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Die eigene IT-Beratung, ein Online-Shop für nachhaltige Produkte oder das Café, von dem Sie lange träumen: Für eine Unternehmensgründung ist 2026 ein guter Zeitpunkt.

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585.000 Menschen haben 2024 in Deutschland gegründet, drei Prozent mehr als im Vorjahr. Im Schnitt waren die Gründer 34,4 Jahre alt, so jung wie nie zuvor. 75 Prozent aller Gründerinnen und Gründer kamen ohne Bankkredit aus und finanzierten sich allein aus eigenen Mitteln. Die Hürden liegen niedriger, als viele denken.

Gleichzeitig gelten 2026 neue Spielregeln. Die E-Rechnungspflicht greift schrittweise, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Anforderungen an Online-Shops, und im Digitalgeschäft gehört der Datenschutz von Anfang an dazu. Dieser Leitfaden führt Sie ohne Fachchinesisch durch alle Schritte, von der Rechtsformwahl über die Fördertöpfe bis zur ersten Rechnung.

Wie sieht die Gründungslandschaft in Deutschland aus?

Kleiner Keimling im Topf mit Schild „Gegründet 2026“ auf weißem Hintergrund
Existenzgründung in Deutschland: Nebenberuflich mit digitalem Geschäftsmodell und wenig Kapital. Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebs

In Deutschland gründen immer mehr Menschen nebenberuflich, mit wenig Kapital und mit digitalem Geschäftsmodell. Bevor die Zahlen folgen, lohnt ein kurzer Blick auf die Begriffe.

Der Begriff Existenzgründung umfasst drei Wege in die Selbstständigkeit. Bei der Neugründung bauen Sie ein völlig neues Unternehmen auf. Alternativ übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, etwa im Rahmen einer Nachfolge, oder Sie beteiligen sich an einem existierenden Unternehmen und werden Mitgesellschafter. Hinzu kommt der Unterschied zwischen Vollerwerb, bei dem die Selbstständigkeit Ihre Haupteinnahmequelle bildet, und Nebenerwerb, bei dem Sie parallel angestellt bleiben.

Laut KfW-Gründungsmonitor 2025 entfielen von den 585.000 Gründungen des Jahres 2024 382.000 auf den Nebenerwerb und 203.000 auf den Vollerwerb. Der Trend zum Nebenerwerb verstärkt sich: Die Zahl dieser Gründungen stieg um fünf Prozent, während die Vollerwerbsgründungen leicht um ein Prozent zurückgingen. Viele Menschen starten also zunächst mit geringerem Risiko und testen ihre Geschäftsidee neben dem Hauptjob.

Einen Rekord meldet die KfW beim Digitalisierungstrend: 36 Prozent aller Gründungen bauten auf digitale Geschäftsmodelle, bei denen Kunden digitale Technologien einsetzen müssen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu nutzen. Höher lag dieser Anteil noch nie. Mit einer digitalen Geschäftsidee liegen Sie also im Trend.

Regional betrachtet prägt der Gründergeist in Berlin und Hamburg die Szene am stärksten. Doch auch andere Bundesländer haben lebhafte Gründerszenen mit spezialisierten Förderprogrammen und Netzwerken. Der Standort spielt für viele Geschäftsmodelle heute eine geringere Rolle als früher, weil digitale Infrastruktur und Remote-Arbeit Gründer unabhängiger vom Ort machen.

Bei der Finanzierung setzen Gründer zunehmend auf Eigenfinanzierung: 75 Prozent der Gründerinnen und Gründer deckten ihren Kapitalbedarf ausschließlich mit eigenen Mitteln, so viele wie nie zuvor. Mehr als die Hälfte aller Gründungen kam mit weniger als 5.000 Euro Startkapital aus. Diese Zahlen sollten Sie ermutigen: Eine Gründung beginnt nicht zwingend mit einem sechsstelligen Investment.

Auf den Punkt

585.000 Menschen gründeten 2024 in Deutschland, rund zwei Drittel davon im Nebenerwerb. 75 Prozent finanzierten ihr Vorhaben komplett aus eigenen Mitteln, das Durchschnittsalter lag bei 34,4 Jahren.

Von der Idee zum Geschäftsmodell: Ist Gründung das Richtige für Sie?

Drei weiße geschlossene Türen, daneben eine grüne mit UG-Schild
Einzelunternehmen, Freiberuf, UG oder GmbH: Die Rechtsform bestimmt Haftung, Steuern und Gründungskosten.

Eine Gründung passt zu Ihnen, sobald eine getestete Idee, Fachwissen, ein finanzielles Polster und Durchhaltevermögen zusammenkommen. Nicht aus jeder guten Idee wird ein Unternehmen, und nicht jeder Mensch passt zur Selbstständigkeit. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, prüfen Sie deshalb ehrlich, ob die Voraussetzungen stimmen.

Signale für einen echten Gründungsbedarf

Das Zeug zur erfolgreichen Gründung haben Sie wahrscheinlich, sobald mehrere der folgenden Punkte zutreffen. Ihre Geschäftsidee mit Marktpotenzial haben Sie bereits mit möglichen Kunden besprochen oder getestet. Hinzu kommt fachliche Expertise in der Branche, in der Sie gründen möchten, ob durch Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung.

Ein finanzieller Puffer deckt Ihren Lebensunterhalt sechs bis zwölf Monate, auch wenn das Geschäft langsamer anläuft als geplant. Außerdem bringen Sie Risikobereitschaft und Durchhaltevermögen mit, denn die ersten Jahre einer Gründung verlangen oft überdurchschnittlichen Einsatz bei unterdurchschnittlichem Einkommen.

Laut KfW-Daten gaben 69 Prozent der Gründerinnen und Gründer des Jahres 2024 an, sie würden sich unabhängig von ihrer aktuellen Situation grundsätzlich für die Selbstständigkeit entscheiden. Diese intrinsische Motivation ist ein guter Indikator für langfristigen Erfolg. Wer nur aus der Not heraus gründet, weil sich keine Anstellung findet, bricht statistisch häufiger wieder ab.

Wann eine Gründung weniger sinnvoll ist

In manchen Konstellationen sollten Sie Ihre Pläne noch einmal überdenken. Fehlt Ihnen eine klare Differenzierung zum Wettbewerb, gewinnen Sie nur schwer Kunden. Ist Ihre Motivation ausschließlich finanzieller Natur und wären Sie eigentlich lieber angestellt, halten Sie in schwierigen Phasen möglicherweise nicht durch.

Fehlen Ihnen Grundkenntnisse in Buchhaltung und Steuern und wollen Sie sich diese auch nicht aneignen, zahlen Sie entweder viel für externe Unterstützung oder machen Fehler, die teuer werden. Ohne Reserven für die Anlaufphase setzen Sie sich und möglicherweise Ihre Familie einem erheblichen Risiko aus.

Eine realistische Kosten-Nutzen-Abwägung

Zum typischen Kapitalbedarf liefert der KfW-Gründungsmonitor klare Zahlen: 56 Prozent aller Gründungen kamen 2024 mit weniger als 5.000 Euro aus, nur 12 Prozent brauchten mehr als 50.000 Euro. Die Bandbreite ist also enorm und hängt stark vom Geschäftsmodell ab. Ein Beratungsunternehmen startet mit einem Laptop und einer Website, während ein produzierendes Gewerbe Maschinen, Lagerräume und die Vorfinanzierung von Material braucht.

Rechnen Sie auch die Opportunitätskosten ein. Geben Sie einen gut bezahlten Job auf, sollte Ihre Geschäftsidee das Potenzial haben, dieses Einkommen mittelfristig zu ersetzen oder zu übertreffen. Bei einer Nebenerwerbsgründung fällt dieses Risiko deutlich geringer aus, was den wachsenden Zuspruch für diesen Weg erklärt.

Die typische Amortisationszeit schwankt je nach Branche erheblich. Dienstleister mit geringen Fixkosten werden oft schneller profitabel als produzierende Betriebe oder solche mit hohem Investitionsbedarf. Eine realistische Einschätzung liefern Gespräche mit anderen Gründern Ihrer Branche oder eine professionelle Gründungsberatung, die der Staat in vielen Fällen fördert.

Auf den Punkt

56 Prozent aller Gründungen starteten 2024 mit weniger als 5.000 Euro Kapital. Ihr tatsächlicher Bedarf hängt vom Geschäftsmodell ab: Ein Beratungsunternehmen braucht Laptop und Website, ein produzierendes Gewerbe Maschinen, Lager und Vorfinanzierung.

Rechtsformwahl: GmbH, UG, Einzelunternehmen oder Freiberuf?

Drei weiße und ein grüner Stein mit Flagge und Text auf weißem Hintergrund
Vorbereitung, formale Gründung, Behördengänge und operative Vorbereitung: Jede Gründung durchläuft vier Phasen.

Für Solo-Gründer mit geringem Haftungsrisiko ist das Einzelunternehmen der einfachste Start, eine begrenzte Haftung bieten UG und GmbH. Die Rechtsform beeinflusst Ihre Haftung, Ihre Steuerlast, Ihren Verwaltungsaufwand und Ihre Außenwirkung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Entsprechend zählt die Wahl zu den wichtigsten Entscheidungen Ihrer Gründung.

Einzelunternehmen vs. GmbH: Die richtige Rechtsform für deine Selbstständigkeit!

Das Einzelunternehmen

Gründen Sie allein und tragen ein überschaubares Haftungsrisiko, ist das Einzelunternehmen oft die einfachste Wahl. Sie brauchen kein Mindestkapital, keine notarielle Beurkundung und keine Eintragung ins Handelsregister, solange Sie unter der Schwelle eines Kaufmanns bleiben. Die Gründung beschränkt sich auf eine Gewerbeanmeldung, die je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro kostet.

Der Nachteil liegt in der unbeschränkten persönlichen Haftung. Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Für risikoarme Tätigkeiten wie Beratung, Coaching oder kreative Dienstleistungen ist dieses Risiko oft vertretbar. Bei höherem Haftungsrisiko sollten Sie eine Kapitalgesellschaft in Betracht ziehen.

Ihre Gewinne versteuern Sie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie zahlen Einkommensteuer nach Ihrem persönlichen Steuersatz und ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro auch Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer rechnet das Finanzamt allerdings auf die Einkommensteuer an, sodass die tatsächliche Mehrbelastung bei niedrigen Hebesätzen gering bleibt.

Der Freiberufler

Gehört Ihre Tätigkeit zu den sogenannten Katalogberufen, werden Sie als Freiberufler tätig. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer, Künstler und viele weitere Berufe, die das Einkommensteuergesetz aufführt.

Der große Vorteil des Freiberufler-Status: Sie zahlen keine Gewerbesteuer und werden nicht Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Die Anmeldung läuft direkt über das Finanzamt, eine Gewerbeanmeldung entfällt. Auch die Buchführung fällt einfacher aus: Statt einer doppelten Buchführung genügt in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich zählt, entscheidet letztlich das Finanzamt. Im Zweifel holen Sie vorab eine verbindliche Auskunft ein, denn eine nachträgliche Umqualifizierung führt schnell zu erheblichen Steuernachzahlungen.

Die GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die klassische Rechtsform für Unternehmen, die ihr Haftungsrisiko begrenzen und professionell auftreten möchten. Für die Gründung brauchen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, wovon bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Die restlichen 12.500 Euro schießen Sie später nach, haften aber persönlich für diesen ausstehenden Betrag.

Die Gründung verlangt einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Die Notarkosten beginnen bei etwa 500 Euro für eine einfache Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll und steigen bei mehreren Gesellschaftern und individuellem Vertrag auf 1.000 bis 2.000 Euro. Die Handelsregistereintragung kostet rund 150 Euro. Für die reine Gründung einer GmbH sollten Sie insgesamt 700 bis 1.500 Euro einplanen, zuzüglich des Stammkapitals.

Seit August 2022 ist die Online-Gründung per Videokonferenz möglich. Persönlich beim Notar erscheinen müssen Sie also nicht mehr, die Beurkundung erledigen Sie von zu Hause aus. Der Online-Termin spart Zeit und erleichtert die Terminfindung, gerade wenn mehrere Gesellschafter an verschiedenen Orten sitzen.

Auf ihre Gewinne zahlt die GmbH Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Wie Geschäftsführergehalt und Gewinn steuerlich zusammenspielen, erklärt der Abschnitt zu den Steuern weiter unten.

Die UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH, umgangssprachlich auch Mini-GmbH genannt. Der Unterschied liegt im Stammkapital: Eine UG gründen Sie bereits mit einem Euro. Realistisch planen Sie jedoch mindestens 300 bis 1.000 Euro ein, um die Gründungskosten zu decken.

Die Notarkosten für eine UG-Gründung mit Musterprotokoll liegen bei etwa 60 bis 200 Euro, die Handelsregistereintragung kostet ebenfalls rund 150 Euro. Mit insgesamt 300 bis 500 Euro ist die UG die günstigste Kapitalgesellschaft.

Der Haken: Sie müssen 25 Prozent Ihres Jahresgewinns in eine Rücklage einstellen, bis diese 25.000 Euro erreicht. Erst dann wandeln Sie die UG in eine reguläre GmbH um. Diese Umwandlung läuft steuerneutral und verlangt keinen neuen Gesellschaftsvertrag.

Die UG eignet sich besonders für Gründer, die mit wenig Kapital starten, aber dennoch die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft brauchen. So testen Sie Ihr Geschäftsmodell mit überschaubarem Risiko und stocken bei Erfolg später zur GmbH auf.

Rechtsformvergleich auf einen Blick

Kriterium Einzelunternehmen Freiberufler UG GmbH
Mindestkapital 0 € 0 € 1 € 25.000 €
Gründungskosten 20–60 € 0 € 300–500 € 700–1.500 €
Haftung Unbeschränkt Unbeschränkt Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
Gewerbesteuer Ja (ab 24.500 €) Nein Ja Ja
IHK-Pflicht Ja Nein Ja Ja
Buchführung EÜR möglich EÜR möglich Doppelte Buchführung Doppelte Buchführung
Notarielle Beurkundung Nein Nein Ja Ja
Handelsregistereintrag Nein (optional) Nein Ja Ja

Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

Gießkanne schüttet Münzen auf Pflanze im Topf mit Schild „Düngemittel-Fonds“
Über 1.000 Förderprogramme stehen Gründern offen, vom Gründungszuschuss bis zum KfW-StartGeld.

Eine Gründung durchläuft vier Phasen, die zusammen zwischen sechs und zwölf Wochen dauern: Vorbereitung, formale Gründung, Behördengänge und operative Vorbereitung. Nach der Wahl der Rechtsform beginnt damit die praktische Umsetzung.

Phase 1: Vorbereitung (4 bis 8 Wochen)

Testen Sie zuerst Ihre Geschäftsidee: Sprechen Sie mit möglichen Kunden, recherchieren Sie den Markt und prüfen Sie, ob Ihr Angebot tatsächlich auf zahlungsbereite Nachfrage trifft. Viele Gründungen scheitern, weil dieser Schritt ausfällt.

Erstellen Sie einen Businessplan, auch ohne Antrag auf Fördermittel. Das Dokument zwingt Sie, Ihre Idee zu durchdenken, Markt und Wettbewerb zu analysieren, Ihre Preise zu kalkulieren und eine realistische Finanzplanung aufzustellen. Gute Vorlagen finden Sie bei den Industrie- und Handelskammern oder auf der Website der KfW.

Klären Sie Ihre Finanzierung. Wie viel Startkapital brauchen Sie? Wie überbrücken Sie die erste Zeit, bis Einnahmen fließen? Welche Förderprogramme kommen infrage? Diese Fragen beantworten Sie, bevor Sie den nächsten Schritt gehen.

In vier Phasen zur eigenen Firma
So viele Wochen planen Sie typischerweise für jede Etappe ein, vom Businessplan bis zum Impressum.
1
4–8 Wochen
Vorbereitung
Sie testen die Geschäftsidee, schreiben den Businessplan und klären die Finanzierung.
2
2–4 Wochen
Formale Gründung
Bei GmbH und UG folgen Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Geschäftskonto und Handelsregister.
3
1–2 Wochen
Behördengänge
Sie melden sich bei Gewerbeamt und Finanzamt an, dazu kommen IHK oder HWK und bei Mitarbeitern die Berufsgenossenschaft.
4
2–4 Wochen
Operative Vorbereitung
Sie richten E-Rechnung und Buchhaltung ein, setzen den Datenschutz um und stellen die Website mit Impressum online.
Einzelunternehmer und Freiberufler brauchen weder Notar noch Handelsregister.

Phase 2: Formale Gründung (2 bis 4 Wochen)

Gründen Sie eine GmbH oder UG, setzen Sie zunächst den Gesellschaftsvertrag auf. Für einfache Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer nutzen Sie das gesetzliche Musterprotokoll, das die Gründung günstiger und schneller macht. Für komplexere Konstellationen oder individuelle Regelungen brauchen Sie einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, den ein Anwalt oder der Notar erstellt.

Der Notartermin findet vor Ort oder per Videokonferenz statt. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, bestellt den Geschäftsführer und meldet die Gesellschaft zum Handelsregister an. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Nach dem Notartermin eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen das Stammkapital ein. Bei einer GmbH müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein, bei einer UG der volle Betrag des gewählten Stammkapitals. Die Einzahlungsbestätigung der Bank braucht der Notar für die Handelsregisteranmeldung.

Die Eintragung ins Handelsregister dauert je nach Amtsgericht zwischen einer und vier Wochen. Erst mit der Eintragung existiert Ihre GmbH oder UG offiziell. Bis dahin firmieren Sie als „GmbH in Gründung“ (GmbH i.G.) und haften persönlich für die Verbindlichkeiten, die Sie in dieser Phase eingehen.

Phase 3: Behördengänge (1 bis 2 Wochen)

Bei Kapitalgesellschaften folgen die behördlichen Anmeldungen nach der Handelsregistereintragung, bei Einzelunternehmen und Freiberuflern laufen die Anmeldungen parallel zur übrigen Gründung.

Die Gewerbeanmeldung nehmen Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde vor, meist online oder persönlich. Die Gebühr liegt je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Das Finanzamt meldet sich in der Regel automatisch, sobald Gewerbeamt oder Handelsregister die Gründung weitergemeldet haben. Anschließend erhalten Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den Sie sorgfältig ausfüllen. Hier legen Sie unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten und wie hoch Sie Ihre Umsätze und Gewinne für die ersten Jahre schätzen. Diese Angaben bestimmen Ihre Steuervorauszahlungen. Schätzen Sie deshalb realistisch und nicht zu optimistisch.

Die Mitgliedschaft bei der IHK oder HWK entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Per Post erhalten Sie anschließend Ihre Beitragsdaten. In den ersten Jahren sind die Beiträge für Existenzgründer oft reduziert oder entfallen ganz.

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist Pflicht, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen. Als Unternehmer ohne Angestellte können Sie sich dort freiwillig versichern. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Phase 4: Operative Vorbereitung (2 bis 4 Wochen)

Bevor Sie das Geschäft aufnehmen, stellen Sie die E-Rechnungsfähigkeit her. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Als Gründer brauchen Sie also eine Software oder ein System, das die Formate ZUGFeRD oder XRechnung verarbeitet. Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme wie Lexware, sevDesk oder DATEV bieten diese Funktion.

Richten Sie ein Buchhaltungssystem ein. Auch mit Steuerberater bleibt die Belegablage Ihre Aufgabe, ebenso das Erfassen von Einnahmen und Ausgaben. Cloudbasierte Lösungen erleichtern die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich.

Setzen Sie den Datenschutz um. Sie brauchen eine Datenschutzerklärung für Ihre Website, ein Verarbeitungsverzeichnis und gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben.

Erstellen Sie Ihre Website mit rechtskonformem Impressum. Das Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Handelsregisternummer (bei Kapitalgesellschaften), Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) und Kontaktmöglichkeiten.

Wie Sie ein KLEINES Unternehmen gründen, das nicht scheitert und Sie finanziell frei macht

Welche Förderprogramme und Finanzierungen kommen 2026 infrage?

Ein weißer Kuchen mit grünem Stück und „Steuern“-Fähnchen auf weißem Teller
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer: Welche Steuern anfallen, entscheidet die Rechtsform.

Gründern stehen über 1.000 Programme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene offen, von nicht rückzahlbaren Zuschüssen über Förderkredite bis zu Steuervorteilen und Beteiligungskapital. Deutschland verfügt damit über eine der umfangreichsten Förderlandschaften weltweit. Die Kunst besteht darin, die passenden Programme zu finden und die Anträge richtig zu stellen.

Zuschüsse (nicht rückzahlbar)

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen. In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang Ihr volles ALG I weiter, zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.

In der optionalen Phase 2 bekommen Sie weitere neun Monate lang 300 Euro pro Monat. Insgesamt fließen so bis zu 20.000 Euro steuer- und rückzahlungsfrei. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Ein überzeugender Businessplan und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie der IHK erhöhen Ihre Chancen erheblich.

Das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz richtet sich an Gründer aus dem akademischen Umfeld. Planen Sie ein technologieorientiertes oder wissensbasiertes Vorhaben und sind an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung angebunden, erhalten Sie zwölf Monate lang zwischen 1.000 und 3.000 Euro monatlich für Ihren Lebensunterhalt.

Hinzu kommen bis zu 30.000 Euro für Sachmittel und 5.000 Euro für Coaching. Alle Beträge sind nicht rückzahlbar.

Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst professionelle Unternehmensberatung für Gründer und junge Unternehmen. Je nach Standort und Alter des Unternehmens erstattet der Bund bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, maximal 4.000 Euro. Die Beratung muss ein zugelassener Berater übernehmen.

Vier Wege zur Gründungsfinanzierung
Zuschüsse, Kredite, Steuervorteile und Beteiligungen, jeweils mit ihrer wichtigsten Kennzahl.
Zuschuss
20.000 €
Gründungszuschuss
Empfänger von ALG I erhalten sechs Monate ihr volles ALG I plus 300 Euro, optional neun weitere Monate je 300 Euro.
Förderkredit
125.000 €
KfW-StartGeld
Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos, bis zu zwei Anlaufjahre bleiben tilgungsfrei.
Steuervorteil
25 %
Forschungszulage
Das Finanzamt erstattet bis zu 25 Prozent der förderfähigen Forschungsausgaben, auch ohne Gewinn.
Beteiligung
3 Mio. €
High-Tech Gründerfonds
Der HTGF investiert in technologieorientierte Start-ups, typischerweise 500.000 bis 3 Millionen Euro.
Förderkredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank.

Förderkredite

Das KfW-StartGeld ist das bekannteste Förderprogramm für Gründer. Sie beantragen bis zu 125.000 Euro, davon maximal 50.000 Euro für Betriebsmittel. Der besondere Vorteil: Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos gegenüber Ihrer Hausbank, was die Kreditvergabe erheblich erleichtert.

KfW-Startgeld ab 1. Dezember max. 200.000 Euro

Die Zinsen liegen deutlich unter dem Marktniveau, und Sie erhalten bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Das Programm steht Gründern und jungen Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung offen.

Der ERP-Gründerkredit Universell richtet sich an größere Vorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von bis zu 25 Millionen Euro. Der Kredit eignet sich für Gründer, die das StartGeld-Limit von 125.000 Euro überschreiten, sowie für etablierte Unternehmen auf Wachstumskurs.

Die Landesförderbanken bieten zusätzliche Programme, oft kombinierbar mit KfW-Krediten. Die NRW.Bank, die LfA Bayern, die L-Bank Baden-Württemberg und ihre Pendants in anderen Bundesländern haben jeweils eigene Gründungsprogramme mit attraktiven Konditionen.

Wichtig zu wissen: Förderkredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW oder Landesförderbank, sondern über Ihre Hausbank. Die Hausbank prüft Ihren Antrag und leitet ihn an die Förderbank weiter. Suchen Sie sich also eine Bank, die Erfahrung mit Förderkrediten hat und Ihnen wohlgesonnen ist.

Steuerliche Förderung

Die Forschungszulage fördert Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Als Unternehmen erhalten Sie bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Aufwendungen als Steuergutschrift, bis 2025 maximal 3,5 Millionen Euro pro Jahr, seit 2026 bis zu 4,2 Millionen Euro. Die Forschungszulage ist besonders interessant, weil der Staat sie unabhängig davon gewährt, ob Sie Gewinne erzielen. Im Zweifel zahlt das Finanzamt die Zulage aus.

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt Ihnen, bereits vor einer Investition bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten gewinnmindernd abzuziehen. Der Abzug senkt Ihre Steuerlast in profitablen Jahren und schafft Liquidität für die spätere Investition.

Für Elektrofahrzeuge gilt seit Juli 2025 eine degressive Abschreibung. Im ersten Jahr setzen Sie 75 Prozent der Anschaffungskosten ab. Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge läuft bis Ende 2035.

Beteiligungskapital

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist Deutschlands größter Frühphasen-Investor und beteiligt sich an technologieorientierten Start-ups mit Investments von typischerweise 500.000 bis 3 Millionen Euro. Neben dem Kapital öffnet der Fonds ein Netzwerk aus Industriepartnern und erfahrenen Gründern.

Der INVEST-Zuschuss macht Investitionen von Business Angels attraktiver. Investiert ein Business Angel mindestens 25.000 Euro in Ihr Unternehmen, erhält er 25 Prozent des Investments als Zuschuss vom Staat. Der Zuschuss senkt das Risiko des Investors und macht Ihr Unternehmen für Kapitalgeber interessanter.

Welche Steuern zahlen Sie als Gründer?

Briefkasten, grüner Umschlag mit „E-RECHNUNG“, Zettel „PAPIERLIEBHABER HIER... BITTE!“
Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch frisch gegründete.

Je nach Rechtsform zahlen Gründer Einkommen- oder Körperschaftsteuer, dazu in der Regel Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das deutsche Steuersystem ist komplex, und Fehler werden teuer. Die vier Steuerarten sollten Sie deshalb in den Grundzügen kennen.

Steuern verstehen: Das deutsche Steuerrecht einfach erklärt | Wissen

Die Einkommensteuer

Als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern Sie Ihre Gewinne über die Einkommensteuer. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit Ihrem Einkommen. Der Eingangssatz liegt bei 14 Prozent, bei hohen Einkommen erreicht der Satz 42 Prozent (Spitzensteuersatz) beziehungsweise 45 Prozent (Reichensteuersatz ab etwa 277.000 Euro).

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Gründer mit anfänglich niedrigen Gewinnen entlastet der Freibetrag spürbar.

Die Körperschaftsteuer

Führen Sie eine GmbH oder UG, zahlt das Unternehmen auf seine Gewinne Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, also effektiv 15,825 Prozent. Hinzu kommt die Gewerbesteuer.

Ein Geschäftsführergehalt, das Sie sich selbst zahlen, mindert den zu versteuernden Gewinn der GmbH; auf das Gehalt zahlen Sie dann persönlich Einkommensteuer. Die optimale Aufteilung zwischen Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung hängt von vielen Faktoren ab. Besprechen Sie diese Frage mit einem Steuerberater.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt auf gewerbliche Einkünfte an und wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuerschuld ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent) und dem Hebesatz der Gemeinde. Die Hebesätze schwanken erheblich: In ländlichen Gebieten liegen sie oft bei 300 bis 350 Prozent, in Großstädten erreichen sie 400 bis 500 Prozent.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Zudem rechnet das Finanzamt die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer an, was die effektive Belastung senkt. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG haben keinen Freibetrag.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sondern versteuern ihre Einkünfte über die Einkommensteuer. Da die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften ohnehin weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird, fällt der tatsächliche Vorteil geringer aus als oft angenommen. Spürbar bleibt der Unterschied vor allem in Gemeinden mit hohen Hebesätzen ab etwa 400 Prozent.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) beträgt in Deutschland 19 Prozent, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Als Unternehmer erheben Sie grundsätzlich Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen und führen sie ans Finanzamt ab. Im Gegenzug ziehen Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe zahlen, als Vorsteuer ab.

Die Kleinunternehmerregelung

Lag Ihr Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und übersteigt im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht, können Sie die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG nutzen. Dann erheben Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen und geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Die Nachteile sollten Sie kennen. Zum einen ziehen Sie keine Vorsteuer ab. Planen Sie hohe Investitionen oder verkaufen überwiegend an Geschäftskunden, die ohnehin Vorsteuer abziehen, fahren Sie mit der Regelbesteuerung oft besser.

Zum anderen signalisiert der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf Ihren Rechnungen, dass Ihr Unternehmen noch klein ist. Manche Geschäftskunden werten den Hinweis als Zeichen geringer Erfahrung oder fraglicher Beständigkeit. Gerade wo Professionalität und Seriosität zählen, wird dieser Eindruck zum Nachteil.

Die Entscheidung treffen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Überlegen Sie gut, denn ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist zwar jederzeit möglich, bindet Sie dann aber fünf Jahre.

Vorauszahlungen und Fristen

Das Finanzamt schätzt auf Basis Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, wie viel Steuern Sie voraussichtlich schulden, und setzt entsprechende Vorauszahlungen fest. Fällig sind die Vorauszahlungen quartalsweise zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer geben Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Im Gründungsjahr und im Folgejahr melden Sie monatlich, später je nach Höhe der Zahllast monatlich oder quartalsweise. Die Voranmeldung ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig, mit Dauerfristverlängerung bis zum 10. des übernächsten Monats.

Drei von vier Gründern finanzierten ihren Start 2024 laut KfW komplett aus eigener Tasche. Den Engpass bildet deshalb nicht die Bank, sondern die Pflichtenliste: Seit Januar 2025 muss jede Firma E-Rechnungen empfangen können, auch der Einzelunternehmer mit 500 Euro Startkapital.

Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
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Welche Pflichten gelten ab dem ersten Tag?

Weisse Rampe, Stufen, geschlossenes grünes Schloss, Texte: „BARRIEREFREI“, „ALLE Türen offen.“
Datenschutz, Barrierefreiheit und Cybersicherheit bilden die digitale Pflichtenliste junger Unternehmen.

Ab dem ersten Tag müssen Sie E-Rechnungen empfangen können, Ihre Bücher ordnungsgemäß führen und je nach Rechtsform Meldepflichten wie den Eintrag ins Transparenzregister erfüllen. Die Digitalisierung hat diese Pflichten in den letzten Jahren spürbar verändert.

Die E-Rechnungspflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht gilt auch für Sie als Neugründer. Schickt Ihnen ein Geschäftspartner eine E-Rechnung, müssen Sie sie verarbeiten und revisionssicher archivieren.

Wichtig zu verstehen: Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei, die per E-Mail kommt. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter elektronischer Datensatz im Format ZUGFeRD oder XRechnung, den eine Software maschinell verarbeitet. Das Format entspricht der europäischen Norm EN 16931.

Die Versandpflicht für E-Rechnungen kommt schrittweise. Bis Ende 2026 dürfen Sie noch Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen ohne Ausnahme.

Als Gründer im Jahr 2026 haben Sie für den Versand also noch etwas Zeit, der Empfang muss aber von Tag 1 funktionieren. Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme unterstützen E-Rechnungen bereits. Klären Sie vor der Anschaffung, ob Ihre gewählte Software ZUGFeRD und XRechnung beherrscht.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Bis Ende 2026 erhalten alle in Deutschland wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Nummer besteht aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge. Die Zuteilung läuft automatisch, einen Antrag stellen Sie nicht.

Die W-IdNr. soll langfristig die verschiedenen Steuernummern ersetzen und die Kommunikation mit Behörden vereinfachen. Bis zum Ende der Einführungsphase bleibt die Angabe optional, danach wird sie auf Rechnungen und in der Korrespondenz mit Behörden verpflichtend.

Buchführung und Aufbewahrung

Als Unternehmer dokumentieren Sie Ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß. Der Umfang hängt von Ihrer Rechtsform und Größe ab.

Einzelunternehmer und Freiberufler erstellen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung stellt Ihre Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Eine Bilanz und eine doppelte Buchführung entfallen.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) führen eine doppelte Buchführung und erstellen einen Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Den Jahresabschluss legen die Gesellschaften beim Bundesanzeiger offen.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, Rechnungen und andere Geschäftsunterlagen beträgt seit 2025 acht Jahre (zuvor zehn Jahre). Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass sie sich innerhalb angemessener Zeit lesbar machen lassen. Die elektronische Aufbewahrung ist zulässig und bei E-Rechnungen sogar erforderlich, denn eine E-Rechnung dürfen Sie nicht ausdrucken und dann nur in Papierform ablegen.

Meldepflichten

Haben Sie eine juristische Person gegründet (GmbH, UG), tragen Sie Ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister ein. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten in der Regel die Gesellschafter, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Die Eintragung erfolgt unverzüglich nach der Gründung.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem eine Kassenmeldepflicht. Betreiben Sie ein elektronisches Kassensystem, melden Sie das System beim Finanzamt an. Meldepflichtig ist jede elektronische Kasse mit TSE, also auch eine App-Kasse auf dem iPad, wie sie der Vergleich der iPad-Kassensysteme vorstellt. Die Meldung läuft über das Elster-Portal.

Was verlangen NIS-2, BFSG und Datenschutz von Gründern?

Ein nasser grüner Regenschirm schützt einen weißen Karton mit der Aufschrift „FIRMA“
Betriebshaftpflicht, Krankenversicherung und Altersvorsorge: Selbstständige sichern sich selbst ab.

Von NIS-2 sind die meisten Gründer nicht direkt betroffen, das BFSG greift bei digitalen Angeboten für Verbraucher, und die DSGVO gilt praktisch für jedes Unternehmen. Diese drei Regelwerke sollten Sie als Gründer im Jahr 2026 kennen.

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und modernisiert das deutsche Cybersicherheitsrecht grundlegend. NIS steht für Network and Information Security. Die Regelung betrifft Unternehmen bestimmter Sektoren ab einer gewissen Größe und verpflichtet sie zu umfassenden Maßnahmen für die Cybersicherheit.

Als Gründer sind Sie von NIS-2 wahrscheinlich nicht unmittelbar betroffen, solange Sie die Schwellenwerte nicht überschreiten. Die Regelung gilt für „besonders wichtige Einrichtungen“ (ab 250 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Umsatz in kritischen Sektoren) und „wichtige Einrichtungen“ (ab 50 Mitarbeiter oder 10 Millionen Euro Umsatz in bestimmten Sektoren).

Ein Blick auf NIS-2 lohnt trotzdem, aus zwei Gründen. NIS-2-pflichtige Unternehmen beziehen ihre Lieferanten und Dienstleister in ihr Lieferketten-Sicherheitskonzept ein, denn das Gesetz verpflichtet sie, die Cybersicherheit ihrer Zulieferer zu überprüfen. Zudem zeigt NIS-2, wohin die Reise geht: Cybersicherheit wird immer mehr zur Geschäftsführer-Verantwortung, und die persönliche Haftung bei Verstößen nimmt zu.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz soll allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen, unabhängig von Behinderungen, Alter oder Erfahrung mit digitalen Medien.

Für Sie als Gründer wird das BFSG relevant, sobald Sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Dazu zählen vor allem Online-Shops und andere E-Commerce-Angebote, aber auch Bank- und Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste und bestimmte Verkehrsdienstleistungen.

Die gute Nachricht: Kleinstunternehmen nimmt das BFSG aus. Als Kleinstunternehmen gelten Sie, wenn Sie weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben.

Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Stellen Sie Hardware oder Software her, die unter das BFSG fällt, oder importieren und vertreiben Sie solche Produkte, müssen die Produkte auch bei Kleinstunternehmen barrierefrei sein.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der BFSG-Verordnung und orientieren sich an Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Grundsätzlich sollen Informationen und Funktionen über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar und nutzbar sein. Texte lassen sich also auch vorlesen, Videos haben Untertitel, und Bedienelemente erreichen Sie auch ohne Maus.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Wettbewerber und Verbraucherverbände Verstöße abmahnen.

Der Datenschutz nach DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, und damit praktisch für alle: Schon die E-Mail-Adresse eines Kunden oder die IP-Adresse eines Website-Besuchers zählt als personenbezogenes Datum.

Als Gründer beachten Sie von Anfang an ein paar Grundregeln. Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, das dokumentiert, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchen Zwecken verarbeiten. Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung für Ihre Website, die transparent über Ihre Datenverarbeitung informiert. Schließen Sie Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern ab, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, etwa Ihrem E-Mail-Provider, Ihrem Hoster oder Ihrem Buchhaltungsdienstleister.

Beschäftigen Sie mehr als 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, benennen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Für die meisten Gründer spielt diese Pflicht anfangs keine Rolle.

Versicherungen und Absicherung

Grünes Sparschwein auf einer weißen Küchenwaage
Im Rechenbeispiel kostet eine UG als IT-Beratung im ersten Jahr rund 10.700 Euro, private Lebenshaltung nicht eingerechnet.

Mit der Selbstständigkeit übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Absicherung. Anders als im Angestelltenverhältnis kümmert sich kein Arbeitgeber um Ihre Sozialversicherung oder Altersvorsorge.

Pflichtversicherungen

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, melden Sie diese bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Die Beiträge richten sich nach der Gefahrenklasse Ihrer Branche und der Lohnsumme.

Auch als Unternehmer ohne Angestellte können Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern. Lohnenswert ist dieser Schutz vor allem, wenn Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Unfallrisiko birgt.

In manchen Branchen bestehen berufsspezifische Pflichtversicherungen. Ärzte, Anwälte, Architekten und Steuerberater etwa müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Prüfen Sie, ob für Ihre Branche besondere Anforderungen gelten.

Dringend empfohlene Versicherungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Beschädigen Sie bei einem Kunden versehentlich etwas oder kommt jemand auf Ihrem Firmengelände zu Schaden, übernimmt die Versicherung die Kosten. Für Beiträge ab etwa 200 Euro pro Jahr, je nach Branche und Deckungssumme, erhalten Sie eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Eine Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist wichtig, sobald Sie beratend tätig sind oder Dienstleistungen erbringen, bei denen Fehler zu finanziellen Schäden beim Kunden führen. IT-Berater, Unternehmensberater, Makler und ähnliche Berufsgruppen sichern sich hier ab.

Eine Rechtsschutzversicherung für den gewerblichen Bereich hilft bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Behörden. Die Kosten eines Rechtsstreits werden schnell fünfstellig.

Eine Cyberversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Police deckt Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust oder IT-Ausfälle ab. Oft zahlt der Versicherer auch IT-Forensik und Krisenmanagement.

Persönliche Absicherung

Als Selbstständiger kümmern Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillige Mitgliedschaft) und der privaten Krankenversicherung. Die Entscheidung hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem erwarteten Einkommen ab. Überlegen Sie gut, denn ein späterer Wechsel von privat zu gesetzlich ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Auch die Altersvorsorge liegt in Ihrer Verantwortung. Anders als Angestellte zahlen Sie nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein (Ausnahme: bestimmte selbstständige Berufsgruppen wie Handwerker, Künstler oder Lehrer). Sorgen Sie aktiv vor, etwa über eine steuerlich geförderte Rürup-Rente oder über betriebliche Altersvorsorge.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab, falls Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur bei fast vollständiger Erwerbsunfähigkeit und reicht meist nicht zum Leben.

Welche Kosten fallen bei Gründung und laufendem Betrieb an?

Weiße Mausefalle mit Euro-Münze und Warnschild „Vorsicht“ auf weißem Grund
Fehlende Marktvalidierung und zu knappe Reserven zählen zu den häufigsten Gründungsfehlern.

Einschließlich kleiner Nebenkosten reichen die Gründungskosten von rund 100 Euro beim Einzelunternehmen bis 2.000 Euro bei der GmbH, ohne Stammkapital; dazu kommen laufende Ausgaben, im Rechenbeispiel rund 390 Euro im Monat. Viele Gründungen scheitern nicht an der Geschäftsidee, sondern an mangelnder Liquidität. Eine realistische Kostenplanung gehört deshalb zu den ersten Aufgaben.

Einmalige Gründungskosten

Wie stark die einmaligen Kosten je nach Rechtsform schwanken, zeigen die typischen Beträge.

Einzelunternehmen oder Freiberuf: Die Gewerbeanmeldung kostet zwischen 20 und 60 Euro. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung. Hinzu kommen eventuell Kosten für Logo-Design, Website und Visitenkarten, die Sie aber selbst bestimmen. Insgesamt starten Sie mit 100 bis 500 Euro.

UG (haftungsbeschränkt): Die Notarkosten für eine einfache Gründung mit Musterprotokoll liegen bei 60 bis 200 Euro. Die Handelsregistereintragung kostet etwa 150 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Gewerbeanmeldung und Geschäftskonto. Insgesamt rechnen Sie mit 300 bis 600 Euro, zuzüglich Ihres Stammkapitals.

GmbH: Die Notarkosten beginnen bei etwa 500 Euro für eine Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll und steigen bei komplexeren Konstellationen auf 1.000 bis 2.000 Euro. Die Handelsregistereintragung kostet etwa 150 Euro. Insgesamt rechnen Sie mit 700 bis 2.000 Euro für die Gründung, zuzüglich des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro.

Laufende Kosten

Neben den einmaligen Gründungskosten fallen regelmäßige Ausgaben an, die in Ihre Finanzplanung gehören.

Steuerberatung: Selbst wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst erledigen, brauchen Sie für den Jahresabschluss und die Steuererklärung professionelle Hilfe. Bei Kapitalgesellschaften ist ein Steuerberater praktisch unverzichtbar. Die Kosten hängen vom Umfang ab und liegen typischerweise zwischen 100 und 500 Euro monatlich.

Buchhaltungssoftware: Cloudbasierte Lösungen wie Lexware, sevDesk oder FastBill kosten zwischen 10 und 50 Euro monatlich. Kapitalgesellschaften mit doppelter Buchführung brauchen leistungsfähigere Lösungen. Freiberuflern mit einfacher Einnahmenüberschussrechnung genügt dagegen meist ein schlankes Basispaket; welches Werkzeug zum eigenen Bedarf passt, zeigt der Vergleich der Buchhaltungssoftware für Freiberufler.

IHK-Beitrag: Die Industrie- und Handelskammer erhebt einen Jahresbeitrag, der sich nach Ihrem Gewinn und Umsatz richtet. Existenzgründer erhalten in den ersten Jahren oft Ermäßigungen oder Befreiungen. Typischerweise liegen die Beiträge zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr.

Geschäftskonto: Viele Banken bieten kostenlose Geschäftskonten an, vor allem Neobanken wie Finom, Qonto oder N26 Business. Bei klassischen Banken fallen oft Kontoführungsgebühren von 10 bis 30 Euro monatlich an.

Versicherungen: Je nach Branche und Absicherungsbedarf rechnen Sie mit 50 bis 300 Euro monatlich für betriebliche Versicherungen.

Website und Hosting: Ein professionelles Hosting mit Domain kostet zwischen 10 und 50 Euro monatlich. Investieren Sie regelmäßig in die Website oder beauftragen externe Dienstleister, kommen weitere Kosten hinzu.

Ein realistisches Beispiel

Angenommen, Sie gründen eine UG als IT-Beratung. Ihre Kostenkalkulation für das erste Jahr könnte so aussehen.

Einmalige Kosten:

  • UG-Gründung (Notar, Handelsregister, Gewerbeamt): 500 €
  • Stammkapital: 1.000 €
  • Website-Erstellung: 2.000 €
  • Logo und Corporate Design: 500 €
  • Laptop und Ausstattung: 2.000 €
  • Summe einmalig: 6.000 €

Laufende monatliche Kosten:

  • Steuerberater: 200 €
  • Buchhaltungssoftware: 30 €
  • Geschäftskonto: 10 €
  • Website-Hosting: 20 €
  • Berufshaftpflicht: 30 €
  • Telefon und Internet: 50 €
  • Büromaterial, Sonstiges: 50 €
  • Summe monatlich: 390 €

Im ersten Jahr kämen Sie also auf etwa 6.000 Euro Startkosten plus 4.680 Euro laufende Kosten, insgesamt rund 10.700 Euro. Hinzu kommen Ihre persönlichen Lebenshaltungskosten, die Sie decken müssen, bis Ihr Geschäft genug einbringt.

Welche Gründungsfehler sollten Sie vermeiden?

Klemmbrett mit Checkliste und grünem Stift, Text unten rechts: FERTIG GEMACHT
Von der Vorbereitung bis zum ersten Umsatz: Die Checkliste bündelt alle Gründungsschritte zum Abhaken.

Zu den häufigsten Gründungsfehlern zählen eine fehlende Marktvalidierung und zu knappe Liquiditätsreserven. Aus den Fehlern anderer lernen Sie am günstigsten. Die Stolperfallen lassen sich in vier Gruppen ordnen: strategische, finanzielle, rechtliche und operative Fehler.

Strategische Fehler

Unzureichende Marktvalidierung zählt zu den häufigsten Gründungsfehlern. Viele Gründer verlieben sich in ihre Idee und überspringen den Test am Markt. Bevor Sie Zeit und Geld investieren, sprechen Sie mit möglichen Kunden und fragen Sie sie nicht nur, ob sie Ihre Idee gut finden, sondern ob sie dafür bezahlen würden. Noch besser: Gewinnen Sie erste Aufträge oder Vorbestellungen, bevor Sie offiziell gründen.

Zu optimistische Umsatzprognosen führen zu Liquiditätsproblemen. Fast immer dauert der Aufbau eines Geschäfts länger als gedacht. Planen Sie konservativ und halten Sie einen Plan B bereit, falls die Einnahmen langsamer fließen als erhofft.

Fehlende Differenzierung erschwert die Kundengewinnung. Warum sollte jemand bei Ihnen kaufen und nicht bei der Konkurrenz? Fällt Ihre Antwort nicht überzeugend aus, schärfen Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal.

Finanzielle Fehler

Zu wenig Liquiditätsreserve ist eine häufige Ursache für das Scheitern junger Unternehmen. Fachleute empfehlen Rücklagen für mindestens sechs Monate Fixkosten, besser zwölf. Diese Reserve gibt Ihnen Puffer für unerwartete Ausgaben und langsame Anlaufphasen.

Vermischung von privaten und geschäftlichen Finanzen führt zu Chaos in der Buchhaltung und verursacht steuerliche Probleme. Eröffnen Sie von Anfang an ein separates Geschäftskonto und zahlen Sie alle betrieblichen Ausgaben von dort.

Unterschätzte Steuervorauszahlungen führen zum bösen Erwachen. Im ersten profitablen Jahr belasten eine saftige Steuernachzahlung plus Vorauszahlungen für das Folgejahr Ihre Liquidität. Legen Sie von Anfang an einen Teil Ihrer Einnahmen für Steuern zurück, typischerweise 30 bis 40 Prozent des Gewinns.

Rechtliche Fehler

Die falsche Rechtsformwahl wird teuer. Starten Sie als Einzelunternehmer mit unbeschränkter Haftung und wechseln später in eine GmbH, fallen erneut Gründungs- und Steuerberatungskosten für die Umstrukturierung an. Überlegen Sie von Anfang an, welche Rechtsform langfristig zu Ihren Plänen passt.

Ein fehlendes oder lückenhaftes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund. Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Nutzen Sie einen Impressumsgenerator, um nichts zu vergessen.

Verträge ohne rechtliche Prüfung kommen Sie teuer zu stehen. Bevor Sie wichtige Verträge unterschreiben, etwa Mietverträge, Kooperationsverträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen, lassen Sie die Dokumente von einem Anwalt prüfen. Das Honorar ist gut investiert.

Operative Fehler

Eine fehlende E-Rechnungsfähigkeit behindert Ihren Geschäftsbetrieb. Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware diese Funktion beherrscht, bevor der erste Geschäftspartner Ihnen eine E-Rechnung schickt.

Vernachlässigter Datenschutz kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Erstellen Sie eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre Website und führen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis.

Eine verschleppte Buchhaltung führt zu Chaos vor der ersten Steuererklärung. Gewöhnen Sie sich an, jeden Beleg sofort zu erfassen. Moderne Buchhaltungssoftware vereinfacht diese Routine und erspart Ihnen viel Ärger am Jahresende.

Checkliste: Ihr Weg zur Gründung 2026

Ein grüner Papierflieger auf einer Startbahn mit der Jahreszahl 2026
Der nächste Schritt ist der einfachste: die Geschäftsidee noch diese Woche mit echten Kunden testen.

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren Fortschritt zu verfolgen und keinen wichtigen Schritt zu vergessen.

Vorbereitungsphase

  • ☐ Geschäftsidee mit möglichen Kunden validiert
  • ☐ Markt und Wettbewerb analysiert
  • ☐ Businessplan erstellt
  • ☐ Finanzierungsbedarf ermittelt
  • ☐ Fördermöglichkeiten recherchiert
  • ☐ Rechtsform gewählt
  • ☐ Firmennamen geprüft (Domain, Markenrecht, Verwechslungsgefahr)

Formale Gründung (bei Kapitalgesellschaften)

  • ☐ Gesellschaftsvertrag aufgesetzt
  • ☐ Notartermin wahrgenommen
  • ☐ Geschäftskonto eröffnet
  • ☐ Stammkapital eingezahlt
  • ☐ Handelsregisteranmeldung erfolgt
  • ☐ Eintragung ins Handelsregister erhalten

Behördengänge

  • ☐ Gewerbeanmeldung (falls gewerblich)
  • ☐ Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt
  • ☐ Steuernummer erhalten
  • ☐ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt (falls benötigt)
  • ☐ IHK/HWK-Mitgliedschaft bestätigt
  • ☐ Berufsgenossenschaft angemeldet (bei Mitarbeitern)
  • ☐ Transparenzregister-Eintrag (bei juristischen Personen)

Operative Vorbereitung

  • ☐ E-Rechnungsfähigkeit hergestellt
  • ☐ Buchhaltungssystem eingerichtet
  • ☐ Verarbeitungsverzeichnis (DSGVO) angelegt
  • ☐ Website mit Impressum und Datenschutzerklärung online
  • ☐ Geschäftliche E-Mail-Adresse eingerichtet
  • ☐ Visitenkarten und Briefpapier erstellt

Absicherung

  • ☐ Krankenversicherung geklärt
  • ☐ Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen
  • ☐ Berufshaftpflicht (falls relevant) abgeschlossen
  • ☐ Altersvorsorge geplant
  • ☐ Steuerberater gefunden

Vor dem ersten Umsatz

  • ☐ Preise kalkuliert
  • ☐ Musterrechnungen vorbereitet
  • ☐ Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt (falls relevant)
  • ☐ Erste Kunden akquiriert

Fazit und nächste Schritte

Buch mit weißem Deckel, grünem Buchrücken und grünem Lesezeichenband mit QR-Code
Von EÜR bis W-IdNr.: Das Glossar erklärt die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Unternehmensgründung.

Die gute Nachricht für jede Unternehmensgründung in Deutschland 2026: Noch nie ließ sich ein Unternehmen so einfach gründen. Die Digitalisierung hat viele Prozesse vereinfacht, von der Online-Gründung per Videokonferenz bis zur cloudbasierten Buchhaltung. Zugleich zeigen die Zahlen des KfW-Gründungsmonitors, dass die meisten Gründungen mit überschaubarem Kapital auskommen: drei von vier Gründern finanzierten ihr Vorhaben 2024 allein aus eigenen Mitteln.

Die regulatorischen Anforderungen sind 2026 zwar gestiegen. Doch ein Betrieb, der von Anfang an digital und rechtssicher aufgestellt ist, verschafft sich einen Vorsprung vor Altunternehmen, die sich erst umstellen müssen. E-Rechnungsfähigkeit, DSGVO-Konformität und eine barrierefreie Website sind keine lästigen Pflichten, sondern Zeichen von Professionalität.

Der wichtigste Erfolgsfaktor bleibt jedoch Ihre Geschäftsidee und deren Umsetzung. Keine noch so gute Vorbereitung ersetzt ein Produkt oder eine Dienstleistung, für die Kunden zu zahlen bereit sind.

Ihr nächster Schritt: Nehmen Sie sich die Checkliste aus diesem Artikel vor und arbeiten Sie sie systematisch ab. Beginnen Sie mit der Validierung Ihrer Geschäftsidee. Sprechen Sie noch diese Woche mit drei möglichen Kunden und fragen Sie gezielt nach deren Zahlungsbereitschaft. Die Antworten zeigen Ihnen, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.

Glossar: 12 wichtige Fachbegriffe zur Unternehmensgründung

Grüne Pflanze in weißem Topf mit FAQ-Schild, weißer Hintergrund
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unternehmensgründung 2026, von Startkapital bis Firmenname.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, melden Sie diese innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit an; die Beiträge richten sich nach der Gefahrenklasse Ihrer Branche und der Lohnsumme. Unternehmer ohne Angestellte können sich dort freiwillig versichern.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellt. Einzelunternehmer und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn in der Regel auf diesem Weg, Bilanz und doppelte Buchführung entfallen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG führen dagegen doppelt Buch.

E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz in den Formaten ZUGFeRD oder XRechnung nach der europäischen Norm EN 16931, den eine Software maschinell verarbeitet. Eine per E-Mail verschickte PDF-Datei erfüllt diese Anforderung nicht. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Hebesatz

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem eine Gemeinde die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt. Die Steuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz. Auf dem Land liegen die Hebesätze oft bei 300 bis 350 Prozent, in Großstädten bei 400 bis 500 Prozent.

Katalogberufe

Katalogberufe sind die im Einkommensteuergesetz aufgeführten freien Berufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer und Künstler. Mit einem solchen Beruf gelten Sie als Freiberufler, zahlen keine Gewerbesteuer und werden nicht Mitglied der IHK. Über die Einordnung entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Kleinunternehmerregelung

Mit der Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG erheben Sie keine Umsatzsteuer, sofern Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro erreicht. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist jederzeit möglich, bindet Sie dann aber fünf Jahre.

Musterprotokoll

Das Musterprotokoll ist ein gesetzlich vorgegebener Gesellschaftsvertrag für einfache Gründungen von GmbH und UG mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Die Vorlage macht die Gründung günstiger und schneller: Beim Notar kostet eine UG mit Musterprotokoll etwa 60 bis 200 Euro, eine Ein-Personen-GmbH ab etwa 500 Euro.

Stammkapital

Das Stammkapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital, das die Gesellschafter bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft einbringen. Bei der GmbH beträgt die Summe mindestens 25.000 Euro, von denen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Eine UG lässt sich bereits mit einem Euro gründen.

Transparenzregister

Das Transparenzregister erfasst die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen. Nach der Gründung einer GmbH oder UG melden Sie dort unverzüglich die Personen, die in der Regel mehr als 25 Prozent der Anteile halten. Einzelunternehmer und Freiberufler betrifft diese Meldepflicht nicht, weil sie keine juristische Person gründen.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der GmbH, umgangssprachlich Mini-GmbH genannt, die sich schon mit einem Euro Stammkapital gründen lässt. Im Gegenzug fließen 25 Prozent des Jahresgewinns in eine Rücklage, bis diese 25.000 Euro erreicht. Danach lässt sich die UG steuerneutral in eine reguläre GmbH umwandeln.

Vorsteuer

Als Vorsteuer bezeichnet das Umsatzsteuerrecht die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe zahlen. Unternehmer in der Regelbesteuerung ziehen diesen Betrag von der eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt der Abzug, was sich bei hohen Investitionen oder überwiegend geschäftlicher Kundschaft nachteilig auswirkt.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten bis Ende 2026 alle wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen in Deutschland automatisch, ohne Antrag. Die Nummer besteht aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge. Langfristig soll die W-IdNr. verschiedene Steuernummern ersetzen. Nach der Einführungsphase wird die Angabe auf Rechnungen verpflichtend.

FAQ: Unternehmensgründung 2026: Ihr Leitfaden für den Start

Wie viel Startkapital brauche ich wirklich?

Mehr als die Hälfte aller Gründungen kommt mit weniger als 5.000 Euro aus: Laut KfW-Gründungsmonitor waren das 2024 rund 56 Prozent. Dienstleister mit geringen Fixkosten brauchen oft weniger als produzierende oder handelnde Unternehmen. Kalkulieren Sie realistisch, welche Ausgaben vor dem ersten Umsatz anfallen und wann genug Einnahmen fließen.

Kann ich nebenberuflich gründen?

Ja, die Gründung im Nebenerwerb ist möglich und liegt im Trend: 65 Prozent aller Gründungen erfolgten 2024 nebenberuflich. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Die Nebentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen und Ihre Arbeitsleistung im Hauptjob nicht beeinträchtigen.

Welche Fördermittel kann ich kombinieren?

Viele Förderprogramme lassen sich kombinieren, solange keine Doppelförderung desselben Vorhabens entsteht. Ein KfW-Kredit etwa lässt sich mit einer BAFA-Beratungsförderung verbinden. Achten Sie auf die De-minimis-Grenzen für staatliche Beihilfen; ein Gründungsberater hilft Ihnen, die passende Förderstrategie zu entwickeln.

Brauche ich einen Steuerberater?

Für GmbH und UG ist ein Steuerberater praktisch unverzichtbar, für Einzelunternehmer mit einfachen Verhältnissen nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten einer Kapitalgesellschaft sind komplex. Das Honorar macht sich durch Steueroptimierung und vermiedene Fehler oft mehr als bezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuf?

Gewerbetreibende melden ein Gewerbe an, zahlen Gewerbesteuer und sind Pflichtmitglied in der IHK oder HWK, Freiberufler dagegen nicht. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich danach, ob sie zu den im Einkommensteuergesetz aufgeführten Katalogberufen gehört.

Muss ich sofort Umsatzsteuer zahlen?

Nein, sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen: Bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr erheben Sie keine Umsatzsteuer und führen keine ab. Sobald Sie diese Grenzen überschreiten oder auf die Regelung verzichten, schlagen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen auf und führen sie ans Finanzamt ab.

Was passiert, wenn meine Gründung scheitert?

Wie weit Sie haften, bestimmt die Rechtsform: Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, bei GmbH oder UG bleibt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, es sei denn, Sie haben persönliche Bürgschaften gegeben oder als Geschäftsführer gegen Ihre Pflichten verstoßen. Im schlimmsten Fall steht eine Insolvenz an, die viele erfolgreiche Unternehmer schon hinter sich haben. Suchen Sie frühzeitig professionelle Hilfe, sobald Zahlungsschwierigkeiten drohen.

Wie finde ich den richtigen Firmennamen?

Ein guter Firmenname ist einprägsam, leicht auszusprechen und leicht zu schreiben. Prüfen Sie vorab, ob der Name als Domain verfügbar ist und ob das Register des DPMA ihn bereits als Marke führt. Bei Kapitalgesellschaften muss die Rechtsform im Namen erkennbar sein (GmbH, UG haftungsbeschränkt), zudem prüft die IHK auf Verwechslungsgefahr mit bestehenden Unternehmen.

Quellenverzeichnis

  1. KfW Research (2025): KfW-Gründungsmonitor 2025. Gründungstätigkeit in wirtschaftlich unsicheren Zeiten
  2. Bundesministerium der Finanzen (2024): Wachstumschancengesetz. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness
  3. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2025): NIS-2-Umsetzungsgesetz. Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
  4. Bundesfachstelle Barrierefreiheit (2025): Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Verordnung zum BFSG
  5. IHK Frankfurt am Main (2025): E-Rechnungspflicht ab 2025. Informationen für Unternehmen
  6. Bundesregierung (2025): Steueränderungsgesetz 2025. Änderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer
  7. KfW Bankengruppe (2025): Förderprogramme für Existenzgründer. KfW-StartGeld und ERP-Gründerkredit
  8. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2025): EXIST-Gründerstipendium. Förderung für Gründer aus der Wissenschaft
  9. Bundesagentur für Arbeit (2025): Gründungszuschuss. Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
  10. IHK Berlin (2025): GmbH-Gründungskosten. Übersicht der Notar- und Registerkosten
  11. Haufe (2025): Elektronische Rechnung wird Pflicht. E-Rechnung im Überblick
  12. OpenKRITIS (2025): NIS2-Umsetzungsgesetz Deutschland. Übersicht für betroffene Unternehmen
  13. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Dieser Beitrag wurde im September 2026 überarbeitet und berücksichtigt die zu diesem Zeitpunkt bekannten regulatorischen Änderungen für das Jahr 2026 (do).

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