Jede .com-Adresse der Welt läuft über einen einzigen Anbieter namens Verisign. Eine Sammelklage in Kalifornien wirft dem Konzern und der Netzverwaltung ICANN vor, den Preis künstlich hochzuhalten: seit 2021 rund 30 % mehr, bei sinkenden Kosten. Für Unternehmen im DACH-Raum ist der Streit mehr als eine US-Randnotiz.

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Verisign verwaltet die .com-Registry und kassiert für jede der über 150 Millionen Adressen eine jährliche Gebühr. Am 4. September 2026 reichte die US-Kanzlei Hagens Berman beim Bundesgericht für den Central District of California eine Sammelklage ein. Die Kläger werfen Verisign und ICANN vor, gemeinsam ein illegales Preismonopol abzusichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei Hagens Berman verklagt Verisign und ICANN vor einem US-Bundesgericht auf Schadenersatz und ein Ende der bisherigen .com-Preisgestaltung.
  • Der .com-Großhandelspreis liegt bei rund 8,93 € pro Domain und Jahr, gut 30 % mehr als 2021.
  • Laut Klage sichert ein Vertrag ohne Ausschreibung Verisign ein Dauermonopol, das trotz sinkender Kosten immer höhere Gebühren erlaubt.
  • Im DACH-Raum zahlt jeder .com-Inhaber jede Erhöhung mit, ohne einen europäischen Regulierer im Rücken.

Was werfen die Kläger Verisign vor?

Silbernes Drehkreuz mit Pfeilschild und Schlüssel vor weißem Hintergrund
Verisign kontrolliert als Monopolist die .com-Registry mit 100 % Marktanteil und sichert diese Position durch Übernahmen und Verlängerungsvorrechte ohne Ausschreibung

Im Kern steht ein Dauermonopol. Verisign betreibt die .com-Registry allein und hält damit 100 % des Marktes für die weltweit wichtigste Domain-Endung.[2] Laut Klageschrift sicherte sich der Konzern diese Stellung über den Kauf von Network Solutions und hält sie durch ein vertragliches Vorrecht auf Verlängerung, das jede Ausschreibung ausschließt. Der Vorwurf: Ohne Wettbewerb steige der Preis, obwohl eine Registry über die Jahre günstiger zu betreiben sei.

Die Kläger vertreten alle Privatpersonen und Firmen, die seit dem 4. September 2022 eine .com-Domain verlängert haben. Die Klage fordert Schadenersatz und will jene Vertragsklauseln kippen, die der ICANN die Aufsicht über den .com-Preis nehmen. Verisign verteidigt die Preise seit Jahren als vertraglich mit ICANN und der US-Regierung vereinbart und weist den Monopolvorwurf zurück.

Warum wird die .com-Domain immer teurer?

Den Anstieg ermöglicht ein Vertragswerk von 2018. Nach einer sechsjährigen Preisbindung erlaubte eine Änderung des .com-Registry-Vertrags mit der ICANN, flankiert von einer Vereinbarung mit dem US-Handelsministerium, wieder Erhöhungen: bis zu 7 % pro Jahr, in vier von sechs Jahren.[1] Genau diese Staffel schlägt seit 2021 durch und hob den Großhandelspreis auf umgerechnet rund 8,93 € je Domain.

Pikant ist die Rolle der Aufsicht. Die ICANN erhält von Verisign für jede .com-Registrierung eine feste Gebühr und verdient an jedem verkauften Jahr mit. Laut Klage schwächte diese Gebühr den Anreiz, gegen steigende Preise vorzugehen, während das Vorrecht auf Verlängerung den Vertrag praktisch unbefristet macht. Verisign steht wegen der .com-Registry nicht zum ersten Mal vor Gericht. Schon 2024 verlangten US-Politiker wie Senatorin Elizabeth Warren eine Prüfung des .com-Monopols.

Ein Markt mit einem einzigen Anbieter und einem Vertrag ohne Ausschreibung ist kein Markt, sondern eine Mautstelle. Die .com-Endung finanziert so das halbe Netz quer, ohne dass je jemand mitbieten durfte.

— Markus Seyfferth, Chefredakteur Dr. Web
Das .com-Preismonopol in Zahlen
Warum die weltweit wichtigste Domain-Endung immer teurer wird
8,93 €
Großhandelspreis je .com-Domain und Jahr, umgerechnet aus 10,26 US-Dollar
+30 %
Anstieg des .com-Preises seit 2021, trotz sinkender Betriebskosten
bis 7 %
erlaubte Preiserhöhung pro Jahr, in vier von sechs Jahren
100 %
Anteil von Verisign am Markt für .com-Adressen
Preisanstieg und Marktanteil sind unstrittig; den Monopolvorwurf erhebt eine Sammelklage vom 4. September 2026. Umrechnung: 1 US-Dollar = 0,87 Euro, Stand 7. September 2026.

Was bedeutet das für Domain-Inhaber im DACH-Raum?

Europäische Firmen zahlen die Rechnung mit. Registrare und Hoster wie IONOS, Strato oder united-domains kaufen den .com-Platz zum Großhandelspreis bei Verisign ein und reichen jede Erhöhung an deutsche, österreichische und Schweizer Kunden weiter. Beim Kauf einer Domain fällt der Aufschlag oft erst bei der Verlängerung auf. Der Webhosting-Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die Anbieter ihre Marge ansetzen.

Ein europäischer Hebel fehlt. Der .com-Vertrag besteht zwischen einem US-Konzern, der ICANN und der US-Aufsicht, weshalb kein EU-Regulierer die Preise beeinflussen kann. Anders die eigene Endung: .de verwaltet die Genossenschaft DENIC ohne Gewinnabsicht, .eu der Non-Profit EURid, beide zu stabileren Gebühren. Für rein regionale Auftritte sind .de oder .eu oft die günstigere Wahl. Für unverzichtbare .com-Adressen lohnt eine mehrjährige Verlängerung vor der nächsten Preisrunde.

FAQ: Verisign und das .com-Preismonopol

Wer legt den Preis für eine .com-Domain fest?

Den Großhandelspreis setzt Verisign als alleiniger Betreiber der .com-Registry fest, begrenzt durch den Vertrag mit der Netzverwaltung ICANN. Dieser Vertrag erlaubt Verisign, den Preis in vier von sechs Jahren um jeweils bis zu 7 Prozent anzuheben.

Was kostet eine .com-Domain im Großhandel?

Der Großhandelspreis liegt seit 2021 bei rund 8,93 Euro je .com-Domain und Jahr, umgerechnet aus 10,26 US-Dollar (Stand September 2026). Registrare und Hoster schlagen ihre Marge darauf und verlangen vom Endkunden entsprechend mehr.

Ist eine .de-Domain günstiger als eine .com-Domain?

In der Regel ja. Die deutsche Endung .de verwaltet die Genossenschaft DENIC ohne Gewinnabsicht, weshalb die Großhandelsgebühr niedriger und stabiler ausfällt als bei der gewinnorientierten .com-Registry von Verisign.

Kann die EU gegen die .com-Preise vorgehen?

Direkt nicht. Der .com-Vertrag besteht zwischen dem US-Konzern Verisign, der ICANN und der US-Aufsicht und unterliegt US-Recht. Europäische Domain-Inhaber und Registrare zahlen jede Erhöhung mit, ohne einen eigenen Regulierer im Rücken.

Was würde ein Erfolg der Klage bedeuten?

Sollte die Klage Erfolg haben, wären Rückzahlungen an betroffene .com-Inhaber und Auflagen für die künftige Preisgestaltung möglich. Der Ausgang ist offen. Verisign weist den Monopolvorwurf zurück.

Quellen

[1] ICANN: Registry Agreements (.com)

[2] Verisign: .com and .net Domain Names

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