Im Schmuggelfall um Supermicro-Server mit Nvidia-Chips hat sich der Vermittler Ting-Wei Sun vor einem Bundesgericht in Manhattan schuldig bekannt. Laut Anklage gelangten Server für 444 Millionen Euro in nur drei Wochen nach China. Supermicro-Mitgründer Yih-Shyan Liaw weist die Vorwürfe zurück und muss sich voraussichtlich im März 2027 vor Gericht verantworten.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDen Supermicro-Schmuggelfall verhandelt seit März Bundesrichter Edgardo Ramos in Manhattan. Ende vergangener Woche bekannte sich Sun nach Berichten von Reuters und Bloomberg unter anderem der Verschwörung zum Verstoß gegen das US-Exportkontrollgesetz schuldig. Die US-Staatsanwaltschaft beschreibt den Taiwaner als „Fixer“, der für die Mitangeklagten exportkontrollierte Technik nach China umleitete.[1]
Das Wichtigste in Kürze
- Ting-Wei Sun bekennt sich als erster von drei Angeklagten schuldig.
- Laut Anklage kaufte ein Zwischenhändler aus Südostasien Server für 2,18 Milliarden Euro, ein Teil ging verdeckt nach China.
- Für Kontrollen standen in angemieteten Lagerhallen Tausende funktionslose Server-Attrappen.
- Für EU-Exporteure beschreibt die Empfehlung (EU) 2019/1318, wie ein Compliance-Programm Umlenkungen erkennt.
Was hat der Vermittler zugegeben?

Die Anklage vom März wirft Sun, Liaw und dem Taiwan-Manager Ruei-Tsang Chang dieselben drei Verschwörungsdelikte vor: Verstoß gegen das Exportkontrollgesetz, Schmuggel und Betrug zulasten der Vereinigten Staaten.[1] Chang ist flüchtig, Liaw plädierte auf nicht schuldig. Laut Medienberichten verschob das Gericht seinen Prozess von November 2026 auf März 2027, weil Supermicro selbst eine Vorladung der Grand Jury erhalten hatte.
Supermicro ist nicht angeklagt. Unabhängige Board-Mitglieder fanden im August keinen Hinweis, dass die heutige Konzernspitze von der Umleitung wusste. Der Serverhersteller entließ Beschäftigte in Vertrieb, Support und Geschäftsentwicklung.[2] Für den Prozess gegen Liaw zählt nun, ob Sun als Zeuge aussagt. Eine Kooperationsvereinbarung haben weder Anklage noch Verteidigung bekannt gemacht.
Wie sollten Attrappen die Exportprüfer täuschen?
Die US-Exportgenehmigung hängt am angegebenen Endverwender. Laut Anklage kaufte ein Unternehmen aus Südostasien, in den Akten „Company-1“, in den Jahren 2024 und 2025 Server für rund 2,5 Milliarden US-Dollar, umgerechnet 2,18 Milliarden Euro (0,87 Euro je US-Dollar, Stand 12. Oktober 2026). Ein Logistiker packte die Geräte in neutrale Kartons um, gefälschte Unterlagen wiesen Company-1 als Endverwender aus. Zwischen Ende April und Mitte Mai 2025 gingen so Server für mindestens 444 Millionen Euro nach China.[1]
Eine Sichtprüfung im Lager erfasst Kartons, Etiketten und Seriennummern, nicht die Funktion der Geräte. An dieser Stelle setzten die Beteiligten laut Anklage an: Für eine Prüfung durch Supermicros Compliance-Team im August 2025 und später für eine Inspektion des US-Handelsministeriums standen Tausende Attrappen bereit. Überwachungskameras filmten Sun und einen weiteren Vermittler, wie sie mit einem Föhn Etiketten und Seriennummern-Aufkleber ablösten und neu aufklebten.[1]
Anfang Oktober verhaftete die US-Justiz einen Händler aus Kalifornien, der Nvidia-Server für 261 Millionen Euro über Malaysia nach China geschleust haben soll. In Taiwan klagte die Staatsanwaltschaft neun Personen im B300-Fall an. Nvidia stellte laut Reuters im Dezember 2025 eine freiwillige Standortprüfung vor, die den Einsatzort eines Chips aus Signallaufzeiten ableitet. Gegen gemietete Rechenleistung im Ausland hilft auch diese Software nicht.
Eine Exportkontrolle, die Kartons zählt, statt Geräte einzuschalten, prüft am Ende nur die Verpackung.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was folgt für Exporteure in Deutschland?
Deutsche Systemhäuser und Händler, die US-Server mit Nvidia-Chips weiterverkaufen, unterliegen zusätzlich dem US-Reexportrecht: Die Genehmigungspflicht für China und Hongkong gilt auch für die Weitergabe aus Drittländern.[1] Für das eigene Compliance-Programm nennt die Empfehlung (EU) 2019/1318 der EU-Kommission sieben Kernelemente und eine Liste von Warnsignalen für Umlenkungsrisiken.[3] Aus dem Supermicro-Fall folgen konkrete Prüfschritte:
- Großbestellungen, die nicht zur Größe des Kunden passen, als Warnsignal behandeln.
- Bei Vor-Ort-Prüfungen Stichproben einschalten und die Seriennummer aus der Firmware mit dem Etikett vergleichen.
- Endverbleibserklärungen nur mit Nachweis des Rechenzentrums-Standorts annehmen.
- Vertriebsprovisionen bei Exportgeschäften erst nach Freigabe durch die Exportkontrolle auszahlen.
Quellen
3 Quellen anzeigenQuellen ausblenden
- US-Staatsanwaltschaft, Southern District of New YorkThree Charged With Conspiring To Unlawfully Divert U.S. Artificial Intelligence Technology To China
- SupermicroSupermicro Provides Update on Investigation by Independent Board Directors
- EU-KommissionEmpfehlung (EU) 2019/1318 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Dual-Use-Gütern
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