekom zählt künftig nicht allein die Zahl erschlossener Straßen und Gebäude, sondern vor allem der nutzbare Anschluss bis in die Wohnung.[1] Schon im August hatte Konzernchef Tim Höttges den Ausbau auf Rendite statt Reichweite ausgerichtet, weil an fertig verlegten Strecken zu wenige Haushalte einen Vertrag buchten.
Warum öffnen Vermieter ihre Häuser gerade jetzt für Glasfaser?
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die monatlichen Entgelte für einen mietvertraglich vereinbarten Fernseh- oder Breitbandanschluss nicht mehr als Nebenkosten abrechnen.[2] Viele Wohnungsunternehmen hatten ihre Bestände über Jahrzehnte per Sammelvertrag an einen Kabelnetzbetreiber gebunden und vergeben die Hausnetze nun neu.
Für das neue Hausnetz sieht das Telekommunikationsgesetz einen eigenen Refinanzierungsweg vor. Stattet ein Netzbetreiber ein Gebäude erstmals vollständig mit Glasfaser aus, dürfen Vermieter dafür höchstens 60 € je Wohnung und Jahr über die Nebenkosten abrechnen, insgesamt höchstens 540 €.[2] Erheben darf der Netzbetreiber das Entgelt fünf Jahre lang, falls diese Zeit zur Refinanzierung nicht reicht, bis zu neun Jahre.[3] Den Hinweis der Telekom auf rund 45 Wholesale-Partner sollten Vermieter deshalb wörtlich nehmen: Ohne freie Anbieterwahl der Mieter dürfen sie das Entgelt nicht umlegen.
Ein Rahmenvertrag sichert dem Netzbetreiber außerdem die Zustimmung des Eigentümers. Ohne diese Zustimmung unterlag die Telekom im Juli vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, das den Konzern zum Rückbau einer Glasfaser in einem Heidelberger Mietshaus verurteilte.
Sieben Millionen Aufträge zählt die Telekom, OXG hat für dieselbe Größenordnung nach drei Jahren eine Million Haushalte erreicht. Im Mehrfamilienhaus ist ein Vertrag schneller unterschrieben als eine Faser verlegt.
Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Wie schnell werden aus Aufträgen Anschlüsse?
Einen Maßstab für das Tempo liefert OXG, das Gemeinschaftsunternehmen von Vodafone und dem Investor Altice. Seit 2023 wollen die Partner bis zu sieben Millionen Haushalte mit Glasfaser bis in die Wohnung versorgen. Im September meldeten OXG und Vodafone die erste Million erreichter Haushalte, bis zum Ende des Geschäftsjahres peilen die Partner mehr als 1,2 Millionen an.[4] Wie riskant der Ausbau für kleinere Betreiber ist, zeigt Essen: Dort übernimmt die Telekom das Netz der insolventen Ruhrfibre.
Für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen zählen deshalb die Vertragsdetails:
- Halten Sie im Gestattungsvertrag fest, bis wann der Netzbetreiber das Gebäude anschließt und was bei Verzug gilt.
- Lassen Sie sich die freie Anbieterwahl der Mieter schriftlich zusichern, bevor Sie ein Bereitstellungsentgelt in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.
Gewerbemieter in Wohnhäusern, etwa Praxen oder Kanzleien, erfahren bei der Hausverwaltung, ob ihr Gebäude zu den beauftragten Beständen zählt.
Quellen
[1] Deutsche Telekom: „Sieben Millionen Wohnungen: Immobilienwirtschaft beauftragt Telekom mit Glasfaser-Ausbau“ (06.10.2026)
[2] Bundesnetzagentur: „Neuregelung Nebenkostenprivileg“ (abgerufen am 06.10.2026)
[3] Bundesministerium der Justiz: „§ 72 TKG: Glasfaserbereitstellungsentgelt“ (abgerufen am 06.10.2026)
[4] Vodafone: „Glasfaser von OXG und Vodafone jetzt für eine Million Haushalte“ (10.09.2026)
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