Sie buchen einen Termin per Chatbot, der Bot lobt die Qualifikationen der Praxis in den höchsten Tönen, und Sie denken: alles legitim. Bei zwei bundesweit bekannten Beauty-Medizinern aus Recklinghausen hat genau dieser Bot die Karriereleiter ihrer Chefs eigenmächtig nach oben verlängert. Mit Facharzttiteln, die es überhaupt nicht gibt.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDas Wichtigste in Kürze
- OLG Hamm verurteilt die Aesthetify GmbH wegen erfundener Facharztbezeichnungen auf ihrer Website
- Der KI-Chatbot bezeichnete die Geschäftsführer als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, obwohl diese Bezeichnung in keiner Weiterbildungsordnung existiert
- Das Unternehmen haftet selbst dann, wenn der Bot ausschließlich mit korrekten Daten trainiert wurde
- Revision zum BGH wurde zugelassen, Aktenzeichen 4 UKl 3/25
Was hat der Bot eigentlich erzählt?

Hinter „Dr. Rick und Dr. Nick“ stecken zwei promovierte Mediziner, die als Geschäftsführer der Aesthetify GmbH bundesweit sechs Standorte für ästhetische Behandlungen betreiben. Auf ihrer Website konnten Kundinnen und Kunden per Chatbot Termine buchen und Fragen stellen.
Der Bot war fleißig und kreativ. Auf Anfragen zur Qualifikation lieferte er Bezeichnungen wie „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Facharzt für ästhetische Medizin“ oder „Facharzt für ästhetische Behandlungen“. Klingt nach hochkarätiger Ausbildung. Bloß: Diese Facharzttitel existieren in keiner Weiterbildungsordnung einer deutschen Ärztekammer. Die KI hatte sie schlicht erfunden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte ab und zog vor Gericht, nachdem die Unterlassungserklärung verweigert wurde.
Warum trifft die Haftung das Unternehmen?

Vor dem Oberlandesgericht Hamm argumentierte die Beklagte, der Chatbot habe eigenständig gehandelt, sei also gewissermaßen ein Dritter. Diesem Einwand erteilte der 4. Zivilsenat eine klare Absage. Laut Legal Tribune Online ist der Bot rechtlich Teil der geschäftlichen Organisation des Unternehmens.
Volle Verantwortung auch dann, wenn der Bot ausschließlich mit korrekten Daten trainiert wurde. Die Falschangabe wird der Aesthetify GmbH nach § 5 UWG als irreführende geschäftliche Handlung zugerechnet. Damit gilt: Halluziniert die KI, blutet das Unternehmen.
Unternehmen behandeln Chatbots oft wie eine harmlose Service-Spielerei. Das Urteil aus Hamm zeigt, dass dahinter ein wettbewerbsrechtliches Pulverfass schlummert. Jede Aussage des Bots ist juristisch Ihre Aussage.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was bedeutet das für Ihren Chatbot?

Das Urteil ist die erste veröffentlichte Entscheidung in Deutschland zur UWG-Haftung für KI-Halluzinationen. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sollten Unternehmen mit Chatbot auf ihrer Website vier Punkte prüfen.
Inhaltliche Sperrlisten: Themen mit hohem Halluzinationsrisiko wie Qualifikationen, Zertifikate, Preise oder Garantien gehören in eine explizite Sperrliste. Der Bot darf hier nur aus geprüften Textbausteinen antworten, nicht generativ.
Stichprobenkontrolle: Konversationen werden regelmäßig protokolliert und auf Falschaussagen geprüft. Eine wöchentliche Stichprobe von 50 Dialogen reicht in den meisten Fällen aus, um Drift zu erkennen.
Disclaimer ist kein Freibrief: Der bloße Hinweis „Antworten können fehlerhaft sein“ schützt vor der UWG-Haftung nicht. Das Gericht prüft die Wirkung auf den durchschnittlichen Verbraucher, nicht das Kleingedruckte.
Versicherungsschutz prüfen: Klären Sie mit Ihrer Betriebshaftpflicht, ob Schäden durch KI-Halluzinationen gedeckt sind. Viele Policen wurden vor dem Chatbot-Zeitalter formuliert und kennen den Tatbestand noch nicht.
Wie weit das Risiko reicht, zeigen Parallelfälle. In Ontario hat ein staatlicher Rechnungshof bei zwölf von zwanzig KI-Scribe-Systemen den falschen Wirkstoff in Arzt-Patienten-Protokollen dokumentiert. In Florida läuft eine Klage gegen OpenAI mit dem Vorwurf, ChatGPT habe bei der Tatplanung eines Massakers assistiert. Die Mechanik ist immer die gleiche: Wer einen Bot betreibt, betreibt seine Ausgaben.
Worauf Sie jetzt achten sollten

Der Reflex „Wir testen mal kurz einen Chatbot“ wird teuer. Bevor ein generatives System öffentlich antwortet, gehört eine systematische Risikoprüfung in den Roll-out-Plan. Welche Aussagen darf der Bot überhaupt machen? Wer kontrolliert die Antworten? Wer haftet bei Abmahnung?
Eine fundierte Antwort liefert unser LLM-Ratgeber zu Sprachmodellen im Unternehmenseinsatz. Wer das Risikoprofil generativer KI tiefer verstehen will, findet im GEO-Ratgeber auch die Sichtbarkeitsseite der gleichen Medaille.
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