Ein Handyvertrag bindet bis zu 24 Monate, setzt meist eine Bonitätsprüfung voraus und rechnet sich nur, solange der Bedarf gleich bleibt. Für Freelancer mit schwankender Auftragslage und kleine Teams mit wechselnder Besetzung passt dieses Modell selten. Prepaid ohne Vertrag dreht das Prinzip um: Sie zahlen vorab, verbrauchen nur das Guthaben und können jederzeit aussteigen.
drweb.de als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügenQualitätsgeprüfte Inhalte direkt in Google News & DiscoverJetzt hinzufügenEine Grafikdesignerin startet in die Selbstständigkeit, ein Handwerksbetrieb stellt für die Saison zwei Aushilfen ein, eine Agentur braucht ein Zweitgerät für den Messestand. In allen drei Fällen soll das Telefon sofort laufen, und die Kosten sollen planbar bleiben. In diesem Ratgeber lesen Sie, worauf Sie bei Abrechnung, Netz, eSIM, Roaming und Rufnummer achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Prepaid-Tarife haben keine Mindestlaufzeit und kommen ohne Bonitätsprüfung aus; vor der Freischaltung prüft der Anbieter nur die Identität.
- Viele Prepaid-Tarife rechnen alle vier Wochen ab, also 13-mal im Jahr; wer mit zwölf Monatsbeträgen plant, unterschätzt die Jahreskosten.
- Netzqualität, eSIM, VoLTE und WLAN Call unterscheiden sich je nach Netz und Tarif; für die Arbeit unterwegs zählen außerdem Hotspot-Nutzung und EU-Roaming.
- Ob ein Tarif für die gewerbliche Nutzung freigegeben ist, regeln die AGB des jeweiligen Anbieters.
1Wie oft bucht der Anbieter bei einem Vier-Wochen-Tarif im Jahr den Grundpreis ab?Aufklappen ↓
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2Was prüft der Anbieter vor der Freischaltung einer Prepaid-Karte?Aufklappen ↓
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3Wem gehört die Rufnummer einer Prepaid-Karte aus dem Privatkundengeschäft?Aufklappen ↓
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4Was ermöglicht die Funktion WLAN Call?Aufklappen ↓
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5Zu welchen Konditionen nutzen Sie einen deutschen Prepaid-Tarif auf einer Dienstreise innerhalb der EU?Aufklappen ↓
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Warum passt Prepaid ohne Vertrag zu Selbstständigen?

Prepaid-Tarife binden nicht, verlangen keine Bonitätsprüfung und begrenzen die Kosten auf das aufgeladene Guthaben. Für Selbstständige mit schwankenden Einnahmen und kleine Teams mit wechselnder Besetzung zählen diese drei Eigenschaften am meisten. Im Gegenzug kümmern Sie sich selbst um Guthaben, Tarifwahl und Verwaltung.
Die Flexibilität zeigt sich zuerst bei der Laufzeit. Einen Prepaid-Tarif kündigen Sie ohne Mindestlaufzeit, einen Tarifwechsel erlauben viele Anbieter jederzeit. Läuft ein Projekt aus oder verlässt eine Aushilfe den Betrieb, endet auch die Karte, ohne dass ein Vertrag noch Monate weiterläuft.
Für Gründerinnen und Gründer zählt außerdem der Verzicht auf die Bonitätsprüfung. Laufzeitverträge setzen meist eine Schufa-Abfrage voraus, weil der Anbieter in Vorleistung geht. Beim Prepaid-Tarif zahlt der Kunde im Voraus, deshalb entfällt diese Prüfung. Wer gerade gegründet hat und noch keine Geschäftshistorie vorweisen kann, kommt so ohne Umweg zu einer Rufnummer. Vor der Freischaltung prüft der Anbieter nach § 172 TKG allerdings die Identität, meist per Personalausweis oder Reisepass.
Den grundsätzlichen Vergleich zwischen Prepaid und Laufzeitvertrag haben wir aus Sicht von Privatkunden bereits durchgerechnet. Dieser Ratgeber betrachtet die Perspektive von Selbstständigen, Freelancern und kleinen Teams.
Prepaid bindet nicht, verzichtet auf die Bonitätsprüfung und deckelt die Kosten. Vor der Freischaltung steht lediglich eine Identitätsprüfung.
Wie rechnet der Vier-Wochen-Takt über das Jahr?

Viele Prepaid-Tarife rechnen im Vier-Wochen-Takt ab, also alle 28 Tage. Ein Jahr hat 52 Wochen, daraus ergeben sich 13 Abbuchungen statt 12. Wer den Tarifpreis mit zwölf multipliziert, unterschätzt die Jahreskosten um gut acht Prozent.
Der Unterschied wirkt klein, summiert sich aber über ein Team. Bei fünf Karten zahlt der Betrieb im Jahr fünf zusätzliche Abrechnungen, die in einer Budgetplanung mit Monatsbeträgen fehlen. Für die Kalkulation gilt deshalb eine einfache Regel: Multiplizieren Sie den Vier-Wochen-Preis mit 13 und teilen Sie das Ergebnis durch zwölf, dann erhalten Sie den tatsächlichen Monatswert.
Der Abrechnungszeitraum beginnt mit der Aktivierung der Karte und läuft unabhängig vom Kalendermonat. In der Buchhaltung tauchen die Abbuchungen deshalb jeden Monat an einem anderen Tag auf. Wer mehrere Karten am selben Tag aktiviert, erleichtert sich den Überblick.
Eine Alternative sind Jahrespakete. Einige Anbieter bündeln Datenvolumen, Minuten und SMS für zwölf Monate oder 365 Tage gegen eine Einmalzahlung. Umgerechnet liegt der Monatspreis dabei oft unter dem eines vergleichbaren Vier-Wochen-Tarifs, das Geld fließt allerdings auf einen Schlag ab. Bei Zweitgeräten und Notfallhandys hält die jährliche Buchung die Karte zudem aktiv.
Was Selbstständige vor der Bestellung wissen sollten
Abrechnungen im Jahr
Vier-Wochen-Tarife buchen den Grundpreis alle 28 Tage ab, nicht monatlich.
Tarifbedingungen der AnbieterMonate Mindestlaufzeit
Prepaid-Karten lassen sich ohne Laufzeitbindung kündigen oder wechseln.
Tarifbedingungen der AnbieterIdentität statt Bonität
Vor der Freischaltung prüft der Anbieter den Ausweis, eine Schufa-Abfrage entfällt.
§ 172 TKGRoaming zu Inlandskonditionen
Minuten, SMS und Daten gelten auf Reisen in der EU wie zu Hause.
EU-Roaming-VerordnungRechnen Sie Vier-Wochen-Tarife mit 13 Abbuchungen hoch, nicht mit 12. Jahrespakete senken oft den Monatspreis, binden aber Kapital auf einen Schlag.
Wie behalten kleine Teams die Kosten im Griff?

Über eine Prepaid-Karte lässt sich nur verbrauchen, was vorher aufgeladen wurde. Drittanbietersperre, Sperre für Sonderrufnummern und eine planvoll eingestellte Auto-Aufladung machen den Kostendeckel dicht.
Der größte Vorzug ist die Kostendeckelung. Finanzverantwortliche kennen das Prinzip von der Debitkarte im Unternehmen: Ausgegeben wird nur, was gedeckt ist. Gegen Abodienste und Premium-SMS, die das Guthaben aufzehren könnten, richten Sie zusätzlich eine kostenlose Drittanbietersperre ein.
Die Auto-Aufladung ist ein Kompromiss. Ohne automatische Aufladung friert der Tarif ein, sobald das Guthaben zur Verlängerung nicht reicht, und die Aushilfe steht am Samstag ohne Datenvolumen da. Mit Auto-Aufladung läuft der Tarif weiter, der Deckel wird aber weicher. Planbar bleibt eine Aufladung zum festen Termin in Höhe des Tarifpreises.
Wer nach „günstigste Prepaid Tarife“ sucht, stößt schnell auf Discountmarken in den Netzen der großen Betreiber, etwa EDEKA smart im Netz der Telekom. Einstiegstarife kosten typischerweise einen einstelligen Eurobetrag je vier Wochen, Tarife mit großem Datenvolumen liegen im niedrigen zweistelligen Bereich. Den Ausschlag gibt deshalb das Datenvolumen, das Sie tatsächlich brauchen.
Für Mail, Messenger und gelegentliche Navigation reichen oft wenige Gigabyte im Abrechnungszeitraum. Wer unterwegs regelmäßig Videocalls führt oder den Laptop über das Smartphone ins Netz bringt, landet schnell im zweistelligen Gigabyte-Bereich. Ein Tarifwechsel nach den ersten Wochen kostet bei Prepaid wenig, deshalb lohnt der Start mit einer realistischen Schätzung statt mit dem größten Paket.
- Kostendeckel: verbraucht wird nur aufgeladenes Guthaben
- Schutz: Drittanbietersperre gegen Abos und Premium-SMS einrichten
- Auto-Aufladung: zum festen Termin hält den Tarif aktiv und die Kosten planbar
Was zählt bei Netz, eSIM und Telefonie?

Prepaid-Marken funken in den Netzen der großen Betreiber, die Netzqualität hängt deshalb vor allem vom genutzten Netz ab. Für den Arbeitsalltag zählen außerdem eSIM-Unterstützung, VoLTE und WLAN Call.
Bei der Netzqualität entscheidet der Ort, an dem Sie arbeiten. Ein Netz, das in der Großstadt glänzt, kann im ländlichen Kundenbüro oder in der Werkhalle schwächeln. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung die Netzabdeckungskarten der Betreiber für die Adressen, an denen Sie regelmäßig unterwegs sind. Manche Prepaid-Tarife begrenzen zudem die maximale Geschwindigkeit oder schließen 5G aus; die Tarifdetails nennen die Obergrenze.
Die eSIM ist eine fest verbaute SIM, auf die der Anbieter ein Profil per QR-Code lädt. Für Selbstständige bringt die Technik einen praktischen Vorteil: Auf einem Smartphone laufen eine private und eine geschäftliche Rufnummer nebeneinander, ein zweites Gerät entfällt. Bestellung und Aktivierung gehen oft komplett digital, die Karte muss nicht erst per Post kommen. Vor dem Umstieg auf ein neues Smartphone klären Sie, wie der Anbieter das Profil überträgt.
VoLTE (Voice over LTE) leitet Gespräche über das 4G-Netz, mit besserer Sprachqualität und schnellerem Verbindungsaufbau. WLAN Call nutzt eine WLAN-Verbindung für Telefonate, etwa im Büro im Untergeschoss oder im Altbau mit dicken Wänden. Beide Funktionen setzen voraus, dass Tarif und Smartphone die Technik unterstützen. Bei EDEKA smart etwa sind VoLTE und WLAN Call in allen Tarifen freigeschaltet, bei anderen Anbietern lohnt der Blick in die Tarifdetails.
Prüfen Sie die Netzabdeckung an Ihren Arbeitsorten, bevor Sie bestellen. Eine eSIM trennt private und geschäftliche Rufnummer auf einem Gerät, VoLTE und WLAN Call verbessern die Erreichbarkeit.
Wie viel Datenvolumen brauchen Hotspot und Roaming?

Als Hotspot versorgt das Smartphone Laptop oder Tablet unterwegs mit Internet, verbraucht dabei aber deutlich mehr Datenvolumen als im Alltag. Innerhalb der EU nutzen Sie den Tarif dank „Roam like at home“ zu Inlandskonditionen.
Die Hotspot-Nutzung, auch Tethering genannt, macht das Smartphone zum mobilen Router. Für Freelancer im Zug oder beim Kunden ersetzt die Funktion oft den separaten Surfstick. Videocalls, Cloud-Synchronisation und Software-Updates am Laptop verbrauchen allerdings schnell mehr Daten als Mail und Messenger auf dem Smartphone. Wer regelmäßig per Hotspot arbeitet, plant das Datenvolumen großzügig ein und prüft in den AGB, ob der Tarif Tethering ohne Einschränkung erlaubt.
Ist das Inklusivvolumen aufgebraucht, drosselt der Anbieter die Geschwindigkeit. Viele Prepaid-Tarife bieten dann zubuchbare Datenpakete an, die aus dem Guthaben bezahlt werden. Der Kostendeckel bleibt dabei erhalten, weil auch die Zusatzpakete nur aus vorhandenem Guthaben laufen.
Beim EU-Roaming hilft die EU-Regel „Roam like at home“: Innerhalb der Europäischen Union telefonieren und surfen Kunden zu Inlandskonditionen, auch mit Prepaid-Karten. Die Regel gilt für vorübergehende Reisen, eine Fair-Use-Grenze verhindert die dauerhafte Nutzung einer deutschen Karte im Ausland. Bei Tarifen mit sehr großem Datenvolumen dürfen Anbieter das Roaming-Volumen begrenzen, die genaue Grenze nennen die Tarifdetails.
Die Schweiz gehört nicht zur EU und fällt nicht unter die Regel, manche Anbieter schließen das Land trotzdem ins Inklusivvolumen ein. Außerhalb der EU können ohne passende Option schnell hohe Kosten entstehen. Vor einer Dienstreise in ein Drittland lohnt deshalb der Blick in die Roaming-Preise des Tarifs.
Planen Sie für die Arbeit per Hotspot deutlich mehr Datenvolumen ein. In der EU gilt der Tarif zu Inlandskonditionen, für die Schweiz und Drittländer entscheiden die Tarifbedingungen.
Wem gehört die Rufnummer im Team?

Über die Rufnummer verfügt der Anschlussinhaber, also die Person oder das Unternehmen, das im Vertrag steht. Ist eine Mitarbeiterin als Inhaberin der Prepaid-Karte registriert, darf die Beschäftigte die Nummer beim Austritt zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Für Solo-Selbstständige stellt sich die Frage kaum, weil Inhaber und Nutzer dieselbe Person sind. Im kleinen Team mit Kundenkontakt wird die Zuordnung dagegen wichtig.
Bei Prepaid-Karten entscheidet die Freischaltung über die Zuordnung. Der Anbieter muss nach § 172 TKG Name, Anschrift und bei natürlichen Personen das Geburtsdatum des Anschlussinhabers speichern, bevor er die Karte nach einer Ausweisprüfung freischaltet. Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen ihre Daten laut Gesetz auch per Registerauszug belegen, viele Privatkundenangebote sehen aber nur Personalausweis oder Reisepass vor. Inhaber der Nummer wird die Person, die sich ausweist, unabhängig davon, wer das Guthaben bezahlt.
Im Vertrieb wird die Zuordnung schnell zum blinden Fleck. Die Handynummer steht auf Visitenkarten, Kunden speichern den Kontakt, und nach zwei Jahren wechselt der Außendienstler zur Konkurrenz. Mit einer auf ihn registrierten Karte nimmt er die Nummer nach § 59 TKG einfach mit, ein Entgelt für die Mitnahme darf der Anbieter nicht verlangen. Das Unternehmen hat die Karte bezahlt, besitzt aber keinen Anspruch auf den Anschluss.
Prepaid ohne Vertrag ist vor allem für kleine Teams ein einfacher Kostendeckel.
Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web
Die Alternative, alle Karten auf den Geschäftsführer zu registrieren, löst das Problem nur teilweise. Viele Anbieter begrenzen die Zahl der Karten pro Person, und die Nummern hängen dann an einem Menschen statt am Unternehmen. Ein Wechsel in der Geschäftsführung wirft dieselbe Frage neu auf.
Auch das Restguthaben folgt dem Inhaber. Bei der Kündigung zahlen Anbieter verbleibendes Guthaben auf Wunsch aus, den Erstattungsanspruch nach § 64 Abs. 4 TKG hat aber der Verbraucher, also die registrierte Person. Eine schriftliche Absprache, dass Restguthaben an den Betrieb zurückgeht, schafft hier Klarheit.
Auch Karten auf den Geschäftsführer hängen an einer Person, und das Restguthaben steht der registrierten Person zu. Soll eine Rufnummer im Betrieb bleiben, sollte der Anschluss über einen Vertrag auf den Namen des Unternehmens laufen.
Dürfen Selbstständige Prepaid-Tarife gewerblich nutzen?

Viele Prepaid-Tarife richten sich an Privatkunden. Ob ein Anbieter die Nutzung durch Selbstständige oder ein Unternehmen erlaubt, regeln seine AGB, deshalb gehört ein Blick hinein vor jede Bestellung.
Die Regeln fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Manche Anbieter schließen eine gewerbliche Nutzung ausdrücklich aus, andere lassen die Nutzung durch Selbstständige zu oder treffen keine Aussage. Typische Klauseln richten sich gegen den Dauerbetrieb in Maschinen, Routern oder Alarmanlagen, gegen den Weiterverkauf von Leistungen oder gegen den massenhaften Versand von SMS. Für das Smartphone einer Freelancerin oder eines Handwerkers spielen solche Klauseln selten eine Rolle, eine Prüfung schützt trotzdem vor einer Kündigung durch den Anbieter.
Steuerlich ziehen Selbstständige die beruflich veranlassten Handykosten als Betriebsausgabe ab. Nutzen Sie die Karte auch privat, schätzen und dokumentieren Sie den privaten Anteil. Die Steuerfreiheit der privaten Nutzung nach § 3 Nr. 45 EStG gilt laut Bundesfinanzhof nur für Arbeitnehmer. Im kleinen Team profitieren also Angestellte, die ein Firmenhandy auch privat nutzen dürfen, die Inhaberin selbst dagegen nicht.
Für die Buchhaltung zählt der Beleg. Bis 250 Euro brutto genügt nach § 33 UStDV eine Kleinbetragsrechnung. Viele Prepaid-Anbieter stellen Rechnungen und Aufladebelege in der App bereit. Beim Vorsteuerabzug aus Prepaid-Aufladungen ziehen Sie am besten Ihre Steuerberatung hinzu, denn die umsatzsteuerliche Einordnung von Guthaben ist verwickelter als bei einer gewöhnlichen Monatsrechnung.
Prüfen Sie vor der Bestellung in den AGB, ob der Anbieter die gewerbliche Nutzung erlaubt. Selbstständige setzen die Kosten als Betriebsausgabe ab und schätzen ihren Privatanteil selbst.
Prepaid oder Vertrag: Was passt zu welchem Team?

Für Solo-Selbstständige und Teams mit wechselnder Besetzung bleibt Prepaid die beweglichste Lösung. Rufnummern mit dauerhaftem Kundenkontakt gehören dagegen eher in einen Vertrag auf das Unternehmen, der kleine Betriebe höchstens 24 Monate binden darf.
Das Telekommunikationsgesetz schützt kleine Unternehmen in wichtigen Punkten wie Verbraucher. Nach § 71 Abs. 3 TKG gelten die Laufzeitgrenze von 24 Monaten und das Pflichtangebot eines Vertrags mit zwölf Monaten auch für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern diese nicht ausdrücklich verzichtet haben. Nach der Erstlaufzeit können Firmenkunden jeder Größe mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Hebt ein Anbieter die Preise einseitig an, dürfen Kunden nach § 57 TKG innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Wie das in der Praxis läuft, zeigt der Fall 1&1: Nach der Preiserhöhung konnten Kunden ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Prepaid-Kunden brauchen diesen Schutz seltener, weil Prepaid-Karten ohnehin ohne Mindestlaufzeit laufen.
Entscheidend sind drei Fragen: wer die Nummer behalten soll, wie lange jemand im Team bleibt und wie viel Verwaltung Sie stemmen wollen. Viele kleine Betriebe fahren mit einer gemischten Lösung gut, also einem Vertrag für die Rufnummern mit Kundenkontakt und Prepaid für Aushilfen, Projektkräfte und Zweitgeräte.
Vier typische Fälle bei Selbstständigen und kleinen Teams
Prepaid-Tarif
Keine Laufzeit, keine Bonitätsprüfung.
Datenvolumen nach dem Bedarf für den Hotspot wählen.
Vertrag auf das Unternehmen
Die Rufnummer bleibt nach einem Austritt im Betrieb.
Höchstens 24 Monate Erstlaufzeit für kleine Unternehmen.
Prepaid-Karte
Kündigung zum Ende des Einsatzes.
Ausgegeben wird nur das aufgeladene Guthaben.
Prepaid-Jahrespaket
Eine Zahlung im Jahr statt 13 Abbuchungen.
Die jährliche Buchung hält selten genutzte Karten aktiv.
Prepaid passt zu Freelancern, Aushilfen und Zweitgeräten, ein Vertrag auf das Unternehmen zu Rufnummern mit Kundenkontakt. Eine gemischte Lösung verhindert, dass Sie für ungenutzte Laufzeit zahlen oder Kundenkontakte verlieren.
Glossar: 11 wichtige Fachbegriffe zu Prepaid ohne Vertrag

Anschlussinhaber
Anschlussinhaber ist die natürliche oder juristische Person, auf die ein Mobilfunkanschluss registriert ist. Diese Person oder Firma verfügt über die Rufnummer, darf kündigen und die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Im Team entscheidet diese Zuordnung darüber, ob die Nummer nach einem Austritt im Unternehmen bleibt.
Auto-Aufladung
Auto-Aufladung ist eine Funktion von Prepaid-Tarifen, die Guthaben automatisch nachlädt, sobald ein fester Termin erreicht oder ein Schwellenwert unterschritten ist. Im Unternehmen verhindert die Funktion, dass Karten mangels Guthaben einfrieren, hebt aber den festen Kostendeckel teilweise auf.
Drittanbietersperre
Drittanbietersperre heißt die kostenlose Sperre, die Abrechnungen fremder Dienste über die Mobilfunkrechnung oder das Prepaid-Guthaben blockiert, etwa für Abos oder Premium-SMS. Für Geschäftshandys schützt die Sperre vor Kosten, die niemand im Betrieb bewusst ausgelöst hat.
eSIM
eSIM ist eine fest im Gerät verbaute SIM, auf die der Anbieter ein Profil per QR-Code lädt. Viele Smartphones nehmen zusätzlich zur physischen Karte ein eSIM-Profil auf, sodass dienstliche und private Rufnummer auf einem Gerät nebeneinander laufen.
Fair Use
Fair Use bezeichnet beim EU-Roaming die Grenze für eine angemessene Nutzung. Anbieter verhindern damit, dass eine Karte dauerhaft im Ausland läuft, und dürfen bei sehr großen Datenpaketen das Roaming-Volumen begrenzen.
Jahrespaket
Jahrespaket heißt ein Prepaid-Tarif, der Leistungen für zwölf Monate oder 365 Tage gegen eine einmalige Zahlung bündelt. Im Vergleich zu Vier-Wochen-Tarifen fallen weniger Abbuchungen an, der Monatspreis liegt oft niedriger, das Geld fließt aber auf einen Schlag ab.
Prepaid
Prepaid bedeutet, dass Kunden Mobilfunkleistungen im Voraus bezahlen und nur das vorhandene Guthaben verbrauchen. Prepaid-Tarife haben keine Mindestlaufzeit und kommen in der Regel ohne Bonitätsprüfung aus, die Freischaltung setzt aber eine Identitätsprüfung nach § 172 TKG voraus.
Rufnummernmitnahme
Rufnummernmitnahme bezeichnet den Wechsel des Anbieters unter Beibehaltung der eigenen Nummer, geregelt in § 59 TKG. Berechtigt ist der Anschlussinhaber. Beim Wechsel darf der Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen.
Tethering
Tethering heißt die Funktion, mit der ein Smartphone seine mobile Datenverbindung als Hotspot an Laptop oder Tablet weitergibt. Der Datenverbrauch steigt dabei deutlich, manche Tarife regeln die Nutzung in ihren AGB.
VoLTE
VoLTE (Voice over LTE) überträgt Telefonate über das 4G-Netz. Gespräche bauen sich schneller auf und klingen klarer, sofern Tarif und Smartphone die Technik unterstützen.
WLAN Call
WLAN Call (Voice over WiFi) leitet Telefonate über eine WLAN-Verbindung. Die Funktion hilft in Gebäuden mit schwachem Mobilfunkempfang, abgerechnet wird wie bei einem gewöhnlichen Gespräch im Tarif.
FAQ: Prepaid ohne Vertrag für Selbstständige und kleine Teams
Brauche ich für einen Prepaid-Tarif eine Bonitätsprüfung?
Nein, Prepaid-Tarife kommen ohne Schufa-Abfrage aus, weil Kunden im Voraus bezahlen. Vor der Freischaltung prüft der Anbieter nach § 172 TKG lediglich die Identität, meist per Personalausweis oder Reisepass. Für Gründerinnen und Gründer ohne Geschäftshistorie ist Prepaid deshalb der schnellste Weg zu einer Rufnummer.
Darf ich einen Prepaid-Tarif als Selbstständiger geschäftlich nutzen?
Ob die geschäftliche Nutzung erlaubt ist, regeln die AGB des jeweiligen Anbieters. Manche Prepaid-Tarife richten sich ausdrücklich an Privatkunden, andere lassen die Nutzung durch Selbstständige zu. Ein Blick in die Bedingungen vor der Bestellung schützt vor einer späteren Kündigung.
Warum kostet ein Vier-Wochen-Tarif mehr als zwölf Monatsbeträge?
Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Vier-Wochen-Tarif bucht den Grundpreis deshalb 13-mal ab. Wer mit zwölf Beträgen plant, unterschätzt die Jahreskosten um gut acht Prozent. Jahrespakete mit Einmalzahlung umgehen diesen Effekt.
Kann ich mit einer Prepaid-Karte einen Hotspot für den Laptop einrichten?
In der Regel ja, Tethering gehört bei vielen Anbietern zum Leistungsumfang. Laptop und Tablet verbrauchen allerdings deutlich mehr Datenvolumen als das Smartphone allein. Ob der Tarif die Hotspot-Nutzung einschränkt, steht in den AGB.
Gilt EU-Roaming auch für Prepaid-Karten?
Ja, die EU-Regel „Roam like at home“ gilt für Prepaid-Karten genauso wie für Laufzeitverträge. Auf vorübergehenden Reisen nutzen Sie Minuten, SMS und Datenvolumen zu Inlandskonditionen. Die Schweiz gehört nicht zur EU und fällt nicht unter die Regel.
Kann man eine Prepaid-Karte auf eine Firma anmelden?
Rechtlich ja, das Telekommunikationsgesetz erlaubt bei Firmen die Identitätsprüfung per Registerauszug. Viele Prepaid-Angebote für Privatkunden sehen aber nur Personalausweis oder Reisepass vor. Rufnummern auf den Firmennamen bieten die Netzbetreiber vor allem in ihren Geschäftskundentarifen.
Quellen
- EDEKA smart | Prepaid-Tarife: 5G ohne Vertrag (Tarifübersicht) | https://www.edeka-smart.de/tarife | besucht am 02.10.2026
- EDEKA smart | Jahrespakete: 5G-Tarife für 365 Tage | https://www.edeka-smart.de/tarife-jahrespakete | besucht am 01.10.2026
- EDEKA smart | Tarifhinweise und Fußnoten | https://www.edeka-smart.de/fussnoten | besucht am 02.10.2026
- EDEKA smart | Service und FAQ | https://www.edeka-smart.de/service | besucht am 02.10.2026
- Bundesnetzagentur | Anbieterwechsel und Umzug | https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesnetzagentur | Neufassung der Roaming-Verordnung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft (Pressemitteilung, 29.06.2022) | https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/20220629_EU_Roaming.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 45 | https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 33 | https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 56 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 57 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 59 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 64 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__64.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 71 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__71.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesministerium der Justiz | Telekommunikationsgesetz, § 172 | https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__172.html | besucht am 01.10.2026
- Bundesfinanzhof | Urteil vom 21.06.2006, XI R 50/05 | https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=21.06.2006&Aktenzeichen=XI%20R%2050/05 | besucht am 01.10.2026
