Sechs Jahre nach der Fusion von T-Mobile und Sprint holt der Deal von 2020 die Deutsche Telekom ein. Vor dem Delaware Court of Chancery fordert der Minderheitsaktionär David Dinkevich rund 1,7 Milliarden Euro, weil sich der Konzern bei SoftBanks Stimmrechten auf Kosten der Kleinaktionäre bereichert habe. Ende 2027 soll der Prozess beginnen.

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Die Deutsche Telekom bekommt die Übernahme von Sprint durch T-Mobile US ein zweites Mal auf den Tisch, diesmal vor Gericht. Der Delaware Court of Chancery hat den Termin in der Sammelklage bereits angesetzt.[1] Im Kern steht die Frage, wer den Milliardenvorteil aus dem umstrittenen Zusammenschluss einstreichen durfte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Delaware Court of Chancery verhandelt ein US-Gericht ab Oktober 2027 die Sammelklage von T-Mobile-US-Minderheitsaktionären gegen die Deutsche Telekom (Aktenzeichen 2021-0479-PAF).
  • Der Kläger David Dinkevich wirft dem Konzern vor, sich bei der Übertragung von SoftBanks Stimmrechten 2020 auf Kosten der Kleinaktionäre bereichert zu haben.
  • Die Kläger fordern rund 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen und beziffern den Vorteil der Telekom auf mehr als 8,7 Milliarden Euro.
  • Die Telekom weist die Vorwürfe zurück, verweist auf vertragliche Rechte und beziffert ihren eigenen Vorteil auf unter 3,5 Milliarden Euro.

Worum dreht sich der Streit um die T-Mobile-Fusion?

Ein Auktionshammer auf einem Geldscheinbündel mit zwei Anhängern „Delaware“ und „2027“ auf weißem Hintergrund
T-Mobile US übernahm 2020 Sprint und sicherte sich Kontrollrechte über SoftBanks Aktienverkäufe. Klage wirft Telekom vor, SoftBanks Notlage ausgenutzt zu haben

Der Kern liegt im Frühjahr 2020, als T-Mobile US und Sprint fusionierten. Sprints Muttergesellschaft SoftBank steckte in einer Liquiditätsklemme, und die Telekom sicherte sich per Vertrag das Recht, SoftBanks Aktienverkäufe während einer Sperrfrist zu kontrollieren. Genau daraus formt der Kläger David Dinkevich seinen Vorwurf: Die Telekom habe als beherrschende Aktionärin die Notlage von SoftBank für sich genutzt, statt den Vorteil mit den Minderheitsaktionären zu teilen.[1]

Zwei Zahlen stehen sich gegenüber. Die Kläger beziffern den Vorteil der Telekom auf mehr als 8,7 Milliarden Euro und fordern davon rund 1,7 Milliarden Euro plus Zinsen zurück. Die Telekom hält dagegen und rechnet ihren Vorteil auf unter 3,5 Milliarden Euro herunter; der Konzern verweist auf sein vertragliches Recht, SoftBanks Verkäufe zu blockieren, und auf die Vergütung für deren Freigabe. Der Streit um die Mehrheit bei T-Mobile beschäftigt den Konzern damit erneut.

Warum verhandelt ein US-Gericht über einen DAX-Konzern?

Delaware ist der Gerichtsstand, weil T-Mobile US dort registriert ist und die Telekom als Mehrheitsaktionärin besonderen Treuepflichten unterliegt. Nach dem Gesellschaftsrecht des Bundesstaats muss ein beherrschender Aktionär beweisen, dass ein Geschäft für die Minderheit fair war, sobald er auf beiden Seiten des Tisches sitzt. Genau diese Beweislast bringt einen deutschen Konzern vor ein Gericht in den USA.

Der Vorwurf wiegt schwerer als ein Streit ums Geld: Die Klageschrift wirft zwei Vorstandsmitgliedern zusätzlich Insiderhandel vor.[2] Beide sollen die erwarteten Synergien der Fusion kleingerechnet haben, um den Kurs zu drücken, und dann über SoftBank finanzierte Aktienpakete günstig gekauft haben. Bewiesen ist davon nichts. Die Telekom weist auch diese Darstellung zurück.

Die Telekom hat sich 2020 vertraglich abgesichert und SoftBanks Liquiditätsnot zu ihrem Vorteil genutzt. Ob dabei die Minderheitsaktionäre zu kurz kamen, entscheidet jetzt ein Gericht in Delaware, nicht die Bilanzabteilung in Bonn.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Der Streit um die T-Mobile-Fusion in Zahlen
Sammelklage vor dem Delaware Court of Chancery, Aktenzeichen 2021-0479-PAF
Okt. 2027
geplanter Prozessbeginn vor dem Delaware Court of Chancery
1,7 Mrd. €
Forderung der Kläger plus Zinsen
8,7 Mrd. €
Vorteil der Telekom, so die Kläger
unter 3,5 Mrd. €
Vorteil in der Rechnung der Telekom
2020
Fusion von T-Mobile und Sprint, SoftBank überträgt die Stimmrechte

Was bedeutet der Fall für deutsche Konzerne?

Ein Muster wird sichtbar: Ein Konzern, der eine US-Tochter an die Börse bringt und die Mehrheit behält, gerät unter das strenge Minderheitenrecht von Delaware. Für Vorstände und Aufsichtsräte steht die persönliche Haftung im Raum, für die im Ernstfall die D&O-Versicherung des Konzerns einsteht. Wie heikel Mehrheitsverhältnisse werden, zeigt aktuell auch das Ringen um die Commerzbank-Mehrheit zwischen UniCredit und dem Bund.

Zwei Prüfpunkte bleiben für Entscheider mit US-Beteiligungen: ob die Gesellschaftsverträge Interessenkonflikte des Mehrheitsaktionärs sauber regeln und ob die D&O-Deckung US-Sammelklagen einschließt. Die US-Sammelklagen gegen Meta zeigen, wie schnell aus einer Konzernentscheidung ein Gerichtsverfahren mit Milliardenrisiko wird.

Quellen

[1] U.S. Securities and Exchange Commission: T-Mobile US, Inc., Form 10-Q (Quartalsbericht zum 30. Juni 2026), Abschnitt „Commitments and Contingencies“

[2] Delaware Court of Chancery: Dinkevich v. Deutsche Telekom AG et al., C.A. No. 2021-0479-PAF

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