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E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmer wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht in Kraft treten und alle Unternehmen dazu verpflichten, Rechnungen elektronisch auszustellen. Doch keine Sorge: Es gibt auch Ausnahmen und Übergangsregelungen, die den Übergang erleichtern. So bleiben zum Beispiel Tankbelege und Rechnungen mit einem Gesamtwert unter 250 Euro weiterhin von der E-Rechnungspflicht ausgenommen und können nach wie vor in Papierform oder in anderen einfachen elektronischen Formaten erstellt werden.

Darüber hinaus können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2026 noch Papierrechnungen oder andere elektronische Rechnungen nutzen, wenn der Empfänger zustimmt. Doch spätestens ab dem 1. Januar 2027 wird es für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtend, E-Rechnungen zu versenden. Ab 2028 gilt diese Pflicht dann für alle Unternehmen – ganz gleich, wie groß sie sind.

E-Rechnung geprüft. Screenshot aus dem Buchhaltungstool sevdesk.
„E-Rechnung geprüft“. Hier ein Screenshot aus dem Buchhaltungstool sevdesk.

Was auf den ersten Blick wie eine bürokratische Umstellung erscheint, bietet in Wahrheit zahlreiche Vorteile: Weniger Papierkram, mehr Effizienz und eine lückenlose Nachvollziehbarkeit. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was die E-Rechnungspflicht konkret bedeutet, welche Fristen und Ausnahmen zu beachten sind und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen den GoBD-Anforderungen entsprechen. Wer sich jetzt richtig vorbereitet, wird in der digitalen Welt von morgen bestens gerüstet sein.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Ab dem 1. Januar 2025 wird’s ernst: Die E-Rechnungspflicht ist dann nicht mehr nur eine Option, sondern für alle B2B-Geschäfte ein Muss. Kein Papierkram, keine handgeschriebenen Belege mehr – künftig müssen Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt und übermittelt werden. Das klingt zunächst nach einer großen Umstellung, doch in Wirklichkeit eröffnet diese gesetzliche Änderung nicht nur neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, sondern auch zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

E-Rechnungspflicht bei der Generierung einer E-Rechnung. Der Prozess in sevdesk wird hier sinnbildlich dargestellt.
Zu jeder e-Rechnung gehört ein XML-Anhang, der die wichtigsten Daten aus der Rechnung maschinenlesbar macht.

Was bedeutet das konkret?

Ab 2025 müssen Rechnungen in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden, um den Anforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Ein einfaches Scannen oder Versenden von PDF-Dokumenten ist nicht mehr ausreichend. Diese neuen Formate ermöglichen eine automatisierte Bearbeitung und eine schnellere Verarbeitung von Rechnungsdaten – sowohl für Unternehmen als auch für Behörden. Dabei geht es nicht nur um eine Modernisierung der Rechnungsstellung, sondern auch um eine präzisere und fehlerfreie Dokumentation, die Ihnen im Fall einer Steuerprüfung den Rücken stärkt.

FormatBeschreibung
XRechnungEin standardisiertes Format für den Austausch von Rechnungen im öffentlichen Sektor.
ZUGFeRDEin Format, das sowohl für den öffentlichen als auch privaten Sektor verwendet wird.

Diese Übergangsregelungen gelten bei der E-Rechnungspflicht

Die Einführung der E-Rechnungspflicht wird nicht über Nacht erfolgen. Um Unternehmen genügend Zeit zu geben, ihre Systeme und Prozesse anzupassen, gibt es klare Übergangsregelungen, die den Übergang erleichtern und eine schrittweise Umstellung ermöglichen. Diese Übergangsfristen bieten Unternehmen die nötige Flexibilität, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, ohne den gesamten Rechnungsprozess sofort auf den Kopf stellen zu müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Übergangsregelungen geben Ihnen die Möglichkeit, sich schrittweise an die neue digitale Realität zu gewöhnen. Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie noch Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen verwenden, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt. Diese Frist sorgt dafür, dass Sie nicht plötzlich vor einer unüberwindbaren Hürde stehen, sondern in Ruhe die notwendigen Anpassungen vornehmen können. Diese Übergangszeit erlaubt es Ihnen, die nötigen IT-Systeme zu implementieren und Ihr Team mit den neuen Prozessen vertraut zu machen, ohne sofort unter Zeitdruck zu geraten.

Die wichtigsten Übergangsfristen im Überblick:

ZeitraumAnforderung
2025 – 2026Papierrechnungen oder PDFs weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt
Ab 2027Für Unternehmen mit mehr als 800.000 EUR Umsatz Pflicht zur E-Rechnung
Ab 2028E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen im B2B-Bereich (mit wenigen Ausnahmen)
  • Bis 2026: Während dieser Übergangszeit haben Sie die Möglichkeit, Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen weiterhin zu nutzen – allerdings nur, wenn Ihr Rechnungsempfänger dies akzeptiert. Das bedeutet, dass Sie noch keine vollständige Umstellung auf die E-Rechnung vornehmen müssen, sondern mit Ihren Geschäftspartnern individuelle Lösungen finden können.
  • Ab 2027: Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR auf elektronische Rechnungen umsteigen. Unternehmen mit einem geringeren Umsatz dürfen weiterhin auf Papierrechnungen oder PDFs zurückgreifen, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2028: Ab dem 1. Januar 2028 gilt die E-Rechnungspflicht dann für alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig von ihrer Größe. Einzige Ausnahme sind Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

Wie sollten Sie jetzt vorgehen?

Nutzen Sie die Übergangsfristen, um sich optimal vorzubereiten. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen – auch wenn Sie noch bis 2026 mit klassischen Rechnungsformaten arbeiten können, sollten Sie bereits jetzt beginnen, Ihre Rechnungsprozesse auf die digitale Zukunft auszurichten. Der frühe Umstieg bringt Ihnen nicht nur Zeitersparnis, sondern auch eine deutliche Effizienzsteigerung in Ihrem Rechnungswesen.

  • Frühzeitige Umstellung: Wer den Übergang jetzt schon angeht, kann mögliche Fehlerquellen minimieren und sicherstellen, dass alle Systeme rechtzeitig zum Stichtag vollständig umgestellt sind.
  • Mitarbeiter schulen: Je früher Ihre Mitarbeiter in den Prozess eingebunden werden, desto reibungsloser wird die Umstellung. Eine Schulung der verantwortlichen Teams ist daher unverzichtbar, um die neuen Technologien von Anfang an optimal zu nutzen.

Welche Ausnahmen gibt es bei der E-Rechnungspflicht?

Während die E-Rechnungspflicht für viele Unternehmen unumgänglich wird, gibt es auch Ausnahmen, die bestimmte Rechnungen von dieser Verpflichtung befreien. Doch wie immer gilt: Nicht alles, was auf den ersten Blick einfach scheint, ist es auch in der Praxis. Wenn Sie wissen, welche Rechnungen ausgenommen sind, können Sie Ihre Prozesse effizienter gestalten und den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung stressfreier durchführen.

Welche Belege sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?

Nicht jede Rechnung fällt automatisch unter die E-Rechnungspflicht. Es gibt klare Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  1. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 250 EUR oder weniger müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnungen können nach wie vor in Papierform oder als einfache PDF versendet werden.
  2. Fahrausweise: Diese gehören ebenfalls zu den Ausnahmen. Ob für den öffentlichen Nahverkehr oder für Tickets von Dienstreisen – Fahrausweise müssen nicht elektronisch ausgestellt werden.
  3. Steuerfreie Lieferungen und Leistungen: Bestimmte Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht. Dazu gehören unter anderem medizinische Leistungen oder Bildungsangebote.
AusnahmeBeschreibung
KleinbetragsrechnungenRechnungen mit einem Gesamtbetrag von 250 EUR oder weniger
FahrausweiseTickets und Fahrausweise im öffentlichen Verkehr
Steuerfreie Lieferungen/LeistungenSteuerfreie Lieferungen und Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG

Die Ausnahmen sind nicht zufällig gewählt, sondern dienen der Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen, die mit weniger komplexen Rechnungen arbeiten. Bei Kleinbetragsrechnungen, Tankbelegen oder Fahrausweisen ist der Aufwand für die elektronische Rechnungsstellung in keinem Verhältnis zum Nutzen – eine einfache Papierrechnung oder PDF reicht hier völlig aus. Auch steuerfreie Leistungen wie medizinische oder Bildungsdienstleistungen unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht, da sie keine Vorsteuerabzugsberechtigung bieten und somit keine komplexen Prozesse erfordern.

Falls Sie regelmäßig Kleinbetragsrechnungen oder Fahrausweise ausstellen, müssen Sie sich keine Sorgen um eine sofortige Umstellung auf die E-Rechnung machen. Diese Ausnahmen erleichtern Ihnen den Übergang, da Sie weniger Aufwand für die Anpassung Ihrer Systeme betreiben müssen. Aber auch wenn Sie von den Ausnahmen profitieren, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die E-Rechnungspflicht für alle anderen Rechnungen immer näher rückt.

Wie Sie Ihre Rechnungen GoBD-konform archivieren

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht geht es nicht nur darum, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Dokumentation und Archivierung dieser Rechnungen, um sicherzustellen, dass sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) entsprechen. Diese Anforderungen betreffen den gesamten Rechnungsprozess – von der Erstellung über die Übermittlung bis hin zur Archivierung der Daten.

Was bedeutet GoBD-konforme Dokumentation für Sie?

Die GoBD-konforme Dokumentation stellt sicher, dass alle relevanten Prozesse – von der Rechnungserstellung über die Übermittlung bis hin zur Archivierung – jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar sind. Doch wie setzt man das in der Praxis um? Ganz einfach: Sie müssen sicherstellen, dass alle Rechnungsdaten ordnungsgemäß gespeichert und lückenlos dokumentiert werden, sodass sie bei Bedarf jederzeit für steuerliche Prüfungen zur Verfügung stehen.

Doch gute Nachrichten für Sie, wenn Sie bereits ein Buchhaltungstool wie sevdesk verwenden: Diese Softwarelösungen sind in der Regel bereits darauf ausgelegt, E-Rechnungen zu generieren und die entsprechenden GoBD-Vorgaben zu erfüllen. Das bedeutet, dass die meisten administrativen Schritte wie das Erstellen und Versenden von E-Rechnungen automatisch erfolgen. Die Tools unterstützen Sie dabei, den gesamten Prozess der Dokumentation und Archivierung GoBD-konform zu gestalten.

GoBD-AnforderungBeschreibung
Nachvollziehbarkeit und NachprüfbarkeitAlle Rechnungsprozesse müssen lückenlos und verständlich dokumentiert sein
Unveränderbarkeit der DatenRechnungen dürfen nach Erstellung nicht mehr verändert werden; Archivierung muss sicher sein
Langfristige ArchivierungRechnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden

Wie funktioniert das mit Buchhaltungstools wie sevdesk?

E-Rechnungspflicht-konforme Buchhaltung: Im Buchhaltungstool wird bei der Ablage eines Belegs automatisch eine E-Rechnung erzeugt.
Bei den gängigen Buchhaltungstools werden Belege standardmäßig im richtigen Format erzeugt, sobald Sie eine Rechnung erstellen oder empfangen.

Wenn Sie ein gängiges Buchhaltungstool wie sevdesk oder ähnliche Lösungen verwenden, wird die E-Rechnung bereits im richtigen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erzeugt, sobald Sie eine Rechnung erstellen oder ablegen. Diese Tools sind GoBD-konform und stellen sicher, dass die Rechnungen korrekt archiviert werden – und zwar auf eine Weise, die eine rechtssichere Aufbewahrung ermöglicht. Das bedeutet, dass der gesamte Prozess der Erstellung, Archivierung und Übermittlung von Rechnungen durch diese Softwarelösungen bereits in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt.

Was müssen Sie noch tun?

Trotz dieser großen Erleichterung gibt es ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  1. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Software richtig eingestellt ist: Manche Buchhaltungsprogramme müssen anfangs korrekt konfiguriert werden, damit die E-Rechnungen auch wirklich im richtigen Format erstellt werden. Prüfen Sie, ob alle E-Rechnungsformate (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) korrekt eingerichtet sind.
  2. Revisionssichere Archivierung: Auch wenn Ihr Buchhaltungstool die Erstellung der E-Rechnung unterstützt, sollten Sie sicherstellen, dass alle Rechnungen langfristig und revisionssicher archiviert werden. Prüfen Sie, ob Ihr Tool diese Funktion anbietet, oder ob Sie ein externes Archivierungssystem verwenden müssen.
  3. Mitarbeiter schulen: Auch wenn die Software den Großteil der Arbeit übernimmt, ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter mit den neuen Prozessen vertraut sind. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, damit die Rechnungsstellung und die Archivierung reibungslos ablaufen.

Eine GoBD-konforme Dokumentation schützt Sie vor steuerlichen Nachteilen und sorgt dafür, dass alle Ihre Rechnungsprozesse im Falle einer Betriebsprüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Steuerprüfer verlangen oft eine lückenlose Dokumentation aller Rechnungen und deren Verarbeitung. Wer hier nachlässig wird, riskiert Nachforderungen und Sanktionen.

Was passiert, wenn Sie sich nicht an die E-Rechnungspflicht halten?

Wenn Sie die E-Rechnungspflicht auf die leichte Schulter nehmen, können die Folgen für Ihr Unternehmen ernst werden. Es mag verlockend erscheinen, den Aufwand der Umstellung auf die lange Bank zu schieben, doch das kann teuer werden. Der Gesetzgeber hat wenig Geduld bei der Nichteinhaltung – und die Konsequenzen können alles andere als angenehm sein.

  1. Verweigerung des Vorsteuerabzugs: Wenn Ihre Rechnungen nicht im richtigen Format ausgestellt werden, kann das Finanzamt diese als ungültig abweisen. Und was bedeutet das für Sie? Kein Vorsteuerabzug! Das heißt, Sie zahlen mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten – und das kann ganz schnell ins Geld gehen.
  2. Bußgelder und Strafen: Die Finanzbehörden lassen sich Verstöße gegen die E-Rechnungspflicht teuer bezahlen. Strafen und Bußgelder drohen, wenn Sie gegen die Vorgaben verstoßen. Die genauen Beträge sind zwar noch nicht endgültig festgelegt, aber eines ist klar: Sie wollen diese Strafen nicht auf sich nehmen.
  3. Probleme bei Betriebsprüfungen: Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation Ihrer Rechnungen kann bei einer Betriebsprüfung richtig teuer werden. Steuerprüfer schauen genau hin, ob Sie die GoBD-Vorgaben eingehalten haben. Wenn das nicht der Fall ist, können Nachforderungen und weitere Sanktionen folgen.
KonsequenzBeschreibung
Verweigerung des VorsteuerabzugsWenn Rechnungen nicht korrekt ausgestellt werden, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Bußgelder und StrafenVerstöße gegen die E-Rechnungspflicht können mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
Risiken bei BetriebsprüfungenFehlerhafte Dokumentation kann zu Nachforderungen und weiteren Strafen führen.

Vielleicht denken Sie, dass eine kleine Verspätung bei der Umstellung oder einmal ein bisschen schludrig sein keine großen Auswirkungen haben wird. Aber denken Sie nochmal nach: Fehler im Rechnungsprozess können Sie schnell in eine sich ausweitende Kostenfalle treiben. Eine Verweigerung des Vorsteuerabzugs ist nur der Anfang. Der steigende Verwaltungsaufwand, der durch Strafen und Nachforderungen entsteht, ist das, was Sie wirklich vermeiden wollen. Und das alles, weil Sie sich nicht rechtzeitig an die E-Rechnungspflicht gehalten haben.

Wie vermeiden Sie Probleme bei der E-Rechnungspflicht?

Machen Sie jetzt den Schritt in die digitale Zukunft – und das auf die richtige Weise. Die E-Rechnungspflicht muss kein Schreckgespenst sein. Wenn Sie Ihre Systeme jetzt richtig anpassen, profitieren Sie von einer effizienten, automatisierten Rechnungsstellung, die nicht nur den steuerlichen Anforderungen entspricht, sondern auch Zeit und Kosten spart.

  • Frühzeitig handeln: Je eher Sie Ihre Rechnungsprozesse auf E-Rechnungen umstellen, desto weniger Risiko laufen Sie. Vermeiden Sie Strafen und steuern Sie die Umstellung aktiv.
  • E-Rechnungen richtig einführen: Nutzen Sie Buchhaltungstools wie sevdesk, die die Anforderungen schon automatisch umsetzen. So müssen Sie sich keine Sorgen machen und können die Umstellung reibungslos vollziehen.
  • Rechtssicherheit durch Dokumentation: Halten Sie alle Prozesse ordentlich dokumentiert und GoBD-konform. Dann sind Sie bestens für eine Betriebsprüfung gerüstet und können nachweisen, dass alles korrekt läuft.

Was können Sie tun, um sich vor E-Kriminalität zu schützen?

Die Sache mit der E-Rechnung ist, dass sensible Daten – von Kundendaten über Bankverbindungen bis hin zu Rechnungsbeträgen – elektronisch übertragen werden. Angreifer haben ein großes Interesse an diesen Informationen, und wenn Ihr System nicht richtig gesichert ist, können Daten abgegriffen oder manipuliert werden. Und ja, während die Toolanbieter wie sevdesk und Co. die Hauptverantwortung für die Sicherheit ihrer Plattformen tragen, haben Sie als Nutzer natürlich auch eine Rolle, um Ihr Unternehmen zu schützen.

  1. Wählen Sie den richtigen Anbieter: Wenn Sie ein etabliertes Tool wie sevdesk nutzen, stellen Sie sicher, dass der Anbieter gute Sicherheitsstandards hat. Jeder seriöse Anbieter stellt Sicherheitszertifikate und Compliance-Nachweise zur Verfügung, die zeigen, dass ihre Software sicher und auf dem neuesten Stand ist.
  2. Schützen Sie Ihre eigenen Systeme: Auch Ihre eigenen IT-Systeme müssen sicher sein. Verschlüsselung und Firewall sind keine Luxusartikel, sondern must-haves. Für Windows-Nutzer gehören auch Antivirenprogramme dazu, zumal auch Windows selbst immer auf dem neuesten Stand sein sollte. Ein schwaches System ist wie eine offene Tür für Hacker, also sollten Sie Ihre IT-Sicherheit regelmäßig auf den neuesten Stand bringen.
  3. Zugangskontrollen: Der Zugang zu sensiblen Rechnungsdaten sollte immer streng reglementiert sein. Vermeiden Sie es, dass zu viele Personen Zugriff auf Ihre Systeme haben. Setzen Sie starke Passwörter und, wenn möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung ein. Wer nicht sicher ist, dass nur die richtigen Personen an Ihre Daten kommen, hat schnell ein Sicherheitsproblem.
  4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: E-Mails sind der häufigste Einstiegspunkt für Angreifer. Ihre Mitarbeiter sollten daher wissen, wie sie Phishing-Mails erkennen und sich davor schützen können. Wer mit E-Rechnungen arbeitet, sollte auch wissen, wie man mit sensiblen Daten sicher umgeht und verdächtige Aktivitäten sofort meldet.
MaßnahmeBeschreibung
Auswahl eines vertrauenswürdigen AnbietersSetzen Sie auf Anbieter, die Sicherheitszertifikate und Compliance-Nachweise bieten.
IT-Sicherheit im UnternehmenAchten Sie auf eine gute Firewall, Verschlüsselung und Antivirenprogramme.
ZugangskontrollenVergeben Sie nur autorisierte Zugriffsrechte und nutzen Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Schulung der MitarbeiterSchulen Sie Ihr Team im sicheren Umgang mit E-Rechnungen und im Erkennen von Phishing-Angriffen.

E-Kriminalität ist kein Schreckgespenst, das nur anderen Unternehmen passiert. Auch Sie können betroffen sein, wenn Sie Ihre Sicherheitsvorkehrungen nicht im Griff haben. Aber das Gute ist: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich zu schützen. Vertrauenswürdige Anbieter wählen, IT-Systeme sichern, Zugang kontrollieren und Mitarbeiter schulen – das sind die Vier Säulen, auf denen Ihre Sicherheit steht. Wenn Sie diese Maßnahmen ergreifen, können Sie sicher sein, dass Ihre E-Rechnungen nicht nur GoBD-konform, sondern auch sicher sind.

Wie Sie den Übergang zur E-Rechnung ohne Stress meistern

Nun, da Sie wissen, was die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen bedeutet, und welche Risiken es zu beachten gilt, stellt sich die Frage: Was können Sie jetzt konkret tun? Es muss nicht kompliziert sein, den Übergang zur E-Rechnung erfolgreich umzusetzen. Ganz im Gegenteil, wenn Sie sich an ein paar einfache Schritte halten, können Sie den Prozess effizient und stressfrei meistern. Lassen Sie uns konkret werden.

1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Rechnungsstellung

Haben Sie sich gefragt, wie Ihre Rechnungen momentan erstellt werden? Nutzen Sie manuelle Prozesse oder sind Ihre Systeme bereits digitalisiert? Ab 2025 müssen Sie auf E-Rechnungen umstellen, und dazu braucht es ein GoBD-konformes Tool wie sevdesk. Wenn Sie solche Softwarelösungen nutzen, müssen Sie eigentlich nicht viel mehr tun, als zu prüfen, ob Ihre Rechnungsformate (XRechnung oder ZUGFeRD) korrekt erstellt werden.

sevdesk und ähnliche Tools erledigen die meiste Arbeit für Sie. XRechnung oder ZUGFeRD – diese Formate werden von der Software automatisch unterstützt. Prüfen Sie einfach, ob alle Funktionen so eingestellt sind, dass Ihre Rechnungen auch wirklich automatisch im richtigen Format erstellt und gespeichert werden.

2. Verfahrensdokumentation (nur, wenn nötig)

Wenn Sie ein Tool wie sevdesk verwenden, haben Sie in der Regel bereits alles abgedeckt, was ein Betriebsprüfer für eine GoBD-konforme Archivierung benötigt. In den meisten Fällen ist eine separate Verfahrensdokumentation nicht mehr nötig, da die Software bereits alle relevanten Daten automatisch speichert.

Wenn Sie jedoch auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie eine kurze Dokumentation erstellen, die den Prozess beschreibt, wie E-Rechnungen generiert, übermittelt und archiviert werden. In diesem Fall reichen oft schon die Standardprozesse aus, die Ihr Tool vorgibt. Überprüfen Sie dazu einfach, ob alle Daten wie Kundeninformationen und Rechnungsbeträge korrekt erfasst und archiviert werden und ob Sie Zugriff auf die E-Rechnungen jederzeit sicherstellen können.

3. Sichern Sie Ihre IT-Systeme ab

Auch wenn Ihr Anbieter wie sevdesk eine hohe Sicherheitsstufe bietet, müssen Sie selbst sicherstellen, dass Ihre internen Systeme gut abgesichert sind. Dazu gehören Firewall, Antivirenprogramme und die regelmäßige Verschlüsselung der übertragenen Daten. Auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ein gut gesichertes System sorgt dafür, dass niemand unbefugt auf Ihre Rechnungsdaten zugreifen kann – weder von außen noch von innen.

4. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern auch eine prozedurale. Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wie sie mit den neuen Prozessen umgehen. Sorgen Sie dafür, dass sie im Umgang mit der E-Rechnung gut geschult sind, sodass Fehler minimiert und Risiken vermieden werden.

Schulen Sie vor allem, wie man mit sicheren Datenübertragungen umgeht und was bei verdächtigen E-Mails oder Phishing-Versuchen zu tun ist. Wenn jeder weiß, wie man sich richtig verhält, ist Ihr Unternehmen besser vor Angriffen geschützt.

MaßnahmeBeschreibung
Aktuelle Rechnungsstellung prüfenÜberprüfen Sie, ob Ihre Software E-Rechnungen im richtigen Format erstellt.
Verfahrensdokumentation erstellenFalls nötig, dokumentieren Sie den Prozess der Rechnungsstellung, Archivierung und den Zugriff auf Daten.
IT-Systeme absichernSorgen Sie für eine sichere Datenübertragung und regelmäßig aktualisierte Systeme.
Mitarbeiter schulenSchulen Sie Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit der E-Rechnung und den neuen Prozessen.

Fazit: Schritt für Schritt in die digitale Zukunft

Die Umstellung auf die E-Rechnung mag auf den ersten Blick wie ein riesiger Berg erscheinen, aber in Wahrheit können Sie den Weg schrittweise und gezielt gehen. Wenn Sie ein GoBD-konformes Tool wie sevdesk nutzen, ist der Großteil der Arbeit bereits erledigt. Prüfen Sie die Systeme, sichern Sie Ihre IT, und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter mit den neuen Prozessen vertraut sind. Die E-Rechnungspflicht wird somit nicht nur zu einer Pflicht, sondern auch zu einer Chance, Ihre Prozesse zu optimieren und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

FAQ zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Eine einfache PDF ist nicht automatisch eine E-Rechnung. Wenn Sie eine PDF-Rechnung verschicken, muss sie einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz enthalten, der den EU-Standards entspricht. Ein Scan der Rechnung oder eine herkömmlich erstellte PDF reicht dafür nicht aus. Ihre E-Rechnung muss nach den entsprechenden EU-Vorgaben (EU-Norm EN 16931) erstellt sein, damit sie automatisch verarbeitet werden kann.

Lange schon müssen Unternehmen, die mit Behörden zusammenarbeiten (B2G), E-Rechnungen stellen. Ab Januar 2025 wird das Ganze auf B2B-Geschäfte ausgeweitet – das bedeutet: Auch Unternehmen müssen jetzt bei jeder Rechnung im Geschäftsverkehr den elektronischen Weg gehen. Und keine Panik! Es gibt Übergangsregelungen, die dir den Einstieg erleichtern. Wenn du also noch in den alten Gewohnheiten schwelgst, hast du bis Ende 2026 Zeit, dich anzupassen.

Ja, auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen erstellen – allerdings erst ab dem 1. Januar 2028. Bis dahin gibt es noch Übergangsregelungen. Sie sollten aber sicherstellen, dass Sie ab 2025 in der Lage sind, E-Rechnungen von Ihren Lieferanten zu empfangen und zu verarbeiten, um sich für die Zukunft vorzubereiten.

Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind, E-Rechnungen erstellen. Für Unternehmen, die weniger als 800.000 EUR Umsatz im Jahr erzielen, gibt es Übergangsregelungen bis Ende 2027. Aber keine Sorge, Sie haben noch Zeit, sich darauf vorzubereiten. Wenn Sie mit Behörden zusammenarbeiten (B2G), gilt die Pflicht schon seit 2020 – daran ändert sich nichts.

Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands. Für Rechnungen in andere EU-Länder oder in die Schweiz müssen Sie keine E-Rechnungen verschicken. Wenn Sie jedoch ZUGFeRD verwenden, können Sie auch international von den Vorteilen der E-Rechnung profitieren, da das Format sowohl für Maschinen als auch für Menschen lesbar ist.

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Ein Kommentar

  1. Das Ziel ist klar: Immer mehr Kontrolle, damit denen ja nichts entgeht. Damit man die Kleinen kontrollieren und voll schröpfen kann, um den Business-Giganten Geschenke und Freiheiten bieten zu können.

    Ein Kleinunternehmer-Betrieb, die ich kenne, hat Jahre nach einem unkomplizierten Faktura-Tool gesucht. Doch zwischen Excel-Tabellen und teuren, überdimensionierten Programmen gab es nur unnützen Kram; etliches funktionierte nicht oder bot nicht den geringsten Komfort.
    2008 fand man das ideale Tool dafür und bis heute sind alle zufrieden damit. Betrieb, Partner, Kunden und das Finanzamt.

    Und nun müssen alle auf irgendwelche vorgeschriebene Software umschulen?
    Beim Querlesen des langen Beitrages kam immer wieder „sevdesk“ vor. Ich will gar nicht danach googeln. Nehme an, es ist irgendein so ein Online-Dienst, wird evtl. nur per Abo zu haben sein und sicher ist es das beste aller Welten.

    Kann nur hoffen, dass dies nicht zu schnell auch in/für AT gilt. Doch wie bei all den anderen rechtlichen Pflichten und Datenschutz-Vorschriften, vor allem im digitalen Business, wird auch das schnell EU weit gelten.
    Und wenn es mal von den Eurokraten ausgeht, dann kann man eventuell bessere Regeln des jeweiligen Staates auch in die Tonne treten.
    Beispiel Kleinbetragsrechnung: In AT 400 €, in DE anscheinend weit weniger. Die Eurokraten werden diese Grenze dann einheitlich auf Wert eines Kastens Bier herunterregeln.

    Und während die Kleinunternehmer, EPUs (die zB. in AT zu 95% der gesamten Wertschöpfung beitragen) um die letzten Freiheiten gebracht werden, schleusen die Branchenriesen Milliarden am Fiskus vorbei. Sie haben sich ihre Politiker halt besser ausgesucht und besser bezahlt.
    Dzt. haben wir in AT eine enorme Pleitewelle, auch Mittelbetriebe mit deutschen Konzernmüttern machen hier Standorte dicht, die voll ausgelastet wären. Weil halt da und dort ein paar Promille weniger Reibach für die Manager herauskam.

    Aber mit der E-Rechnung wird die EU Pleitewelle sicher gestoppt werden können …

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