Der sechste Teil der Online-Marketing-Basics-Serie beschäftigt sich mit dem Thema E-Mail-Marketing. Es soll geklärt werden, was man darunter versteht, wie man dabei vorgeht und es sollen auch kurz die rechtlichen Aspekte in Deutschland und Österreich beleuchtet werden. Der Reiz von E-Mail-Marketing ist groß, schließlich sind Sie im Idealfall mit Ihrer Marketing-Maßnahme schon im Postfach der potenziellen Zielgruppe.
E-Mail-Listen gelten im Online-Marketing als besonderer Schatz. Sie stellen eine direkte und unmittelbare Kontaktmöglichkeit mit Interessenten dar. Als solche kann E-Mail-Marketing oft eine hohe Erfolgsquote haben. Allerdings ist das auch nur der Fall, wenn die Adressaten Ihnen die E-Mail-Daten freiwillig gegeben haben und zu Ihrer Zielgruppe gehören. Unter anderen Voraussetzungen haben Sie nicht nur eine schlechte Conversion-Rate, sondern im schlimmsten Fall sogar rechtliche Probleme.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von E-Mail-Marketing
- Newsletter: Newsletter sind regelmäßig versandte Mails an Ihre Interessenten. Die Inhalte können informativer und werbender Natur sein. Erfolgreiche Newsletter sollten mindestens alle 2 Monate, höchstens 1 Mal pro Woche versandt werden und dabei professionell gestaltet sein. Wenn Sie zu häufig Newsletter versenden, werden Sie als Spammer wahrgenommen.
- Direct-E-Mail: Diese Mails sind das Gegenstück zum Offline-Werbebrief. Sie werden nicht regelmäßig versandt, sondern nur an ausgewählte Empfänger und nur zu bestimmten Anlässen wie z.B.: besondere Angebote, Einladungen (Messen, Seminare etc.), aktuelle Aktionen, Umfragen etc.
- Individuelle E-Mail: Diese Form beschreibt den direkten Kundenkontakt in Form von Support, Anfragen, Verkaufsanbahnungen, Beschwerden etc. Hier geht es für Sie darum, dass Sie schnell reagieren. Dann können Sie den Kunden an sich binden. Muss der Kunde wochenlang auf eine Supportantwort warten, haben Sie ihn wahrscheinlich verloren.
Gestaltung und Aufbereitung von Marketing-E-Mails
Wahrscheinlich kennen Sie die Situation aus Ihrem eigenen E-Mail-Postfach: Es gibt Marketing-E-Mails, die können Sie gar nicht schnell genug löschen. Vom ersten Eindruck an wirken diese nicht nur unprofessionell und uninteressant, in einem Worst-Case-Szenario wirken Sie sogar gefährlich. Das ist dann der Fall, wenn Sie nach billigem Spam und/oder Phishing-Mails und/oder Schadsoftware förmlich „riechen“.
Es gibt aber noch die zweite Art von Marketing-Mails. Diese gut gemachten Freuden aus Ihrem Postfach können Sie kaum übersehen. Die Betreffzeile (Sie ist der “Türöffner” im E-Mail-Marketing!) trifft ein Thema, das Sie wirklich interessiert. Sie machen die E-Mail auf und sehen Sie sich zumindest an. Schlägt die Marketing-Maßnahme voll durch, klicken Sie sogar auf den Link darin und finden sich auf einer guten Landing-Page wieder. Ob Sie dann zum Käufer, Anrufer, Abonennten etc. werden, entscheidet die Qualität des Inhalts. Aber die E-Mail hat ihren Zweck erfüllt. Um diesen Effekt zu erreichen, sollten Sie mindestens folgende Grundregeln beachten:
- Die Absender-Adresse sollte bereits klar zum Ausdruck bringen, wer die E-Mail versandt hat. Andernfalls wirken Sie unseriös.
- Betreff: Holen Sie ein Bedürnis ab! Die Betreffzeile entscheidet, ob Ihre E-Mail geöffnet wird (Ähnlich der Überschrift bei den Website-Inhalten).
- Gestalten Sie Ihre E-Mail professionell. Wenn Sie Html-Newsletter versenden, lehnen Sie das Design an Ihr Website-Design an.
- Bieten Sie tatsächlichen Mehrwert und teilen Sie den Newsletter in Überschriften. Jede Überschrift soll direkt ein Bedürfnis ansprechen. Es gelten die gleichen Content-Regeln wie im übrigen Online-Marketing.
- Führen Sie Ihre Leser mit dem Link zur Unterseite mit der größten Themenrelevanz (eventuell sogar eine eigens eingerichtete Landing-Page) und nicht auf Ihre Startseite. Schließlich folgt der Leser wegen des spezifischen Inhalts dem Link.
- Handeln Sie nicht zu viele Themen auf einmal ab.
- Bauen Sie einen “Call to Action ein”, d.h.: Sagen Sie dem Leser, was er tun soll.
- Bieten Sie ordentliche Kontaktdaten am Ende des Newsletters.
- Bieten Sie eine einfache Möglichkeit den Newsletter abzubestellen.
- Vermeiden Sie bekannte Reizwörter, Spamwörter und/oder spammige Schreibweisen wie z. B.: WICHTIGE INFORMATION, SONDERANGEBOT etc..
Wie komme ich zu E-Mail-Kontaktlisten?
Eine gute und bewährte Methode ist es, Ihre Website-Besucher dazu zu bringen, sich selbst in die Newsletter-Liste einzutragen. Das ist ein Zeichen, dass diese sich für Ihre Inhalte und Ihr Angebot interessieren. Sie treffen damit genau die Zielgruppe und haben zudem rechtliche Sicherheit.
Weitere Möglichkeiten freiwillig an die E-Mail-Listen zu kommen (also die Zustimmung zu holen) sind z. B.: E-Mail-Angabe beim Verkauf eines Produkts/Dienstleistung, Gratisproben oder gratis Informationen gegen die Angabe der Mail-Adresse, Gewinnspiele etc. Stellen Sie dabei immer klar, dass Sie die Person in Ihren E-Mail-Verteiler aufnehmen wollen und regelmäßig Zusendungen machen werden.
Natürlich können Sie auch E-Mail-Adressen für Werbezwecke in Tausendschaften zukaufen. Wie auch bei allen anderen Abkürzungen im Online-Marketing treffen Sie damit wahrscheinlich kaum Ihre Zielgruppe. In diesem Fall werden Sie wahrscheinlich zudem noch als Spammer wahrgenommen und überspannen sogar den Bogen des rechtlich Erlaubten.
Um Newsletter zu Versenden empfiehlt es sich, ein Newsletter-Tool zu installieren. Diese versenden Html-Newsletter, die Sie frei gestalten können und übernehmen die Steuerung eines automatisierten Double-Opt-In- und des Opt-Out-Verfahrens. Double-Opt-In heißt, der Interessent muss ausdrücklich den Newsletter bestellen und diese Bestellung durch einen zugesandten E-Mail-Link bestätigen. Opt-Out bedeutet, dass man den Newsletter durch einen einfachen Link-Klick wieder abbestellen kann. Bekannte Anbieter sind:
- CleverReach
- Newsletter2Go
- MailChimp
- rapidmail
- cleverelements
- benchmark-email und weitere
Die meisten Anbieter gleichen sich darin, dass sie eine Testphase oder eine bestimmte Empfänger- und Mailanzahl pro Monat kostenlos zur Verfügung stellen.
Was gilt es rechtlich zu beachten?
Da Sie mit Ihren Newslettern oder anderen Marketing-E-Mails direkt im Postfach eines potenziellen Kunden landen, kann diese Online-Marketing-Maßnahme große Erfolgschancen bieten. Allerdings können Sie nicht einfach wild Mails an Tausende Personen verschicken. Abmahnungen lassen dann meist nicht lange auf sich warten. Damit Sie rechtssicher Newsletter verschicken können, müssen Sie ein paar Punkte beachten:
In Deutschland muss ein Endverbraucher dieser Form der Kontaktaufnahme durch E-Mail-Marketing ausdrücklich zustimmen. Das nennt man, wie bereits oben erklärt Opt-In Verfahren. Jedoch gehen die Bestimmungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) noch weiter: Eine E-Mail gilt als unzumutbare Belästigung, wenn 1. die Einwilligung des Adressaten fehlt, 2. der Absender seine Identität verschleiert/verheimlicht, 3. die E-Mail keine gültige Adresse/Option zum Abbestellen der Werbe-E-Mails beinhaltet. Daraus ergibt sich zudem die Pflicht zu einem rechtsgültigen, vollständigen Impressum in den Werbe-E-Mails.
Die Forderung der Gerichte entwickelte sich außerdem in Richtung des weiter oben bereits genannten Double-Opt-In-Verfahren. So können Sie sicherstellen, dass die Bestellung des Newsletters nicht von einem Dritten stammt. Damit Sie bei einer Abmahnung nicht ohne Beweis da stehen, sollten Sie die Bestellungen protokollieren. Dank entsprechender Aufzeichnungen können Sie den Klick im Ernstfall rechtssicher Beweisen.
Ausnahmen bestehen nur für den E-Mail-Kontakt zu Bestandskunden. Das heißt: Haben Sie die E-Mail-Adresse im Zuge eines Verkaufs über Ihren Online-Shop erhalten, dürfen Sie den Kunden auch weiterhin kontaktieren. Allerdings muss es sich um ähnliche Waren oder Dienstleistungen handeln. Dem Kontakt Werbung zu einem neuen Girokonto “aufzudrücken”, wenn er bei Ihnen ein Hemd erworben hat, ist nicht zulässig. Der Kunde darf dem Zusenden von Werbe-Mails jedoch nie widersprochen haben und es muss ihm jederzeit die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.
In Österreich ist die Gesetzgebung ähnlich: Geregelt wird das E-Mail-Marketing in §107 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). E-Mail-Marketing ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist ebenfalls verboten, wenn die Zusendung zum Zweck der Direktwerbung erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. D. h.: Grundsätzlich sollte man immer die Zustimmung einholen. Eine Ausnahme besteht ebenfalls dann, wenn der Absender die Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an den Empfänger erhalten hat, die E-Mail zur Werbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und der Kunde klar die Möglichkeit erhalten hat, die Kontaktdaten nicht preiszugeben. Zudem darf der Empfänger die Zusendung nicht von Vornherein durch die RTR-Liste verboten haben.
Was ist die RTR-Liste? Das österreichische E-Commerce-Gesetz (ECG) verpflichtet die RTR eine Liste zu führen, in die sich Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, wenn Sie keine kommerziellen E-Mails wünschen. Wollen Sie in der Alpenrepublik E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Empfängers versenden (was unter bestimmten Bedingungen zulässig ist), müssen Sie diese Liste beachten.
Wie geht es weiter in der Online-Marketing-Serie?
Im nächsten Teil der Serie wird das Thema Online-Video-Advertising behandelt. Es wird in Grundzügen erklärt und deren Einsatzgebiete kurz beleuchtet. Zudem wird eine kurze Einführung über das Zusammenspiel der berühmtesten Online-Video-Plattform Youtube und ihr mögliches Zusammenspiel mit der eigenen Website gegeben.
Nützliche Links zum Beitrag
§ 7 Unlauterer Wettbewerbs-Gesetz (UWG) Deutschland
§ 107 Telekommunikationsgesetz Österreich
Tipps zur Textgestaltung auf Dr. Web
Online-Marketing-Basics #1: Die Werkzeuge des Online-Marketings im Überblick
Online-Marketings-Basics #2: Drei Gründe, warum die eigene Website höchste Priorität haben sollte
Online-Marketing-Basics #3: Einführung ins Social Media Marketing
Online-Marketing-Basics #4: SEO für Anfänger
Online-Marketing-Basics #5: SEA
Online-Marketing-Basics #7: Video-Marketing
Online-Marketing-Basics #8: Aktives Affiliate-Marketing für Einsteiger
Online-Marketing-Basics #9: So schalten Sie erfolgreich Werbebanner
(dpe)
2 Antworten
Ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Tipps. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich die E-Mailbuilder lediglich auf wordpress.org beziehen? Ich möchte das gerne in wordpress.com machen und hätte schon eine Liste bzw. ein vorbereitetes mehrstufiges Mail in Benchmark vorbereitet. Lässt sich das integrieren? Merci im Voraus.
Aufgeräumte Grüsse
aus der Schweiz
Mylène Alt
Wenn von Plugins die Rede ist, gilt das immer nur für WordPress.org. Bei WordPress.com ist man limitiert auf die Funktionen, die Automattic dort bereitstellt.