Supermicros eigene Untersuchung entlastet die Konzernspitze und kostet trotzdem mehrere Vertriebsleute den Job. Laut Anklage erreichten KI-Server im Wert von 444 Millionen Euro China, obwohl die verbauten Nvidia-Chips unter US-Exportkontrolle stehen. Umgepackt hat die Ware erst der Zwischenhändler in Südostasien.

drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügen

KI-Server für 2,18 Milliarden Euro bestellte ein Unternehmen aus Südostasien zwischen 2024 und 2025 bei Supermicro. Laut Anklage ging rund ein Fünftel dieser Ware weiter nach China, umgepackt und begleitet von falschen Papieren. Am 20. August 2026 legte der Serverhersteller aus San Jose offen, was die eigene Aufarbeitung ergeben hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die unabhängige Untersuchung fand keinen Hinweis darauf, dass die heutige Konzernspitze von der Umleitung wusste.
  • Supermicro entließ mehrere Beschäftigte, weil sie interne Regeln verletzt hatten.
  • Angeklagt sind seit dem 19. März 2026 Mitgründer Yih-Shyan Liaw und zwei weitere Männer, einer davon flüchtig.
  • In der EU entfällt seit dem 15. November 2025 die 5.000-Euro-Bagatellgrenze bei genehmigungspflichtigen Halbleiter-Ausfuhren.

Warum endet die Exportkontrolle beim ersten Käufer?

Ein Aufkleber mit „SINGAPUR“ wird von einer Hand entfernt, darunter erscheint „CHINA“
Supermicro lieferte Server mit gesperrten Chips nach Südostasien, die von dort illegal nach China weitergeleitet wurden. Schadensersatz: 444 Millionen Euro

Genehmigt wird die Ausfuhr an den ersten Empfänger, nicht der weitere Weg der Ware. Supermicro lieferte nach Südostasien, der dortige Abnehmer packte die Server um und schickte sie weiter. Gesperrte Chips im Wert von 444 Millionen Euro erreichten so China, lautet der Vorwurf der Anklage.[1]

Die Anklage der Staatsanwaltschaft in Manhattan beschreibt, wie falsche Papiere und aufgestellte Scheinserver die körperliche Prüfung aushebelten, dazu verschachtelte Umladungen über mehrere Länder.[1] Chinesische Firmen kommen auch ohne solche Tricks an Rechenleistung, indem sie gesperrte Chips im Ausland schlicht mieten.

Der Angriffspunkt liegt damit nicht in der Logistik, sondern im Vertriebskanal. Genau dort griff Supermicro durch und entließ Beschäftigte aus Vertrieb, technischem Support und Geschäftsentwicklung, die gegen interne Regeln verstoßen hatten.[2] Die drei Angeklagten haben keine Verbindung mehr zum Unternehmen.

Ist der Fall ein Einzelfall?

Nein. Der Weiterverkauf gesperrter KI-Hardware über Zwischenhändler in Drittländern hat sich zu einem eigenen Geschäftsmodell entwickelt.

In Taiwan sitzt ein Nvidia-Mitarbeiter wegen Urkundenfälschung in Haft, ebenfalls im Zusammenhang mit Chips für China. Peking erlaubt inzwischen den Import der H200 und will die Karten trotzdem in Hongkong halten. Parallel wachsen Chinas eigene Anbieter: Hygon steigerte den Umsatz um zwei Drittel.

Supermicros Untersuchung entlastet die Führungsetage und belastet den eigenen Vertriebskanal. Über die Ausfuhr entscheidet inzwischen die Sorgfalt bei der Prüfung der Zwischenhändler.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Bestellt in San José, angekommen in China

Die Umleitung der Supermicro-Server laut Anklage, Beträge zum Kurs 0,87 umgerechnet, Stand 21. August 2026

2,18 Mrd. €
Bestellwert der Server, geordert 2024 und 2025 von einem Abnehmer in Südostasien
444 Mio. €
Wert der Ware mit gesperrten Chips, die von dort nach China weitergegangen sein soll
3 Angeklagte
darunter Supermicro-Mitgründer Yih-Shyan Liaw, ein Beschuldigter ist flüchtig
0 €
Bagatellgrenze der EU seit 15. November 2025, vorher lag sie bei 5.000 Euro
Rund ein Fünftel des Bestellwerts landete als gesperrte Ware in China. Supermicro selbst ist in der Anklage kein Beschuldigter.

Was ändert sich für Exporteure im DACH-Raum?

Halbleitertechnik fällt seit dem 15. November 2025 unter EU-Recht statt unter deutsches Recht. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 hat Anhang I der Dual-Use-Verordnung neu gefasst.[3]

Güter aus dem Halbleiter- und Quantenbereich, die bisher unter den deutschen 1900er-Nummern liefen, tragen jetzt 500er-Nummern der EU-Liste. Die Genehmigung läuft über Artikel 3 der EU-Verordnung statt über Paragraf 8 der Außenwirtschaftsverordnung. Ersatzlos gestrichen hat Brüssel dabei die Bagatellgrenze von 5.000 Euro.[3]

Zwei Prüfungen lohnen sich kurzfristig. Distributions- und Vertriebspartner gehören auf denselben Prüfstand wie die Logistik, denn der Supermicro-Fall entstand im Vertriebskanal. Die eigene Güterliste braucht außerdem einen Abgleich mit den neuen 500er-Nummern, weil vertraute Ausnahmen weggefallen sind. Dass Peking dieselbe Waffe gegen deutsche Firmen richtet, zeigt die Exportsperre gegen Rheinmetall und zwei Mittelständler. Den organisatorischen Rahmen liefert unser Compliance-Leitfaden für Geschäftsführer.

Quellen

[1] US-Justizministerium, Southern District of New York: „Three Charged With Conspiring To Unlawfully Divert U.S. Artificial Intelligence Technology To China“, 19. März 2026

[2] Supermicro: „Supermicro Provides Update on Investigation by Independent Board Directors“, 20. August 2026

[3] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung“, 27. Januar 2026

Mehr Newshunger?

4,3 13 Bewertungen

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?