Die geplante Rentenpflicht für Selbstständige macht seit Wochen Schlagzeilen, meist mit der Zahl 735,63 € im Monat. Die Zahl stimmt, erzählt aber nur die halbe Geschichte. Noch ist das Vorhaben eine Empfehlung, kein beschlossenes Gesetz.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenDie Rentenpflicht für Selbstständige geht auf die Alterssicherungskommission zurück, die ihren Bericht am 23. Juni 2026 vorgelegt hat.[1] Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas wollen die Vorschläge umsetzen, ein Gesetzentwurf liegt bis heute aber nicht vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Betroffen sind nur Selbstständige, die ab einem Stichtag neu starten und keinem Pflichtsystem angehören.
- Der volle Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 € im Monat, also 18,6 % der Bezugsgröße von 3.955 €.
- In den ersten drei Jahren gilt für Gründerinnen und Gründer der halbe Regelbeitrag, aktuell 367,82 €.
- Bestandsselbstständige sollen ein Opt-out behalten. Beschlossen ist bislang nichts.
Warum kommt die Rentenpflicht überhaupt?

Millionen Selbstständige zahlen bislang in kein verpflichtendes Alterssicherungssystem ein.[1] Genau dort setzt die Alterssicherungskommission an, deren 33 Empfehlungen auch den Sonderstatus der Minijobs betreffen. Das erklärte Ziel ist, Altersarmut vorzubeugen.
Wie hoch ist der Beitrag wirklich?
Die kursierenden 735,63 € sind kein neuer Sondertarif, sondern der bestehende Regelbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung, berechnet aus 18,6 % der Bezugsgröße.[2] Bei geringerem Gewinn ist stattdessen ein einkommensgerechter Beitrag möglich, gegen Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheids. Was davon netto übrig bleibt, zeigt unser Überblick zum Gehalt Selbstständiger, Wege zur Entlastung nennt der Ratgeber zur Einkommensteuerlast.
Neu oder Bestand: Wen trifft es?
Für Neu-Selbstständige ab dem Stichtag soll die gesetzliche Rente zur Pflicht werden, nach dem Kommissionsvorschlag ohne Opt-out, aber mit drei Jahren Karenzzeit zum halben Regelbeitrag. Bestandsselbstständige sollen dagegen wählen dürfen. Umstritten bleibt das trotzdem, denn Versicherungsbranche und Koalitionsvertrag pochen auf eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge. Wie diese private Vorsorge aussehen kann, zeigt unsere Serie zur Altersvorsorge für Selbstständige.
Gründungsphase, Jahr 1 bis 3
Ab dem vierten Jahr
Neu-Selbstständige
Bestandsselbstständige
Aus Panik ein Gewerbe anzumelden heißt, eine Kommissionsempfehlung mit einem Gesetz zu verwechseln. Bis ein Referentenentwurf vorliegt, ändert sich für niemanden ein Cent.
— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Was sollten Selbstständige jetzt tun?
Kurzfristig ändert sich nichts, ein übereiltes Gewerbe allein wegen des Stichtags lohnt den Aufwand selten. Für den ohnehin geplanten Start in die Selbstständigkeit liefert unser Leitfaden zur Unternehmensgründung die Grundlagen. Bereits Selbstständige sollten die Debatte um Bestandsschutz und Opt-out verfolgen, ähnlich wie bei der Krankenversicherung für Selbstständige. Ihre Altersvorsorge sollten sie unabhängig vom Gesetz prüfen. Den nächsten echten Meilenstein markiert der Referentenentwurf, der den Stichtag festlegt.
Quellen
[1] Bundesregierung: „FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission“
[2] Deutsche Rentenversicherung: „Regelbeitrag“
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