11. September: CRA zwingt Hersteller zu 24h-Meldung

Michael Dobler
Autor Dr. Web
3 Min. Lesezeit
11. September: CRA zwingt Hersteller zu 24h-Meldung

Am 11. September 2026 startet die Meldepflicht des EU Cyber Resilience Act. Ab diesem Stichtag müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden an ENISA melden. Bis dahin sind es noch knapp vier Monate.

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Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt die Vulnerability-Disclosure-Prozesse Ihrer eingekauften Komponenten geprüft? Genau diese Frage beantwortet sich ab dem Spätsommer automatisch, weil die CRA-Meldepflicht jede Lieferkette in Bewegung versetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • CRA in Kraft seit 10. Dezember 2024, volle Anwendung erst ab 11. Dezember 2027
  • Artikel 14 ab 11. September 2026: Schwachstellen-Meldung binnen 24 Stunden an ENISA
  • Chapter IV (Conformity Assessment Bodies) wird am 11. Juni 2026 wirksam
  • NIS-2-Registrierung in Deutschland: nur rund ein Drittel der pflichtigen Einrichtungen hat sich gemeldet

Wen trifft die CRA-Meldepflicht ab September?

Holz-Sanduhr mit orangefarbenem Sand neben einem Briefumschlag mit 24h-Markierung auf weißem Grund
CRA regelt Produkte mit digitalen Elementen: Hardware wie Router und Smart-Home-Geräte, Software, Firmware und Cloud-Komponenten. Hersteller, Importeur und Distributor haben unterschiedliche Reporting-Pflichten

Der CRA fasst den Begriff Produkt mit digitalen Elementen weit. Hardware wie Router, IoT-Sensoren oder Smart-Home-Geräte fällt darunter, ebenso eigenständige Software, Firmware und Cloud-Komponenten, sofern sie auf den EU-Markt gebracht werden. Für deutsche Mittelständler relevant sind drei Rollen: Hersteller, Importeur und Distributor. Jede dieser Rollen kommt mit eigenen Reporting-Pflichten.

Die 24-Stunden-Frist beginnt mit der Kenntnisnahme einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle, nicht erst mit der Bestätigung. Parallel müssen schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gemeldet werden. ENISA betreibt dafür eine zentrale Plattform, an die sich die nationalen Computer Security Incident Response Teams anschließen.

Was lehrt die NIS-2-Erfahrung aus Deutschland?

Eine antike Stoppuhr mit einer Brille und einem Schild
Nur 33% der registrierungspflichtigen Einrichtungen haben sich fristgerecht beim BSI angemeldet. Nichterfüllung zieht persönliche Vorstandshaftung nach sich

Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Registrierungspflichtige Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI melden. Laut Reed Smith-Analyse vom April 2026 haben nur rund 33 Prozent der pflichtigen Stellen tatsächlich registriert. Das Risiko persönlicher Vorstandshaftung greift seither, was Aufsichtsräten und Geschäftsleitungen ungeplante Wochenenden bescheren kann.

Vier Monate sind kein Vorlauf, sondern ein Notfallplan. Wer im September noch sucht, wer den Schwachstellenbericht im Unternehmen schreibt, hat die CRA verpasst.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web

Die EU-Kommission hat im März 2026 einen Entwurf für ergänzende Leitlinien zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der finale Text soll vor dem September-Stichtag erscheinen. Begleitend tritt am 11. Juni 2026 Chapter IV des CRA in Kraft, das die Benennung von Konformitäts-Bewertungsstellen regelt.

Welche Schritte rentieren sich vor dem 11. September?

Stoppuhr mit 24-Stunden-Zifferblatt und einer fliegenden Taube davor auf weißem Hintergrund
Drei Schritte zur EU-Compliance: Produkt-Inventur digitaler Elemente, Vertragsmanagement mit Zulieferern und Drittkomponenten-Kontrolle

Drei Bausteine bringen Sie über die Linie. Zunächst die Produkt-Inventur: Welche Produkte mit digitalen Elementen bringt Ihr Unternehmen tatsächlich in den EU-Markt, in welcher Rolle, mit welchen Drittkomponenten? Das ist die Grundlage für jeden weiteren Schritt und gleichzeitig die Antwort auf 80 Prozent der späteren Compliance-Fragen.

Parallel die Vertrags-Pflege mit Zulieferern. Klauseln zu Vulnerability-Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden, Coordinated Disclosure und Incident-Response-Kooperation gehören in jeden Liefervertrag. Wie kritisch die Lieferkette inzwischen ist, hat der März-Patch-Reigen bei vier WordPress-Plugins mit zusammen 29 Millionen Installationen gezeigt. Ergänzend lohnt der Blick auf bestehende Backdoor-Risiken, etwa nach dem Flippa-Verkauf der Essential-Plugins mit 400.000 betroffenen Sites.

Im dritten Schritt steht die Meldewege-Übung. Eine Tabletop-Übung mit einem simulierten Zero-Day-Fund klärt, ob die internen Eskalationsketten in 24 Stunden funktionieren. Das ist günstiger als der erste echte Vorfall.

Mehr Newshunger?

Megafon mit Datumsanzeige, Spiralkabel und sitzender Comic-Taube auf weißem Grund
WordPress-Patches März 2026: 29 Millionen Sites betroffen. Plugin-Backdoor infiziert 400.000 Sites nach Flippa-Kauf. NKR fordert Bürokratieabbau
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Michael Dobler
Autor
Ich bin der Herausgeber von Dr. Web. Um praxisfit zu bleiben, unterstütze ich darüber hinaus Kunden bei der digitalen Kundengewinnung und Kundenbindung. Erste eigene Gehversuche im Internet unternahm ich 1999 mit einem Kinomagazin. Nach 15 Jahren in Lohn und Brot, u.a. als Projektmanager für digitale Medien, machte ich mich schließlich Ende 2005 selbständig. Das war die beste berufliche Entscheidung meines Lebens.
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