Kagi hat am 21. August 2026 eine Einstellung freigeschaltet, die Treffer hinter einer Bezahlschranke automatisch aus den Suchergebnissen nimmt.[1] Möglich macht den Schalter eine Auszeichnung, die Verlage selbst in ihre Seiten schreiben, damit Google die Bezahlschranke nicht als Cloaking wertet. An genau diesen Seiten hängen im deutschen Zeitungsmarkt rund 1,66 Milliarden Euro Umsatz.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenGroß ist die Suchmaschine nicht. Die öffentliche Statistik weist am selben Tag 74.440 zahlende Mitglieder und gut eine Million Suchanfragen aus.[2] Der Schalter kostet die Verlage also kaum Reichweite. Die eigentliche Frage lautet, woher eine Suchmaschine überhaupt weiß, welcher Artikel Geld kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Einstellung entfernt Ergebnisse mit Bezahlschranke, ohne dass Leser einzelne Domains sperren müssen.
- Erkennbar wird der Status durch strukturierte Daten, die Google seit 2017 von Verlagen verlangt.
- Im Nachrichtenbereich kennzeichnet Kagi Bezahl-Domains zusätzlich mit einem Hinweis.
- Deutsche Zeitungen setzten 2025 rund 1,66 Milliarden Euro mit Paid Content um, etwa 15 Prozent mehr als im Jahr davor.
Was hat Kagi freigeschaltet?

Ein Schalter in den Sucheinstellungen nimmt Treffer mit Bezahlschranke automatisch aus der Ergebnisliste. Das Änderungsprotokoll vom 21. August 2026 erwähnt die Funktion in einem einzigen Satz, zwischen einem überarbeiteten Aktien-Widget und Neuerungen im KI-Assistenten.[1]
Neu ist allein die Automatik. Einzelne Domains ließen sich schon vorher sperren oder abwerten. Kagi baut sein Angebot seit Monaten um solche Schalter herum, zuletzt mit einem eigenen Regler für KI-Inhalte.
Für Verlage kommt der Filter in einer ungemütlichen Phase. Wie stark der Zustrom aus der Suche versiegt, beschreibt unsere Analyse zum Zustand nach Google Zero. Apple bietet Verlagen inzwischen Geld pro Abruf statt einer Pauschale.
Woher weiß eine Suchmaschine von der Bezahlschranke?
Verlage melden die Bezahlschranke selbst an, in maschinenlesbarer Form. Google verlangt für Bezahlinhalte eine Auszeichnung nach schema.org: Das Feld isAccessibleForFree steht auf false, ein hasPart-Objekt markiert den gesperrten Abschnitt über dessen CSS-Klasse.[3]
Ohne diese Angabe sieht die Suchmaschine denselben Vorgang wie beim Cloaking, also vollen Text für den Crawler bei gesperrter Leseransicht. Die Auszeichnung schützt vor der Spam-Bewertung. Zugleich macht sie den Status jeder einzelnen Seite abfragbar.
Der Rahmen dafür stammt aus dem Oktober 2017. Damals beendete Google das Programm First Click Free und stellte auf Flexible Sampling um. Seither entscheiden Verlage selbst über die Menge des frei Lesbaren, für Tageszeitungen nennt Google sechs bis zehn Artikel pro Nutzer und Monat.[4] Aus dem Compliance-Merkmal ist damit ein Filterkriterium geworden.
Kagi filtert entlang einer Kennzeichnung, die die Verlage selbst gesetzt haben. Gegen diesen Schalter hilft kein besseres Ranking, sondern nur ein Einstieg, der ohne Abo lesbar bleibt.
— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Kennzeichnungspflicht, Freikontingent und Paid-Content-Markt, Stand 21. August 2026
Was heißt das für deutsche Verlage?
Die Kennzeichnung bleibt Pflicht, die Reichweite hängt am frei lesbaren Einstieg. Deutsche Zeitungen setzten 2025 rund 1,66 Milliarden Euro mit Paid Content um, ein Plus von etwa 15 Prozent oder 214 Millionen Euro. Bei überregionalen Titeln stammt erstmals mehr als die Hälfte der digitalen Erlöse aus Bezahlangeboten.[5]
Rechtlich ändert ein Leserfilter nichts. Paragraf 87g des Urheberrechtsgesetzes gibt Presseverlegern das ausschließliche Recht an der Online-Nutzung ihrer Veröffentlichungen durch Suchdienste, einzelne Wörter und sehr kurze Auszüge bleiben frei.[6] Das Recht steuert den Anriss, nicht die Aufnahme in die Ergebnisliste. Ein Opt-out in der robots.txt hilft ebenfalls nicht weiter, Google erklärte diesen Weg zuletzt selbst für wirkungslos.
Zwei Aufgaben folgen daraus. Prüfen Sie zuerst, ob die Auszeichnung auf jeder Bezahlseite sitzt und ausschließlich den gesperrten Abschnitt markiert; die Mechanik dahinter erklärt unser Beitrag zu den SEO-Grundlagen. Legen Sie danach fest, wie viel von einem Artikel ohne Abo lesbar bleibt, weil dieser Teil über die Sichtbarkeit in Filtern und in der generativen Suche entscheidet.
FAQ: Bezahlschranke in den Suchergebnissen
Was ist Kagi?
Kagi ist eine werbefreie Suchmaschine, die sich über Abonnements finanziert statt über Anzeigen. Die öffentliche Statistik des Anbieters weist am 21. August 2026 genau 74.440 zahlende Mitglieder und rund 1,05 Millionen Suchanfragen an diesem Tag aus. Zum Angebot gehören außerdem ein KI-Assistent und ein eigener Nachrichtenbereich.
Schadet eine Bezahlschranke dem Google-Ranking?
Nein. Google indexiert Bezahlinhalte regulär, sofern der gesperrte Abschnitt mit strukturierten Daten ausgezeichnet ist. Fehlt diese Auszeichnung, wertet die Suchmaschine den unterschiedlichen Zugang für Crawler und Leser als Cloaking und damit als Verstoß gegen die Spam-Richtlinien.
Was bedeutet Flexible Sampling?
Flexible Sampling ist Googles Rahmen für Bezahlinhalte seit Oktober 2017 und löste das Programm First Click Free ab. Verlage legen die Menge des frei Lesbaren selbst fest, entweder über ein gezähltes Freikontingent oder über ein Anlesestück. Für Tageszeitungen nennt Google sechs bis zehn freie Artikel pro Nutzer und Monat als Richtwert.
Wie viel setzen deutsche Zeitungen mit Paid Content um?
Rund 1,66 Milliarden Euro im Jahr 2025, ein Plus von etwa 15 Prozent oder 214 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresschätzung. Gut zwei Drittel davon entfallen auf Tageszeitungen. Bei überregionalen Titeln stammt erstmals mehr als die Hälfte der digitalen Erlöse aus Bezahlangeboten.
Quellen
[1] Kagi: „A new Stocks widget and a better everyday Assistant experience“, Changelog vom 21. August 2026
[2] Kagi: „Kagi Stats“, abgerufen am 21. August 2026
[3] Google Search Central: „Paywalled content structured data“
[4] Google Search Central: „Flexible Sampling Guidelines“
[5] BDZV: „Paid Content wächst weiter deutlich: Umsätze bei fast 1,7 Milliarden Euro“, 19. Januar 2026
[6] Bundesamt für Justiz: „Paragraf 87g Urheberrechtsgesetz: Rechte des Presseverlegers“
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