Gebäudereinigung Vergleich
2026
Das sind die besten 50 Anbieter.
Die bisherige Reinigungskraft hört auf, das Büro wächst, oder die Beschwerden über klebrige Teeküchen und staubige Fensterbänke häufen sich. Wir haben 50 Gebäudereinigungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz geprüft.
Facility-Dienstleister mit Reinigungssparte aus Osnabrück: Unterhalts-, Büro-, Glas-, Fassaden-, Sonder- und Industriereinigung bundesweit. Familienunternehmen seit 1913 mit 27.600 Mitarbeitern in 70 Niederlassungen, dazu Hausmeisterservice, Winterdienst und Facility Management. Deutschland.
piepenbrock.de
Die Piepenbrock Service GmbH + Co. KG hat ihren Sitz in Osnabrück. Das Familienunternehmen besteht seit 1913 und bietet bundesweit Gebäudedienstleistungen an. Genannt werden 27.600 Mitarbeiter in 70 Niederlassungen und an 800 Standorten.
Die Gebäudereinigung umfasst Unterhaltsreinigung, Büroreinigung, Grundreinigung, Glas-, Fenster- und Fassadenreinigung, Baureinigung, Sonderreinigung und Hygienereinigung. Hinzu kommt die Piepenbrock New-Work-Reinigung. Für Industrie und Labore stehen Industriereinigung und Reinraumreinigung bereit. Ergänzend gehören Sicherheitsdienst, Hausmeisterservice, Grünanlagenpflege, Winterdienst sowie technisches und infrastrukturelles Facility Management zum Portfolio.
Reinigung und weitere Gebäudedienste lassen sich bei einem Dienstleister bündeln, die Betreuung erfolgt über die Niederlassungen vor Ort. Preise sind nicht veröffentlicht, Auftraggeber erhalten ein Angebot auf Anfrage über die Kontaktseiten.
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Was ist Gebäudereinigung, und wer braucht sie?

Gebäudereinigung ist die professionelle Reinigung von Büros, Praxen, Wohnanlagen, Hallen und Fassaden durch spezialisierte Dienstleister. Unternehmen, Verwaltungen und Eigentümer beauftragen sie, sobald die Fläche wächst, Hygienevorgaben gelten oder Ausfälle nicht mehr intern aufgefangen werden können.
Das Spektrum ist breit. Im Alltag dominiert die Unterhaltsreinigung: Böden, Schreibtische, Sanitärräume, Küchen und Papierkörbe im festen Turnus, meist nach Feierabend oder früh am Morgen. Dazu kommen Glas- und Fassadenreinigung, Grund- und Sonderreinigungen, die Treppenhausreinigung in Wohnanlagen sowie Spezialgebiete wie Klinik-, Industrie- oder Reinraumreinigung.
In Deutschland zählt die Gebäudereinigung zum zulassungsfreien Handwerk. Für alle Betriebe gilt ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 in der Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 Euro und in der Glas- und Fassadenreinigung 18,40 Euro pro Stunde beträgt. In Österreich regelt ein Kollektivvertrag die Löhne, in der Deutschschweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag.
Wer beauftragt, kauft im Kern Arbeitszeit, Organisation und Verlässlichkeit. Ein guter Dienstleister plant Personal und Vertretungen, stellt Maschinen und Mittel, kontrolliert die Ergebnisse und passt den Umfang an, wenn sich Ihre Nutzung ändert.
- Wachsende Fläche: Ihr Büro, Ihre Praxis oder Ihr Betrieb ist so groß geworden, dass eine Aushilfe oder das eigene Team die Reinigung nicht mehr schafft.
- Hygienevorgaben: Sie arbeiten mit Patienten, Lebensmitteln oder empfindlicher Produktion und müssen Reinigung und Desinfektion dokumentieren.
- Kundenverkehr: Kunden, Bewerber und Geschäftspartner betreten Ihre Räume, und der erste Eindruck zählt.
- Ausfälle: Bei Urlaub oder Krankheit der Reinigungskraft bleibt die Arbeit liegen, weil niemand vertritt.
- Spezialflächen: Glasfassaden, Hallenböden, Teppiche oder Reinräume brauchen Maschinen, Mittel und Fachwissen.
- Mehrere Standorte: Sie wollen Filialen oder Objekte in verschiedenen Städten mit einem Vertrag und gleichem Standard reinigen lassen.
- Wohnanlage: Treppenhaus, Keller und Außenanlagen eines Mehrfamilienhauses sollen regelmäßig und nachweisbar gereinigt werden.
Treffen zwei oder mehr Punkte zu, lohnt sich ein professioneller Dienstleister fast immer. Bei Hygienevorgaben oder Spezialflächen ist er schon ab dem ersten Punkt die sichere Wahl, weil Verfahren, Personal und Dokumentation stimmen müssen.
Typische Probleme mit der Gebäudereinigung

Die häufigsten Ärgernisse sind schwankende Qualität, wechselndes Personal und schlechte Erreichbarkeit. Fast immer stecken dahinter ein unklares Leistungsverzeichnis, zu knapp kalkulierte Stunden oder fehlende Kontrollen.
Der Klassiker: In den ersten Wochen glänzt alles, nach drei Monaten bleiben Ecken staubig, und die Teeküche wird nur noch oberflächlich gewischt. Häufig hat der Anbieter mit zu wenigen Stunden kalkuliert, um den Auftrag zu gewinnen. Das Team muss dann in derselben Zeit mehr Fläche schaffen.
Ein zweiter Punkt ist die Fluktuation. Die Branche kämpft mit Personalmangel, und neue Reinigungskräfte kennen weder das Objekt noch die Besonderheiten. Ohne Objektleitung, die einarbeitet und kontrolliert, sinkt das Niveau spürbar.
Viele Probleme lassen sich vertraglich vorbeugen. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis, feste Kontrolltermine mit Protokoll, zugesagte Reaktionszeiten und eine Probephase schaffen Klarheit für beide Seiten.
Ständig neue Reinigungskräfte kennen das Objekt nicht, und die Qualität schwankt von Woche zu Woche.
Ecken, Heizkörper oder Türrahmen werden übersehen, weil das Leistungsverzeichnis lückenhaft ist.
Ein zu knapp angesetzter Stundenaufwand führt dazu, dass Arbeiten nur oberflächlich erledigt werden.
Ohne Prüfprotokolle bemerken Auftraggeber Mängel erst, wenn sich Beschwerden häufen.
Reklamationen landen in einer zentralen Hotline, und die Objektleitung meldet sich tagelang nicht.
Angebote unter Tarifniveau gehen auf Kosten von Personal und Qualität oder führen zu Nachforderungen.
Schlüssel, Alarmanlagen und vertrauliche Unterlagen erfordern geschultes und zuverlässiges Personal.
Welche Arten von Gebäudereinigung gibt es?
Die wichtigsten Leistungsarten sind Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung, Grund- und Sonderreinigung sowie Spezialreinigungen für Kliniken, Industrie und Reinräume. Bei den Anbietern reicht die Bandbreite vom regionalen Fachbetrieb bis zum Multidienstleister mit gebündelten Facility Services.
Die Unterhaltsreinigung bildet bei fast jedem Auftrag die Basis. Glas- und Fassadenreinigung erfordert Hubarbeitsbühnen oder Seiltechnik und wird nach einer höheren Lohngruppe bezahlt. Grundreinigungen, Bauendreinigungen und Einsätze nach Wasser- oder Brandschäden fallen unter die Sonderreinigung.
Spezialgebiete verlangen eigene Verfahren. In Kliniken und Praxen gilt ein Hygieneplan mit Desinfektion, in der Lebensmittelproduktion ein dokumentiertes Reinigungskonzept, in Reinräumen ein streng festgelegter Ablauf mit Schutzkleidung und Prüfungen.
Bei der Anbieterwahl stehen sich zwei Modelle gegenüber. Regionale Fachbetriebe punkten mit kurzen Wegen und direktem Kontakt zur Inhaberfamilie. Große Dienstleister bieten einen Vertrag für viele Standorte, eigene Spezialabteilungen und bündeln Reinigung auf Wunsch mit Hausmeister, Winterdienst oder Sicherheit. Dazwischen haben sich digitale Anbieter etabliert, die Büroreinigung über Online-Rechner und Kundenportal anbieten.
Regelmäßige Reinigung von Büros, Sanitärräumen, Küchen und Verkehrsflächen im festen Turnus.
Fenster, Rahmen, Glasdächer und Fassaden, oft mit Hubarbeitsbühne oder Seilzugang.
Intensive Reinigung von Böden und Teppichen, Bauendreinigung und Einsätze nach Schäden.
Reinigung und Desinfektion in Praxen, Kliniken und Pflegeheimen nach Hygieneplan.
Hallen, Maschinen, Produktionsbereiche und Reinräume mit Spezialtechnik und festen Verfahren.
Treppenhäuser, Eingänge, Keller und Außenflächen in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen.
Reinigung zusammen mit Hausmeister, Winterdienst, Grünpflege, Empfang oder Sicherheit aus einer Hand.
- Inhaber oder Objektleitung direkt erreichbar
- Kurze Wege und schnelle Einsätze
- Feste Teams in der Region
- Begrenzte Kapazität für viele Standorte
- Ein Vertrag für viele Standorte
- Eigene Spezialabteilungen und Technik
- Zertifizierte Prozesse und Reporting
- Mehr Abstimmungswege im Alltag
2026
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Wie finde ich die passende Gebäudereinigung?

Die passende Gebäudereinigung finden Sie über ein eigenes Leistungsverzeichnis, mindestens drei Angebote nach Objektbesichtigung und den Vergleich der kalkulierten Stunden statt nur des Monatspreises. Entscheidend sind außerdem Qualitätskontrolle, feste Teams und ein erreichbarer Ansprechpartner.
Beginnen Sie mit dem eigenen Bedarf: Welche Räume, welche Flächen, welche Bodenbeläge, wie oft? Je genauer Sie das beschreiben, desto vergleichbarer werden die Angebote. Lassen Sie jeden Bieter das Objekt besichtigen, bevor er kalkuliert.
Vergleichen Sie dann nicht nur den Monatspreis, sondern die dahinterliegenden Stunden und den Stundenverrechnungssatz. Ein Angebot mit deutlich weniger Stunden als die Konkurrenz ist selten effizienter, sondern meist unrealistisch.
Prüfen Sie zum Schluss die weichen Faktoren. Wie läuft die Qualitätskontrolle ab? Gibt es eine feste Objektleitung? Wie wird bei Krankheit vertreten? Referenzen aus vergleichbaren Objekten, Nachweise zu Versicherung und Tariftreue sowie Zertifikate wie ISO 9001 runden das Bild ab.
Nur ein vollständiges Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar und Mängel nachweisbar.
Regelmäßige, dokumentierte Kontrollen sorgen dafür, dass das Niveau nicht nach drei Monaten sinkt.
Feste, eingearbeitete Teams liefern gleichmäßige Qualität und kennen Ihre Besonderheiten.
Ein fester Ansprechpartner mit kurzen Reaktionszeiten ist im Alltag wichtiger als eine große Zentrale.
Versicherung, Tariftreue und Zertifikate schützen Sie vor Haftungs- und Imagerisiken.
Ein auffällig niedriger Preis geht meist auf Kosten der Reinigungszeit oder der Bezahlung.
Dosiersysteme, Mikrofaser und zertifizierte Mittel senken Chemie- und Wasserverbrauch.
Laufzeit, Kündigungsfrist und Anpassungsregeln entscheiden, wie leicht Sie nachsteuern können.
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Ablauf: Von der Ausschreibung bis zum Start

Ein Dienstleisterwechsel oder der erste Auftrag braucht in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Die Schritte sind Bedarf erfassen, Leistungsverzeichnis erstellen, Angebote einholen, Vertrag schließen, Einarbeitung und laufende Kontrolle.
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme mit Flächen, Raumgruppen und Nutzungszeiten. Daraus entsteht das Leistungsverzeichnis, das Sie allen Bietern gleichermaßen schicken. Öffentliche Auftraggeber schreiben ab bestimmten Auftragswerten förmlich aus, private Unternehmen holen meist drei bis fünf Angebote ein.
Nach der Auswahl folgen Vertrag, Schlüsselübergabe und Objekteinweisung. Die ersten Wochen sind Einarbeitungszeit: Das Team lernt Wege, Besonderheiten und Ansprechpartner kennen. Eine gemeinsame Begehung nach zwei bis vier Wochen zeigt, ob alles sitzt.
Danach beginnt der eigentliche Betrieb. Monatliche Kontrollen, ein kurzer Draht zur Objektleitung und die Bereitschaft, das Leistungsverzeichnis bei veränderter Nutzung anzupassen, halten die Qualität stabil.
Bedarf erfassen
Flächen, Raumarten, Bodenbeläge, Nutzungszeiten und Hygieneanforderungen aufnehmen.
Leistungsverzeichnis
Tätigkeiten und Turnus je Raumgruppe festlegen, Sonderleistungen getrennt aufführen.
Angebote einholen
Mindestens drei Anbieter zur Objektbesichtigung einladen und auf derselben Grundlage anbieten lassen.
Vertrag schließen
Leistungen, Preis, Kontrollen, Reaktionszeiten, Laufzeit und Schlüsselregelung vereinbaren.
Start und Einarbeitung
Das Team lernt das Objekt kennen, Abläufe und Ansprechpartner werden festgelegt.
Kontrolle und Nachsteuerung
Regelmäßige Prüfungen und Gespräche halten die Qualität auf dem vereinbarten Niveau.
Häufige Fehler bei der Beauftragung

Die teuersten Fehler sind die Wahl nach dem niedrigsten Preis, ein fehlendes Leistungsverzeichnis und Verträge ohne Kontrollen oder Probephase. Wer diese drei Punkte regelt, vermeidet die meisten Konflikte.
Billig wird schnell teuer. Kalkuliert ein Anbieter unter dem Niveau, das Tariflohn und Nebenkosten erfordern, fehlen am Ende Stunden, Personal oder beides. Folgen sind Mängel, Nachverhandlungen oder ein schneller Wechsel mit erneutem Aufwand.
Ebenso häufig fehlt die Schriftform. Ohne Leistungsverzeichnis lässt sich nicht belegen, dass die Fensterbänke wöchentlich gewischt werden sollten. Ohne vereinbarte Kontrollen fällt ein Leistungsabfall erst auf, wenn sich Mitarbeitende beschweren.
Unterschätzt werden schließlich Schlüssel, Sicherheit und Haftung. Klären Sie, wer Zugang zu welchen Räumen hat, wie Schlüssel dokumentiert werden und ob die Betriebshaftpflicht des Dienstleisters einen Schlüsselverlust abdeckt.
Das billigste Angebot kalkuliert oft zu wenige Stunden, die Qualität sinkt nach kurzer Zeit.
Ohne schriftliche Leistungen bleibt im Streitfall offen, was vereinbart war.
Angebote vom Schreibtisch aus übersehen Beläge, Möblierung und Wege im Objekt.
Mängel fallen erst auf, wenn Mitarbeitende oder Kunden sich beschweren.
Unterbezahltes Personal wechselt häufig, und Auftraggeber riskieren einen Imageschaden.
Ein Mehrjahresvertrag ohne Ausstieg macht einen Wechsel bei schlechter Leistung teuer.
Ungeregelte Schlüsselübergabe und fehlende Versicherung werden bei Verlust zum Risiko.
Was kostet eine Gebäudereinigung?

Die Kosten einer Gebäudereinigung ergeben sich aus den benötigten Stunden mal dem Stundenverrechnungssatz des Anbieters. Untergrenze ist der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde, auf den Sozialabgaben, Ausfallzeiten, Material, Objektleitung, Verwaltung und Gewinn aufgeschlagen werden.
Die Stundenzahl hängt von Fläche, Raumart, Bodenbelag, Möblierung und Turnus ab. Fachleute rechnen mit Leistungswerten, also der Fläche, die eine Kraft pro Stunde schafft. Ein Großraumbüro mit glattem Boden geht schneller als eine Praxis mit vielen kleinen Räumen und Sanitärbereichen.
Für die laufende Büroreinigung vereinbaren die meisten Anbieter eine Monatspauschale. Glas-, Grund- und Sonderreinigungen werden pro Einsatz oder pro Quadratmeter berechnet. Digitale Anbieter bieten häufig Online-Rechner für einen ersten Richtwert, das verbindliche Angebot folgt dann nach Besichtigung.
Planen Sie außerdem Preisanpassungen ein. Steigen die Tariflöhne, geben die Dienstleister das über Preisgleitklauseln weiter. Für Vermieter gilt: Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag das vorsieht.
Für kleine Büros und Praxen berechnen die meisten Anbieter eine Monatspauschale aus Fläche, Turnus und Stundenverrechnungssatz. Digitale Anbieter nennen häufig einen Online-Preisrechner als Einstieg.
Grundlage jeder Kalkulation ist der Branchenmindestlohn von 15,00 € pro Stunde in Lohngruppe 1. Auf den Lohn rechnen die Anbieter Sozialabgaben, Urlaub, Ausfallzeiten, Material, Objektleitung, Verwaltung und Gewinn auf. Der Stundenverrechnungssatz liegt deshalb deutlich über dem Lohn.
Für Glas und Fassade gilt die höhere Lohngruppe 6. Dazu kommen Hubarbeitsbühnen, Seiltechnik oder Gerüste. Abgerechnet wird pro Einsatz, pro Quadratmeter Glasfläche oder als Pauschale.
Grundreinigung, Bauendreinigung oder Teppichreinigung kalkulieren die Anbieter einzeln nach Fläche, Verschmutzung und Verfahren. Lassen Sie sich Festpreise je Leistung im Vertrag nennen.
Wer Reinigung mit Hausmeister, Winterdienst oder Grünpflege bündelt, erhält meist ein Gesamtangebot. Achten Sie darauf, dass die Einzelleistungen trotzdem getrennt ausgewiesen sind.
Neben der Monatspauschale zählen Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier, Sonderreinigungen, Zuschläge für Einsätze am Wochenende oder nachts und Preisanpassungen bei Tariferhöhungen. In Wohnanlagen dürfen Vermieter die Reinigung gemeinschaftlicher Flächen als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
1 Wie hoch ist der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung in Deutschland seit dem 1. Januar 2026? Aufklappen ↓
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2 Was legt ein Leistungsverzeichnis in der Gebäudereinigung fest? Aufklappen ↓
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3 Was unterscheidet die Unterhaltsreinigung von der Grundreinigung? Aufklappen ↓
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4 Dürfen Vermieter die Kosten der Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen? Aufklappen ↓
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5 Wie rechnen viele Gebäudereinigungen die laufende Büroreinigung ab? Aufklappen ↓
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Glossar: Begriffe rund um die Gebäudereinigung
Die wichtigsten Begriffe rund um Gebäudereinigung, Ausschreibung und Qualitätssicherung, kompakt und anbieterneutral erklärt.
- Gebäudereinigung
Die professionelle Reinigung von Gebäuden, Flächen und Einrichtungen durch spezialisierte Dienstleister, von der Büroreinigung bis zur Fassaden- und Industriereinigung.
- Unterhaltsreinigung
Die regelmäßige Reinigung im laufenden Betrieb, zum Beispiel täglich oder wöchentlich. Sie umfasst etwa Böden, Oberflächen, Sanitärräume und Papierkörbe.
- Grundreinigung
Eine intensive Reinigung in größeren Abständen, die hartnäckige Verschmutzungen und alte Pflegefilme entfernt, oft vor einer neuen Bodenbeschichtung.
- Sonderreinigung
Einmalige oder seltene Reinigungsleistungen außerhalb des normalen Turnus, etwa nach Wasserschäden, Bauarbeiten oder Veranstaltungen.
- Bauendreinigung
Die Reinigung nach Abschluss von Bau- oder Renovierungsarbeiten, bevor ein Gebäude an Nutzer oder Mieter übergeben wird.
- Glasreinigung
Die Reinigung von Fenstern, Rahmen, Glasfassaden und Wintergärten. Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt dafür eine eigene, höhere Lohngruppe.
- Leistungsverzeichnis
Die Beschreibung, welche Räume oder Flächen wie oft und auf welche Art gereinigt werden. Grundlage für Angebote, Vertrag und Kontrolle.
- Leistungswert
Die Fläche, die eine Reinigungskraft pro Stunde schafft, angegeben in Quadratmetern pro Stunde. Er hängt von Raumart, Belag und Ausstattung ab.
- Turnus
Die Häufigkeit einer Reinigungsleistung, etwa fünfmal pro Woche, wöchentlich oder monatlich.
- Raumgruppe
Eine Zusammenfassung von Räumen mit ähnlicher Nutzung und gleichem Reinigungsbedarf, zum Beispiel Büros, Sanitär oder Verkehrsflächen.
- Qualitätskontrolle
Die regelmäßige Prüfung der Reinigungsergebnisse durch Objektleitung oder Auftraggeber, häufig mit Checklisten oder digitalen Prüfprotokollen.
- Objektleitung
Die verantwortliche Person des Dienstleisters für ein Objekt. Sie plant Personal, kontrolliert Ergebnisse und ist Ansprechpartner des Kunden.
- Branchenmindestlohn
Der allgemeinverbindliche Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und für alle Betriebe der Branche gilt.
- Reinraumreinigung
Die Reinigung von Räumen mit kontrollierter Partikelbelastung, etwa in der Pharma-, Lebensmittel- oder Halbleiterproduktion, nach festgelegten Verfahren.
- Infrastrukturelles Facility Management
Die Gesamtheit der Dienste rund um den Gebäudebetrieb wie Reinigung, Empfang, Sicherheit, Hausmeister und Winterdienst.
- Reinigungsplan
Der Plan, wann welche Fläche mit welchem Mittel und welcher Methode gereinigt wird. In Praxen und Lebensmittelbetrieben ist er Teil des Hygienekonzepts.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um die Gebäudereinigung, kurz und anbieterneutral beantwortet.
Was macht eine Gebäudereinigung?
Eine Gebäudereinigung reinigt Büros, Praxen, Wohnanlagen, Hallen und Fassaden im Auftrag von Unternehmen, Verwaltungen und Eigentümern. Dazu gehören die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Grund- und Sonderreinigungen sowie bei vielen Anbietern Zusatzdienste wie Hausmeister, Winterdienst oder Grünpflege.
Was kostet eine Gebäudereinigung?
Die Kosten ergeben sich aus den benötigten Reinigungsstunden mal dem Stundenverrechnungssatz des Anbieters. Untergrenze ist der Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde in der Unterhaltsreinigung, auf den Sozialabgaben, Ausfallzeiten, Material, Objektleitung und Gewinn aufgeschlagen werden. Für die laufende Büroreinigung vereinbaren die meisten Anbieter eine feste Monatspauschale.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in Deutschland 15,00 Euro pro Stunde für die Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 Euro für die Glas- und Fassadenreinigung. Der gesetzliche Mindestlohn liegt mit 13,90 Euro darunter. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Kollektiv- bzw. Gesamtarbeitsverträge.
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung findet regelmäßig im laufenden Betrieb statt, etwa täglich oder wöchentlich, und hält Böden, Oberflächen und Sanitärräume sauber. Die Grundreinigung ist eine intensive Reinigung in größeren Abständen, die tiefsitzenden Schmutz und alte Pflegefilme entfernt, meist ein- bis zweimal im Jahr.
Wie finde ich eine gute Reinigungsfirma?
Beschreiben Sie Ihren Bedarf in einem Leistungsverzeichnis und holen Sie mindestens drei Angebote nach einer Objektbesichtigung ein. Vergleichen Sie die kalkulierten Stunden statt nur den Monatspreis und achten Sie auf feste Teams, eine erreichbare Objektleitung, dokumentierte Qualitätskontrollen sowie Nachweise zu Versicherung und Tariftreue.
Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für die Reinigung?
Ein Leistungsverzeichnis listet alle Räume oder Raumgruppen mit Fläche und Bodenbelag, die jeweiligen Tätigkeiten und den Turnus auf, also wie oft welche Arbeit erledigt wird. Sonderleistungen wie Glas- oder Grundreinigung stehen getrennt. Das Verzeichnis ist Grundlage für vergleichbare Angebote, den Vertrag und spätere Kontrollen.
Sind Reinigungskosten auf Mieter umlagefähig?
Ja, die Kosten für die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen wie Treppenhaus, Flure, Keller und Aufzug zählen nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Reinigung der Wohnung selbst gehört nicht dazu.
Wie lange sollte ein Reinigungsvertrag laufen?
Für den Einstieg ist eine Probephase von etwa drei Monaten mit gemeinsamer Abnahme sinnvoll. Danach sind Laufzeiten von einem Jahr mit überschaubaren Kündigungsfristen verbreitet. Lange Bindungen ohne Ausstiegsmöglichkeit erschweren einen Wechsel, wenn die Qualität nachlässt.
Lohnt sich ein digitaler Anbieter für die Büroreinigung?
Für kleine und mittlere Büros kann ein digitaler Anbieter praktisch sein, weil Preisrechner, Online-Buchung und Kundenportal den Einstieg beschleunigen. Prüfen Sie dennoch, ob feste Reinigungskräfte eingesetzt werden, wie Vertretungen geregelt sind und wer bei Reklamationen Ihr Ansprechpartner ist.
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