Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung verbindlich, ohne Übergangsfrist. Der Sicherheitsspezialist Pilz hat seine Kleinsteuerung jetzt schon zertifizieren lassen und liefert Maschinenbauern ein Fahrplan für die Umstellung.

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Der Countdown läuft, und er duldet keinen Aufschub. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab und ändert die Anforderungen an die Maschinensicherheit grundlegend. Pilz aus Ostfildern positioniert sich früh und macht Compliance zum Verkaufsargument.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich, ohne Übergangsphase
  • Die Kleinsteuerung PNOZmulti 2 ist nach Artikel 25 vom TÜV als konform zertifiziert
  • Pilz bietet ein 5-Punkte-Programm für die strukturierte Umsetzung an
  • Sicherheit und Cybersicherheit wachsen durch die neuen Regeln enger zusammen

Was ändert die neue Maschinenverordnung?

Gelbes Daprofy SIFA-SAFE MS-2127 Sicherheitsrelais mit „2027 Konform“-Aufkleber auf weißem Grund
Verordnung vereint funktionale Sicherheit und Cybersicherheit für vernetzte Maschinen. Maschinenbauer müssen erhöhte Nachweispflichten erfüllen, ohne Übergangsfrist

Die Verordnung verschmilzt zwei Welten. Klassische funktionale Sicherheit und industrielle Cybersicherheit rücken zusammen, weil vernetzte Maschinen nicht nur mechanisch sicher, sondern auch gegen Manipulation und Cyberangriffe geschützt sein müssen. Für Maschinenbauer steigen damit die Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Besonders unbequem ist das Fehlen einer Übergangsfrist. Wer am Stichtag nicht konform ist, darf seine Maschinen in der EU nicht mehr in Verkehr bringen. Das verschafft dem Thema eine Dringlichkeit, die viele Betriebe noch unterschätzen.

Die Verzahnung von Sicherheit und Cybersicherheit kennt die DrWeb-Leserschaft bereits aus dem Compliance-Umfeld. Der Beitrag zur CRA-Meldepflicht ab dem 11. September 2026 zeigt, wie eng die regulatorischen Stränge inzwischen geflochten sind.

Eine Verordnung ohne Übergangsfrist ist ein Stichtag mit Zähnen. Wer im Januar 2027 nicht zertifiziert ist, verliert den EU-Markt, und genau deshalb wird Compliance vom Pflichtthema zum Verkaufsargument der Zulieferer.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

Wie reagiert Pilz konkret?

Stoppuhr-Grafik mit Countdown zur Maschinenverordnung 2027 und kleiner Pilz-Roboterfigur
PNOZmulti 2 Kleinsteuerung mit EU-Baumusterprüfbescheinigung des TÜV erfüllt Anforderungen der Maschinenverordnung und bietet Planungssicherheit

Der Anbieter liefert ein zertifiziertes Produkt und einen Fahrplan. Die konfigurierbare Kleinsteuerung PNOZmulti 2 erfüllt bereits die Anforderungen der Maschinenverordnung, bestätigt durch eine EU-Baumusterprüfbescheinigung nach Artikel 25, ausgestellt vom TÜV als unabhängiger Prüfstelle. Anwender gewinnen damit früh Planungssicherheit.

Ergänzend bietet Pilz ein 5-Punkte-Programm an, das die Umstellung in praktische Schritte gliedert: vom Überblick über individuelle Beratung und Schulung bis zur revisionssicheren Dokumentation. Begleitend stellt das Unternehmen mit der MYZEL Lifecycle Platform ein digitales Werkzeug bereit, das Maschinen, Prozesse und Personal über den gesamten Lebenszyklus dokumentiert.

Was sollten Maschinenbauer jetzt tun?

Eine Stempeluhr auf Entenfüßen mit Text „MASCHINENVERORDNUNG 2027“ und Karte
Frühe Bestandsaufnahme von Maschinen und klare Umstellungsplanung vermeiden Lieferstopps und teure Nachrüstungen vor dem Stichtag

Der wichtigste Rat lautet: nicht warten. Wer erst kurz vor dem Stichtag mit der Umstellung beginnt, riskiert Lieferstopps und teure Nachrüstungen. Sinnvoll ist eine frühe Bestandsaufnahme der eigenen Maschinen und ein klarer Plan für Zertifizierung und Dokumentation.

Praktisch bedeutet das, bestehende Sicherheitskonzepte auf die neuen Anforderungen zu prüfen und die Dokumentation revisionssicher aufzustellen. Die Einzelheiten zum Programm beschreibt der offizielle Newsroom von Pilz.

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