Das Anwaltsgeheimnis US-amerikanischer Kanzleien hält vor dem Gericht der Europäischen Union nicht stand. Broadcom wollte per Eilantrag verhindern, dass die EU-Kommission im VMware-Kartellverfahren den Rechtsrat seiner amerikanischen Anwälte einsieht. Nach der Zurückweisung verschiebt sich die Grenze des Vertraulichen für jedes Unternehmen mit Beratern außerhalb der EU.

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Am 3. August 2026 wies Marc van der Woude, Präsident des Gerichts der Europäischen Union, den Antrag auf einstweilige Anordnung zurück. Nach Angaben von Reuters begründete der Gerichtspräsident die Ablehnung damit, dass eine Aussetzung systemische Folgen für die Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts hätte. Ermittler müssten auch an Beweismittel herankommen, die im Ausland liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht der Europäischen Union hat den Eilantrag von Broadcom und VMware International am 3. August 2026 zurückgewiesen.
  • Streitgegenstand ist die Auskunftsentscheidung der EU-Kommission vom 26. Februar 2026 im Kartellverfahren AT.40924 zur VMware-Lizenzierung.
  • Der europäische Schutz der Anwaltskorrespondenz gilt seit 1982 nur für unabhängige Anwälte mit Zulassung in einem Mitgliedstaat.
  • Bei unvollständiger Auskunft drohen bis zu 1 % des Konzernumsatzes, bei Broadcom rund 556 Millionen Euro.

Worum geht der Streit mit der EU-Kommission?

Ein Brief mit gebrochenem Siegel, Kompass und der Notiz
Broadcom und VMware International klagen gegen Brüssels Auskunftsentscheidung zur Softwarelizenzierung vom Februar 2026

Auslöser ist eine Auskunftsentscheidung nach Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, die Brüssel am 26. Februar 2026 im Verfahren AT.40924 zur VMware-Softwarelizenzierung erlassen hat. Broadcom und die irische VMware International Unlimited Company klagten am 6. Mai 2026 in Luxemburg gegen diese Entscheidung, soweit sie Unterlagen außerhalb der EU sowie Rechtsrat nach dem Recht von Drittstaaten erfasst.[1] Die Rechtssache trägt das Aktenzeichen T-280/26.

Zwei Klagegründe tragen die Klage. Der erste beruft sich auf das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip und auf gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Rechtsordnungen: Brüssel dürfe von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU keine Herausgabe von Dokumenten verlangen, die im Ausland liegen. Der zweite rügt die Verhältnismäßigkeit der Anforderung. Broadcom selbst nennt die Klage einen reinen Verfahrensschritt zum Schutz eigener Rechte nach den seit Langem anerkannten Regeln zum Anwaltsgeheimnis in Nicht-EU-Staaten und betont, im Übrigen mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Der Cloud-Verband CISPE, dessen Beschwerde das Verfahren mit ausgelöst hat, hält dem doppelte Maßstäbe vor, weil Broadcom von betroffenen Anbietern volle Offenlegung verlange. Die Beschwerde der europäischen Anbieter beschrieb Preisaufschläge von bis zu 1.000 Prozent nach dem Ende des Partnerprogramms.

Warum schützt das US-Anwaltsgeheimnis in Brüssel nicht?

Der europäische Schutz ist enger als der amerikanische. Seit dem Urteil AM&S Europe gegen Kommission aus dem Jahr 1982 deckt das EU-Wettbewerbsrecht nur Korrespondenz mit unabhängigen Anwälten ab, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind und nicht beim Mandanten angestellt arbeiten. Der Gerichtshof bestätigte diese Linie 2010 im Verfahren Akzo Nobel und nahm Syndikusanwälte im eigenen Haus ausdrücklich aus. Eine Anerkennung fremder Berufsordnungen sieht das Wettbewerbsverfahren nicht vor.

Die Folge trifft weit mehr Unternehmen als Broadcom. Anwälte aus den USA und der Schweiz gelten in Brüsseler Kartellverfahren als Drittstaatsanwälte, britische Kanzleien seit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 ebenfalls. Deutsche Konzerne mit Londoner Hausanwälten führen also Schriftverkehr, den die Kommission anfordern darf. Der Beschluss vom Montag ergänzt diesen Befund um eine zweite Dimension: Auch der Lagerort außerhalb der EU begründet nach Auffassung des Gerichtspräsidenten keinen Schutz.

Wirksam wird die Auskunftsentscheidung über ihren Sanktionsrahmen. Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 erlaubt Geldbußen bis zu 1 % des Vorjahresumsatzes, wenn Angaben unrichtig oder unvollständig bleiben.[2] Broadcom meldete für das am 2. November 2025 beendete Geschäftsjahr einen Umsatz von 63,887 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 55,6 Milliarden Euro zum Kurs von 0,87 am 3. August 2026.[3] Der Bußgeldrahmen liegt damit bei etwa 556 Millionen Euro, das tägliche Zwangsgeld nach Artikel 24 bei rund 7,6 Millionen Euro. Wie hart Brüssel diese Instrumente einsetzt, zeigte zuletzt der Kontrast zum deutlich milderen Kartellvergleich von Apple in den USA.

Was auf dem Spiel steht

Der Sanktionsrahmen der Auskunftsentscheidung gegen Broadcom

55,6 Mrd. €
Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2025, Bemessungsgrundlage der Bußgeldgrenze
556 Mio. €
1 % Umsatz als Obergrenze bei unrichtiger oder unvollständiger Auskunft
7,6 Mio. €
mögliches Zwangsgeld je Tag, 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes
1982
Urteil AM&S Europe, seither gilt der enge europäische Anwaltsschutz

Wessen Rechtsrat in Brüsseler Kartellverfahren ungeschützt bleibt

Kanzleien aus den USA und der Schweiz
britische Anwälte seit dem 31. Dezember 2020
Syndikusanwälte in der eigenen Rechtsabteilung

Der Beschluss aus Luxemburg entwertet eine Annahme, die in vielen Rechtsabteilungen unausgesprochen mitläuft: dass ein Server in Texas die Akte dem Zugriff aus Brüssel entzieht. Geschützt ist die Zulassung des Anwalts, nicht der Standort der Festplatte.

— Michael Dobler, Herausgeber Dr. Web

Was heißt das für IT-Entscheider im DACH-Raum?

Das Verfahren AT.40924 entscheidet mit über die Lizenzkosten, die deutsche Rechenzentren ab 2027 zahlen. Seit der Übernahme von VMware für 69 Milliarden US-Dollar, umgerechnet rund 60 Milliarden Euro, hat Broadcom Bündelzwang, Mindestlaufzeiten und Abo-Modelle durchgesetzt. Viele Betreiber ziehen daraus bereits Konsequenzen, etwa der britische Händler Tesco, der 40.000 Server-Workloads verlagert hat. Auch Nutanix meldet 30.000 Wechsler.

Für die eigene Compliance folgt daraus ein nüchterner Umbau. Sensible rechtliche Bewertungen zu europäischen Sachverhalten gehören in die Hand einer in der EU zugelassenen externen Kanzlei, nicht an den Syndikus und nicht an das US-Headquarter. Korrespondenz mit Drittstaatsanwälten bleibt strikt getrennt von der Geschäftskommunikation, weil vermischte Dokumente vollständig herausgabepflichtig werden. Die verbreitete Regel, kritische Unterlagen außerhalb der EU zu speichern, verliert nach diesem Beschluss ohnehin ihren Zweck. Dass Kartellbehörden inzwischen tief in Datenflüsse hineinsehen, zeigte auch das Bundeskartellamt im Datenstreit zwischen SAP und Celonis.

Wettbewerbsrecht bleibt am Ende nur eine von mehreren Stellschrauben gegen Abhängigkeit. Bei der nächsten Ausschreibung für die Virtualisierung zählen daneben die Ausstiegsklauseln, die der Data Act seit September 2025 erzwingt, und die Frage, wie schnell sich Daten überhaupt bewegen lassen. Genau daran scheitert der Anbieterwechsel häufig, wie das Beispiel der versiegelten KI-Gesprächsverläufe zeigt. Alternativen im europäischen Markt sortiert unser Vergleich deutscher Hyperscaler.

FAQ: Anwaltsgeheimnis im EU-Kartellverfahren

Was hat das Gericht der Europäischen Union entschieden?

Der Präsident des Gerichts hat am 3. August 2026 den Eilantrag von Broadcom zurückgewiesen, mit dem eine Auskunftsentscheidung der EU-Kommission ausgesetzt werden sollte. Die Hauptsache in der Rechtssache T-280/26 bleibt offen. Bis zu einem Urteil muss Broadcom die angeforderten Unterlagen vorlegen.

Für wen gilt das Anwaltsgeheimnis im EU-Kartellrecht?

Geschützt ist allein die Korrespondenz mit unabhängigen Anwälten, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen sind. Angestellte Syndikusanwälte fallen seit dem Akzo-Nobel-Urteil von 2010 heraus. Anwälte aus Drittstaaten wie den USA, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich sind ebenfalls nicht erfasst.

Was ist eine Auskunftsentscheidung nach Artikel 18 Absatz 3?

Die EU-Kommission verlangt damit förmlich Unterlagen und Angaben von einem Unternehmen. Anders als bei einem einfachen Auskunftsersuchen besteht eine Pflicht zur Antwort. Unrichtige oder unvollständige Angaben können mit bis zu 1 Prozent des Vorjahresumsatzes geahndet werden, dazu kommen tägliche Zwangsgelder.

Worum geht das Kartellverfahren AT.40924?

Gegenstand ist die Lizenzierung von VMware-Software nach der Übernahme durch Broadcom. Europäische Cloud-Anbieter werfen dem Konzern Preisaufschläge, Bündelzwang und die Beendigung ihres Partnerprogramms vor. Der Verband CISPE hatte im März 2026 zusätzlich einstweilige Maßnahmen beantragt.

Hilft es, Dokumente außerhalb der EU zu speichern?

Nach dem Beschluss vom 3. August 2026 nicht mehr. Der Gerichtspräsident hielt fest, dass Ermittler auch auf Beweismittel im Ausland zugreifen können sollen, weil eine andere Auslegung die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts systemisch schwächen würde. Der Speicherort allein begründet also keinen Schutz.

Wie sollten Unternehmen ihre Rechtsberatung organisieren?

Bewertungen zu europäischen Wettbewerbsfragen gehören an eine in der EU zugelassene externe Kanzlei. Diese Korrespondenz wird getrennt abgelegt und nicht mit Geschäftsunterlagen vermischt, weil sonst der gesamte Vorgang herausgabepflichtig wird. Eine klare Kennzeichnung privilegierter Dokumente erleichtert spätere Prüfungen.

Quellen

[1] Amt für Veröffentlichungen der EU: Klage vom 6. Mai 2026, Rechtssache T-280/26, Broadcom und VMware International gegen Kommission

[2] Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EG) Nr. 1/2003, Artikel 18, 23 und 24

[3] Broadcom Inc.: Ergebnisse für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2025

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