„Die ersten acht Wochen gratis“ wirbt das Fitnessstudio, doch zum Vertragsbeginn wird ein kostenpflichtiges Trainingspaket fällig. Gegen diese Werbepraxis von Fitness First hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage eingereicht.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDer Vorwurf trifft einen Klassiker der Fitnessbranche: Ein Angebot wird als kostenlos angepriesen, obwohl mit dem Abschluss bereits Kosten verbunden sind. Wer sich von der Gratis-Botschaft locken lässt, zahlt am Ende doch von Anfang an.
Das Wichtigste in Kürze
- Fitness First wirbt mit acht kostenlosen Wochen zu Beginn der Mitgliedschaft.
- Zum Vertragsbeginn fallen laut Klage Kosten für ein Trainingspaket an.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 20. Mai 2026 Unterlassungsklage am Landgericht Frankfurt ein.
- Eine Anmeldung ist für den Ausgang des Verfahrens nicht erforderlich.
Warum ist die „Gratis“-Werbung problematisch?

Eine Leistung darf nur dann als kostenlos beworben werden, wenn sie es auch wirklich ist. Sobald mit dem beworbenen Einstieg eine Zahlungspflicht verknüpft ist, kann die Werbung in die Irre führen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der Kopplung von Gratis-Wochen und einem kostenpflichtigen Trainingspaket genau diese Irreführung. Solche Modelle sind in der Fitnessbranche verbreitet, weil sie die Einstiegshürde senken und die tatsächlichen Kosten erst im Kleingedruckten auftauchen.
Gratis ist ein starkes Wort, und genau deshalb muss es halten, was es verspricht. Wer mit acht freien Wochen wirbt und zum Start trotzdem die Hand aufhält, beschädigt das Vertrauen, das die ganze Branche braucht.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Was sollten Studio-Mitglieder beachten?

Wer einen Vertrag mit einer Gratis-Phase abschließt, sollte vor der Unterschrift prüfen, ob zum Start Pflichtpakete, Aktivierungs- oder Servicegebühren anfallen. Da die Klage erst eingereicht wurde, steht ein Urteil noch aus. Die genauen Beanstandungen liegen beim Verbraucherzentrale Bundesverband im Verbandsklagen-Register.
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