Fitness First: Acht Wochen gratis? Der vzbv klagt.

Michael Dobler
Autor Dr. Web
2 Min. Lesezeit
Fitness First: Acht Wochen gratis? Der vzbv klagt.

„Die ersten acht Wochen gratis“ wirbt das Fitnessstudio, doch zum Vertragsbeginn wird ein kostenpflichtiges Trainingspaket fällig. Gegen diese Werbepraxis von Fitness First hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage eingereicht.

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Der Vorwurf trifft einen Klassiker der Fitnessbranche: Ein Angebot wird als kostenlos angepriesen, obwohl mit dem Abschluss bereits Kosten verbunden sind. Wer sich von der Gratis-Botschaft locken lässt, zahlt am Ende doch von Anfang an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fitness First wirbt mit acht kostenlosen Wochen zu Beginn der Mitgliedschaft.
  • Zum Vertragsbeginn fallen laut Klage Kosten für ein Trainingspaket an.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte am 20. Mai 2026 Unterlassungsklage am Landgericht Frankfurt ein.
  • Eine Anmeldung ist für den Ausgang des Verfahrens nicht erforderlich.

Warum ist die „Gratis“-Werbung problematisch?

Schwarze Hantel auf weißem Grund mit einem „gratis“ Preisschild und Euro-Aufkleber
Gratis-Wochen mit anschließender Zahlungspflicht verstoßen gegen Werberegeln und können Verbraucher täuschen

Eine Leistung darf nur dann als kostenlos beworben werden, wenn sie es auch wirklich ist. Sobald mit dem beworbenen Einstieg eine Zahlungspflicht verknüpft ist, kann die Werbung in die Irre führen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in der Kopplung von Gratis-Wochen und einem kostenpflichtigen Trainingspaket genau diese Irreführung. Solche Modelle sind in der Fitnessbranche verbreitet, weil sie die Einstiegshürde senken und die tatsächlichen Kosten erst im Kleingedruckten auftauchen.

Gratis ist ein starkes Wort, und genau deshalb muss es halten, was es verspricht. Wer mit acht freien Wochen wirbt und zum Start trotzdem die Hand aufhält, beschädigt das Vertrauen, das die ganze Branche braucht.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Was sollten Studio-Mitglieder beachten?

Alte Hantel mit gelbem Preisschild und Aufschrift „GRATIS“ vor weißem Hintergrund
Vor Vertragsabschluss mit Gratis-Phase: Prüfen Sie auf versteckte Gebühren wie Aktivierungs- oder Servicekosten bei Pflichtpaketen

Wer einen Vertrag mit einer Gratis-Phase abschließt, sollte vor der Unterschrift prüfen, ob zum Start Pflichtpakete, Aktivierungs- oder Servicegebühren anfallen. Da die Klage erst eingereicht wurde, steht ein Urteil noch aus. Die genauen Beanstandungen liegen beim Verbraucherzentrale Bundesverband im Verbandsklagen-Register.

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Michael Dobler
Autor
Ich bin der Herausgeber von Dr. Web. Um praxisfit zu bleiben, unterstütze ich darüber hinaus Kunden bei der digitalen Kundengewinnung und Kundenbindung. Erste eigene Gehversuche im Internet unternahm ich 1999 mit einem Kinomagazin. Nach 15 Jahren in Lohn und Brot, u.a. als Projektmanager für digitale Medien, machte ich mich schließlich Ende 2005 selbständig. Das war die beste berufliche Entscheidung meines Lebens.
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